IHK Berufspflichten

Finanzanlagenvermittler (§ 34f GewO) und Honorar-Finanzanlagenberater (§ 34h GewO)

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Wenn Sie gewerbsmäßig als Finanzanlagenvermittler oder Honorar-Finanzanlagenberater tätig sind, müssen Sie bestimmte Berufspflichten erfüllen (laufend).

In Bayern ist die zuständige Behörde die IHK für München und Oberbayern (mit Ausnahme des Kammerbezirks der IHK Aschaffenburg).

Achtung: Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung:
Zum 1. August 2020 wurden die Berufspflichten der Finanzanlagenvermittler geändert und weitere Pflichten eingeführt. Näheres finden Sie auf dieser Seite in unserem Merkblatt „Berufspflichten für Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater“.

Inhalt

Aktuelles

Überblick

Nach § 24 der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) haben Finanzanlagenvermittler/innen i. S. v. § 34f Absatz 1 Satz 1 GewO und Honorar-Finanzanlagenberater/innen i. S. v. § 34h Absatz 1 Satz 1 GewO die Pflicht jährlich Prüfungsberichte oder Negativerklärungen abzugeben.

Bitte nutzen Sie für die Einreichung Ihres Prüfungsberichts unser Upload-Tool. Sie erhalten darüber eine Bestätigung, dass die Unterlagen erfolgreich hochgeladen wurden.

Ergänzende Regelungen zur Prüfungspflicht finden sich in § 25 FinVermV.

Sofern Sie in einem Berichtszeitraum keine nach § 34f Absatz 1 oder § 34h Absatz 1 Satz 1 GewO erlaubnispflichtige Tätigkeit ausgeübt haben, müssen Sie spätestens bis 31. Dezember des Folgejahres anstelle des Prüfungsberichts unaufgefordert und schriftlich eine sog. Negativerklärung übermitteln. Bitte nutzen Sie auch hier unser Upload-Tool.

Verwenden Sie für die Negativerklärung bitte unsere Musterformulare.

§ 34f/h GewO
Prüfungspflicht Infos  Ja 
Prüfungsbericht einreichen
  Online 
Alternativ: Negativerklärung einreichen
 Online  
   
 

Prüfungsbericht / Negativerklärung

Upload-Tool für Prüfungsberichte

Upload-Tool für Negativerklärungen

Rechtsgrundlagen

Hier finden Sie die Rechtsgrundlagen für das Erlaubnis- und Registrierungsverfahren von Finanzanlagenvermittler/innen (§ 34f GewO) und Honorarfinanzanlagenberater/innen (§ 34h GewO)
Gewerbeordnung (GewO)

Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze
Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung und -beratung (FinVermV)
Kreditwesengesetz (KWG)
Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)
Gesetz über Vermögensanlagen (VermAnlG)

Weitere Informationen