End- und Schlussabrechnung für Coronahilfen
Sie haben für Ihr Unternehmen während der Corona-Pandemie Wirtschaftshilfen erhalten? Dann stehen nun die End- und Schlussabrechnungen an. Ausgenommen davon sind die Direktanträge der November- und Dezemberhilfe sowie die Oktoberhilfe.
Von "Endabrechnung" spricht man im Rahmen der Neustarthilfen. In den Überbrückungshilfen sowie der November- und Dezemberhilfe müssen sogenannte "Schlussabrechnungen" eingereicht werden.
Inhalt
Endabrechnung der Neustarthilfe: Wer ist betroffen und wann läuft die Frist ab?
Betroffen ist jeder, der Neustarthilfe bekommen hat. Jedoch sind die Fristen, wann die Endabrechnung einzureichen ist, unterschiedlich.
Bitte informieren Sie sich auf der Website des Bundes über die jeweils für Sie geltenden Fristen.
Achtung: wird keine Endabrechnung eingereicht, muss die gesamte Fördersumme zurückgezahlt werden.
Wie und wo erfolgt die Endabrechnung?
Die Endabrechnung erfolgt ausschließlich über Online-Formulare. Ausdruck und Versand per Post sind NICHT möglich. Um die Endabrechnung zu beantragen, benötigen Sie als Direktantragsteller/-in Ihr ELSTER-Zertifikat.
Schlussabrechnung Paket 1 ist gestartet
Die Endabrechnung für Überbrückungshilfen I-III, November- und Dezemberhilfen ist am 5. Mai gestartet. Die Schlussabrechnungen können über prüfende Dritte eingereicht werden. Die Frist für die Abgabe der Schlussabrechnungen endet am 31. Dezember 2022. Ein Erklärvideo finden Sie unten.
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