IHK Fortbildungsprüfung

Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft

Sind Sie ein sogenannter Quereinsteiger in der Sicherheitswirtschaft und haben bereits Berufspraxis gesammelt? Seit dem 1. Januar 2006 haben Sie die Möglichkeit, über die Fortbildungsprüfung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft Ihre Qualifikation nachzuweisen. Geprüfte Schutz- und Sicherheitskräfte gewährleisten die Sicherheit von Personen und schützen Objekte, Anlagen und Werte. Beim Werksschutz, im Streifendienst, bei Werttransporten, auf Veranstaltungen, im Personenschutz und bei den Verkehrsdiensten ergreifen sie vorbeugende Maßnahmen und wehren Gefahren ab. Zielgruppe sind primär Personen, die die Aufgaben einer Schutz- und Sicherheitskraft in der Sicherheitswirtschaft bereits wahrnehmen.

Ziel der Prüfung

Mit Abschluss dieser Fortbildungsprüfung soll festgestellt werden, ob Sie die Qualifikation haben, in der Sicherheitswirtschaft (gewerbliche Sicherheitsunternehmen und betriebliche Sicherheitseinrichtungen) insbesondere in Bewachungs-, Sicherungs- und Ordnungsdiensten, Veranstaltungs- und Verkehrsdiensten folgende Aufgaben wahrzunehmen:
1. Abwenden von Schäden und Gefahren,
2. Aufrechterhalten von Sicherheit und Ordnung,
3. Nutzen der zur Verfügung stehenden Schutz- und Sicherheitstechnik
4. kundenorientiert handeln und kommunizieren sowie deeskalierend wirken,
5. Beurteilen der eigenen rechtlichen Stellung sowie Berücksichtigen von Gesetzen und Vorschriften.

Zulassungsvoraussetzungen ‎– Zulassung zur Prüfung

Die Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der aktuellen Prüfungsvorschrift.
Zur Prüfung Ihrer persönlichen Zulassung zur Prüfung geben Sie bitte über folgenden Link Ihre Daten ein und laden Ihre Nachweise hoch.

Gliederung der Prüfung zur Schutz- und Sicherheitskraft

Handlungsbereiche:
1. Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln (schriftliche Situationsaufgabe)

  • Rechtskunde
  • Dienstkunde

2. Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik
(schriftliche Situationsaufgabe)

  • Brandschutz und sonstige Notfallmaßnahmen
  • Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz
  • Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik

3. Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln (mündlich)

  • Situationsbeurteilung und -bewältigung
  • Kommunikation
  • Kunden- und Serviceorientierung
  • Zusammenarbeit

Dieser dritte Handlungsbereich wird mündlich in Form eines situationsbezogenen Fachgesprächs geprüft, jedoch werden Themen aus den beiden Handlungsbereichen 1 und 2, die nicht schriftlich geprüft wurden, mit berücksichtigt.

Prüfungstermine / Fristen

Die Prüfungsteile werden jeweils zweimal jährlich angeboten.
Die genauen Prüfungstermine entnehmen Sie bitte der Terminvorschau.

Prüfungsgebühren

Die Höhe der Prüfungsgebühren entnehmen Sie bitte der Gebührenordnung.

Lehrgangsträger ‎– wer bildet aus

Grundsätzlich ist kein Lehrgang zur Vorbereitung auf die Prüfung vorgeschrieben. Aufgrund der Komplexität und der Menge des Prüfungsstoffes ist die strukturierte Vorbereitung aber sehr empfehlenswert. Der Link zum Lehrgangsanbieter enthält die uns bekannten Bildungsträger, die auf diese Prüfung vorbereiten. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und hat keinen Empfehlungscharakter. Über die Qualität der jeweiligen Vorbereitungsmaßnahme können wir keine Aussage treffen. Wir empfehlen Ihnen aber, dass Sie sich vorab bei den in Frage kommenden Bildungsträgern über die Unterrichtsinhalte und –methoden sowie über die Referenzen der eingesetzten Trainer / Dozenten informieren.