Infos zur Dienstleistungswirtschaft
Das Beschäftigungswachstum in München geht in den letzten Jahren wesentlich auf die Entwicklung des Dienstleistungssektors zurück. Über 80 Prozent der Beschäftigten finden ihren Arbeitsplatz in diesem Bereich.
Änderungen bei der Zeitarbeit und Regelungen gegen den Missbrauch von Werkverträgen
Das Gesetz "zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze" wurde verabschiedet. Neben der Zeitarbeit geht es um die Verhinderung des Missbrauchs von Werkverträgen. Die neuen Regelungen treten zum 1. April 2017 in Kraft.
Unser IHK-Merkblatt "Der Einsatz von Fremdpersonal für das eigene Unternehmen"wurde überarbeitet. Dieses sowie nähere Informationen finden Sie unter Service / Recht und Steuern / Arbeitsrecht oder unter dem Link rechts.
Einen Überblick über die am 1. April 2017 in Kraft tretenden Gesetzesänderungen gaben die Rechtsanwältinnen Frau Dr. Urban-Crell und Frau Raffler bei unserer IHK-veranstaltung im April 2017.
- Die im ersten Referentenentwurf viel diskutierten Kriterien zur Abgrenzung eines Werk- bzw. Dienstvertrages von einem Arbeitsverhältnis wurden gestrichen. Der neue § 611a BGB definiert nun den Arbeitsvertrag.
- Bei der Überlassung von Leiharbeitnehmern soll der Vertrag künftig ausdrücklich als Arbeitnehmerüberlassungsvertrag bezeichnet und die Person des Leiharbeitnehmers konkretisiert werden müssen. Geschieht dies nicht, weil die Vertragsparteien irrtümlich von einem Werk- oder Dienstvertrag ausgehen, soll - auch wenn der Werk-/Dienstvertragsunternehmer eine AÜG-Erlaubnis hat - ein Arbeitsvertrag mit dem Auftraggeber (tatsächlich Entleiher) zustande kommen, es sei denn der Arbeitnehmer widerspricht (Festhaltenserklärung).
- Spätestens nach neun Monaten soll der Equal-Pay-Grundsatz uneingeschränkt greifen. Nur unter bestimmten Voraussetzungen sind weitere Abweichungen bis 15 Monate durch Tarifvertrag vorgesehen. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung dieser tariflichen Regelungen vereinbaren.
Die Einhaltung des Equal Pay soll vermutet werden, wenn das tarifliche Arbeitsentgelt des Entleiherbetriebes bzw. der Einsatzbranche gezahlt wird. - Von der geplanten Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten sollen Tarifverträge der Einsatzbranche abweichen können. Davon sollen auch nicht tarifgebundene Entleiher unter bestimmten Voraussetzungen Gebrauch machen können.
Die neuen gesetzlichen Regelungen treten zum 1. April 2017 in Kraft treten.
Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr
Im europäischen Binnenmarkt stellen nationale Grenzen immer noch erhebliche Barrieren für die Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen dar - dies ist das Ergebnis der Studie „Binnenmarkt, Dienstleistungsfreiheit und Arbeitnehmerentsendung - wieviel Bürokratie verträgt ein fairer Wettbewerb?“, die Prof. Gabriel Felbermayr am ifo Institut München im Auftrag der IHK München erstellt hat. Die Studie zeigt in zahlreichen Detailaspekten auf, warum Bayern im Dienstleistungshandel derzeit nicht zur Weltspitze zählt - wie das in der Industrie der Fall ist - und weist auf konkreten Handlungsbedarf für die Politik hin.
Der Münchner Dienstleistungssektor
Die IHK für München und Oberbayern und die Landeshauptstadt München haben die empirica ag beauftragt, für drei Bereiche des Dienstleistungssektors:
- Immoblienwirtschaft
- Beratungswirtschaft
- Finanzwirtschaft
eine Analyse von deren regionalwirtschaftlicher Bedeutung, ihrer wirtschaftlichen Entwicklung und ihrer Zukunftsperspektiven zu erarbeiten. Das Ergebnis zeigt, dass sich die Dienstleistungswirtschaft im Großraum München durch eine grundsolide Struktur auszeichnet und schneller wächst als in anderen Städten, allen voran die Beratungswirtschaft. Doch weiteres Wachstum muss aktiv unterstützt und gefördert werden.
