Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit?
Die Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieben und freien Berufen ist häufig schwierig. Die gewerberechtliche Definition der freien Berufe ist auch nicht deckungsgleich mit der steuerrechtlichen Definition.
Gewerberechtlich spricht man von freien Berufen, wenn eine „freie, wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeit höherer Art oder eine Dienstleistung höherer Art, die eine höhere Bildung erfordert“, ausgeübt wird. Mit dem Begriff „höhere Bildung“ ist ein Hochschulabschluss oder ein Fachhochschulabschluss gemeint.
Steuerrechtlich hingegen ist in § 18 des Einkommensteuergesetzes (EStG) der Begriff der freien Berufe als „selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit“ definiert. Darunter fallen auch die in § 18 EStG aufgezählten „Katalogberufe“ wie z. B. die Tätigkeit als Arzt, Rechtsanwalt, Notar, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Da der gewerbe- und steuerrechtliche Begriff der freien Berufe nicht einheitlich ist, entstehen häufig Abgrenzungsschwierigkeiten. Bei Abgrenzungsfragen können Sie sich auch an das Institut für freie Berufe wenden.
Für die Gewerbeanmeldung ist ausschließlich die gewerberechtliche Definition maßgebend. Um ganz sicher zu gehen, ob es sich bei der Tätigkeit, die ausgeübt werden soll, um ein anzumeldendes Gewerbe handelt, empfiehlt es sich, bei Abgrenzungsfragen das zuständige Finanzamt zu kontaktieren.
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