IHK Ratgeber

Import: Was muss ich beachten?

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© lev dolgachov

Alles rund um den Import von Waren in die Europäische Union / nach Deutschland.

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Grundsätzliches zum Import

Aus zollrechtlicher Hinsicht liegt ein Import immer dann vor, wenn es sich um eine Sendung aus einem Drittland, also einem Land außerhalb der Europäischen Union (EU) handelt. Der Zoll hat eine Übersicht zum Zollgebiet der EU erstellt.

Bei der Vorbereitung eines Imports müssen verschiedene Punkte beachtet werden. Diese Punkte lassen sich grob in zwei Bereiche einteilen:

  • Aspekte, die bei der Ausfuhr aus dem Drittland berücksichtigt werden müssen
  • Aspekte, die für die Einfuhr der Ware in die Europäische Union notwendig sind

Es ist wichtig, diese Teilbereiche gedanklich voneinander zu trennen.

Auf dieser Seite sind Informationen rund um den Import, also die Einfuhr in die EU zusammengestellt.

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Wegfall der 22-Euro Grenze seit Kleinsendungen ab 1.7.2021

Beim Import von Kleinsendungen und Sendungen von geringem Wert gibt es bestimmte Freigrenzen:

  • Importsendungen mit einem Wert bis zu 150 Euro sind zollfrei.
  • Bis zu einem Wert von 22 Euro waren sie zur Zollfreiheit zusätzlich von der Einfuhrumsatzsteuer befreit und werden daher regelmäßig zollrechtlich nur konkludent angemeldet.

Die 22-Euro-Freigrenze entfiel am 1. Juli 2021.

Das betrifft v.a. den internationalen eCommerce - alle Sendungen aus Drittländern, die bisher unter der 22-Euro-Grenze bleiben.

Wichtige aktuelle Informationen dazu finden Sie auch auf zoll.de

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Vorschriften bei Importen aus Drittländern

Einfuhrzollsätze im EZT (Elektronischen Zolltarif)

Im Elektronischen Zolltarif (EZT) können Wirtschaftsbeteiligte unter anderem die Einfuhrzollsätze für die Einfuhr von Waren in die Europäische Union abfragen. Dabei sollte beachtet werden, dass die Importzollsätze nur dann eindeutig bestimmt werden können, wenn die 11-stellige Codenummer der Ware eingegeben wird.

Warum ist das so wichtig?

Mögliche Antidumpingzölle, die teilweise deutlich über 50 % liegen können, werden in den meisten Fällen nur angezeigt, wenn alle 11 Stellen der Codenummer eingetragen werden. Uns sind verschiedene Fälle bekannt, bei denen sich Unternehmen bzw. Dienstleister bei der Importabwicklung auf die EZT-Angaben zur 8-stelligen Zolltarifnummer verlassen haben. Dadurch kam es mehrfach zu unkorrekten Einfuhranmeldungen. Darüber hinaus kann sich durch eine nicht korrekte Ermittlung der Zollsätze die gesamte Kostenkalkulation verändern.

Wie kann die 11-stellige Codenummer ermittelt werden?

Auf der EZT-Seite können Sie im Einfuhrbereich die 11-stellige Codenummer ermitteln, indem Sie auf der linken Seite die 8-stellige Codenummer eintragen und auf der rechten Seite in das Feld „Wechsel in Warennomenklatur“ ein Häkchen setzen. Es erscheint ein „Tarifbaum“, durch das Öffnen der verschiedenen Unterordner (jeweils zu Zeilenbeginn) gelangen Sie zu der 11-stelligen Codenummer.

Was sollten Sie deshalb in Zukunft tun?

Ermitteln Sie noch vor der Bestellung der Produkte die 11-stellige Codenummer, um die Kostenkalkulationsbasis sicherzustellen. Übermitteln Sie, sofern Sie kein Selbstverzoller sind, dem Anmelder (Dienstleister) die 11-stellige Codenummer, damit Sie bei Zollprüfungen keine bösen Überraschungen erleben.

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Besonderheiten beim Alkoholerwerb

Der Import von Wein aus Ländern außerhalb der EU hat komplizierte Voraussetzungen. Die in Deutschland auf dieses Themenfeld spezialisierte IHK Trier stellt dazu das Merkblatt Weinimport aus Drittländern zur Verfügung.

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Regelungen innerhalb der EU / Deutschlands

Neben dem reinen Import, tauchen produktbezogen auch immer wieder Fragen auf, ob die Ware in Deutschland vertrieben werden darf, ob es Kennzeichungspflichten gibt, etc. Die IHK für München und Oberbayern hat hierzu Informationen zusammengestellt:

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