Brasilien

Lateinamerikas Gigant ist einer der wichtigsten Handelspartner Bayerns mit Zukunftspotential. Brasilien ist eine der zehn größten Volkswirtschaften der Welt und nach Fläche und Einwohnern der mit Abstand der größte Markt in Lateinamerika. Der Außenhandel mit Deutschland entwickelt sich positiv. Zu den wichtigsten brasilianischen Einfuhren aus Deutschland zählen Maschinen, Fahrzeuge und Kfz-Teile, chemische und pharmazeutische Erzeugnisse sowie elektrotechnische Ausrüstungen. Durch hohe regulatorische Rahmenbedingungen und Zölle birgt der Export nach Brasilien oft Herausforderungen. Im Folgenden finden Sie aktuelle Informationen und weiterführende Links zum Geschäft mit Brasilien

Auskunft über die aktuellen Waren-Einfuhrbestimmungen Brasiliens geben die Konsulats- und Mustervorschriften (KuM) der Handelskammer Hamburg, verlegt vom Mendel Verlag.
Wir beraten Sie dazu gerne.

Auskunft zur Höhe der Zollsätze für Warenexporte aus der EU nach Brasilien gibt die Market Access Database der Europäischen Kommission.

Auskunft zur Höhe der Zollsätze für Warenimporte aus Brasilien in die EU gibt der Elektronische Zolltarif (EZT) Online des deutschen Zolls. Hinweise zur Benutzung finden Sie hier.

Ausführliche Informationen zu den Vorschriften beim Import aus Drittländern nach Deutschland bekommen Sie auf den Webseiten der IHK für München und Oberbayern.

Brasilianische Geschäftsreisende benötigen für Aufenthalte für bis zu 90 Tagen kein Visum zur Einreise in die EU.
Alle Informationen zum Schengen-Visum für brasilianische Staatsbürger finden Sie auf den Internet-Seiten der deutschen Vertretungen in Brasilien.

Quelle: Deutsche Vertretungen in Brasilien

Seit Inkrafttreten des Abkommens zwischen der EU und Brasilien am 1. Oktober 2012 dürfen deutsche Staatsangehörige für touristische oder geschäftliche Zwecke nach Brasilien visafrei ein- oder durch Brasilien durchreisen und sich höchstens 90 Tage während eines Sechs-Monats-Zeitraums dort aufhalten.

Informationen zu den Einreisebestimmungen Brasiliens für deutsche Staatsbürger sowie zu Visa für Geschäftsreisen deutscher Staatsbürger nach Brasilien erhalten Sie auf den Webseiten des Auswärtigen Amtes und der brasilianischen Konsularbehörden in Deutschland.

Als Dienstleister vor Ort stehen Ihnen die Deutschen Auslandshandelskammern Brasilien (AHKs Porto Alegre, Rio de Janeiro, São Paulo) zur Verfügung. Diese unterstützten deutsche Investoren beim Markteintritt in Brasilien mit einer Reihe von (kostenpflichtigen) Dienstleistungen.

Sie möchten in Brasilien längerfristig investieren, beispielsweise in Form eines Joint Ventures mit einem brasilianischen Partner, einer Auslandsniederlassung oder einer Tochtergesellschaft?

Auf den Webseiten der staatlichen Invest & Export Brazil erhalten Sie Informationen zum Thema Investieren in Brasilien.

Carnets seit dem 1. Januar 2022 nicht mehr möglich

Die ICC (Internationale Handelskammer) informiert, dass laut einer Mitteilung der Confederação Nacional da Indústria (Brasilianischer Nationaler Industrieverband (CNI)) vom 4. November 2021, das von der brasilianischen Regierung erteilte Mandat als Nationaler Bürgschaftsverband in Brasilien am 31. Dezember 2021 endete und nicht mehr erneuert wurde.

Der nationale brasilianische Industrieverband (CNI) hat den Betrieb der Carnets ATA in Brasilien nach dem 31. Dezember 2021 nicht mehr fortgesetzt. Das hat zur Folge, dass die Industrie- und Handelskammern seit dem 1. Januar 2022 keine Carnets mehr für Brasilien ausstellen können.

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