IHK Service

Signaturkarte für Sachverständige

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Seit dem 01.01.2018 dürfen Sachverständige Gutachten auch bei Gericht elektronisch einreichen. Voraussetzung ist, dass sie die Gutachten mit ihrer qualifizierten elektronischen Signatur versehen.

Wozu gibt es die IHK-Signaturkarte für Sachverständige?

Die IHK-Signaturkarte ersetzt die Unterschrift und den Sachverständigenrundstempel ‎im elektronischen Rechtsverkehr und erbringt den Nachweis der Authentizität und Originalität des Gutachtens. ‎

Der elektronische Zugang zur Justiz und die Einführung von elektronischen Gerichtsakten ist bundesweit in der Einführungsphase. Damit sollen die Verfahren beschleunigt und Einsparungen bei den Papier-, Druck- und Versandkosten sowie bei der Archivierung erzielt werden. Ebenso werden in den Sachverständigenbüros die Prozesse sukzessive digitalisiert, insbesondere Gutachten per E-Mail übermittelt und elektronisch archiviert. Die IHK München empfiehlt daher den öffentlich-bestellten und vereidigten Sachverständigen die IHK-Signaturkarte jetzt zu beantragen.

Seit Januar 2018 dürfen Sachverständige ihre Gutachten bei Gericht elektronisch einreichen, sofern sie diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Die IHK-Signaturkarte
für Sachverständige ersetzt die Unterschrift und den Rundstempel im elektronischen Rechtsverkehr.

Auch Privatgutachten werden zunehmend nur noch in Dateiform übermittelt und sind dann verpflichtend mit der qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen, siehe § 12 Abs. 1 und § 13 Abs. 2 S.2 SVO.

Auf der IHK-Signaturkarte für Sachverständige sind folgende Daten hinterlegt:

  • Name und Vorname des Sachverständigen
  • Bestellungstenor (Sachgebiet) und die zuständige
  • Bestellungskörperschaft
  • Die Information, dass die Signaturkarte nur im Rahmen der Sachverständigentätigkeit eingesetzt werden darf.

Die IHK München und Oberbayern hat Anfang 2018 ein Pilotprojekt zur Erprobung der ‎qualifizierten elektronischen Signatur für öffentliche bestellte Sachverständige ‎durchgeführt, das erfolgreich verlaufen ist. Hierfür wurde eine spezielle IHK-‎Signaturkarte entwickelt, die sowohl zur Übermittlung von Gerichts- und ‎Privatgutachten als auch zur elektronischen Archivierung der Gutachten eingesetzt ‎werden kann. ‎

Wie Sie die IHK-Signaturkarte beantragen und welche Technik Sie zum elektronischen Signieren benötigen, finden Sie in ‎unserem Merkblatt „IHK-Signaturkarte für Sachverständige“. ‎

Die IHK-Signaturkarte für Sachverständige im Überblick

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, die eine IHK-Signaturkarte beantragen wollen, müssen sich dafür persönlich identifizieren lassen.

Technische Voraussetzungen für die Nutzung der IHK-Signaturkarte:

  • Kartenlesegerät mit Tastenfeld
  • PC mit Internetzugang und USB-Port für den Anschluss des Kartenlesers
  • Microsoft-Betriebssystemumgebung ab Windows 7
  • Arbeitsspeicher: 2 GB (empfohlen 4 GB)

Kosten für die IHK-Signaturkarte mit zweijähriger Gültigkeit:

Erstkarte mit IHK-Beantragung: 169,00 € zzgl. MwSt.

Elektronische Kommunikation mit der Justiz

Zum elektronischen Versand von Gutachten und zur Kommunikation mit der Justiz empfiehlt es sich das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO). Weitere Informationen finden Sie unter:
elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO)

Wie kommt die elektronische Signatur auf das Gutachten?

Neben der persönlichen IHK-Signaturkarte benötigen Sie ein Kartenlesegerät mit eigener Tastatur sowie eine Signatursoftware – Anbieterinformationen erhalten Sie bei der IHK.

  • Speichern Sie Ihr Gutachten als pdf-Datei ab.
  • Rufen Sie die Gutachten-Datei in der Signatursoftware auf und klicken Sie auf „signieren“.
  • Stecken Sie die Karte ins Lesegerät, geben Sie auf dem Kartenlesegerät den PIN-Code ein und bestätigen Sie diesen.
  • Jetzt ist die elektronische Signatur dauerhaft mit der elektronischen Gutachten-Datei verbunden.
  • Der Empfänger kann sich auf die Echtheit des Absenders und des unverfälschten Gutachteninhalts verlassen.


Wo können Sie die elektronische Signaturkarte für Sachverständige beantragen?

IHK für München und Oberbayern
Informations- und Servicezentrum (ISZ)
Orleanstr. 10 - 12
81669 München
Tel. 089 5116-0
info@muenchen.ihk.de
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin!