IHK Ratgeber

Was müssen Sie bei Werbung mit Olympia beachten?

Usain Bolt Tony Estanguet Paris Olympia 2024
© Boby

Vom 26. Juli bis 11. August 2024 finden die olympischen Spiele in Paris (Frankreich) statt. Wie können Sie von der Olympiade profitieren, ohne mit dem IOC in Konflikt zu kommen?

Olympia und das IOC: Vorsicht bei der Nutzung olympischer Symbole

Für das eigene Unternehmen im Umfeld der Sommerspiele zu werben, die vom 26. Juli bis 11. August in Paris in Frankreich stattfindet, kann sich lohnen. Allerdings ist Vorsicht geboten, denn das International Olympic Comittee IOC ist rigoros, was den Umgang mit olympischen Symbolen und Begriffen angeht.

Rechtliche Grundlage:

Nach dem OlympiaschutzG dürfen ausschließlich der DOSB (Deutsche Olympische Sportbund) und das IOC olympische Bezeichnungen und Symbole verwenden. Das “Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen“ (OlympSchG) untersagt jede kommerzielle Nutzung der Begriffe „Olympiade“, „Olympia“, „olympisch“ oder Olympische Spiele sowie deren Symbole. Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen gegen die Vorgaben verstoßen, müssen Sie mit einer Abmahnung rechnen. Mehr Infos.

Das ist bei den olympischen Sommerspielen geschützt:

Geschützt sind vor allem die

  • Olympischen Ringe
  • und Bezeichnungen mit den Worten „Olympiade“, „Olympia“, „olympisch“ allein oder in Zusammensetzung.

Dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und dem IOC stehen die ausschließlichen Rechte für die Verwendung und Verwertung des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen zu. Deshalb ist es Unternehmen untersagt, ohne die Zustimmung des DOSB oder des IOC im geschäftlichen Verkehr das olympische Emblem

  • zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen,
  • in der Werbung für Waren oder Dienstleistungen,
  • als Firma, Geschäftsbezeichnung oder zur Bezeichnung einer Veranstaltung oder
  • für Vereinsabzeichen oder für Vereinsfahnen

zu verwenden.

Dieser Schutz gilt auch, wenn Verwechslungsgefahr besteht, wenn also mit ähnlichen Symbolen gearbeitet wird. Der DOSB bzw. das IOC kann auf Unterlassung und Schadensersatz klagen.

Das müssen Sie im Umgang mit dem IOC beachten:

  • Wenn Sie olympische Bezeichnungen verwenden, darf auf keinen Fall der Eindruck entstehen, Sie seien offizieller Sponsor der Winterspiele (Es sei denn, Sie sind es!).
  • Da der DOSB vermutlich entschieden gegen nicht lizenzierte Verwendungen der geschützten Bezeichnungen und Begriffe vorgeht, ist hier Vorsicht geboten.

Was ist erlaubt bei Werbung mit Olympia:

Der Schutz beschränkt sich auf eine markenmäßige und geschäftliche Nutzung. Zur Kommunikation, vor allem Berichterstattung, können die Begriffe genutzt werden. Sie können also die Begriffe rein beschreibend benutzen.

  • Es ist erlaubt, mit einem "Olympia-Rabatt" zu werben. Dies hat der BGH im Wettbewerbsrecht entschieden. Denn dieser Rabatt stelle lediglich einen zeitlicheen Bezug zur Olympiade her. Es werde keine bestimmte Güter- oder Qualitätsvorstellung auf die beworbenen Produkte übertragen.
  • Dies gilt auch für "Olympische Preise". Das ist erlaubt, weil kein unlauterer Imagetransfer erreicht werden. Es gebe keine produktbezogene Qualitätsaussage.

IHK-Tipp zur Werbung mit Olympia:

Holen Sie im Zweifel besser den Rat eines Anwalts oder lassen sich die Zulässigkeit Ihrer Werbung im Vorfeld ausdrücklich vom Deutschen Olympischen Sportbund bestätigen.