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Schweiz

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Ab 2024 werden in der Schweiz keine Einfuhrzölle auf Industrieprodukte (Kapitel 25-97) mehr erhoben. Ziel ist es aus Schweizerischer Perspektive, zum einen den Import von Industrieprodukten zu erleichtern. Zum anderen sollen Schweizer Unternehmen einen günstigeren Zugang zu Vorprodukten aus Drittländern erhalten.

Gleichzeitig wird der Zolltarif für Industrieprodukte vereinfacht. Die heutigen Schweizerischen Zolltarifnummern werden auf die ersten sechs Stellen gekürzt. Damit fällt die mitunter aufwendige Tarifierung der Waren beim Zollübertritt weg.

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Neben der Abschaffung der Industriezölle, der Vereinfachungen beim Zolltarif wird es außerdem eine Totalrevision der bestehenden Zollgesetzgebung geben.

Diese und weitere Veränderungen sind Teil des übergordneten Transformationsprogramms DaziT. Mit diesem Programm setzt das schweizerische Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) seit 2018 umfassende Maßnahmen zur Modernisierung, Digitalisierung und Vereinfachung im grenzüberschreitenden Warenverkehr in die Tat um. So sollen bis 2026 sämtliche Zoll-, Abgaben- und Kontrollprozesse vereinfacht, optimiert und digitalisiert werden.

Hier finden Sie eine Timeline der Prozessveränderungen.

Was bedeuten die Reformen für bayerische Unternehmen?

Durch die Aufhebung der Industriezölle ist in vielen Fällen kein präferenzieller Ursprungsnachweis mehr notwendig, denn der Zollsatz beträgt für alle Einfuhren Null Prozent.

Dennoch brauchen Schweizer Unternehmen in bestimmen Fällen weiterhin einen Präferenznachweis von ihren Lieferanten. Das ist immer dann der Fall, wenn es sich um eine Ware handelt, die nicht in der Schweiz verbleibt und präferenzbegünstigt in ein weiteres Drittland exportiert werden soll.

Durch den Wegfall der Industriezölle sowie die Digitalisierung der Zollprozesse ist zu erwarten, dass der Export in das Nachbarland vereinfacht und die Verfahren an der Grenze teilweise beschleunigt werden.

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  • 07.11.2023
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