IHK Ratgeber

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

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Beratung und Coaching für GründerInnen und Unternehmen: Das Programm "Förderung von Unternehmensberatungen für KMU" ist ein Angebot des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sowie der Europäischen Union (Europäischer Sozialfonds).

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An wen richtet sich das Programm?

Im Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ können am Markt bestehende kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einen Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung erhalten, der es ihnen erleichtern soll, externen Rat in Anspruch zu nehmen, um ihr Unternehmerpotential und ihre Handlungskompetenzen zu vertiefen. Gefördert werden Unternehmen im Haupterwerb und im Nebenerwerb sowie Unternehmensübernahmen.

Wie wähle ich einen Berater aus?

Über die Auswahl des/r Berater/in entscheiden grundsätzlich Sie als Unternehmer/in. Was bei Ihrer Beraterwahl zu beachten ist, lesen Sie hier

Für die Beraterrecherche gibt es einige Möglichkeiten: direkt im Internet (z.B. Google, Existenzgründungsportal des BMWi, Bundesverband der Unternehmensberater, etc.) und im bestehenden Netzwerk (Steuerberater, Rechtsanwalt etc). Im Rahmen des bayerischen Vorgründungs-und Nachfolgecoaching-Programmes steht eine "Beraterliste Gründerland Bayern" zur Verfügung, auf die interessierte GründerInnen zugreifen können.

WICHTIG: In jedem Fall abklären, dass eine BAFA-Zertifizierung vorliegt.

Wichtig: Zum Zeitpunkt der Abrechnung muß der Berater BAFA-zertifiziert sein, ansonsten erfolgt keine Förderung im Rahmen des Programmes. Informationen zur Berater-Zertifizierung.

In sechs Schritten zur Förderung (für Jungunternehmen und Bestandsunternehmen)

1. Beratungsgespräch mit der IHK führen

Jungunternehmen (= Unternehmen in den ersten 12 Monaten nach Gründung) müssen vor Abrechnung des Coachings ein kostenfreies Informationsgespräch mit einem Regionalpartner, z.B. der IHK, führen. Wir empfehlen, das Gespräch vor Antragstellung zu führen. Zur Vereinbarung eines Termins nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf: Telefon 089 5116-0

Gründung: Als Gründungsdatum zählt jeweils der Tag der Gewerbeanmeldung (auch bei vorheriger Gründung im Nebenerwerb) bzw. des Handelsregisterauszugs. Das Beratungsgespräch kann bereits vor Gründung geführt werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss das Unternehmen jedoch gegründet sein. Das Informationsgespräch darf maximal 3 Monate vor der Gründung erfolgen.

Bestandsunternehmen können ebenso ein kostenfreies Informationsgespräch mit einem Regionalpartner, z.B. der IHK, führen.

Freiberufler und Handwerksunternehmen stellen die Anträge bei den Regionalpartnern BDS bzw. den Handwerkskammern

2. Berater auswählen

3. Online-Antrag beim BAFA stellen.

Nach dem Beratungsgespräch senden wir Ihnen ein Bestätigungsschreiben, sodass Sie alle Informationen haben, um den „Antrag auf Förderung von Unternehmensberatung“ über die Online-Antragsplattform des BAFA zu stellen – bitte tun Sie dies innerhalb von drei Monaten nach Erhalt unserer Bestätigung.

4. BAFA-Informationsschreiben abwarten.

Die Leitstelle (Deutscher Industrie- und Handelskammertag, kurz DIHK) prüft die formalen Fördervoraussetzungen und versendet ein Informationsschreiben mit einer unverbindlichen Inaussichtstellung der Förderung.

5. Beratungsvertrag abschließen.

Nach Erhalt des Informationsschreibens kann der Beratungsvertrag geschlossen werden. Dieser gilt als Beginn der Beratung.

WICHTIG: Mit dem Coaching darf jetzt erst gestartet werden. Coachings, die bereits gestartet wurden, sind nicht förderfähig.

Es werden ausschließlich konzeptionelle, individuelle Beratungsleistungen gefördert. Reine Fördermittelberatungen sind nicht zulässig und können nicht gefördert werden. Ebenso können Rechts- und Steuerberatung nicht gefördert werden.

6. Abrechnung.

Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens müssen bei der DIHK der Verwendungsnachweis und weitere Abrechnungsunterlagen eingereicht werden. Nutzen Sie dazu bitte den Upload Bereich der BAFA. Informationen zu den einzureichenden Unterlagen finden Sie in der Rubrik "Verwendungsnachweis" auf der BAFA-Website

Die Bewilligung und die Auszahlung des Zuschusses erfolgen nach abschließender Prüfung durch das BAFA. Der Zuschuss kann nur gewährt werden, wenn der Antragsteller die in Rechnung gestellten Beratungskosten (einschließlich Umsatzsteuer) in voller Höhe vor Einreichung des Verwendungsnachweises bezahlt hat und dies durch Vorlage seines Kontoauszuges nachweist.

Förderfähige Beratungsschwerpunkte

Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

Das Förderprogramm unterstützt über Beratungen zu zentralen Herausforderungen, wie z. B.

  • Fachkräftesicherung und - bindung,
  • Kosteneinsparungen oder
  • Anpassung des Geschäftsmodells,
  • gleichzeitig die ESF-rechtlichen bereichsübergreifenden Grundsätze zur Gleichstellung der Geschlechter,
  • Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie zur
  • ökologischen Nachhaltigkeit.

Merkblatt der BAFA zu den Beratungsinhalten

Beratungsdauer

Beratungen dürfen eine maximale Dauer von fünf Tagen nicht überschreiten. Ein Tag wird hierbei mit 8 Stunden angesetzt. Demnach ergibt sich eine maximale Beratungszeit von 40 Stunden. Die jeweiligen Beratungszeiten müssen nicht zusammenhängend erbracht werden.

Die jeweilige Beratung muss innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt des Informationsschreibens abgerechnet werden.

Ausführliche Informationen

Wie hoch werden die Beratungen gefördert?‎

Die Bemessungsgrundlage für die Förderung beträgt einheitlich 3.500 Euro. Der Zuschuss beträgt für Betriebsstätten im Geltungsbereich der alten Bundesländer 50 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 1.750 Euro.

Je Antragsteller können innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie mehrere in sich abgeschlossene Beratungen gefördert werden, maximal zwei pro Jahr und fünf innerhalb dieser Richtliniendauer, also bis 31. Dezember 2026.

Termin zum Informationsgespräch

Um das BAFA-Coaching beantragen zu können, ist für Jungunternehmen im ersten Jahr nach der Gründung ein Informationsgespräch mit einem unserer Berater vorab verpflichtend. Bestandsunternehmen ist es freigestellt, ein Informationsgespräch in Anspruch zu nehmen.

Zur Vereinbarung eines Termins nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf:

Telefon 089 5116-0

Bitte mailen Sie vor dem vereinbarten Termin die Einverständniserklärung zum Datenschutz (siehe Downloads) an beratung@muenchen.ihk.de