Startklar für den Brexit!
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Nach monatelangen Verhandlungen haben sich EU und UK am 24. Dezember 2020 auf ein Abkommen geeinigt, das ihre wirtschaftlichen Beziehungen auf ein neues Fundament stellt. Die Abwicklung vieler kommerzieller Transaktionen über den Ärmelkanal hat sich seit dem 1. Januar 2021 erheblich geändert.
Das Europaparlament hat den Vertrag am 28. April 2021 ratifiziert. Spätestens, wenn das Vereinigte Königreich die wirtschaftlichen Folgen des Coronaschocks kompensiert, sind wieder alle Augen auf die wirtschaftlichen Folgen des Brexits gerichtet.
Besonders in den Bereichen Warenverkehr, Steuern, Dienstleistungen und technische Standards und Normen hat sich vieles geändert. Wir fassen hier die wichtigsten Änderungen zusammen.
EU-Unternehmen können sich auch auf der von der britischen Regierung eingerichteten Seite in englischer Sprache informieren. Mehr Informationen darüber finden Sie hier.
Handels- und Kooperationsabkommen EU-VK
Bin ich vom Brexit betroffen?
Die Einigung, der sogenannte Windsor Framework, ergänzt das bestehende Nordirland Protokoll. Neben Fragen der Zollgrenze enthält sie weitere Bestimmungen zu bisher strittigen Themen wie Mehrwertsteuer oder der Rolle des Europäischen Gerichtshofs.
Kernstück der Einigung für den Warenverkehr ist die Einführung von sogenannten grünen und roten Spuren (green and red lanes). Die Nutzung hängt vom Bestimmungsort der Waren ab.
Unternehmen sind verpflichtet, den Bestimmungsort der von ihnen transportierten Waren vorab anzugeben. Dies erfolgt über eine digitale Datenbank. EU-Behörden erhalten Zugriff auf die relevanten Daten.
Für die Einführung der neuen Maßnahmen gibt es noch keine festen Startdaten, sondern nur einen ungefähren Zeitplan:
Ab September 2023 soll das sogennanten Trusted Trader Scheme starten.
Aktuelles (Stand 23.08.2023)
Auch nach dem Brexit galten einige Übergangsfristen, einige davon wurden seitens der britischen Regierung erneut verschoben. Hier eine Übersicht:
Verwendung der UKCA-Kennzeichnung:
Die UKCA-Kennzeichnung (UK Conformity Assessed) ist die neue Produktkennzeichnung, die verwendet werden muss, um nachzuweisen, dass bestimmte Waren den neuen Vorschriften des Vereinigten Königreichs entsprechen.
Das Vereinigte Königreich (UK) wird die CE-Kennzeichnung weiterhin anerkennen, wie das Ministerium für Wirtschaft und Handel (DBT) in einer Pressemitteilung bekannt gab. Dies bedeutet eine Abkehr von der ursprünglichen Absicht der britischen Regierung, die verpflichtende Umstellung auf das neue UKCA-Label durchzuführen.
Die Frist für diese Umstellung wurde seit dem EU-Austritt mehrmals verlängert und endete zuletzt am 31. Dezember 2024. Unternehmen können ihre CE-gekennzeichneten Produkte weiterhin auf dem britischen Markt verkaufen und haben die Möglichkeit, das neue UKCA-Label freiwillig zu verwenden.
Für einige Produktgruppen, wie Bauprodukte, Seilbahnen und unbemannte Flugsysteme, bleibt die Situation noch unklar. Die zuständigen Behörden werden in naher Zukunft weitere Informationen dazu bekannt geben.
Für Medizinprodukte gelten gesonderte Übergangsfristen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.gov.uk/guidance/ukca-marking-roles-and-responsibilities
Zollkontrollen allgemein:
- Summarische Eingangsmeldungen (ESumA) für Importe aus der EU werden ab Ende 2023 verpflichtend.
Kontrollen und Pflichten für die Einfuhr von Lebensmitteln, Erzeugnissen mit tierischem Ursprung sowie Pflanzenprodukten:
- Vorlage von Veterinärbescheinigungen für Erzeugnisse tierischen Ursprungs (POAO), bestimmte tierische Nebenprodukte (ABP), Milchprodukte, und alle übrigen regulierten Lebensmitteln.
- Vorlage von Pflanzengesundheitszeugnissen für regulierten Pflanzen und Pflanzenprodukte.
- Pflicht ausgewiesene Zolleingangsstellen (Border Control Post) zu nutzen.
Zollanmeldung - CDS löst CHIEF November 2023 vollständig ab:
In einem ersten Schritt ist CHIEF für Einfuhrvorgänge abgeschaltet worden. Seit dem 1. Oktober 2022 erfolgen sämtliche Einfuhrzollanmeldungen ausschließlich über CDS.
In einem zweiten Schritt soll Chief für Ausfuhrvorgänge abgeschaltet werden. Die bisherige Frist für die Umstellung von CHIEF auf CDS für Ausfuhren war März 2023. Diese Frist wurde nun bis November 2023 verlängert.
Weiterführende Informationen finden Sie unter: Guidance des britischen Zolls (HRMC)
Finanzdienstleistungen:
Derzeit gibt es eine Ausnahmeregelung, die es Finanzinstituten erlaubt, auch nach dem Brexit in der EU weiter zu arbeiten. Zukünftig werden jedoch sogenannte Clearing-Häuser notwendig sein, um Ihre Transaktionen weiterhin abzuwickeln.
Die Europäische Kommission hat diese Ausnahmeregelung erneut bis Juni 2025 verlängert. Die Verlängerung der Ausnahmeregelung soll dazu genutzt werden, um die bestehenden europäischen Clearing-Kapazitäten sowie Aufsichtsmechanismen auszubauen.
