Betriebliches Umweltmanagement mit EMAS
Die IHK München ist EMAS-Registrierungsstelle für die IHK-Bezirke Coburg, Nieder- und Oberbayern, Schwaben, Unterfranken und der Oberpfalz. Erfahren Sie mehr über das Umweltmanagementsystem EMAS (Eco-Management and Audit Scheme).
Inhaltsnavigation
- Umweltmanagementpreis 2023 startet in 3 Kategorien
- EMAS-Leitfaden
- Was ist EMAS?
- EMAS-Ziele
- EMAS-Registrierung
- EMAS-Ausnahmeregelung
- EMAS und Umweltmanagementsystem nach ISO 14001
- EMAS und Arbeitsschutzmanagementsystem nach ISO 45001
- EMAS und Energiemanagementsystem nach ISO 50001
- EMAS und der Leitfaden zur gesellschaftlichen Verantwortung von Organisationen ISO 26000
- EMAS und Nachhaltigkeit
- Bayerisches Umweltmanagement- und Auditprogramm (BUMAP): Die Förderung für Umweltmanagementsysteme in bayerischen Unternehmen
- EMAS und Umwelt- und Klimapakt
- EMAS und Green Deal
- EMAS-Neuregistrierungen 2021/2022 (Auszug - Kammerbezirk IHK für München und Oberbayern)
- EMAS-Jubiläen - 25 Jahre dabei und länger - IHK-Bezirk München und Oberbayern (geordnet nach Erstregistrierung im EMAS-Register)
EMAS-Leitfaden
Schritt für Schritt zu EMAS
Warum kann es sinnvoll sein, EMAS zu implementieren? Welche Ressourcen sind nötig? Der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK) hat dazu einen neuen Leitfaden für die Praxis erstellt, der solche Fragen beantwortet.
Inhalt (Auszug):
- Informationen zur Einführung von EMAS,
- Darstellung von Schnittstellen zu anderen Management- und/oder Reportingsystemen (z.B. ISO 14001, ISO 45001 ISO 50001, ISO 9001, ISO 26000, Nachhaltigkeitsberichterstattung),
- Darstellung der Verbindung von EMAS und dem Green Deal,
- relevante Links rund um EMAS
- und viele weitere Informationen
Der Leitfaden ist als Handreichung für EMAS-Neueinsteiger und als Nachschlagewerk für Unternehmen, die bereits länger mit EMAS arbeiten, konzipiert.
Sie finden ihn hier.
Was ist EMAS?
Das Gemeinschaftssystem für das freiwillige Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung - EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) ist ein von der Europäischen Gemeinschaft 1993 entwickeltes Instrument für Unternehmen, die ihre Umweltleistung kontinuierlich verbessern wollen.
Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 1221/2009. Der Aufbau eines Umweltmanagementsystems und die Abläufe entsprechen seit 2001 der ISO 14001. Mit dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2017/1505 im August 2017 wurde die EMAS-Verordnung an die neue ISO 14001:2015 angepasst und mit der Verordnung (EU) 2018/2026 wurde der Anhang IV der EMAS-Verordnung überarbeitet. Diese Verordnung trat am 9. Januar 2019 in Kraft.
Unternehmen, die bei EMAS mitmachen wollen, müssen eine Umweltprüfung ablegen, ein wirksames Umweltmanagement einführen und eine Umwelterklärung erstellen. Die internen Dokumente sowie die Umwelterklärung werden von einem unabhängigen, staatlich zugelassenen Umweltgutachter geprüft. Bei positiver Prüfung wird die Umwelterklärung für gültig erklärt (validiert). Der Umweltgutachter achtet dabei nicht allein auf die Einhaltung der formellen Regeln, sondern vor allem auf die echte Umweltleistung des Unternehmens, wie die Einhaltung aller relevanten Umweltrechtsvorschriften und Umweltziele. Im Anschluß daran kann die Registrierung des Unternehmens über die zuständigen Stellen - die IHK München ist eine EMAS-Registrierungsstelle - erfolgen. Das Unternehmen wird dann im EMAS-Register geführt.
