IHK Ratgeber

Die Wahl der Rechtsform

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GmbH & Co. KG, oHG, GbR, AG? Welche Rechtsform passt zu Ihrem Unternehmen?

Jedes Unternehmen benötigt ein „juristisches Kleid“ – eine Rechtsform, die den Rahmen für die Geschäftstätigkeit bildet. Deren Wahl sollte wohl überlegt sein, da sie finanzielle, steuerliche und juristische Bedeutung hat. Das Handels- und Gesellschaftsrecht legt alle wesentlichen Anforderungen fest, die mit der gewählten Rechtsform einhergehen. Die Gesetze bieten jedoch Spielräume, die Sie für Ihr Unternehmen nutzen können.

Beachten Sie auch: Was heute für Ihre Firma die richtige Rechtsform ist, kann in Zukunft verbesserungsbedürftig sein. Hier bekommen Sie Entscheidungshilfen und erfahren mehr über die verschiedenen Rechtsformen sowie über die Umwandlung einer Rechtsform in eine andere

Entscheidungshilfen beim Finden der Rechtsform

Die Rechtsform in Unternehmen wirkt sich unter anderem auf die eigene Unabhängigkeit und den formellen Aufwand aus. Folgende Punkte helfen Ihnen bei der Orientierung.

Wie viel unternehmerische Unabhängigkeit ist gewünscht?

Möchten Sie in Ihrem Unternehmen allein das Sagen haben und die Verantwortung tragen, oder sollen andere Personen beteiligt sein? Partner können weniger Entscheidungsfreiheit, ein Mehr an Know-how und in vielen Fällen zusätzliches Kapital bedeuten. Dafür haben diese je nach Vereinbarung ein Mitspracherecht. Folgende Rechtsformen bieten viel unternehmerische Unabhängigkeit:

  • Einzelunternehmen
  • Ein-Personen-GmbH
  • Ein-Personen-UG (haftungsbeschränkt)

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Wie groß ist der Aufwand mit den Formalitäten?

Möchten Sie den Aufwand vermeiden, zum Beispiel Gesellschaftsversammlungen zu dokumentieren? Gerade Start-ups und Gründer stellen komplizierte Verwaltungsaufgaben vor eine Herausforderung und beanspruchen wertvolle Zeit. Ein weiterer wichtiger Punkt beim Vergleich ist, wie umständlich die Entnahme von Betriebsvermögen für private Zwecke ist. Zum Beispiel dürfen Sie bei Gesellschaften nur nach Absprache mit den anderen Gesellschaftern Mittel entnehmen.

  • Wenige Formalitäten erfordern die Rechtsformen Einzelunternehmen und GbR.
  • Ein mittlerer Formalitäten-Aufwand ist bei fast allen anderen Rechtsformen gegeben.
  • Viele Formalitäten sind bei der AG zu beachten.

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Die Frage der Haftung

Wenn ein Unternehmer eine Leistung vertraglich zusichert, haftet dieser für die Erbringung. Hält der Auftragnehmer die zugesagten Leistungen nicht ein, kann der Auftraggeber von ihm Schadenersatz einfordern. Das finanzielle Ausmaß der Haftung hängt von der Rechtsform ab:

  • Die Gesellschaft haftet nur in Höhe des getätigten Gesellschaftsvermögens.
  • Bei einer Kapitalgesellschaft haftet das Gesellschaftsvermögen.
  • Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften haften mit dem Vermögen des Unternehmens bzw. der Gesellschaft und mit ihrem Privatvermögen.

Haftungsbeschränkt sind die Rechtsformen GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG, GmbH & Co. KG und eingetragene Genossenschaft (eG).

Begrenzte Haftungsbeschränkung finden Unternehmer in Partnergesellschaften und als Kommanditist bei einer KG. In Partnergesellschaften haftet nur der Partner, der in der Ausübung des Berufs fehlerhaft handelt.

Volle Haftung gilt für die Personengesellschaft (GbR/eGbR) und den Einzelkaufmann.

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Das Image der verschiedenen Rechtsformen

Die Rechtsform hat zusätzlich „Strahlkraft“ nach außen und informiert Kunden darüber, mit wem sie es zu tun haben. Haftet der Unternehmer mit seinem privaten Vermögen und muss daher von der Qualität seiner Leistungen überzeugt sein? Oder handelt es sich um eine haftungsbeschränkte UG? Aus Gründen der Außenpräsentation sollten Unternehmer die mögliche Wirkung einer Rechtsform zu den Auswahlüberlegungen hinzuziehen.

