IHK Fortbildungsprüfung

Geprüfte /r Tourismusfachwirt /-in

Tourismusfachwirte sind in verschiedenen Bereichen der Tourismuswirtschaft tätig, insbesondere in Tourismusunternehmen und Tourismusverbänden. Sie üben herausgehobene, eigenverantwortliche Fachaufgaben der Planung, Steuerung und Kontrolle unter Nutzung betriebs- und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente kunden- und dienstleistungsorientiert aus.

Ziel der Prüfung

Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die notwendigen Kompetenzen vorhanden sind, um in
den verschiedenen Bereichen der Tourismuswirtschaft, insbesondere in Tourismusunternehmen und Tourismusverbänden, herausgehobene eigenverantwortliche Fachaufgaben der Planung, Steuerung und Kontrolle unter Nutzung betriebs- und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente kunden- und dienstleistungsorientiert auszuüben sowie dies im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit zu tun. Auszubildende, Mitarbeiter und Teams sollen motiviert und geleitet werden. Ferner ist nachzuweisen, dass zur Gestaltung eines anforderungsgerechten Dienstleistungsprozesses die Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern erkannt und genutzt werden. Bei der Steuerung und Optimierung aller betrieblichen Vorgänge sind ethische, soziale, wirtschaftliche, rechtliche und ökologische Grundsätze zu beachten sowie regionale, nationale und internationale Rahmenbedingungen zu berücksichtigen

Zulassungsvoraussetzungen ‎– Zulassung zur Prüfung

Die Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der aktuellen Verordnung.
Zur Prüfung Ihrer persönlichen Zulassung zur Prüfung geben Sie bitte über folgenden Link Ihre Daten ein und laden Ihre Nachweise hoch.

Aufbau der Prüfung zum Tourismusfachwirt

Die Prüfung ist schriftlich und mündlich durchzuführen und bezieht sich auf folgende
Handlungsbereiche:

  • Unternehmensführung und –entwicklung
  • Betriebswirtschaftliche Bewertung und Steuerung von Geschäftsprozessen
  • Personalführung und –entwicklung
  • Gestaltung des Marketingprozesses
  • Qualitäts- und Projektmanagement
  • Leistungserstellung im Tourismus

Die schriftliche Prüfung wird in den o. g. Handlungsbereichen auf der Grundlage einer betrieblichen Situationsbeschreibung mit zwei aufeinander abgestimmten, gleichgewichtig daraus abgeleiteten Aufgabenstellungen durchgeführt, wobei insgesamt alle o. g. sechs Handlungsbereiche thematisiert werden.

Nach bestandener schriftlicher Prüfung wird die mündliche Prüfung durchgeführt. Diese gliedert sich in eine Präsentation und ein Fachgespräch.

  • Anhand der Präsentation soll nachgewiesen werden, dass eine komplexe Problemstellung der betrieblichen Praxis erfasst, dargestellt, beurteilt und gelöst werden kann. Die Themenstellung muss sich auf einen der o. g. frei wählbaren Handlungsbereiche und den Handlungsbereich „Personalführung und –entwicklung“ beziehen.
    Im Fachgespräch soll ausgehend von der Präsentation die Fähigkeit nachgewiesen werden, betriebspraktische Probleme zu analysieren und Lösungsmöglichkeiten unter Beachtung der maßgebenden Einflussfaktoren zu bewerten.

Prüfungstermine / Fristen

Die Prüfung wird von der IHK für München und Oberbayern einmal jährlich angeboten.
Die genauen Prüfungstermine entnehmen Sie bitte der Terminvorschau.

Gebühren für die Prüfung

Die Höhe der Prüfungsgebühren entnehmen Sie bitte der aktuellen Gebührenordnung.

Lehrgangsträger ‎– wer bildet aus

Grundsätzlich ist kein Lehrgang zur Vorbereitung auf die Prüfung vorgeschrieben. Aufgrund der Komplexität und der Menge des Prüfungsstoffes ist die strukturierte Vorbereitung aber sehr empfehlenswert. Der Link zum Lehrgangsanbieter enthält die uns bekannten Bildungsträger, die auf diese Prüfung vorbereiten. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und hat keinen Empfehlungscharakter. Über die Qualität der jeweiligen Vorbereitungsmaßnahme können wir keine Aussage treffen. Wir empfehlen Ihnen aber, dass Sie sich vorab bei den in Frage kommenden Bildungsträgern über die Unterrichtsinhalte und –methoden sowie über die Referenzen der eingesetzten Trainer / Dozenten informieren.