Arbeitssicherheit und Unfallschutz - was müssen Sie beachten?
Arbeitsplätze müssen vom Arbeitgeber unfallsicher gestaltet werden. Was ist dafür zu beachten?
Arbeitgeber haben für den Schutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu sorgen und Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefährdungen zu verhüten. Dazu müssen sie Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte sowie gegebenenfalls Sicherheitsbeauftragte bestellen.
Zuständig für Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Fragen zur Arbeitsplatzgestaltung sind das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Tel. 09131-68 08-0, und die jeweiligen Berufsgenossenschaften (Landesverband der Berufsgenossenschaften, Tel. (089) 820 03 –500/-501/-502, sowie die regionalen Gewerbeaufsichtsämter, die die Aufsicht über die Einhaltung der Vorschriften des Arbeitsschutzes führen.
Die IHK informiert über die geltenden gesetzlichen Bestimmungen.