Umwelt: Kreislaufwirtschaft & Null-Schadstoff-Ambition
Hauptantrieb der Europäischen Union sind der Verbraucherschutz und eine gesunde Umwelt. Schwerpunkte des Green Deals mit Blick auf umweltbezogene Maßnahmen stellen der Aktionsplan Kreislaufwirtschaft sowie die Null-Schadstoff-Ambition mit ihrer Anbindung an die Chemikalienstrategie dar. Im Folgenden werden diese Ambitionen mit ihren Zielen und in Teilen vorliegenden Maßnahmen vorgestellt.
Der Green Deal greift zum großen Teil auf die bestehenden Regularien zurück und nimmt mit Novellierungen und Erweiterungen bereits gültiger Vorschriften Einfluss auf die Umweltgesetzgebung. Die derzeit aktuellen Umweltvorschriften für Deutschland finden Sie auf unserer Ratgeberseite.
Die einzelnen Pläne der EU
Mit dem Aktionsplan, der am 11. März 2020 veröffentlicht wurde, erhofft sich die EU u. a. folgende Ergebnisse:
- Einen allmählichen, aber unumkehrbaren Übergang zu einem nachhaltigen Wirtschaftssystem.
- Das BIP der EU soll bis 2030 um zusätzliche 0,5 % gesteigert werden und etwa 700 000 neue Arbeitsplätze schaffen.
- Die Kreislaufwirtschaft soll die industrielle Basis der EU stärken sowie Unternehmensgründungen und das Unternehmertum im KMU-Bereich fördern.
- Einen starken und kohärenten Rahmen für die Produktpolitik schaffen, durch den nachhaltige Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle zur Norm werden sollen. Die Verbrauchsmuster sollen so verändert werden, dass von vornherein kein Abfall erzeugt wird.
- dem Design nachhaltiger Produkte:
Hier liegt der Fokus auf Produktgruppen wie Elektronik, IKT und Textilien‚ aber auch Möbel und Zwischenprodukte mit hohen Umweltauswirkungen wie Stahl, Zement und Chemikalien, - der Stärkung der Position von Verbrauchern und öffentlichen Auftraggebern:
die Verbraucher würden an der Verkaufsstelle zuverlässige und sachdienliche Informationen über Produkte erhalten, einschließlich Informationen über deren Lebensdauer und über die Verfügbarkeit von Reparaturdiensten, Ersatzteilen und Reparaturanleitungen. - dem Kreislaufprinzip in Produktionsprozessen: eine stärkere Verbreitung des Kreislaufprinzips in der Industrie bedeute erhebliche Materialeinsparungen in allen Wertschöpfungsketten und Produktionsprozessen.
Die Schwerpunkte liegen dabei auf
- dem Design nachhaltiger Produkte:
Hier liegt der Fokus auf Produktgruppen wie Elektronik, IKT und Textilien‚ aber auch Möbel und Zwischenprodukte mit hohen Umweltauswirkungen wie Stahl, Zement und Chemikalien, - der Stärkung der Position von Verbrauchern und öffentlichen Auftraggebern:
die Verbraucher würden an der Verkaufsstelle zuverlässige und sachdienliche Informationen über Produkte erhalten, einschließlich Informationen über deren Lebensdauer und über die Verfügbarkeit von Reparaturdiensten, Ersatzteilen und Reparaturanleitungen. - dem Kreislaufprinzip in Produktionsprozessen:
eine stärkere Verbreitung des Kreislaufprinzips in der Industrie bedeute erhebliche Materialeinsparungen in allen Wertschöpfungsketten und Produktionsprozessen.
Der EU-Null-Schadstoff-Aktionsplan „Schadstofffreiheit von Luft, Wasser und Boden“ wurde am 12. Mai 2021 veröffentlicht. Er soll das Null-Schadstoff-Ziel der EU für eine saubere Umwelt in die Tat umsetzen. Der Aktionsplan an sich entfaltet noch keine legislative Wirkung.
Gemäß den EU-Rechtsvorschriften, den Zielen des Grünen Deals sowie in Synergie mit anderen Initiativen will die EU bis 2030 Folgendes erreichen:
1. Eine Reduzierung der gesundheitlichen Auswirkungen (vorzeitige Todesfälle) der Luftverschmutzung um mehr als 55 %.
2. Eine Reduzierung des Anteils der durch Verkehrslärm chronisch beeinträchtigten Menschen um 30 %.
3. Eine Reduzierung der Anzahl der Ökosysteme in der EU, in denen die biologische Vielfalt durch Luftverschmutzung bedroht ist, um 25 %.
4. Eine Senkung der Nährstoffverluste, des Einsatzes und der Risiken chemischer Pestizide, des Einsatzes gefährlicherer Pestizide sowie des Verkaufs von für Nutztiere und für die Aquakultur bestimmten Antibiotika um 50 %.
