Recht

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Großveranstaltung in Brüssel zu „ePrivacy“

10. Münchner Datenschutz-Tag

Schwerpunktthema steuerliche Forschungsförderung

Parlamentarischer Abend in Brüssel zum Thema „ePrivacy“-Verordnung

Nicht nachbessern, sondern gleich in Brüssel dafür sorgen, dass am Ende eine vernünftige Verordnung herauskommt – das war das Ziel des Parlamentarischen Abends zum Thema „ePrivacy-VO – modern und verlässlich gestalten“, der am 20. Juni in der Brüsseler Vertretung des Freistaats Bayern stattfand. Veranstalter waren die bayerischen Industrie- und Handelskammern (BIHK) in Kooperation mit der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und dem Enterprise Europe Network (EEN). 140 Teilnehmer verfolgten die Diskussion auf dem hochkarätig besetzten Panel. Hintergrund: Ursprünglich hätte diese Verordnung gleichzeitig mit der Datenschutz-Grundverordnung in Kraft treten sollen. Man ist also Jahre im Verzug. Parlament, Mitgliedsstaaten und EU-Kommission ringen verbissen um eine Lösung, die für die Online-Branche entscheidend ist. Ein Beispiel ist die Cookie-Nutzung. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass alle Browser die Cookie-Nutzung grundsätzlich sperren können. Nach Ansicht der Medien- und Werbebranche gefährdet das wichtige Geschäftsmodelle. Nadjeschda Arnold, Referatsleiterin für Angelegenheiten des Bayerischen Wirtschaftsministeriums in der Landesvertretung, erklärte die Position der Staatsregierung: keine Gefährdung neuer und bestehender Geschäftsmodelle, keine Wettbewerbsnachteile, keine unnötige Bürokratie und einfache und verständliche Regeln. IHK-Vizepräsident Johannes Hauner ist als Geschäftsführer der Süddeutschen Zeitung fürs Digitale mit dem Thema Cookie-Banner bestens vertraut. Hauner sagte, nicht nur seine Branche sei betroffen. Man brauche eine vernünftige Lösung auch für die Zukunft der Mobilität, des Gesundheitswesens und der Finanzindustrie. „Wenn wir digitale Produkte attraktiv gestalten wollen, brauchen wir Daten“, stellte Hauner fest. An die Adresse der EU-Kommission sagte Hauner: „Machen Sie es einfacher, verständlicher und offener für die Gestaltungswilligen.“ Peter Eberl, Stellvertretender Referatsleiter für Cybersicherheit und Digitale Privatsphäre in der EU-Kommission, versicherte, man komme im Entscheidungsprozess voran. Beim Thema Direktmarketing sei man sich schon weitgehend einig. Nun gehe es um den Schutz der Vertraulichkeit in der Kommunikation und der Endgeräte. Birgit Sippel (SPD), Europäisches Parlament und Berichterstatterin im LIBE-Ausschuss, betonte, man brauche endlich eine Einigung – sonst gebe es für die Wirtschaft keine Rechtssicherheit. Drei Triloge mit drei Präsidentschaften zu führen, sei nicht immer einfach gewesen. Ihr Wunsch sei es, unter der tschechischen Ratspräsidentschaft mit dem Entwurf einer ePrivacy-VO voranzukommen. Stefan Gehring von der Munich Re forderte, man müsse mehr in sogenannte „Safe-Harbor-Ansätze“ investieren – also Lösungen für den Datenaustausch mit den USA. Michael Will, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht, erklärte, auch für Aufsichtsbehörden würden im Rahmen dieser Neuregelung Neuland betreten. So taste sich sein Haus an die Neuerungen des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes heran. Die Bußgeld-Warnungen der Medien bezeichnete er als übertrieben. Derzeit gebe es bei Verstößen eher Warnungen statt Sanktionen.

Mitgliederversammlung des Instituts für Sachverständigenwesen in der IHK

In der IHK München fanden am 7. und 8. Juli gleich zwei Veranstaltungen mit dem Institut für Sachverständigenwesen e.V. (IfS) statt. Hintergrund: Mit der Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen für alle Wirtschaftsgebiete erfüllt die IHK eine wichtige hoheitliche Aufgabe. Das IfS unterstützt die IHK und andere Bestellungskörperschaften (Architektenkammern, Handwerkskammern, alle deutschen IHKs) bei dieser Aufgabe – mit der Prüfung der Sachkunde der von der IHK vorgeschlagenen Experten, der Weiterqualifizierung der Sachverständigen und der Schaffung bundesweit einheitlicher Qualitätsstandards. Am 7. Juli fand in der IHK eine IfS-Kammermitarbeiterschulung statt. Einen Tag später kamen rund 70 Teilnehmer aus allen Teilen Deutschlands zur IfS-Mitgliederversammlung in die IHK.