Beratungswirtschaft
In der Beratungswirtschaft sind knapp 6 Prozent aller Erwerbstätigen im Großraum München tätig. Die Branche wächst sehr dynamisch: Von 1999 bis 2008 wuchs die Zahl der dort Beschäftigten um rund 56 Prozent, von 2007 bis 2010 um 32 Prozent. Die Beratungswirtschaft gibt Impulse, die die gesamte Region stärken. Internationale Kompetenz wird zu einem wesentlichen Leistungsmerkmal der Beratungsunternehmen, um ihre Kunden bei der weiteren internationalen Ausrichtung begleiten zu können. Zudem wird Anpassungsbereitschaft an die Anforderungen der der immer schneller voranschreitenden Digitalisierung und Spezialisierung gefordert. Zum Bericht
Immobilienwirtschaft
Jedes zehnte Unternehmen ist im Großraum München in dieser Teilbranche tätig. Rund 6 Prozent der Wertschöpfung (6,9 Mrd. Euro) sind der Immobilienwirtschaft zuzurechnen. Aufgrund der wirtschaftlichen Stärke des Großraums, der gesunden demografischen Struktur und dem Zuwanderungspotenzial sind die Zukunftsperspektiven für die Immobilienbranche von der Nachfrage her grundsätzlich positiv. Allerdings sind durch den bestehenden Flächenengpass in Stadt und Region den Wachstumspotenzialen Grenzen gesetzt. Zum Bericht
Finanzwirtschaft
Die Finanzwirtschaft stellt mit 77.000 Arbeitnehmern knapp 7 Prozent der gesamten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse im Großraum München. Dabei dominieren die Wirtschaftszweige Kreditinstitute (33.000 SV- Beschäftigte), Versicherungen (28.000 SV-Beschäftigte) und Rückversicherungen (4.600 SV-Beschäftigte). Daneben gibt es eine Vielzahl Finanz- und Versicherungsvermittlern. Für die Versicherungswirtschaft ist München mit 28.000 Beschäftigten der wichtigste Standort in Deutschland. Weltweit ist München bei den Rückversicherungen führend. Die Münchner Kreditinstitute übernehmen vor allem die Hausbankenfunktion für heimische Unternehmen und Haushalte. Entsprechend positiv ist der Ausblick, denn dieses Geschäftsfeld ist stabil und weitaus weniger durch die aktuelle Euro- und Finanzmarktkrise beeinträchtigt, als das Engagement an den internationalen Finanzmärkten. Herausforderungen sieht die Finanzwirtschaft neben der Finanzkrise vor allem im anhaltend niedrigen Zinsniveau; die Versicherungswirtschaft muss sich darüber hinaus auf den demografischen Wandel in Deutschland einstellen. Zum Bericht
Kooperation macht stark
Mittelständische Dienstleistungsunternehmen bewegen sich in einem wirtschaftlichen und sozialen
Umfeld, das sich in den letzten Jahren rasant verändert hat. Auch in ursprünglich mittelständisch
geprägten Dienstleistungsbranchen sind Konzentrationstendenzen unübersehbar.
Mit dem weitgehenden Wegfall der Grenzen innerhalb Europas hat sich nicht nur das potenzielle Absatzgebiet, sondern auch die Zahl der potenziellen Mitbewerber für viele Dienstleister vervielfacht. Über das Internet können auch mittelständische Unternehmen weltweit potenzielle Kunden erreichen. Zugleich fällt es aber immer schwerer, in dem Überangebot an Informationen wahrgenommen und als Vertragspartner ausgewählt zu werden.
Global Player können sich auch in einer total vernetzten Welt alleine behaupten. Für kleine und mittlere Unternehmen wird dies zunehmend schwerer. Deshalb sind Kooperationen gerade für mittelständische Dienstleistungsunternehmen ein wichtiges Instrument zur Sicherung des eigenen Erfolgs.
Dieser Praxisleitfaden soll Ihnen helfen, wichtige Fragen im Zusammenhang mit einer Kooperation
zu beantworten: Welche Vorteile kann eine Kooperation für mein Unternehmen bringen? Wie wähle ich die Kooperationspartner aus? Wie gestalte ich die Zusammenarbeit in der Kooperation?