EMAS-Ziele
EMAS steht Organisationen und Unternehmen aller Branchen und Größen weltweit als wichtiges Instrument des EU-Aktionsplanes für nachhaltige Industriepolitik zur freiwlligen und eigenverantwortlichen Teilnahme zur Verfügung.
Das Ziel besteht darin, eine kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung zu erreichen durch
- die Einrichtung, Anwendung und kontinuierliche Verbesserung eines Umweltmanagementsystems,
- systematische, regelmäßige und objektive Bewertung der Leistung dieses Systems,
- Transparenz mittels regelmäßiger Information über die Umweltleistung und
- einen offenen Dialog mit der Öffentlichkeit und interessierten Kreisen
- sowie aktiver Beteiligung der Arbeitnehmer.
EMAS-Ausnahmeregelung (KMU-Regelung)
Regelung für kleine oder mittlere wirtschaftlich und nicht-wirtschaftlich tätige Organisationen
Für kleine oder mittlere wirtschaftlich und nicht-wirtschaftlich tätige Organisationen gibt es nach Art. 7 EMAS -Verordnung (1221/2009) die Möglichkeit, das reguläre Intervall von drei auf vier Jahre zu verlängern.
Was sind KMUs?
Die EMAS-Verordnung verweist auf die Empfehlung 2003/361/EG der EU-Kommision zur Definition von KMUs. Danach sind Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder einer Jahresbilanzsumme von maximal 43 Mio. Euro als KMU definiert.
Regelung für hoheitlich tätige Organisationen:
Die KMU-Regelung kann auch für hoheitlich tätige Organisationen angewendet werden. Voraussetzung ist, dass die lokale Behörde für weniger als 10.000 Einwohner zuständig ist.
Was ist der Unterschied zum regulären Intervall?
Das Intervall sieht im Rahmen der KMU-Regelung wie folgt aus:
- Erstvalidierung: vollständige Umwelterklärung, eine Validierung vor Ort ist erforderlich. Validierte Umwelterklärung wird zusammen mit einem Antrag bei der zuständigen Registrierstelle eingereicht. Bei positivem Prüfungsergebnis erfolgt die Eintragung ins EMAS-Register sowie die Festlegung des Wiedervorlagedatums für die kommenden Umwelterklärungen.
- 1. Aktualisierung: Die Umwelterklärung wird aktualisiert, eine Validierung ist nicht erforderlich. Die Umwelterklärung muss zum festgelegten Wiedervorlagetermin der zuständigen Registrierstelle vorgelegt werden.
- 2. Aktualisierung (Überwachung): Die Umwelterklärung wird aktualisiert. Eine Validierung durch einen zugelassenen Umweltgutachter vor Ort ist erforderlich. Die Umwelterklärung muss zum festgelegten Wiedervorlagetermin der zuständigen Registrierstelle vorgelegt werden.
- 3. Aktualisierung: Die Umwelterklärung wird aktualisiert und zum festgelegten Wiedervorlagetermin der zuständigen Registrierstelle vorgelegt.
- 4. Aktualisierung (Re-Validierung):vollständige Umwelterklärung, eine Validierung vor Ort ist erforderlich. Validierte Umwelterklärung wird zusammen mit einem Antrag bei der zuständigen Registrierstelle eingereicht.
Weitere Voraussetzung:
Der Umweltgutachter bestätigt dass die KMU-Regelung angewendet werden kann.
Dabei muss die Einhaltung folgender Kriterien geprüft werden:
- Es liegen keine wesentlichen Umweltrisiken.
- Die Organisation plant keine wesentlichen Änderungen im Sinne von Art. 8 (EMAS-VO).
- Es liegen keine wesentlichen lokalen Umweltprobleme vor, zu denen die Organisation beiträgt.
