Online-Antragstellung für Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater
Sie möchten als Finanzanlagenvermittler oder Honorar-Finanzanlagenberater mit Sitz in Bayern (ausgenommen Kammerbezirk Aschaffenburg) tätig werden? Dann ist die IHK für München und Oberbayern zuständig für die Erteilung der benötigten Gewerbeerlaubnis. Hier können Sie Ihren unterschriebenen Erlaubnis- und Registrierungsantrag sowie die zugehörigen Unterlagen (im pdf-Format) hochladen.
Bevor Sie Ihren Antrag hochladen, überprüfen Sie bitte anhand der nebenstehenden Checklisten zum jeweiligen Erlaubnisantrag (natürliche oder juristische Person), ob Sie
- alle Unterlagen zum Upload vorliegen haben bzw.
- Unterlagen, die direkt an uns gesendet werden, richtig beantragt haben.
Vielen Dank!
Finanzanlagenvermittler - Formulare
- Erlaubnisantrag § 34f GewO (natürliche Person)
- Checkliste § 34f GewO (natürliche Person)
- Erlaubnisantrag § 34f GewO (juristische Person)
- Checkliste § 34f GewO (juristische Person)
- Beiblatt für weitere gesetzliche Vertreter juristischer Personen
- Beiblatt zur Angabe weiterer Personenhandelsgesellschaften
- Beiblatt unmittelbar mitwirkende Arbeitnehmer
Finanzanlagenvermittler - Musterversicherungsbestätigungen
Honorar-Finanzanlagenberater - Formulare
- Erlaubnisantrag § 34h GewO (natürliche Person)
- Checkliste § 34h GewO (natürliche Person)
- Erlaubnisantrag § 34h GewO (juristische Person)
- Checkliste § 34h GewO (juristische Person)
- Beiblatt für weitere gesetzliche Vertreter juristischer Personen
- Beiblatt zur Angabe weiterer Personenhandelsgesellschaften
- Beiblatt unmittelbar mitwirkende Arbeitnehmer