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Der Aufwand der Buchführung

Freiberufler müssen für das Finanzamt eine schlichte Einnahme-Überschuss-Rechnung erstellen, das spart viel Zeit und Aufwand ein. Eine GmbH hingegen muss der Buchführungspflicht nachkommen und einen Jahresabschluss vorlegen, was deutlich mehr Arbeit bedeutet. Zur Buchführung sind alle Kapitalgesellschaften und Kaufleute verpflichtet.

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Publizitätspflicht und Prüfpflicht

Kleine, mittlere und große Kapitalgesellschaften müssen ihre Bilanz beim elektronischen Bundesanzeiger einreichen. Dort sind diese einsehbar. Eine Prüfpflicht gilt für mittelgroße und große GmbHs, AGs und eingetragene Genossenschaften (eG).

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Mindestkapital

Gesetzlich vorgeschrieben ist ein Mindestkapital bei einer GmbH, UG und AG. Für eine GmbH sind 25.000 Euro nötig, für eine UG (haftungsbeschränkt) ein Euro und für eine AG 50.000 Euro.

Weiter sollten Unternehmer bei der Auswahl der Rechtsform die Punkte Gründungskosten, Kapitalbeschaffung und den Eintrag ins Handelsregister berücksichtigen. Hinweis: Die Informationen ersetzen keine professionelle Beratung, vereinbaren Sie zur Absicherung einen Termin beim Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater.

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Welche Rechtsform?

Einzelunternehmer, Personengesellschaft, Offene Handelsgesellschaft (OHG) oder Kommanditgesellschaft (KG) – für wen ist was geeignet?

  • Wer volle Kontrolle und volle Haftung übernehmen möchte, wählt das Einzelunternehmen.
  • Um eine einfache Partnerschaft einzugehen, bietet sich eine Personengesellschaft an (GbR oder eGbR).
  • Für Freiberufler eignet sich die Partnergesellschaft oder Partnergesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB).
  • Ein hohes Ansehen genießen Unternehmer mit Offener Handelsgesellschaft (OHG).
  • Um leichter an Startkapital zu kommen, wählen Unternehmer die Kommanditgesellschaft (KG).
  • Für vielseitige Möglichkeiten kommt die GmbH & Co. KG infrage.
  • Für Mittelständler ist die kleine Aktiengesellschaft (AG) unter Umständen eine interessante Alternative.
  • Bei dem Ziel der Förderung eines gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes bietet die eingetragene Genossenschaft (eG) Vorteile.

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Einzelunternehmen und Personen(handels)gesellschaften

Bei Einzelunternehmen haften die Einzelunternehmer mit ihrem persönlichen Vermögen für die Schulden ihrer Unternehmen, bei Personengesellschaften haften die Gesellschafter. Mindestkapital ist nicht nötig und die Inhaber sind zugleich Leiter des Unternehmens. Der eingetragene Kaufmann ist ein typisches Beispiel für den Einzelunternehmer. Zur Kategorie der Personen(handels)gesellschaften gehören die

  • Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR/eGbR)
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • Kommanditgesellschaft (KG)
  • Partnerschaftsgesellschaft (PartG) und
  • GmbH & Co. KG.

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Kapitalgesellschaften

Wie wichtig die Haftungsbeschränkung bei der Entscheidung für eine Rechtsform ist, hängt von der Branche und dem Aufgabenfeld ab. Die Haftungsbeschränkung ist häufig Grund für die Wahl einer Kapitalgesellschaft. Dabei haften Gesellschafter bzw. Aktionäre, allerdings mit Ausnahmen nur in Höhe ihrer Investitionen. Die Gesellschaft haftet in Höhe des Gesellschaftsvermögens. Klassische Kapitalgesellschaften sind die

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Unternehmergesellschaft (UG) haftungsbeschränkt
  • Aktiengesellschaft (AG) und
  • Europäische Aktiengesellschaft (SE).