Im Mittelpunkt der Versammlung standen Erfahrungsberichte aus der Praxis des Landgerichts München I über die Rolle von Sachverständigen als Berater des Gerichts. Es referierten Landesgerichtspräsidentin Dr. Beatrix Schobel, Richter Christian Schupp und der der Vorsitzende Richter Dr. Vincent Mayr. In seinem Grußwort betonte der stellvertretende IHK-Hauptgeschäftsführer Peter Kammerer die Bedeutung des Sachverständigenwesens für die IHK. Allein im Jahr 2021 habe die IHK rund 1.500 Personen als Sachverständige für Gerichte, Unternehmen und Privatpersonen benannt. Sachverständige würden auch zunehmend für Außergerichtliche Streitlösungsverfahren gebraucht. Hauptziel der IHK-Arbeit sei es, mehr Nachwuchs für das Sachverständigenwesen zu gewinnen.

Neues Glossar „Werbegriffe und Kostenbegriffe für Sachverständige“

IHK-Jurist Volker Schlehe hat auf dem 21. Deutschen Sachverständigentag am 18. November das neue Glossar „Werbegriffe und Kostenbegriffe für Sachverständige“ vorgestellt. Dieses Glossar war das Ergebnis einer intensiven Diskussion einer eigens geschaffenen Arbeitsgruppe, die von der IHK koordiniert und geleitet wurde. Das Glossar ist auf der IHK-Homepage unter https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Sachverstaendigege/Wertbegriffe-und-Kostenbegriffe/ abrufbar. und ist nicht nur für Sachverständige, sondern auch für Steuerberater und Unternehmen, die mit Bewertungen zu tun haben, von Interesse.

10. Münchner Datenschutz-Tag zum Thema „EU-Datenstrategie und Datenschutz“

Der Titel der Veranstaltung legte schon die Antwort nahe: „EU-Datenstrategie und Datenschutz – Kommt die Wirtschaft damit klar?“ Unter diesem Motto stand der 10. Münchner Datenschutz-Tag am 1. Dezember, der nur in digitaler Form stattfand. Veranstalter waren IHK in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Gierschmann Legal, der Wirtschaftskammer Österreich und dem Enterprise Europe Network sowie mit den Medienpartnern C. H. Beck Verlag sowie Reguvis Fachmedien GmbH. Alle entscheidenden Player kamen zu Wort. Anna Ludin, Policy Officer in der Generaldirektion Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien (DG CONNECT), erläuterte die Datenstrategie der Europäischen Kommission. Dr. Winfried Veil, aus dem Referat Datenpolitik, Datenstrategie und Open Data des Bundesinnenministeriums, erklärte, wie die Bundesregierung das Thema sieht. Michael Will Präsident des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht, machte deutlich, was auf die Unternehmen im Datenschutz-Vollzug zukommt. Für die Wirtschaft sprachen Roland Sommer, Geschäftsführer des Vereins Industrie 4.0, Dr. Philipp Haas, Head of Legal Digital and New Business bei Bosch und Dr. Zoi Opitz-Talidou, Datenschutz-Experte bei Telefónica Deutschland.

Prof. Sibylle Gierschmann, Kooperationspartnerin und Begründerin der Münchner Datenschutz-Tage, betonte die Notwendigkeit der Veranstaltung. Sie sagte, der Fülle von Vorschriften und Regulierungen der EU-Kommission erwecke den Eindruck, Brüssel wolle einen „Gold-Standard“ schaffen im Umgang mit Daten. Es fehle am nötigen Praxisbezug. IHK-Hauptgeschäftsführer Manfred Gößl unterstrich das mit Ergebnissen einer Sonderauswertung der bundesweiten DIHK-Digitalisierungsumfrage unter 4.500 Unternehmen vom Februar 2022. Demnach halten 57 Prozent der deutschen Firmen den Datenschutz für das größte Problem einer kommerziellen Nutzung von Daten. 38 Prozent beklagen andere rechtliche Unsicherheiten wie Nutzungsansprüche. Gößl forderte einfache, klare und verlässliche Vorgaben für die Unternehmen. Die Politik müsse bereit sein, offensichtliche Mängel der Regulierung zu korrigieren. Ein Tabu wie „die DSGVO bleibt unberührt“ werde von der Wirtschaft nicht akzeptiert.

