IHK Fortbildungsprüfung

Geprüfte /r Betriebswirt /-in nach dem Berufsbildungsgesetz - Master Professional in Business Management nach dem Berufsbildungsgesetz

Der Karriereweg über die praxisorientierte Weiterbildung zum „Gepr. Betriebswirt nach dem Berufsbildungsgesetz - Master Professional in Business Management nach dem Berufsbildungsgesetz“ knüpft an den Kenntnissen, Fertigkeiten und der einschlägigen Berufserfahrung des Fachwirtes bzw. Fachkaufmanns an. Dieses, mit der Methodik und dem In­halt auf die Qualifikation der Teilnehmer und auf die Anforderungen der Wirt­schaft abgestimmte Aufbaukonzept stellt eine echte Alternative zum Studium an einer Hochschule dar und ist einer der anspruchsvollsten Abschlüsse der höheren Berufsbildung.

Ziel der Prüfung

Durch die Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit sollen Gepr. Betriebswirt nach dem Berufsbildungsgesetz - Master Professional in Business Management nach dem Berufsbildungsgesetz in der Lage sein, selbständig oder im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses für Unternehmen und Organisationen unterschiedlicher Art, Größe und Wirtschaftszweige unter Berücksichtigung der ökonomischen, ökologischen und ethischen Handlungsfelder eines nachhaltigen Wirtschaftens eigenständig und verantwortlich strategische Entscheidungen vorzubereiten und umzusetzen.
Zu diesen Aufgaben gehören:
1. Strategien unter Berücksichtigung der Unternehmensziele im Rahmen der Unternehmensführung entwickeln,
2. Leistungsprozesse im nationalen und internationalen Marktumfeld unter Beachtung regulativer und finanzwirtschaftlicher Rahmenbedingungen gestalten,
3. Organisatorische Rahmenbedingungen weiterentwickeln sowie
4. Strategien umsetzen, Unternehmensprozesse steuern, überwachen und notwendige Anpassungen vornehmen.

Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Fortbildungsabschluss "Geprüfter Betriebswirt nach dem Berufsbildungsgesetz" oder "Geprüfte Betriebswirtin nach dem Berufsbildungsgesetz" - Master Professional in Business Management nach dem Berufsbildungsgesetz.

Zulassungsvoraussetzungen ‎– Zulassung zur Prüfung

Die Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der aktuellenVerordnung.
Zur Prüfung Ihrer persönlichen Zulassung zur Prüfung geben Sie bitte unter folgendem Link Ihre Daten ein und laden Ihre Nachweise hoch.

Gliederung der Prüfung

‎Handlungsbereiche:

  • Unternehmensspezifische Strategiefelder erkennen und ausgestalten
  • Normenbestimmte und finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Unternehmensstrategie bewerten
  • Nationale und internationale Leistungsprozesse organisieren
  • Unternehmensorganisation zur Sicherstellung der Leistungs- und Unternehmensprozesse unter Berücksichtigung der strategischen Vorgaben gestalten
  • Planung, Steuerung und Überwachung von Unternehmensprozessen wahrnehmen

Durchführung der Prüfung:

  • Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Prüfungsteil, einem mündlichen Prüfungsteil und einem projektbezogenen Prüfungsteil
  • Das Prüfungsverfahren ist innerhalb von drei Jahren beginnend mit dem Tag der ersten Prüfungsleistung abzuschließen. Bei Überschreiten der Frist müssen alle Prüfungsleistungen erneut abgelegt werden.

Schriftlicher Prüfungsteil:

  • Drei Aufgabenstellungen zu je 240 Minuten auf der Grundlage der Beschreibung einer betrieblichen Situation. Jede der Aufgabenstellungen thematisiert alle fünf Handlungsbereiche nach § 4 VO.
  • Je ein Handlungsbereich pro Aufgabenstellung ist in englischer Sprache formuliert und muss in englischer Sprache beantwortet werden. Das Sprachniveau entspricht nach dem Europäischen Referenzrahmen dem Level B2.

Mündlicher Prüfungsteil:

  • Zum mündlichen Prüfungsteil wird nur zugealssen, wer den schriftlichen Prüfungsteil abgelegt hat.
  • Der mündliche Prüfungsteil ist innerhalb von zwei Jahren nach Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils durchzuführen. Bei Überschreiten der Frist ist der schriftliche Prüfungsteil erneut abzulegen.
  • Der mündliche Prüfungsteil besteht aus einem 45minütigen Fachgespräch, das alle fünf Handlungsbereiche nach § 4 VO umfasst. Der Schwerpunkt liegt auf §4 Nr. 5:
    Planung, Steuerung und Überwachung von Unternehmensprozessen

Projektbezogener Prüfungsteil:

  • Zum Projektbezogenen Prüfungsteil wird nur zugelassen, wer den schriftlichen und den mündlichen Prüfungsteil bestanden hat.

Schriftliche Projektarbeit:

  • Die Projektarbeit ist als Hausarbeit innerhalb von 30 Kalendertagen anzufertigen. Es soll eine zukunfts- und praxisorientierte Aufgabe bearbeitet werden, die auch eine Unternehmensgründung thematisieren kann. Die Arbeit muss mindestens zwei Handlungsfelder nach §4 VO berücksichtigen und ist als Entscheidungsvorlage für unternehmerische Entscheidungen aufzubereiten.

Präsentation und projektarbeitsbezogenes Fachgespräch:

  • Zur Präsentation und dem projektarbeitsbezogenen Fachgespräch wird nur zugelassen, wer die schriftliche Projektarbeit bestanden hat.

Dauer der Präsentation: maximal 15 Minuten
Dauer des projektarbeitsbezogenen Fachgesprächs: maximal 30 Minuten

Prüfungstermine/Fristen

Die Prüfung wird von der IHK München zweimal jährlich angeboten.
Die genauen Termine entnehmen Sie bitte der Terminvorschau.

Prüfungsgebühren

Die Prüfungsgebühren entnehmen Sie bitte der Gebührenordnung.

Lehrgangsträger ‎– wer bildet aus?

Grundsätzlich ist kein Lehrgang zur Vorbereitung auf die Prüfung vorgeschrieben. Aufgrund der Komplexität und der Menge des Prüfungsstoffes ist die strukturierte Vorbereitung aber sehr empfehlenswert. Der Link zum Lehrgangsanbieter enthält die uns bekannten Bildungsträger, die auf diese Prüfung vorbereiten. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und hat keinen Empfehlungscharakter. Über die Qualität der jeweiligen Vorbereitungsmaßnahme können wir keine Aussage treffen. Wir empfehlen Ihnen aber, dass Sie sich vorab bei den in Frage kommenden Bildungsträgern über die Unterrichtsinhalte und –methoden sowie über die Referenzen der eingesetzten Trainer / Dozenten informieren.