5. Eine Reduzierung von Kunststoffabfällen im Meer um 50 % und eine Reduzierung des in die Umwelt freigesetzten Mikroplastiks um 30 %.
6. Eine erhebliche Senkung des gesamten Abfallaufkommens und eine Reduzierung von Siedlungsabfällen um 50 %.
Maßnahmen für Luft:
- Der Aktionsplan fordert, dass die EU-Luftqualitätsstandards enger an die neuen Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) angeglichen werden sollen.
- Die Bestimmungen über die Überwachung, Modellierung und Luftqualitätspläne sollen konsolidiert, die Durchsetzbarkeit des Rechtsrahmens insgesamt verbessert werden.
- Luftreinhaltungsprogramme und Emissionsreduktionsverpflichtungen sollen verfolgt werden, um die Umsetzung der Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen (NEC-Richtlinie) sicher zu stellen.
- Die Luftverschmutzung soll an der Quelle – Landwirtschaft, Industrie, Gebäude und Energie sowie Verkehr – bekämpft werden.
Maßnahmen für Wasser:
- Die geltenden Wassergesetze sollen umgesetzt und modernisiert werden.
- Die Normen für die Wasserqualität sollen überprüft werden, auch von Flüssen und Meeren in der EU. Damit verbunden wäre die Prüfung von Bestimmungen über Nährstoffe und neu aufkommende Schadstoffe wie Mikroplastik und Mikroschadstoffe einschließlich Medikamenten.
- Die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie und Trinkwasserrichtlinie sollen geprüft werden.
- Möglicherweise werden neue Parameter in der Badegewässerrichtlinie festgelegt.
Maßnahmen für Boden:
- Die Bodenstrategie soll 2021 vorgelegt werden. Schwerpunkt: Ermittlung und Sanierung verunreinigter Flächen.
- Die Schadstoffbelastung im Boden soll reduziert bzw. deren Wiederherstellung gefördert werden.
Eine schadstofffreie Umwelt ist Teil des Null-Schadstoff-Ziels der EU-Kommission vom 14. Oktober 2020 für Luft, Wasser und Boden. Chemikalien, die Krebs oder Genmutationen verursachen, das Fortpflanzungs- oder das Hormonsystem beeinträchtigen oder persistent und bioakkumulierbar sind, sollen gegen Null gehen. V. a. Verbraucherprodukte und gefährliche Chemikaliengemische stehen im Fokus. Eine große Veränderung gegenüber dem bisherigen risikobasierten Ansatz ist die zukünftig wesentlich gefahrenbasierter ausgerichtete Chemikalienpolitik.
- Chemikalien, Werkstoffe und Produkte müssen daher von der Herstellung bis zum Ende ihres Lebenszyklus inhärent sicher und nachhaltig gemacht werden.
- Die Strategie sieht vor, dass die schädlichsten Chemikalien nicht eingesetzt werden, wenn ihre Verwendung für das Allgemeinwohl nicht wesentlich ist. Zudem sollen alle Industriechemikalien sicherer und nachhaltiger verwendet werden.
- Ebenso wichtig ist demnach, parallel dazu die grüne Wende der Chemieindustrie und ihrer Wertschöpfungskette stärker zu fördern. D. h. CO2-arme und umweltschonende Herstellungsverfahren für Chemikalien und Werkstoffe.
- Die EU hat bereits einen der umfassendsten und sichersten Regulierungsrahmen für Chemikalien. Dennoch stehen bei der REACH- und CLP-Verordnung Überarbeitungen an. Der Rechtsrahmen soll so gestärkt werden, dass zügig auf wissenschaftliche Erkenntnisse reagiert werden kann und für alle Akteure kohärenter, einfacher und vorhersehbarer gestaltet werden.
- Zudem soll die Exposition von Mensch und Umwelt gegenüber diesen bedenklichen Stoffen minimiert werden, welche soweit wie möglich durch andere Stoffe ersetzt werden sollten. Vor allem in Verbraucherprodukten sollte die Verwendung der schädlichsten Stoffe verboten werden bzw. nur dann zulässig sein, wenn sie für das Allgemeinwohl nachweislich unverzichtbar sind und es keine tragbaren Alternativen gibt.
- Wenn Werkstoffe und Produkte während ihres gesamten Lebenszyklus – von der Herstellung bis hin zu Entsorgung oder Recycling – sicher sind, sprechen wir von schadstofffreien Werkstoffkreisläufen. Um diese zu verwirklichen und zu einer sauberen Kreislaufwirtschaft überzugehen, muss die Präsenz bedenklicher Stoffe in neuen und in recycelten Werkstoffen verringert werden und verschmutzte Abfälle müssen sortiert und dekontaminiert werden.
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Umweltpolitik
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