Checkliste: Bin ich vom Brexit betroffen?
Mein Unternehmen hat Handelsbeziehungen mit Partnern in Großbritannien. | Zur Handlungsempfehlung Warenverkehr & Zoll |
In meiner Lieferkette gibt es Vorprodukte aus Großbritannien. | Zur Handlungsempfehlung Warenverkehr & Zoll |
Unsere Geschäftspartner in Großbritannien planen ggf. ihre Produktion (oder Teile davon) zu verlagern. | Zur Handlungsempfehlung Warenverkehr & Zoll |
Wir führen genehmigungspflichtige Produkte aus. | Zur Handlungsempfehlung Warenverkehr & Zoll |
Mein Unternehmen entsendet regelmäßig Mitarbeiter in das Vereinigte Königreich. | Zur Handlungsempfehlung Dienstleistungsverkehr |
In unserem Unternehmen sind Mitarbeiter im Vereinigten Königreich ohne britische Staatsbürgerschaft beschäftigt. | Zur Handlungsempfehlung Dienstleistungsverkehr |
In unserem Unternehmen sind britische Staatsbürger im EU-27 Gebiet ohne zusätzliche deutsche oder anderweitig europäische Staatsbürgerschaft beschäftigt. | Zur Handlungsempfehlung Dienstleistungsverkehr |
Ich habe bestehende Verträge mit britischen Vertragspartnern. Unterliegen diese Verträge britischen Recht bzw. britischer Gerichtsbarkeit? | Zur Handlungsempfehlung Recht |
Wir planen derzeit neue Verträge mit britischen Vertragspartnern. | Zur Handlungsempfehlung Recht |
Wir übermitteln personenbezogene Daten zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU. Es existieren in unserem Unternehmen britische Gesellschaften, die personenbezogene Daten verarbeiten. | Zur Handlungsempfehlung Recht |
In meinem Unternehmen gibt es Warenströme zwischen Großbritannien und einem weiteren EU-Mitgliedsstaat (nicht zwingend Deutschland). Dabei werden verbrauchsteuerpflichtige Waren in das VK geliefert oder von dort bezogen. | Zur Handlungsempfehlung Steuern |
Ich bin Speditionsunternehmer oder versende viele Waren nach UK. | Zur Handlungsempfehlung Transport & Logistik |
Unser Unternehmen hat Bankkonten bei britischen Banken. | Zur Handlungsempfehlung Finanzdienstleistungen |
Unser Unternehmen hat Kredite bei britischen Kreditinstituten. | Zur Handlungsempfehlung Finanzdienstleistungen |
Mein Unternehmen arbeitet mit britischen Wirtschaftsprüfern zusammen. | Zur Handlungsempfehlung Finanzdienstleistungen |
Mein Unternehmen plant oder tätigt bereits Investitionen in Großbritannien. | Zur Handlungsempfehlung Finanzdienstleistungen |
Handlungsempfehlungen
Die folgenden Handlungsempfehlungen sind bei Ihrem Geschäft mit dem Vereinigten Königreich zu berücksichtigen:
- Warenverkehr / Zoll
- Dienstleistungsverkehr
- Recht
- Steuern
- Transport und Logistik
- UKCA-Kennzeichnung (UK Conformity Assesed)
- REACH (Registrierung für chemische Stoffe aus Großbritannien)
- Finanzdienstleistungen & Finanzmarktsektor
IHK-Beratung
Nutzen Sie die umfassende IHK-Beratung, unsere Fachansprechpartner geben Ihnen kompetente Ratschläge. Sie rufen zur Kontaktaufnahme bei der IHK an und lassen sich direkt beraten oder lassen sich bei Bedarf einen Termin mit einem spezifischen Fachberater geben. Alternativ können Sie per Mail rund um die Uhr Kontakt aufnehmen.
Jessica de Pleitez
Beratung zu: Brexit und Dienstleistungsverkehr im Binnenmarkt+49 89 5116-1110
Andreas Schmidt
Beratung zu: Brexit und Transport & Logistik+49 89 5116-1110
Petra Busse
Beratung zu: Brexit und Gesellschaftsrecht (Niederlassungen, Ltd., etc.)+49 89 5116-1110
Georg Schulte-Holtey
Beratung zu: Brexit und Finanzdienstleistungen & Wechselkurs+49 89 5116-1110
Welche Fragen haben Sie zum Brexit?
Teilen Sie uns mit, wie wir als IHK Ihnen beim Thema Brexit helfen können.
Nutzen Sie das Kontaktformular oder schicken Sie uns eine E-Mail an brexit@muenchen.ihk.de.
IHK Brexit-Leitfaden
Leitfaden der britischen Regierung
- Handel mit dem Vereinigten Königreich für Unternehmen mit Sitz in der EU
- The Border Operating Model
- Leitfaden für Speditionsunternehmen und gewerbliche Fahrer
- UKCA-Kennzeichnung Schritt-für-Schritt
- Als EU-Bürger in das Vereinigte Königreich reisen, dort arbeiten oder studieren
- Warenverkehr nach, aus oder durch Nordirland
Mehr Infos zum Brexit
- Germany Trade and Invest (GTAI)
- DIHK-Umfrage Going International 2022: Brexit-Sonderauswertung
- Deutsch-Britische Industrie- und Handelskammer (AHK UK)
- Bundesregierung (inkl. FAQs zum Brexit)
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) - Schlaglichter der Wirtschaftspolitik
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi)
- Deutsch-Irische Industrie- und Handelskammer (AHK Irland)
- Ifo-Institut
- Generalzolldirektion (GZD)
- Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP)
- Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI)