IHK Ratgeber

Schluss- und Endabrechnung für Coronahilfen

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Sie haben für Ihr Unternehmen während der Corona-Pandemie Wirtschaftshilfen erhalten? Dann stehen nun die Schluss- und Endabrechnungen an. Ausgenommen davon sind die Direktanträge der November- und Dezemberhilfe sowie die Härtefall- und Oktoberhilfe.

Von "Endabrechnung" spricht man im Rahmen der Neustarthilfen. In den Überbrückungshilfen sowie der November- und Dezemberhilfe müssen sogenannte "Schlussabrechnungen" eingereicht werden.

Bearbeitung der Schluss- und Endabrechnungen

Es erreichen uns zahlreiche Anfragen nach einer zügigen Bearbeitung der End- und Schlussabrechnungen der Überbrückungs- und Neustarthilfen sowie der November- und Dezemberhilfen. Derzeit ist ein Teil unserer Kräfte noch darauf gebündelt, die aktuell noch in der Bearbeitung befindlichen Hilfen (Überbrückungshilfe IV) auszuzahlen. Ziel: Die Liquidität weiter schnell sicherstellen zu können bei den Unternehmen, die stark darauf angewiesen sind.

Da die Anzahl der Gesamtanträge in der Schlussabrechnung bei mehr als 350.000 Anträgen liegen wird, rechnen wir mit einer Gesamtbearbeitungsdauer von mindestens zwei Jahren, bis alle Anträge bearbeitet sind.

Leider können wir keine Einzelfälle vorziehen oder beschleunigt behandeln. Wir bearbeiten nach Antragseingang. In der Regel werden Rückmeldungen nach Einreichung der Schlussabrechnung erst einige Monate später erfolgen. Hierauf weisen bereits die FAQs des Bundes unter Punkt 3.12. hin.

Die Bearbeitung der Endabrechnungen der Neustarthilfen (Neustarthilfe, Neustarthilfe Plus, Neustarthilfe 2022) erfolgt sukzessive. Derzeit bearbeiten wir die Endabrechnungen der Neustarthilfe.

Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass die in den Schluss- und Endabrechnungen angezeigten Rück- bzw. Nachzahlungsbeträge unter dem Vorbehalt der Prüfung stehen und keinesfalls als verbindliche Aussage für die finale Fördersumme angenommen werden sollen.

Bitte warten Sie vor einer eventuellen Rückzahlung den finalen Bescheid ab.

Welche Fristen gelten?

Neustarthilfen

Alle, die Neustarthilfe erhalten haben, sind verpflichtet, eine Endabrechnung einzureichen.

Alle Fristen für Direktantragsteller sind nach mehrfacher Verlängerung inzwischen ausgelaufen.

Prüfende Dritte haben noch bis Ende März 2023 Zeit, die Endabrechnung einzureichen.

Achtung: wird keine Endabrechnung eingereicht, muss die gesamte Fördersumme zurückgezahlt werden.

Überbrückungshilfen und November- und Dezemberhilfe

Die Einreichungsfrist der Schlussabrechnung wurde auf den 30.06.2023 verlängert. Im Einzelfall und ausschließlich auf Antrag im digitalen Antragsportal des Bundes kann eine „Nachfrist“ bis zum 31.12.2023 beantragt werden. Voraussetzung ist, dass ein Bewilligungs- bzw. Teilablehnungsbescheid für die beantragten Programme vorliegt.

Sollten Sie die Fristverlängerung bis 31.12.2023 in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie dies zwingend im Antragsportal beantragen. Eine Meldung an die Bewilligungsstelle ist nicht zielführend. Bitte erstellen Sie im Portal zunächst ein Organisationsprofil. Anschließend können Sie im Portal die Fristverlängerung beantragen. Klicken Sie bei den vollständigen Organisationsprofilen zunächst auf "Schlussabrechnungspakete" (unter Aktionen), dann auf "Individuelle Fristverlängerung freischalten".

Sollten Sie noch keinen Bescheid erhalten haben, warten Sie diesen bitte ab.

Achtung: Wird die Schlussabrechnung nicht fristgerecht eingereicht, muss die gesamte Fördersumme zurückbezahlt werden.

Wie und wo erfolgte die Endabrechnung für Direktantragsteller/-innen?

Die Endabrechnung erfolgt ausschließlich über Online-Formulare. Ausdruck und Versand per Post sind NICHT möglich. Um die Endabrechnung zu beantragen, benötigen Sie als Direktantragsteller/-in Ihr ELSTER-Zertifikat.

Bitte beachten Sie, dass die IHK für München und Oberbayern Ihnen bei Problemen mit Ihrem ELSTER Zertifikat leider nicht helfen kann. Bitte wenden Sie sich hierfür an die ELSTER Hotline unter 0800 52 35 055.

Unsere Hotline zur Endabrechnung der Coronahilfen: Montag bis Donnerstag 08:00 bis 18:00 Uhr, Freitag 08:00 bis 16:00 Uhr. 089 5116-1111