IHK Ratgeber

Treibhausgase: Bepreisung & Handel

Reduce greenhouse gas emission for climate change and sustainable development
© Nicolas Herrbach

Um das Ziel des Green Deal, ein klimaneutrales Europa bis zum Jahr 2050, zu erreichen, bedarf es einer drastischen Senkung des Treibhausgasausstoßes in allen Wirtschafts- und Lebensbereichen in den EU Mitgliedstaaten.

Inhalt

Green Deal & Europäischer Emissionshandel

Seit 2005 setzt die EU auf das System des Emissionshandels (EU EHS), um Anreize zur Reduktion von Treibhausgasemissionen bzw. von Tätigkeiten, die diese verursachen, zu schaffen. In der Zwischenzeit wurde das EHS mehrfach reformiert, um seine Funktionsweise zu verbessern und wachsenden Klimaschutzambitionen gerecht zu werden.

Auch im Rahmen des Green Deal soll das EHS erneut auf die Prüfbank. Zudem steht ein paralleles Emissionshandelssystem zur Debatte, welches den Treibhausgasausstoß der Sektoren Verkehr und Gebäude regulieren soll. Um die europäische Wirtschaft angesichts steigender CO2-Preise im Binnenmarkt vor Wettbewerbern aus Ländern mit geringeren Klimaschutzbestrebungen zu schützen, wird über einen CO2-Grenzausgleichsmechanismus, den sogenannten CBAM, diskutiert.

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Europäischer Emissionshandel: Geplante Reformen und Ausweitung

Reform des bestehenden EU Emissionshandelssystems

Die EU Kommission schlägt vor, den heute bestehenden europäischen Emissionshandel (EU-ETS) zu reformieren. Konkret soll das Ausgangsniveau der zur Verfügung gestellten Emissionszertifikate einmalig abgesenkt und der Pfad zur weiteren Reduzierung steiler werden. Eine höhere Entnahme von Zertifikaten aus der Marktstabilitätsreserve soll zudem ermöglicht werden. Außerdem ist es geplant, den Anwendungsbereich des EU ETS um den Seeverkehr zu erweitern.

Der Kommissionsvorschlag sieht ferner vor, die freie Zuteilung von Emissionszertifikaten für Unternehmen mit großen Industrieanlagen herunterzufahren, indem die maximale Abwertung der Benchmarks von 1,6 auf 2,5 Prozent pro Jahr angehoben wird. Als Gegenleistung für die freie Zuteilung wird eine Verpflichtung zu Klimaschutzinvestitionen eingeführt.

Was heißt das für die Wirtschaft?

Für Unternehmen mit großen, am EU-ETS beteiligten Industrieanlagen ist die teilweise freie Zuteilung von Zertifikaten Voraussetzung dafür, dass die internationale Wettbewerbsfähigkeit ihrer Produkte gewahrt bleibt. Wenn diese ausbleibt führt das in Kombination mit der erwarteten Steigerung der CO2-Preise zu deutlich höheren Belastungen dieser Unternehmen. Die absehbar weiter steigenden CO2-Preise sind für alle Unternehmen relevant. es entsteht ein höherer Druck auf Unternehmen, Energieverbräuche zu senken, erneuerbare Energieträger zu nutzen und auf emissionsarme Produktionsverfahren umzustellen.

Wie das EU ETS bislang funktioniert, welche Emissionen es reguliert und welche Einapsrziele dahinterstehen können Sie auf unserer IHK-Ratgeberseite zu Klimaschutz & Energiewende nachlesen.

Paralleles Emissionshandelssystem in den Sektoren Verkehr und Gebäude

Neben dem bestehenden EU ETS soll ein weiteres Emissionshandelssystems eingeführt werden, das ab 2026 die Emissionen des Energieeinsatzes im Gebäude- und Verkehrssektor bepreist. Wie im deutschen nationalen Emissionshandel nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) sollen die Inverkehrbringer von Kraft- und Brennstoffen darin zur Teilnahme verpflichtet werden. Diese geben dann den CO2-Preis an ihre Kunden weiter.

Ausgenommen von dem neuen Emissionshandel sollen Brennstoffverbräuche für die Erzeugung industrieller Prozesswärme sein. Eine freie Zuteilung beziehungsweise Entlastung besonders betroffener Energieverbraucher ist nicht vorgesehen. Die Versteigerungserlöse sollen aber für Investitionen in den Klimaschutz und zur Unterstützung ärmerer Haushalte eingesetzt werden.

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CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM):

Angesichts steigender Klimaschutzambitionen der EU und folglich wachsender CO2-Preise im europäischen Binnenmarkt entsteht eine Verzerrung im internationalen Wettbewerb. Hiesige Unternehmen konkurrieren zunehmens mit ausländischen Wettbewerbern, die aufgrund geringerer Klimaschutzanstrengungen in ihren Ländern (noch) einem geringeren CO2-Kostendruck ausgesetzt sind.

Um dieser Schieflage gerecht zu werden, den international ausgerichteten europäischen Wirtschaftsstandort zu schützen und Abwanderung von Wertschöpfung zu verhindern, sollen die bislang noch geringeren CO2-Bepreisungsmechanismen im Ausland kompensiert werden. Dafür soll zunächst für eine Auswahl energie- und handelsintensiver Sektoren ein CO₂-Grenzausgleich (englisch: CBAM – Carbon Border Adjustment Mechanism) etabliert werden.

Der von der EU-Kommission geplante CBAM ist eine Art CO2-Zoll auf aus Drittstaaten importierte Produkte. Die bei Import fällige CO2-Abgabe errechnet sich aus dem bei der Produktion ausgestoßenem Kohlendioxid und dem jeweils aktuellen CO2-Preis im EU ETS. Sie entfällt, wenn der Importeur nachweist, dass die CO2-Abgabe im Herkunftsland genauso hoch ist wie in der EU.

Von CBAM erfasst werden sollen die Branchen Zement, Dünger, Stahl, Aluminium aber auch Strom. Unter die Regelung fallen auch Produkte der ersten Weiterverarbeitungsstufen, zum Beispiel Stahlrohre. Vorgesehen ist, dass der CO2-Grenzausgleich die teilweise freie Zuteilung von Emissionszertifikaten für die erfassten Sektoren ersetzt.

Den Vorschlag der EU Kommission begleitet eine intensive Diskussion, wie und ob sich ein Grenzausgleichsmechanismus in Einklang mit dem internationalen Handelsrecht bringen lässt und wie die bei der Produktion in Drittländern anfallenden CO2-Emissionen berechnet und nachgewiesen werden können. Für Diskussionen wird auch sorgen, dass der Vorschlag der Kommission nur einen Aufschlag für Import, nicht aber eine Entlastung für Exportprodukte vorsieht. Dies erscheint angesichts des exportorientierten deutschen Wirtschaftsstandortes aber essentiell.

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