Abzocke wegen „Google Fonts“: IHK informiert und gibt Tipps

Eine neue Abzockmasche findiger Anwälte hat zu vielen Anfragen bei der IHK geführt. Das Instrument: die Datenschutz-Grundverordnung, die DSGVO. Die Opfer: Webseitenbetreiber, die in ihren Onlineauftritten sogenannte „Google Fonts“ eingebunden haben. Das sind Schriftarten, die als Bausteine zur Darstellung von Text auf vielen Webseiten verwendet werden. Das Problem: Durch das Einbinden von „Google Fonts“ werden die IP-Adressen der Webseiten-Nutzer an Google übermittelt. IP-Adressen zählen zu den personenbezogenen Daten, die den strengen Datenschutzvorschriften der DSGVO unterliegen. Der Trick: Abmahnanwälte unterstellten bei der Einbindung von „Google Fonts“ einen Datenschutz-Verstoß. Sie forderten von den Betreibern der Webseiten häufig 100 Euro für den persönlichen Schaden sowie zusätzlich eine Unterlassungserklärung und Anwaltsgebühren in Höhe von bis zu 360 Euro.

Die IHK hat betroffenen Unternehmen geraten, nicht auf das Schreiben zu reagieren und nichts zu bezahlen, sondern sich bei der IHK zu keine melden. Nach IHK-Einschätzung bestehe großer Verdacht auf Rechtsmissbrauch. Die IHK berief sich auf Experten, die sich sicher waren, dass Forderungen auf automatisierten Datenanalysen von Webseiten basierten – die wiederum für automatisch erstellte Mahnschreiben genutzt wurden, die offenbar massenhaft verschickt wurden. Die IHK-Juristen gingen davon aus, dass man sich gegen die Forderungen auch rechtlich erfolgreich wehren könne, da den Serienbriefen ein entscheidender Punkt fehle: der Nachweis der persönlichen Betroffenheit. Zudem gab die IHK den Unternehmen noch den technischen Tipp, die notwendigen „Google Fonts“ lokal auf dem eigenen Server zu hinterlegen – dann findet auch kein Datentransfer mehr statt. Auch die Datenschutzerklärung auf der Homepage sollten die Unternehmen prüfen. Inzwischen liegen die ersten Urteile gegen die Versender solcher „Abmahnungen“ vor, die die Rechtsauffassung der IHK bestätigen.

Wettbewerbsrecht: IHK nimmt Einfluss auf wichtige Neuregelungen

Das IHK-Referat Wettbewerbsrecht und Gewerblicher Rechtsschutz war gut beschäftigt mit Analysen und Stellungnahmen zu folgenden politischen Großvorhaben:

  • Hinweisgeberschutz

Die nationalen Entwürfe zur Umsetzung der EU-Vorgaben beim Hinweisgeberschutz sorgten für Diskussionen in der Wirtschaft. Die EU will besseren Schutz für die Beschäftigten in Unternehmen und Behörden, die gegen ihren Arbeitgeber auspacken. Die EU begründet dies mit dem Hinweis, dass ohne die Quellen in den Unternehmen viele Rechtsverstöße niemals aufgedeckt würden. Demnach übernehmen Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber Verantwortung für die Gesellschaft und verdienen den Schutz vor Job-Verlust und Abmahnung. Was die Wirtschaft kritisierte: Der Gesetzentwurf des Bundes ging noch über die EU-Vorgaben hinaus. So sollen Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern interne Meldestellen für Whistleblower einrichten. Die IHK warnte in diesem Kontext vor einer Überregulierung, Rechtsunsicherheit und das Risiko des Missbrauchs der Zeugenschutzmaßnahmen.

  • Verbandsabhilfeklagen

Die IHK hat sich intensiv mit dem Thema Verbraucherrechte beschäftigt. Hintergrund: Deutschland muss die europäische Verbandsklagerichtlinie umsetzen. Ziel ist eine deutliche Stärkung des Verbraucherschutzes. Die zuständigen Bundesministerien konnten sich monatelang auf keinen gemeinsamen Gesetzentwurf einigen. Das Bundesjustizministerium hat seinen Referentenentwurf im September vorgelegt. Der Knackpunkt war aus IHK-Sicht das neue Instrument Verbandsabhilfeklagen. Nach Einschätzung der IHK-Juristen bedeutet das in Deutschland de facto die Einführung einer Sammelklage nach US-Vorbild. In ihrer Stellungnahme warnte die IHK vor schwer kalkulierbaren finanziellen Risiken insbesondere für mittelständische Unternehmen.