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Übersicht der Rechtsformen von Unternehmen und ‎Start-ups

AuswahlkriterienFreiberuflerEinzel-
Unternehmer
GmbHGbRUG
Gründung mit Partnern geplant?janeinjajaja
Ist die Gründung allein möglich?jajajaneinja
Personengesellschaft gewünscht?jajaneinjanein
Kapitalgesellschaft gewünscht?neinneinjaneinja
Mit persönlicher Haftung?jajaneinjanein
Kann die Gründung ohne Mindestkapital erfolgen?jajaneinjanein
Sind Sacheinlagen möglich?neinneinjaneinnein
Ist ein Geschäftskonto erforderlich?neinneinjajaja
Ist eine Gewerbeanmeldung nötig?neinjajajaja
Erfolgt die Anmeldung beim Finanzamt?jajajajaja
Erfolgt ein Eintrag im Handelsregister?neinneinjaneinja
Muss ein Notartermin vereinbart werden?neinneinjaneinja
Erfolgt Buchführung nach EÜR?jajaneinjanein
Ist ein Fantasiename erlaubt?neinneinjaneinja
Besteht Bilanzierungspflicht?neinneinjaneinja
Wird Einkommensteuer gezahlt?jajaneinjanein
Wird Körperschaftsteuer gezahlt?neinneinjaneinja
Wird Gewerbesteuer gezahlt?neinjajajaja
Ist die Kleinunternehmerregel möglich?jajajajaja
Muss ein Jahresabschluss offengelegt werden?neinneinjaneinja
Ist die Rechtsform für Investoren geeignet?neinneinjaneinja

Rechtsformen für Kooperationen

Zwar können Unternehmen ohne formale Regelung zusammenarbeiten, für die längerfristige Partnerschaft empfiehlt sich allerdings eine schriftliche Kooperationsvereinbarung. Diese sollte die Rechten und Pflichten der Partner festschreiben. Folgende Kooperationen stehen zur Auswahl:

  • Eine Bietergemeinschaft ist zum Beispiel für kleinere Unternehmen interessant, die sich gemeinsam für einen größeren Auftrag bewerben möchten. Solch eine Bietergemeinschaft ist zeitlich befristet und wandelt sich bei Auftragserhalt in eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) um. Diese Gemeinschaft hat in der Regel die Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), manchmal einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG). Die Arbeitsgemeinschaft endet mit Ablauf der Gewährleistungszeit.
  • Bei einer strategischen Allianz/Interessengemeinschaft verpflichten sich Unternehmen zur Zusammenarbeit und teilen das Risiko. Die Partner profitieren von verbesserter Wirtschaftlichkeit und gesteigerter Wettbewerbsfähigkeit.
  • Im Rahmen einer Kooperation und GbR verfolgen die Partner ein definiertes Ziel und treten ihren Kunden gegenüber als eine Person auf. Meist ist dies eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).
  • Ein Joint Venture mit gemeinsam neu gegründetem Unternehmen ist besonders für die langfristige Zusammenarbeit interessant. Das neue Unternehmen gilt rechtlich als selbstständig und kann jede verfügbare Rechtsform erhalten. Möglich ist eine E-Kooperation, das ist ein rein virtuelles Unternehmen.
  • Bei der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft (eG) soll diese laut Genossenschaftsgesetz die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Belange der Partner fördern. Einkauf, Produktion und Vertrieb können zum Beispiel dazugehören und auf gemeinschaftliche Rechnung erfolgen.
  • Die Partnergesellschaft Freier Berufe (PartG) gibt es speziell für Freiberufler, zum Beispiel für Unternehmensberater, die zusammenarbeiten wollen.

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Umwandlung einer Rechtsform – Rechtsform ändern

Da sich die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen im Verlauf der Zeit ändern kann, ist eine Umwandlung möglich und gegebenenfalls sinnvoll. Gründe gibt es dafür unterschiedliche:

  • Ein Einzelunternehmer möchte ein riskanteres Geschäftsfeld erschließen und wünscht sich eine Rechtsform mit reduzierter persönlicher Haftung.
  • Ein Partner scheidet aus einer GbR, KG oder OHG aus und es soll zum Beispiel ein Einzelunternehmen folgen.
  • Ein neuer Partner soll hinzukommen, weshalb beispielsweise eine GmbH infrage kommt.
  • Ein Börsengang ist geplant, dafür muss das Unternehmen in eine AG umgewandelt werden.
  • Durch größere Umsätze können sich die steuerlichen Rahmenbedingungen ändern und der Unternehmer kann eine GbR in eine GmbH umwandeln.

