Länder & Märkte
Tunesien
Sie sind schon auf dem tunesischen Markt tätig oder möchten Geschäftsbeziehungen zu Tunesien aufbauen? Hier finden Sie Informationen zu den Themen Warenverkehr EU – Tunesien, Visa und Investieren in Tunesien.
Auf Basis des Beschlusses 2011/72/GASP vom 31. Januar 2011 hat der Rat der Europäischen Union restriktive Maßnahmen gegen bestimmte tunesische Personen und Organisationen beschlossen. Dieser Beschluss wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 101/2011 vom 4. Februar 2011 in unmittelbar geltendes Recht umgesetzt. Der Beschluss sieht vor, dass Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen eingefroren werden, die im Besitz oder Eigentum von Personen stehen, die für die rechtswidrige Verwendung staatlicher Gelder Tunesiens verantwortlich sind.
Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) (Tunesien - Personenbezogene Sanktionsmaßnahmen).
Quelle: BAFA (Stand: November 2018)
Auskunft über die aktuellen Waren-Einfuhrbestimmungen Tunesiens geben die Konsulats- und Mustervorschriften (KuM) der Handelskammer Hamburg, verlegt vom Mendel Verlag. Wir beraten Sie dazu gerne.
Auskunft zur Höhe der Zollsätze für Warenexporte aus der EU nach Tunesien gibt die Market Access Database der Europäischen Kommission.
Bitte beachten Sie bei Ihrer Ausfuhr aus der EU die bestehenden Sanktionen der EU gegen Tunesien.
Gemäß Verlautbarung DGD Nr. 062/2017 vom 29. September 2017 des tunesischen Handelsministeriums, der tunesischen Zentralbank und der tunesischen Zolldirektion muss seit 30. Oktober 2017 die Exportdeklaration des Ausfuhrlandes in französischer, englischer oder arabischer Sprache den Verzollungsdokumenten in Tunesien zwingend beigefügt werden. Das Ausfuhrdokument soll eine Wertangabe zur Sendung beinhalten.
Welches Ausfuhrdokument verlangt wird (EX1, ABD), muss mit dem tunesischen Importeur abgestimmt werden.
Diese Maßnahme betrifft folgende Produkte:
- Trocken- und Hülsenfrüchte
- Lebensmittelkonserven
- Kekse, feine Backwaren, alle Sorten von Süßigkeiten und Säften
- Kosmetik- und Hygieneprodukte
- Haushaltsprodukte aus Kunststoff
- Tragefertige Bekleidung (Prêt-à-porter)
- Schuhe
- Modeschmuck
- Mobiltelefone und Zubehör
- Spielwaren
- Ersatzteile für Autos und Motorräder
- Kaffee
- Zucker
- Tee
- Reis
Am 24. Oktober 2017 bestätigte der tunesische Zoll, dass für Produkte aus der EU ein Screenshot der Ausfuhranmeldung ausreichend ist. Das deutsche Ausfuhrdokument EX1 muss jedoch von einem offiziellen Übersetzer in Tunesien in eine der oben genannten Sprachen übersetzt werden (Deutsche Botschaft Tunis - Liste von Übersetzern)
Quellen: AHK Tunesien, DIHK
Im Oktober 2017 hat die tunesische Zentralbank die Geschäftsbanken in Tunesien verbindlich angewiesen, keine Akkreditive mehr für die Einfuhr von Verbrauchsgütern zu eröffnen, die als „nicht vorrangig“ eingestuft wurden. Eine Ausnahme davon gilt lediglich, sofern der Importeur zunächst Sicherheiten aus eigenen Mitteln für den gesamten Wert der einzuführenden Ware bereitstellt.
Die tunesische Zentralbank hat die betroffenen Produkte in einer Liste (in französischer Sprache) zusammengefasst. Es handelt sich u. a. um Produkte aus dem Bereich der Lebensmittel, der Haushaltsgeräte, der Kosmetika und der Textilien.
Quelle: DIHK
Auskunft zur Höhe der Zollsätze für Warenimporte aus Tunesien in die EU gibt der Elektronische Zolltarif (EZT) Online des deutschen Zolls. Hinweise zur Benutzung finden Sie hier.
Bitte beachten Sie bei Ihrer Einfuhr in die EU die bestehenden Sanktionen der EU gegen Tunesien.
Ausführliche Informationen zu den Vorschriften beim Import aus Drittländern nach Deutschland bekommen Sie auf den Webseiten der IHK für München und Oberbayern (Einfuhr nach Deutschland).
Tunesische Geschäftsreisende benötigen für den Aufenthalt in der EU ein Visum. Für Aufenthalte von maximal 90 Tagen muss ein Schengen-Visum beantragt werden.
Ist Deutschland das Hauptreiseziel innerhalb der EU, muss das Schengen-Visum bei den deutschen Konsularbehörden in Tunesien beantragt werden.
Alle Informationen zum Schengen-Visum für tunesische Staatsbürger finden Sie auf den Internet-Seiten der deutschen Botschaft in Tunis (Schengen-Visa).
Die Bearbeitung des Visumsantrags erfolgt über den externen Dienstleister VFS Global.
Quelle: Deutsche Botschaft Tunis (Stand: November 2018)
Deutsche Staatsbürger können für touristische und geschäftliche Zwecke bis zu drei Monate visumfrei nach Tunesien einreisen.
Für Aufenthalte von mehr als drei Monaten muss ein Visum bei den tunesischen Konsularbehörden in Deutschland beantragt werden.
Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen Tunesiens für deutsche Staatsbürger sowie zu Visa für deutsche Geschäftsreisende bekommen Sie auf den Webseiten des Auswärtigen Amtes (Tunesien: Reise- und Sicherheitshinweise) und der tunesischen Konsularbehörden in Deutschland.
Quellen: Auswärtiges Amt, tunesische Konsularbehörden in Deutschland (Stand: November 2018)
Sie möchten in Tunesien längerfristig investieren, beispielsweise in Form eines Joint Ventures mit einem tunesischen Partner, einer Auslandsniederlassung oder einer Tochtergesellschaft?
Auf den Webseiten Invest in Tunisia der staatlichen Foreign Investment Promotion Agency (FIPA) erhalten Sie Informationen zum Thema Investieren in Tunesien.
Als Dienstleister vor Ort steht Ihnen die Deutsch-Tunesische Industrie- und Handelskammer (AHK Tunesien) in Tunis zur Verfügung (Liste der Ansprechpartner). Diese unterstützt deutsche Investoren beim Markteintritt in Tunesien mit einer Reihe von (kostenpflichtigen) Dienstleistungen.
Weiterführende Informationen
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): Embargo der EU gegen Tunesien
- Deutsch-Tunesische Industrie- und Handelskammer (AHK Tunesien)
- Auswärtiges Amt: Reise- und Sicherheitshinweise zu Tunesien
- Auswärtiges Amt: Deutsche Vertretungen in Tunesien
- Auswärtiges Amt: Tunesische Vertretungen in Deutschland
- Außenwirtschaftsportal Bayern: Informationen zu Tunesien
- Portal MENA: Länderseite Tunesien
- Germany Trade and Invest (GTAI): Länderseite Tunesien