IHK Ratgeber

Startklar für den Brexit!

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Nach monatelangen Verhandlungen haben sich EU und UK am 24. Dezember 2020 auf ein Abkommen geeinigt, das ihre wirtschaftlichen Beziehungen auf ein neues Fundament stellt. Die Abwicklung vieler kommerzieller Transaktionen über den Ärmelkanal hat sich seit dem 1. Januar 2021 erheblich geändert.

Das Europaparlament hat den Vertrag am 28. April 2021 ratifiziert. Spätestens, wenn das Vereinigte Königreich die wirtschaftlichen Folgen des Coronaschocks kompensiert, sind wieder alle Augen auf die wirtschaftlichen Folgen des Brexits gerichtet.

Besonders in den Bereichen Warenverkehr, Steuern, Dienstleistungen und technische Standards und Normen hat sich vieles geändert. Wir fassen hier die wichtigsten Änderungen zusammen.

EU-Unternehmen können sich auch auf der von der britischen Regierung eingerichteten Seite in englischer Sprache informieren. Mehr ‎Informationen darüber finden Sie hier.

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Jessica de Pleitez

Beratung zu: Brexit Allgemein

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Klaus Pelz

Beratung zu: Brexit und Zoll / Warenverkehr

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Jessica de Pleitez

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Martin Clemens

Fragen zu: Brexit und Steuern

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Rita Bottler

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Petra Busse

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Georg Schulte-Holtey

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