Für den Wechsel der Rechtsform sollten Unternehmer einen Zeitraum von drei bis vier Monaten einplanen. Es entstehen Kosten für die Beratung, Beurkundung und Bekanntmachung. Wie hoch die Kosten ausfallen, hängt vom Unternehmens-Stamm- und Grundkapital ab.

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Die steueroptimierte Wahl der Rechtsform

Bei der Auswahl der Rechtsform gibt es für Unternehmer nicht das eine perfekte Modell zum Einsparen von Steuern. Vielmehr sind der Steuerumfang und die am besten geeignete Rechtsform an die Geschäftslage gebunden. Hier hilft nur nachrechnen und ein Vergleich der zu zahlenden Steuern bei verschiedenen Erträgen und Rechtsformen. Jungunternehmer stellen sich die Frage, wie sie die steuerliche Belastung zukünftiger Erträge so gering wie möglich halten können. Die Rechtsform hat darauf großen Einfluss, denn die Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften unterscheidet sich stark. Zwar bevorzugt der Kapitalmarkt Unternehmen mit der Rechtsform der Kapitalgesellschaft (KG). Allerdings gibt es steuerlich günstigere Alternativen:

  • Steuerlich im Vorteil sind Personengesellschaften wie Offene Handelsgesellschaften (OHG) und Kommanditgesellschaften (KG). Die Gewinne von Personengesellschaften unterliegen bei einem pauschalierten Vergleich einer geringeren Steuerbelastung als bei Kapitalgesellschaften wie einer AG oder GmbH.
  • Werden Gewinne nicht ausgeschüttet, ist die Steuerbelastung einer Kapitalgesellschaft geringer.
  • Auch bei geringen Gewinnen des Unternehmens bieten sich Vorteile für Personengesellschafter.
  • Bei Beteiligung von Investoren hat die Kapitalgesellschaft Vorteile, denn viele Investoren sind selbst Kapitalgesellschaften und nur an Investitionen in Unternehmen mit der Rechtsform KG interessiert. Dabei zielen die Investoren auf eine spätere steuerfreie Veräußerung ab.
  • Wegen des Halbeinkünfteverfahrens ist die Kapitalgesellschaft für alle Firmengründer richtig, die ihr Unternehmen später verkaufen möchten. Bedingung ist, dass der Unternehmer beim Verkauf maximal 55 Jahre alt ist.
  • Auch die Höhe der Erbschaftssteuer hängt von der Gesellschaftsform ab, denn bei der Erbschaft ist die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) günstiger als eine Personengesellschaft.

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Gewerbe-Anmeldung

Für die An- und Abmeldung eines Gewerbes geben die zuständigen Ämter Musterformulare aus, die Sie im Netz herunterladen können. Bei Interesse finden Sie auf der Internetseite des offiziellen Stadtportals für München weitere Informationen und Formulare zur Gewerbe-Anmeldung.

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Beteiligungsfinanzierung

Sie wollen Investoren an Ihrem Unternehmen beteiligen, um die Eigenkapitalausstattung zu stärken? Es gibt Rechtsformen oder Kombinationen von Rechtsformen, die Ihnen in diesem Fall besondere Vorteile verschaffen. Mit unserem IHK-Merkblatt „Rechtsformen für Beteiligungsfinanzierung“ geben wir Ihnen einen ersten Überblick.

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Achtung: Stolperfallen bei der Rechtsformwahl

Starten Sie mit einer GmbH oder KG nicht zu früh durch! Bevor diese ins Handelsregister eingetragen sind, haftet der Gesellschafter für finanzielle Verbindlichkeiten, bei einer Kommanditgesellschaft jeder Kommanditist. Warten Sie daher bis nach der Handelsregistereintragung.

Auch kann es zu Fehlern bei der Einlage kommen. Wenn das Startkapital einer GmbH bei der Eintragung ins Handelsregister nicht mehr ausreicht, müssen die Gesellschafter dies auffüllen. Verwenden Sie das Stammkapital daher erst nach der Handelsregistereintragung.

Wenn Gesellschafter einer GbR ohne Gesellschaftsvertrag mit der Arbeit beginnen, gelten die umständlichen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Sämtliche Beschlüsse müssen dann einstimmig erfolgen. Es sollte daher ein GbR-Vertrag abgeschlossen werden.

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