IHK Fortbildungsprüfung

Geprüfte /-r Veranstaltungsfachwirt /-in

Der Veranstaltungsmarkt ist ein stark wachsender, internationaler und moderner Dienstleistungsbereich. Wer in diesem Bereich beschäftigt ist, muss hohen Ansprüchen an Dienstleistungsprofessionalität gerecht werden. Die Fortbildungsprüfung zum Geprüften Veranstaltungsfachwirt richtet sich an Personen, die nach einer Berufsausbildung mehrjährige einschlägige Berufserfahrung erworben haben.

Ziel der Prüfung zum Veranstaltungsfachwirt

Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die notwendigen Qualifikationen und Erfahrungen vorhanden sind, um in der Veranstaltungswirtschaft, sowohl in Unternehmen der Veranstaltungswirtschaft als auch bei einer selbstständigen Tätigkeit, eigenständig umfassende und verantwortliche Aufgaben der Planung, Steuerung und Kontrolle veranstaltungsspezifischer Aufgaben und Sachverhalte unter Nutzung betriebs und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente auszuüben. Ebenso sind Qualifikationen zu prüfen, die in Unternehmen und Institutionen ausgeführt werden, die als Veranstalter oder Veranstaltungsbeteiligte aktiv sind. Die Öffnung und Globalisierung der Märkte sollen dabei ebenso Berücksichtigung finden wie die daraus resultierenden Marktentwicklungen und -trends. Geprüfte Veranstaltungsfachwirte sind befähigt, Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung wahrzunehmen. Des Weiteren sollen diese Kenntnisse in ihrer unterschiedlichen Ausprägung auf folgende Veranstaltungsbereiche angewandt werden können:

  • Messen und Ausstellungen
  • Kongresse und Tagungen
  • Kunst-, Kultur- und Sportveranstaltungen
  • Marketing-Events

Insbesondere ist festzustellen, dass folgende Aufgaben eigenständig und verantwortlich wahrgenommen werden können:

  • Das Analysieren und Bewerten von Sachverhalten der Veranstaltungswirtschaft auf der Basis von volkswirtschaftlichen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhängen sowie die daraus erfolgende Ableitung unternehmerischer Handlungsschritte
  • Das ziel- und teamorientierte Konzipieren, Organisieren, Durchführen und Nachbereiten von Veranstaltungen und Veranstaltungsbeteiligungen
  • Die systematische Entwicklung komplexer, vielfältiger und qualitätsorientierter Lösungen in Prozessen der Veranstaltungswirtschaft
  • Die interne und externe Schnittstellenfunktion zwischen den betriebswirtschaftlichen und technischen Bereichen durch kommunikative Kompetenzen

Zulassungsvoraussetzungen ‎– Zulassung zur Prüfung

Die Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der aktuellen Verordnung.
Zur Prüfung Ihrer persönlichen Zulassung zur Prüfung senden Sie uns bitte den Zulassungsantrag zusammen mit Ihren Nachweisen.

Gliederung der Prüfung‎ zum Veranstaltungsfachwirt

Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt.‎

Wirtschaftsbezogene Qualifikationen WBQ (schriftlich)‎

  • ‎Volks- und Betriebswirtschaft
  • ‎Rechnungswesen
  • ‎Recht und Steuern
  • ‎Unternehmensführung

Handlungsspezifische Qualifikationen HSQ (schriftlich und mündlich)‎

  • Analysieren von Märkten und Definieren von Marktchancen
  • Konzipieren von Veranstaltungsprojekten
  • Planen, Vorbereiten, Durchführen und Nachbereiten von Veranstaltungen
  • Akquisition von Kunden sowie kundenorientierte Vermarktung von Veranstaltungen
  • Führung und Zusammenarbeit

Präsentation und Fachgespräch
In der Präsentation soll nachgewiesen werden, dass eine komplexe Problemstellung der betrieblichen Praxis dargestellt, beurteilt und gelöst werden kann.
Das Thema der Präsentation wird vom Prüfungsteilnehmer selbst formuliert und dem Prüfungsausschuss bei der ersten schriftlichen Prüfungsleistung eingereicht.

Ausgehend von der Präsentation soll in dem Fachgespräch nachgewiesen werden, in Situationen der Veranstaltungswirtschaft Wissen anwenden und sachgerechte Lösungen vorschlagen zu können.

Prüfungstermine / Fristen

Der Prüfung der Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen wird zweimal, die Handlungsspezifischen Qualifikationen einmal jährlich angeboten.‎
Die genauen Prüfungstermine entnehmen Sie bitte der Terminvorschau.

Prüfungsgebühren

Die Höhe der Prüfungsgebühren entnehmen Sie bitte der Gebührenordnung.

Lehrgangsträger ‎– wer bildet aus

Grundsätzlich ist kein Lehrgang zur Vorbereitung auf die Prüfung vorgeschrieben. Aufgrund der Komplexität und der Menge des Prüfungsstoffes ist die strukturierte Vorbereitung aber sehr empfehlenswert. Der Link zum Lehrgangsanbieter enthält die uns bekannten Bildungsträger, die auf diese Prüfung vorbereiten. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und hat keinen Empfehlungscharakter. Über die Qualität der jeweiligen Vorbereitungsmaßnahme können wir keine Aussage treffen. Wir empfehlen Ihnen aber, dass Sie sich vorab bei den in Frage kommenden Bildungsträgern über die Unterrichtsinhalte und –methoden sowie über die Referenzen der eingesetzten Trainer / Dozenten informieren.