Anerkannter Anpassungsfortbildungsabschluss

Geprüfte /r Bilanzbuchhalter /in International

Mit dem anerkannten Anpassungsfortbildungsabschluss "Geprüfte/r Bilanzbuchhalter/in International" weisen Sie eine über die nationalen Erfordernisse hinausgehende berufliche Handlungsfähigkeit hinsichtlich der Bilanzierung und Bewertung in der Europäischen Union nach.

Ziel der Prüfung

Nachweis folgender Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

1. die Bilanzierung und Bewertung nach den in der Europäischen Union geltenden International Financial Reporting Standards und International Accounting Standards durchzuführen,

2. alle weiteren erforderlichen Teile eines Abschlusses nach den jeweils geltenden Standards zu erstellen, unter Verwendung der englischsprachigen Fachbegriffe darzustellen und die Abschlüsse nach den anerkannten Methoden zu analysieren und

3. außensteuerliche Sachverhalte sowie Sachverhalte der internationalen Finanzierung und des internationalen Zahlungsverkehrs zu bearbeiten.

Zulassungsvoraussetzungen ‎– Zulassung zur Prüfung

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:

  • Das erfolgreiche Ablegen der Prüfung zum Bilanzbuchhalter oder zur Bilanzbuchhalterin auf Grund einer Regelung einer zuständigen Stelle,
  • Das Erwerben des anerkannten Fortbildungsabschlusses Gepr. Bilanzbuchhalter/in - Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung oder eines gleichwertigen Abschlusses oder
  • Das Erwerben eines wirtschaftswissenschaftlichen Abschlusses an einer Hochschule

Zur Prüfung Ihrer persönlichen Zulassung zur Prüfung geben Sie bitte über folgenden Link Ihre Daten ein und laden Ihre Nachweise hoch.

Aufbau der Prüfung

Die Prüfung wird als schriftliche Prüfung auf der Grundlage einer Beschreibung einer betrieblichen Situation durchgeführt. Sie besteht aus zwei unter Aufsicht zu bearbeitenden Aufgabenstellungen.

Es können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:

  • 1. Bilanzen erstellen,
  • 2. unterschiedliche Verfahren zur Ermittlung des Gesamtergebnisses anwenden,
  • 3. Ergebnis je Aktie ermitteln,
  • 4. Eigenkapitalveränderungsrechnung aufstellen,
  • 5. Kapitalflussrechnung erstellen,
  • 6. Anhang erstellen,
  • 7. Lagebericht erstellen,
  • 8. Segmente auswählen und den Segmentbericht erstellen,
  • 9. im Rahmen der Konzernrechnungslegung notwendige Konsolidierungen durchführen und einen Konzernabschluss erstellen,
  • 10. internationale Abschlüsse im Hinblick auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens analysieren und interpretieren sowie Zwischenberichterstattung durchführen,
  • 11. Finanzierungsmöglichkeiten der Unternehmen im Außenhandel ermitteln und Finanzierungsarten auf internationalen Märkten auswählen und anwenden,
  • 12. Methoden zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung im Ertragsteuerrecht unter Beachtung des Außensteuerrechts darstellen,
  • 13. umsatzsteuerliche Vorschriften bei grenzüberschreitendem Waren- und Dienstleistungsverkehr beachten.

Prüfungstermine / Fristen

Der anerkannte Anpassungsfortbildungsabschluss wird rein schriftlich an zwei auf einander folgenden Tagen geprüft und von der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern zweimal im Jahr angeboten.

Prüfungstermine:
Frühjahr (i.d.R. Ende Mai), Herbst (i.d.R. Ende November)

Anmeldeschluss:
31.12.
für die Frühjahrsprüfung, 30.06. für die Herbstprüfung

Prüfungsdauer:
4 Stunden von 08:30 bis 12:30 Uhr

Die genauen Prüfungstermine entnehmen Sie bitte der Terminvorschau.

Prüfungsgebühren

Die Höhe der Prüfungsgebühren entnehmen Sie bitte der Gebührenordnung.

Lehrgangsträger ‎– wer bildet aus?

Grundsätzlich ist kein Lehrgang zur Vorbereitung auf die Prüfung vorgeschrieben. Aufgrund der Komplexität und der Menge des Prüfungsstoffes ist die strukturierte Vorbereitung aber sehr empfehlenswert. Der Link zum Lehrgangsanbieter enthält die uns bekannten Bildungsträger, die auf diese Prüfung vorbereiten. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und hat keinen Empfehlungscharakter. Über die Qualität der jeweiligen Vorbereitungsmaßnahme können wir keine Aussage treffen. Wir empfehlen Ihnen aber, dass Sie sich vorab bei den in Frage kommenden Bildungsträgern über die Unterrichtsinhalte und -methoden sowie über die Referenzen der eingesetzten Trainer / Dozenten informieren.