Rechtsgrundlagen
Die duale Berufsausbildung ist eine Besonderheit des deutschen Bildungssystems. Die gesetzliche Grundlage besteht aus unterschiedlichen Gesetzen, woraus sich Rechte und Pflichten für Ausbilder und Ausbildenden ableiten.
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) legt die Grundnormen dafür fest, wann und wie lange Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland höchstens arbeiten dürfen. Das Gesetz stellt den Gesundheitsschutz der Beschäftigten sicher, indem es die tägliche Höchstarbeitszeit begrenzt sowie Mindestruhepausen während der Arbeit und Mindestruhezeiten nach Arbeitsende festlegt.
Die aktuelle Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) ist seit dem 1. August 2009 in Kraft. Damit ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung wieder zu führen. Die am 21. Januar 2009 erlassene Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) ist im Vergleich zu der vorherigen Verordnung von 1999 inhaltlich und strukturell überarbeitet worden und gilt für alle Ausbildungsbetriebe, mit Ausnahme der Ausbildungen, die im Bereich der Freien Berufe stattfinden.
Die Inhalte sind entschlackt worden, die Struktur gestrafft und ausgerichtet auf die betrieblichen Abläufe. Bei der Ausgestaltung stand die Umsetzung in den Unternehmen im Fokus – wohlgemerkt, in den Unternehmen der Landwirtschaft, des Handwerks, von Industrie, Handel und Dienstleistung sowie im öffentlichen Dienst.
Die nachfolgenden vier Handlungsfelder sollen dies sicherstellen:
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
- Ausbildung durchführen
- Ausbildung abschließen
Genaue Kenntnisse der Rechte und Pflichten während der Berufsausbildung erleichtern das Zusammenwirken von Auszubildenden und Ausbildenden, den Partnern in einem Berufsausbildungsverhältnis. Diesen Rechtsrahmen definiert das Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Die Broschüre 'Ausbildung und Beruf' gibt hierzu eine Fülle von Informationen. Im ersten Teil werden die geltenden gesetzlichen Bestimmungen und ihre Anwendung in der Praxis eingehend erläutert.
Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub. Die Mindesturlaubsdauer regelt das Bundesurlaubsgesetz für Arbeitnehmer (BUrlG). Dieses Gesetz gilt ebenfalls für volljährige Auszubildende.
Für minderjährige Auszubildende (unter 18 Jahren) gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).
Ziel des Jugendarbeitsschutzgesetzes ist es, Kinder und Jugendliche vor Überlastungen zu schützen. Das Gesetz schützt deshalb junge Menschen vor Arbeit, die zu früh beginnt, die zu lange dauert, die zu schwer ist, die sie gefährdet oder die für sie ungeeignet ist.