  • Zu viel Macht für das Bundeskartellamt?

Die IHK äußerte sich kritisch zu dem Gesetzentwurf für die 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), das sogenannte Wettbewerbsdurchsetzungsgesetz. Das Bundesjustizministerium und Bundeswirtschaftsministerium hatten sich auf diesen Entwurf geeinigt. Im Kern sieht er mehr Befugnisse für das Bundeskartellamt vor. Die Behörde wird sogar ermächtigt, Unternehmen mit überragender, marktübergreifender Bedeutung zu entflechten. Das bedeutet im Klartext, dass die Behörde das Unternehmen zwingen kann, Unternehmensanteile oder Vermögen zu veräußern. Aus Sicht der IHK ist das ein riskanter und harter Eingriff in Eigentumsrechte und in den Markt.

  • Data Act

Die IHK hat den DIHK in Brüssel dabei unterstützt, die Interessen der Mitgliedsunternehmen bei dem EU-Großvorhaben Data Act zu vertreten. Die Europäische Kommission hat im Februar hierzu einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der weitreichende Regelungen für die Nutzung von Daten vorsieht. Ziel ist es, den Datenzugang und die Datennutzung für Verbraucher und Unternehmen zu erleichtern. Betroffen ist alles, was Daten erzeugt und liefert: Haushaltsgeräte, Konsumgüter, Medizin- und Gesundheitsprodukte, industrielle Maschinen, virtuelle Sprachassistenten, Chatbots, Tablets und Smartphones. Die Hersteller werden verpflichtet, ihre Dienste und Produkte schon so zu gestalten, dass die Daten leicht abgegriffen werden können. Auch Behörden sollen ihre Datenpools öffnen, die Verbraucher selbst sollen ihre Daten auch kommerziell nutzen können.

In der DIHK-Stellungnahme wird darauf hingewiesen, dass dieser Öffnungszwang bestehende Geschäftsmodelle der Unternehmen gefährdet. Die IHK hat darauf hingewiesen, dass der Gesetzentwurf an entscheidenden Stellen zu unscharf sei. Es fehlte die Klärung, was unter den Schlüsselbegriffen Daten, Nutzer und Geschäftsgeheimnisse zu verstehen sei.

Handelsrichter-Empfang mit Präsidentin des Landgerichts München I

Nach zwei Jahren pandemiebedingter Pause gab es ihn wieder: den Handelsrichter-Empfang zu Ehren des Ehrenamts, veranstaltet gemeinsam mit der Präsidentin des Landgerichts München I, Beatrix Schobel. Mit der Besetzung der Stellen der Handelsrichter an den Landgerichten München I und II, Landshut, Ingolstadt und Traunstein erfüllt die IHK eine hoheitliche Aufgabe. Sie kontaktiert dafür besonders geeignete Mitglieder der Kaufmannschaft. Falls diese Unternehmer dazu bereit sind, werden sie von der IHK als ehrenamtliche Richter vorgeschlagen.

Einigungsstelle für wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten: 25 Verfahren

Die Einigungsstelle für wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten hat in vier Sitzungsterminen 25 Verfahren betreut. Die Einigungsstelle der IHK ist das älteste und ein bewährtes außergerichtliches Schlichtungsverfahren. Typische Fallbeispiele sind: Verstöße im Internet gegen Widerrufsbelehrungen oder sonstige Informationspflichten, Nichteinhaltung der Impressumspflicht, irreführende, belästigende oder aggressive Werbung per E-Mail und Telefon sowie Sonderverkäufe und Rabattaktionen.

Vollversammlung beschließt Positionen zur Steuerpolitik

Die Vollversammlung hat sich auf ihren Sitzungen mit drängenden Fragen der Steuerpolitik beschäftigt – und folgende Positionspapiere verabschiedet:

  • A. Steuerliche Hindernisse für Sachspenden beseitigen

Die Besteuerung von Sachspenden hat im Zuge der Nachhaltigkeitsdebatte an Brisanz gewonnen – es geht um die Idee, Lebensmittel, deren Haltbarkeitsdatum abgelaufen ist, zu spenden. Das hilft bedürftigen Menschen, der Umwelt und dem Klimaschutz. Leider zieht der Fiskus noch nicht richtig mit. Für Spender wie Empfänger gibt es das Risiko, über die Umsatzsteuer belangt zu werden. In der IHK-Position sieht daher ein klares Ziel vor: Wegwerfen dürfe nicht billiger als das Spenden sein. Spender und Empfänger müssten von der Umsatzsteuer ausgenommen werden.

