IHK Fortbildungsprüfung

Geprüfte /r Fachberater /-in für Finanzdienstleistungen

Zielgruppe für die Fortbildungsprüfung zum Fachberater für Finanzdienstleistungen sind Berater oder Vermittler, die als Selbständige oder Mitarbeiter von Unternehmen tätig sind. Der Personenkreis hat in der Regel eine einschlägige oder weiter gefasste kaufmännische oder verwaltende Berufsausbildung bzw. Schulabschluss und danach eine Berufspraxis mit wesentlichen Bezügen zur Finanzdienstleistung erworben.

Ziel der Prüfung zum Fachberater für Finanzdienstleistungen

Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die notwendigen Kompetenzen vorhanden sind, um die Beratung von Privatkunden im Hinblick auf Geld- und Vermögensanlagen, Personenvorsorge, Sach- und Vermögenssicherung sowie Immobilienanlagen und Finanzierungen eigenständig und verantwortungsvoll durchzuführen.

Zulassungsvoraussetzungen ‎– Zulassung zur Prüfung

Die Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der aktuellen Verordnung.
Zur Prüfung Ihrer persönlichen Zulassung zur Prüfung geben Sie bitte über folgenden Link Ihre Daten ein und laden Ihre Nachweise hoch.

Aufbau der Prüfung zum Fachberater für Finanzdienstleistungen

Die Prüfung umfasst folgende schriftlich geprüfte Handlungsbereiche:

  • Organisation und Steuerung der eigenen Vertriebsaktivitäten
  • Privatkundenberatung zu Geld- und Vermögensanlagen
  • Privatkundenberatung zu Immobilien und Finanzierungen
  • Privatkundenberatung zur Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensrisiken

Nach bestandener schriftlicher Prüfung wird die mündliche Prüfung durchgeführt:

  • fallbezogenes Beratungsgespräch mit inhaltlichem Bezug auf die o.g. Handlungsbereiche der Privatkundenberatung.

Prüfungstermine / Fristen

Die Prüfung wird von der IHK für München und Oberbayern einmal jährlich angeboten.
Die genauen Prüfungstermine entnehmen Sie bitte der Terminvorschau.

Gebühren für die Prüfung

Die Höhe der Prüfungsgebühren entnehmen Sie bitte der aktuellen Gebührenordnung.

Lehrgangsträger ‎– wer bildet aus zum Fachberater für Finanzdienstleistungen?

Grundsätzlich ist kein Lehrgang zur Vorbereitung auf die Prüfung vorgeschrieben. Aufgrund der Komplexität und der Menge des Prüfungsstoffes ist die strukturierte Vorbereitung aber sehr empfehlenswert. Der Link zum Lehrgangsanbieter enthält die uns bekannten Bildungsträger, die auf diese Prüfung vorbereiten. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und hat keinen Empfehlungscharakter. Über die Qualität der jeweiligen Vorbereitungsmaßnahme können wir keine Aussage treffen. Wir empfehlen Ihnen aber, dass Sie sich vorab bei den in Frage kommenden Bildungsträgern über die Unterrichtsinhalte und –methoden sowie über die Referenzen der eingesetzten Trainer / Dozenten informieren.