IHK Fortbildungsprüfung

Geprüfte /r Industriemeister /-in Kunststoff und Kautschuk

Als Industriemeister Kunststoff und Kautschuk wirken Sie mit bei der Planung und Einrichtung von Betriebsmitteln, übertragen Aufgaben an Mitarbeiter unter Berücksichtigung von deren Leistungsfähigkeit, Qualifikation und Eignung. Sie überwachen Kostenentwicklungen und stellen Kontrollen der ein- und ausgehenden Erzeugnisse sicher. Sie gewährleisten ein störungsfreies und termingerechtes Arbeiten und optimieren die Zusammenarbeit mit anderen Betriebsstätten. Zielgruppe für diese Fortbildungsprüfung ist der Personenkreis, der nach einer einschlägigen Berufsausbildung eine weitere mehrjährige Berufspraxis erworben hat.

Ziel der Prüfung

Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften Industriemeister – Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk und damit die Befähigung:

  • In Betrieben unterschiedlicher Größe sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen
  • Sich auf Änderungen von Methoden und Systemen in der Produktion, auf neue Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und - entwicklung einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.

Zulassungsvoraussetzungen ‎– Zulassung zur Prüfung

Die Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der aktuellen Verordnung.
Zur Prüfung Ihrer persönlichen Zulassung zur Prüfung geben Sie bitte über folgenden Link Ihre Daten ein und laden Ihre Nachweise hoch.

Aufbau der Prüfung zum Industriemeister Kunststoff und Kautschuk

1. Prüfungsteil : Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen (BQ)
‎Schriftliche Prüfung

  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Zusammenarbeit im Betrieb
  • Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten

2.‎ Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen (HQ)
‎(schriftliche und mündliche Prüfung)‎

  • Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der gesonderten Seite Ausbildereignungsprüfung nach AEVO
    Der Nachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung vorzulegen.

Handlungsbereich Technik

  • Wahlpflichtqualifikationsschwerpunkt:
    • Bearbeitungstechnik
    • Verarbeitungstechnik
    • Kautschuktechnik
    • Faserverbundtechnik
  • Betriebstechnik
  • Werkstoffe
  • Produktionsprozesse

Handlungsbereich Organisation

  • Betriebliches Kostenwesen
  • Planung, Steuerung und Kommunikation und
  • Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz

Handlungsbereich Führung und Personal

  • Personalführung
  • Personalentwicklung
  • Qualitätsmanagement

Ein Handlungsbereich wird als situationsbezogenes Fachgespräch durchgeführt, in dem Sie nachweisen sollen, dass Sie in der Lage sind, betriebliche Aufgabenstellungen zu analysieren, zu strukturieren und einer begründeten Lösung zuzuführen. Dazu gehört, Lösungsvorschläge unter Einbeziehung von Präsentationstechniken erläutern und erörtern zu können.

Prüfungstermine / Fristen

Diese Fortbildungsprüfung wird von der IHK München und Oberbayern modular angeboten.
Die Prüfungstermine sind auf die Vorbereitungskurse abgestimmt.
Die genauen Prüfungstermine entnehmen Sie bitte der Terminvorschau.

Gebühren für die Prüfung

Die Höhe der Prüfungsgebühren entnehmen Sie bitte der aktuellen Gebührenordnung.

Lehrgangsträger ‎– wer bildet aus

Grundsätzlich ist kein Lehrgang zur Vorbereitung auf die Prüfung vorgeschrieben. Aufgrund der Komplexität und der Menge des Prüfungsstoffes ist die strukturierte Vorbereitung aber sehr empfehlenswert. Der Link zum Lehrgangsanbieter enthält die uns bekannten Bildungsträger, die auf diese Prüfung vorbereiten. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und hat keinen Empfehlungscharakter. Über die Qualität der jeweiligen Vorbereitungsmaßnahme können wir keine Aussage treffen. Wir empfehlen Ihnen aber, dass Sie sich vorab bei den in Frage kommenden Bildungsträgern über die Unterrichtsinhalte und –methoden sowie über die Referenzen der eingesetzten Trainer / Dozenten informieren.