  • Mehrwertsteuersätze einfach und rechtssicher gestalten

Die Vollversammlung hat sich auf ihrer Sommer-Sitzung klar gegen eine befristete Senkung der Mehrwertsteuer ausgesprochen. Anlass waren diesbezügliche Überlegungen der Bundespolitik im Zuge der wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Krieges. Die Vollversammlung hat eine Position beschlossen, in der eine Bewertung des ifo-Instituts zitiert wird. Demnach hat die befristete Senkung der Mehrwertsteuer während der Corona-Krise den Unternehmen mehr Aufwand als Nutzen gebracht. Die erhoffte Lenkungswirkung (Konsum) sei ausgeblieben. Zweitens fordert das Papier eine Vereinfachung der Mehrwertsteuerregeln. Der Wirrwarr aus regulärem und ermäßigtem Steuersatz sorge für Verunsicherung, Aufwand und Wettbewerbsverzerrungen.

  • Umsatzsteuerbetrug richtig bekämpfen

Die Vollversammlung hat sich mit dem Vorhaben der Bundesregierung beschäftigt, entschieden gegen den EU-weit grassierenden Betrug mit der Umsatzsteuer vorzugehen. Im Kern geht es dabei um die Einführung eines elektronischen Meldesystems, wie es im Berliner Koalitionsvertrag in Bezug auf elektronische Rechnungen angedacht ist. Die Vollversammlung hat hierzu ein Positionspapier beschlossen, in dem es heißt, der technische Aufwand müsse auch angemessen sein – es müsse geprüft werden, ob das Meldesystem tatsächlich wirkt gegen den Steuerbetrug. Zweitens brauche man eine EU-weit einheitliche Lösung. Nationale Alleingänge seien zu vermeiden. Drittens schließlich müsse der bürokratische Aufwand von kleinen und mittleren Unternehmen auch zu stemmen sein.

IHK engagiert sich für Verbesserungen bei der steuerlichen Forschungsförderung

Die IHK hat sich erneut mit dem Dauerthema steuerliche Forschungsförderung beschäftigt. Jahrelang hatte sich die IHK für dieses Instrument eingesetzt und darauf gedrängt, dass alle Unternehmen es nutzen können. Seit 2020 ist das entsprechende Gesetz in Kraft – und die Forschungsförderung wird nur von wenigen Unternehmen genutzt, wie eine DIHK-Befragung zeigt: Demnach nutzen nur vier von zehn Betrieben die Zulage. Bei den kleineren Mittelständlern mit bis zu 50 Mitarbeitern fällt die Bilanz noch schlechter aus: Magere 20 Prozent nutzen die Förderung. Laut DIHK-Studie ist eine große Hürde die Antragsbürokratie. Knapp jedes zweite Unternehmen, dass die Förderung beantragt hat, bewertet das zweistufige Antragsverfahren als zu bürokratisch.

Die IHK für München und Oberbayern hat sich gemeinsam mit den anderen bayerischen IHKs für eine wirksamere Forschungsförderung eingesetzt – und sich mit Vertretern der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) über mögliche Verbesserungen ausgetauscht. Das Positive der Analyse: Im bundesweiten Vergleich der Zahl der gestellten Förderanträge ist Bayern ganz vorne mit dabei. Als Fazit der Gespräche haben sich die bayerischen IHKs vorgenommen, noch mehr für die steuerliche Forschungsförderung zu werben. Viele Unternehmen wissen nach wie vor nicht, dass sie dieses Instrument nutzen können.

Geballte Infos zum Thema Ukraine-Krise und Steuern

Auch das gehörte zum Service der IHK: die laufende und aktuelle Information über alle steuerlichen Entwicklungen rund um die Ukraine-Krise und Steuern (https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Recht-und-Steuern/Steuerrecht/Ukrainekrise-und-Steuern/). Zudem beschäftigte sich die Steuerabteilung mit den Themen Energiepreisbremse, Inflationsausgleichsprämie, internationale Unternehmensbesteuerung und bayerisches Grundsteuergesetz.