EMAS-Registrierung
Unternehmen und Organisationen können sich über die IHK München für das Umweltmanagementsystem EMAS registrieren lassen. So funktioniert's: Mit der konsolidierten Umwelterklärung kann das Unternehmen/ die Organisation bei der zuständigen Registrierungsstelle einen Antrag auf Eintragung in das EMAS-Register stellen. Dazu sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Bei Neueintragung, Revalidierung oder Eintragung eines neuen Standorts:
Das ausgefüllte Antragsformular - Eine Beschreibung der Organisation und aller dazugehörigen Standorte
- Die validierte Umwelterklärung
- Die unterzeichnete Erklärung des Umweltgutachters (Art. 25 Abs. 9 i. V. mit Anhang VII der Verordnung 1221/2009).
- Im Falle einer Ausnahmegenehmigung für KMU nach Art.7 EMAS-VO: Bestätigung des Umweltgutachters über die Einhaltung der Voraussetzung zur in Anspruchnahme der Ausnahmegenehmigung
Die Registrierungsstelle prüft die eingereichten Unterlagen, benachrichtigt die zuständige Kreisverwaltungsbehörde über die beantragte Registrierung und gibt dieser Gelegenheit zur Stellungnahme. Äußern sich die Vollzugsbehörden innerhalb von vier Wochen nicht negativ, wird der Organisation eine Registriernummer zugeteilt und diese in das EMAS-Register eingetragen. Mit der Eintragung ins Register ist die Organisation berechtigt, das EMAS-Logo zu nutzen, solange die Registrierung besteht.
EMAS und Umweltmanagementsystem nach ISO 14001
Die Anforderungen der ISO 14001 an die Struktur eines Umweltmanagementsystems sind inhaltlicher Bestandteil des Anhangs II Teil A der EMAS-Verordnung. Durch die Verordnung EU 2017/1505 wurde auch die novellierte Version der ISO 14001 in EMAS integriert. Ein nach EMAS validiertes Unternehmen/ eine Organisation erfüllt somit alle Anforderungen der ISO 14001 und kann deshalb ohne jeglichen weiteren Aufwand zusätzlich nach ISO 14001 zertifiziert werden.
Dies wird sehr erfolgreich von vielen Unternehmen/Organisationen praktiziert.
Voraussetzung ist, dass die Organisation nicht dem 4-Jahres-Intervall unterliegt. Mit dem 4-Jahres-Intervall ist die Ausstellung eines ISO 14001-Zertifikates nicht möglich.
Dem vergleichsweise geringen Aufwand, dem ein ISO 14001 zertifiziertes Unternehmen durch zusätzliche EMAS-Teilnahme unterliegt, stehen deutliche Vorteile gegenüber. Der Mehrwert eines Umweltmanagementsystems nach EMAS gegenüber ISO 14001 ergibt sich in erster Linie durch Rechtsicherheit, Verwaltungsvereinfachung, Rückerstattungsmöglichkeiten für Gebühren und Abgaben, Imagegewinn und verbesserte Kommunikation.
Nähere Informationen finden Sie hier.
EMAS und Arbeitsschutzmanagementsystem 45001
In vielen Unternehmen werden gemeinsame Managementsysteme für Umwelt-, Gesundheits- und Arbeitsschutz eingerichtet. Viele Unternehmen haben daher gemeinsame EHS (= Environment, Health, Safety) - Abteilungen etabliert, da die Überschneidungsbereiche systembedingt sehr groß sind.
Nähere Informationen finden Sie hier.
EMAS und Energiemanagementsystem nach ISO 50001
Auch die Energiemanagementsystemnorm wurde novelliert (ISO 50001:2018). Im Mittelpunkt des Energiemanagements stehen die Verbesserung der Energieeffizienz und die Minderung des Energieverbrauchs durch eine systematische Vorgehensweise. Sowohl mit EMAS, als auch mit der ISO 50001 können Nicht-KMU auf das sonst auf dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtende Energieaudit nach der Europäischen Norm (EN)16247 verzichten.
