IHK Berufspflichten

Finanzanlagenvermittler (§ 34f GewO) und Honorar-Finanzanlagenberater (§ 34h GewO)

unternehmensnachfolge_unternehmensuebergabe_pexels_alphatradezone_5833864
© AlphaTradeZone / Pexels

Wenn Sie gewerbsmäßig als Finanzanlagenvermittler oder Honorar-Finanzanlagenberater tätig sind, müssen Sie bestimmte Berufspflichten erfüllen (laufend).

In Bayern ist die zuständige Behörde die IHK für München und Oberbayern (mit Ausnahme des Kammerbezirks der IHK Aschaffenburg).

Achtung: Seit 20. April 2023 in Kraft: Abfragepflicht der Nachhaltigkeitskriterien!

Inhalt

Aktuelles

Überblick

Nach § 24 der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) haben Finanzanlagenvermittler/innen i. S. v. § 34f Absatz 1 Satz 1 GewO und Honorar-Finanzanlagenberater/innen i. S. v. § 34h Absatz 1 Satz 1 GewO die Pflicht jährlich Prüfungsberichte oder Negativerklärungen abzugeben. Dies muss nach Ablauf des Berichtsjahres und bis spätestens 31. Dezember des auf das Berichtsjahr folgende Jahr erfolgen.

Bitte nutzen Sie für die Einreichung Ihres Prüfungsberichts unser Einreichungs-Tool. Sie erhalten darüber eine Bestätigung, dass die Unterlagen erfolgreich hochgeladen wurden.

Ergänzende Regelungen zur Prüfungspflicht finden sich in § 25 FinVermV.

Sofern Sie in einem Berichtszeitraum keine nach § 34f Absatz 1 oder § 34h Absatz 1 Satz 1 GewO erlaubnispflichtige Tätigkeit ausgeübt haben, müssen Sie spätestens bis 31. Dezember des Folgejahres anstelle des Prüfungsberichts unaufgefordert und in Textform eine sog. Negativerklärung übermitteln. Bitte nutzen Sie auch hier unser Einreichungs-Tool.


§ 34f/h GewO
Prüfungspflicht Infos  Ja 
Prüfungsbericht einreichen
  Online 
Alternativ: Negativerklärung einreichen
 Online 
   
 

Prüfungsbericht / Negativerklärung

Rechtsgrundlagen

Hier finden Sie die Rechtsgrundlagen für das Erlaubnis- und Registrierungsverfahren von Finanzanlagenvermittler/innen (§ 34f GewO) und Honorarfinanzanlagenberater/innen (§ 34h GewO)
Gewerbeordnung (GewO)

Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze
Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung und -beratung (FinVermV)
Kreditwesengesetz (KWG)
Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)
Gesetz über Vermögensanlagen (VermAnlG)

Weitere Informationen