IHK Ratgeber

Betriebsurlaub: Wann ist er möglich und welche Regeln gelten?

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© racamani / fotolia

Sie möchten Ihre Belegschaft gerne in den Betriebsurlaub schicken? Lesen Sie, welche Regeln zu beachten sind.

Welche Gründe müssen für einen Betriebsurlaub vorliegen?

Ganz egal, ob Sie Ihr Unternehmen für einen Betriebsurlaub an Weihnachten oder im Sommer schließen, Sie benötigen dafür eine stichhaltige Begründung. Denn grundsätzlich müssen die Urlaubswünsche der Mitarbeiter berücksichtigt werden.

Dringende betriebliche Erfordernisse können einen Betriebsurlaub rechtfertigen.

Dazu gehören:

  • Eine zentral wichtige Person ist im Urlaub - dies gilt beispielsweise in Arztpraxen, wenn der Arzt Ferien macht oder auch in einer Steuerkanzlei.
  • Wichtige Zulieferer oder auch Abnehmer haben zu.
  • Wichtig: Auftragsmangel reicht nicht als Grund, um Betriebsurlaub anzuordnen.

Mitbestimmung und Co beim Betriebsurlaub:

  • Ein Arbeitgeber kann im Arbeitsvertrag festlegen, dass er berechtigt ist, Betriebsurlaub anzuordnen.
  • Betriebsurlaub ist mitbestimmungspflichtig.
  • Bei einer Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat müssen im Einzelfall betriebliche Belange nicht nachgewiesen werden.

Welche Regeln gelten für einen Betriebsurlaub?

  • Der Betriebsurlaub darf nicht den gesamten Jahresurlaub des Mitarbeiters umfassen. Wie lang er höchstens sein darf, ist nicht klar geregelt. Das Bundesarbeitsgericht hat 1982 Betriebsferien in den Sommerferien, die 3/5 des Jahresurlaubs ausmachten, gebilligt. Mindestens zwei Wochen frei verfügbaren Urlaubs sollten übrig bleiben.
  • Betriebsurlaub ist normaler Urlaub. Die Tage werden also auf den Urlaubsanspruch des Mitarbeiters angerechnet.
  • Werden Mitarbeiter während des Betriebsurlaubs krank, werden die durch ärztliches Attest nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht auf den Jahresurlaub angerechnet.
  • Haben Mitarbeiter zum Jahresende keine Urlaubstage mehr, geht dies zu Lasten des Arbeitgebers. Betriebsurlaub an Weihnachten darf nicht auf den Urlaub des kommenden Jahres angerechnet werden.
  • Betriebsurlaub muss rechtzeitig angekündigt werden. Auch hier ist der Zeitraum nicht klar geregelt. Ein halbes Jahr ist jedoch anzustreben.