Für die Energieeffizienz im Unternehmen sind Energiemanagementsysteme entscheidend.
EMAS und ISO 50001:
EMAS erfüllt nicht automatisch alle Anforderungen der ISO 50001. Ist aber die Energienutzung als Umweltaspekt bereits Bestandteil des Umweltmanagementsystems, sind nur wenige inhaltliche Anpassungen und Konkretisierungen, z. B. hinsichtlich energiebezogener Leistung, energetischer Bewertung usw., erforderlich. Präzisierungen können auch hinsichtlich der Organisationsstruktur erforderlich sein, da die ISO 50001 die Verantwortlichkeiten dem Top-Management und dem Umweltbeauftragten zuordnet, wo bei EMAS nur teilweise Anforderungen an die Organisation vorgegeben sind.
Weitere Informationen finden Sie auch hier.
EMAS und der Leitfaden zur gesellschaftlichen Verantwortung von Organisationen ISO 26000
Ein erfolgreich eingeführtes Umweltmanagementsystem nach EMAS bietet ebenfalls einen Vorteil für Unternehmen, welche die Implementierung der ISO 26000, eines Leitfadens zur gesellschaftlichen Verantwortung anstreben. Die ISO 26000 unterstützt Unternehmen dabei, möglichst ganzheitlich ihrer Verantwortung im Bereich der sozialen Säule der Nachhaltigkeit nachzukommen. Auch hier sind zunächst generelle übergeordnete Überlegungen wie eine Stakeholderanalyse durchzuführen, woraufhin anschließende spezifische Themenbereiche wie die Einhaltung der Menschenrechte oder die Beachtung von Kundeninteressen genauer unter die Lupe genommen werden. Die sozialen Aspekte sollten, ähnlich wie bei EMAS die Umweltaspekte, in die Organisation integriert werden, indem beispielsweise Prozesse festgelegt, Bewusstsein geschaffen und Verantwortlichkeiten definiert werden.
EIn Unternehmen kann nicht nach ISO 26000 geprüft werden, da diese Norm lediglich einen Leitfaden darstellt.
Die Geschäftsstelle des Umweltgutachterausschusses hat die Inhalte des Umweltkapitels der ISO 26000 den Anforderungen der EMAS-Verordnung an ein Umweltmanagementsystem gegenübergestellt. EMAS-Teilnehmer können so ihre Aktivitäten den entsprechenden Empfehlungen des ISO-Leitfadens zuordnen. Mit ihrem Managementsystem und eingeführten Handlungsgrundsätzen setzen EMAS-Organisationen weite Teile der nur unverbindlichen Empfehlungen und Anregungen der ISO 26000 in die Praxis um. Außerdem ist vieles aus dem Umweltschutzkapitel der ISO 26000 in Deutschland ohnehin gesetzlich geregelt.
Die Gegenüberstellung finden Sie auf der EMAS-Website.
Auch der Leitfaden enthält Informationen zu EMAS und Nachhaltigkeit. Diese finden Sie hier
EMAS und Nachhaltigkeit
Immer häufiger entscheiden sich Unternehmen heute zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts. Ein Nachhaltigkeitsbericht kann sich nach vielen verschiedenen Standards abgebildet werden, beispielsweise nach der Global Reporting Initiative (GRI) oder dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK). Während ersterer insbesondere für große internationale Unternehmen interessant ist, entscheiden sich viele kleinere Unternehmen eher für den DNK. Über die EMAS-Umwelterklärung werden bereits viele der benötigten Inhalte und Kennzahlen des Ökologiebereichs der Nachhaltigkeitsberichtstandards abgedeckt. Auch für die anderen zwei Säulen - Ökonomie und Soziales- hilft eine bereits verfasste Umwelterklärung oftmals, da bereits eine Struktur zur Datensammlung im Unternehmen und durch das Managementsystem eine klar strukturierte Organisation besteht.
Nähere Informationen finden Sie hier
Bayerisches Umweltmanagement- und Auditprogramm (BUMAP): Die Förderung für Umweltmanagementsysteme in bayerischen Unternehmen
Bis einschließlich 31. Dezember 2024 stehen Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Bayern Fördergelder im Rahmen des Bayerischen Umweltmanagement- und Auditprogramms (BUMAP) zur Verfügung. Das bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz bezuschusst im Rahmen des Umwelt- und Klimapakts Bayern Unternehmen bei der erstmaligen Einführung inklusive Validierung, Zertifizierung beziehungsweise externen Prüfung eines der folgenden Systeme:
- EMAS
- ISO 14001
- ÖKOPROFIT
- QuB
Auch eine einmalige Revalidierung bzw. Rezertifizierung dieser Umwelt- und Ressourcenmanagementsysteme wird gefördert. Voraussetzung ist die Teilnahme der Unternehmen an einer Projektgruppe, die von einem Projektträger betreut wird.
Die Förderung wird künftig im Rahmen von Projektgruppen mit mindestens fünf und maximal 15 Betrieben gewährt. Eine einzelbetriebliche Förderung ist nicht mehr möglich. Gefördert werden die Einführung eines Umweltmanagementsystems nach EMAS, der ISO 14001, nach den Vorgaben des Qualitätsverbunds umweltbewusster Betriebe (QuB) und des Ökologischen Projekts für integrierte Umwelttechnik (ÖKOPROFIT) sowie die einmalige Revalidierung. Bewilligungsbehörde ist die Regierung von Schwaben.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben der Projektgruppenteilnehmer werden abhängig vom Schwerpunkt des geförderten umweltorientierten Managements bis zu folgender Höhe anerkannt:
- EMAS: max.5.600 Euro bei der Einführung, max. 2.800 Euro bei der einmaligen Revalidierung
- ISO 14001: max. 4.000 Euro bei der Einführung, max. 2.000 Euro bei der einmaligen Rezertifizierung
- QuB: max. 3.200 Euro bei der Einführung, max. 1.600 Euro bei der einmaligen Rezertifizierung
- ÖKOPROFIT: max. 3.200 Euro bei der Einführung, max. 1.600 Euro beim ÖKOPROFIT-Klub
Das Bayerische Landesamt für Umwelt bietet weitere Informationen.
EMAS und Umwelt- und Klimapakt Bayern
Die Teilnahme an EMAS berechtigt automatisch auch zur Teilnahme am Umwelt + Klimapakt.
Nähere Informationen finden Sie hier
Umweltmanagementpreis 2023 startet in 3 Kategorien
Konferenz und Preisverleihung am 8. November 2023 in Berlin - Unterlagen können ab sofort bis 07.07.2023 eingereicht werden
Der Umweltmanagement-Preis wird zum 2. Mal in Deutschland und Österreich ausgeschrieben. Bewerben können sich alle Unternehmen und Organisationen (je nach Kategorie) mit gültiger EMAS-Registrierung, ISO-14001-Zertifikat oder einem sonstigen standardisierten und extern geprüften Umweltmanagementansatz. Die feierliche Preisverleihung findet am 8. November 2023 in Berlin statt.
Bewerbungen können in drei Kategorien eingereicht werden:
1. Beste Umwelterklärung
Geprüfte Informationen über die Umweltleistung einer Organisation bilden das glaubwürdige Fundament in der Kommunikation mit interessierten Kreisen wie Behörden, Lieferanten, Kapitalgebern, Kunden und der Öffentlichkeit. Die auszuzeichnenden Umwelterklärungen stellen Best-Practice-Beispiele dar, die Vorbild und Ideengeber für die Umweltberichterstattung sind. Sie sind Beispiele für eine hohe Qualität und Anschaulichkeit von Daten und Informationen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Organisationen. Neben der Qualität der Umwelterklärung (u.a. Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit, Verständlichkeit, Fortschritte in der Umweltleistung) und ihrer grafischen Gestaltung ist ihre Nutzung in der Umweltkommunikation der Organisation Bestandteil der Bewertung.
2. Beste Maßnahme Umwelt- und Klimaschutz
Aktiver Umwelt- und Klimaschutz sind unverzichtbar für eine zukunftsfähige Unternehmensentwicklung. In dieser Kategorie können Maßnahmen und Projekte zur Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes (auch Klimaanpassung, natürlicher Klimaschutz) eingereicht werden. Die Projekte oder Maßnahmen sollen bereits umgesetzt, sowie quantitativ oder qualitativ bewertet sein. Ihre Bewerbung einreichen können Organisationen mit gültiger EMAS-Registrierung, ISO-14001-Zertifikat oder einem sonstigen standardisierten und extern geprüften Umweltmanagementansatz.
3. Schwerpunktthema: Beste Strategie zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung
Die beste Strategie zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung setzt eine klare Verantwortlichkeit der Unternehmensleitung voraus und beschreibt realistische, aber ambitionierte Zielpfade für die Unternehmenstransformation. In dieser Kategorie können Organisationen Bewerbungen einreichen, die über eine veröffentlichte, nachvollziehbare und intern weitergehend gut dokumentierte Nachhaltigkeitsstrategie mit Zielen und Maßnahmenprogrammen verfügen. Die Strategie ist in ein extern geprüftes Umweltmanagement (z.B. EMAS o. ISO 14001) oder einen sonstigen standardisierten Umwelt- oder Nachhaltigkeitsmanagement-Ansatz eingebettet.
Bewerbungsverfahren und Jurybewertung
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) nimmt Bewerbungen aus Deutschland entgegen. Die Auswahl für die Auszeichnung erfolgt durch eine internationale Fachjury mit Expertinnen und Experten aus dem Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagement. Bewerbungen können ab sofort bis zum 7. Juli 2022 unter emas@dihk.de eingereicht werden.
Preisverleihung
Die Verleihung der Preise findet im Rahmen einer Konferenz am 8. November 2023 in Berlin statt. Die Gewinnerinnen und Gewinner werden auf der Homepage der beteiligten Veranstalter, sowie über ausgewählte Medienpartner öffentlichkeitswirksam präsentiert.
Veranstalter
Veranstalter sind das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV Deutschland) sowie das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK Österreich) mit Unterstützung der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), des Umweltgutachterausschusses (UGA) und des Verbands für Nachhaltigkeits- und Umweltmanagement (VNU) e.V.
Weitere Informationen:
Informationen, Bewerbungsunterlagen für interessierte deutsche Organisationen (dihk.de)
Informationen, Bewerbungsunterlagen für oesterreichische Organisationen (bmk.gv.at)
Gewinnerinnen und Gewinner Umweltmanagementpreis 2022 (emas.de)
EMAS und Green Deal
Im Rahmen des Green Deals werden in den nächsten Jahren zu allen wesentlichen Umweltaspekten neue Anforderungen auf die Unternehmen zukommen. EMAS ist geeignet, in allen wesentlichen Strategiefeldern durch die Umwelterklärung Transparenz über die Leistungen der Organisation zu schaffen. Ferner können Verbesserungsmaßnahmen über das Umweltprogramm abgebildet werden.
EMAS wird sich auch zukünftig weiterentwickeln, um sich an ändernde klima- und umweltpolitische Anforderungen anzupassen - bspw. in Form von Zusatzmodulen zum Thema Klimaschutz.
Nähere Informationen zum Green Deal finden Sie in unserem EMAS-Leitfadenund im IHK Ratgeber EU Green Deal.
Neuregistrierungen 2021/2022 (Auszug - Kammerbezirk IHK für München und Oberbayern)
Organisation | Branche | Anzahl Mitarbeiter |
---|---|---|
Augustiner-Bräu-Wagner KG | Herstellung von Bier/Malz | rund 540 Mitarbeiter |
Ars Navigandi GmbH | Agentur für Internetdienstleistungen | rund 15 Mitarbeiter |
ADVICON AG | Steuerberatung/Wirtschaftsprüfung | rund 20 Mitarbeiter |
Bayerische Staatsbrauerei Weihenstephan | Herstellung von Bier | rund 150 Mitarbeiter |
eurotrade Flughafen Handels GmbH | Einzelhandel mit Waren verschiedener Art in Verkaufsräumen | rund 890 Mitarbeiter |
Edith-Haberland-Wagner-Stiftung | Stiftung | rund 45 Mitarbeiter |
Fuchsbräu GmbH | Betrieb von Hotel und Gaststätte | rund 70 Mitarbeiter |
Green IT Solution GmbH | Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software | rund 25 Mitarbeiter |
HCD Consulting GmbH | Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software | rund 25 Mitarbeiter |
MÜNCHENSTIFT GmbH (Alfons Hoffmann Haus) | Altenheim | rund 190 Mitarbeiter |
Käserebellen GmbH | Milchverarbeitung | rund 50 Mitarbeiter |
Schlossbrauerei Au-Hallertau Willibald Beck Freiherr von Peccoz GmbH &Co.KG | Herstellung von Bier | rund 37 Mitarbeiter |
Schönegger Käsealm GmbH | Milchverarbeitung, Herstellung von Back- und Teigwaren | rund 140 Mitarbeiter |
S.E. Electronic GmbH | Herstellung von sonstigen elektronischen Geräten | rund 20 Mitarbeiter |
Stadtwerke Rosenheim - Bereitstellungs- und Aushubzwischenlager Brückenstraße | Lagern und Verwerten von Abfällen | 1 Mitarbeiter |
EMAS Jubiläen - 25 Jahre dabei und länger - IHK-Bezirk München und Oberbayern (geordnet nach Erstregistrierung im EMAS-Register)
Unternehmen | Branche | Anzahl Mitarbeiter | Im EMAS-Register seit |
---|---|---|---|
HIPP-Werk Georg Hipp, Pfaffenhofen | Herstellung von Nahrungsmitteln, Großhandel von Nahrungsmitteln | 1.350 | Dezember 1995 |
ZF Airbag Germany GmbH, Aschau a. Inn | Herstellung von pyrotechnischen Erzeugnissen | 1.740 | Januar 1996 |
DR. JOHANNES HEIDENHAIN GmbH, Traunreut | Mess- und Steuerungstehnik | 4.100 | August 1996 |
MAN Truck & Bus SE, München | Herstellung von Kraftwagen | 39.000 | September 1996 |
Privatbrauerei Wieninger, Teisendorf | Herstellung von Brauerei, Herstellung von Erfrischungsgetränken; Gewinnung natürlicher Mineralwässer | 100 | Oktober 1996 |
Hawle Armaturen GmbH, Freilassing | Metallerzeugung und-bearbeitung | 300 | Oktober 1996 |
Texas Instruments Deutschland GmbH, Freising | Herstellung von elektronischen Bauelementen | 1.350 | November 1996 |
Schreiner Group GmbH & Co. KG, Oberschleißheim | Herstellung von Druckerzeugnissen | 1.200 | Dezember 1996 |
SALUS-Haus Dr. med. Otto Greither, Bruckmühl | Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln, von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen, Großhandel mit Nahrungs- und Genußmitteln, Getränken und Tabakwaren | 500 | Dezember 1996 |
Roche Diagnostics GmbH, Penzberg | Herstellung von pharmazeutischen Grunderzeugnissen | 6.400 | Dezember 1996 |
IHK Service
EMAS Informationen
- EMAS Leitfaden zum Download
- EMAS Antrag zur Neueintragung und Fortführung
- Deutscher Umweltmanagementpreis 2023 startet in Kürze
- Artikel IHK-Magazin 10/22: Nachhaltigkeit punktet
- Artikel im IHK-Magazin 04/22: Die Milch macht´s!
- Artikel im IHK-Magazin 1/22: Nachhaltig berichten
- Artikel im IHK-Magazin 12/21: EMAS: Sichtbar ökologisch