Der Ausbildungsvertrag
Bevor Sie einen Azubi einstellen, müssen Sie einen Berufsausbildungsvertrag abschließen. Lesen Sie hier, wie Sie einen Ausbildungsvertrag richtig ausfüllen und welche weiteren Unterlagen Sie bei der IHK einreichen müssen.
Die IHK für München und Oberbayern bietet anerkannten Ausbildungsbetrieben den Ausbildungsvertrag als ausfüllbares PDF an. Die PDF-Datei besteht aus dem Antrag auf Eintragung sowie dem Ausbildungsvertrag in dreifacher Ausfertigung. Bitte reichen Sie zur Eintragung der Berufsausbildungsverhältnisse die Vertragsunterlagen komplett im Original ein.
Ganz gleich, ob Sie den Antrag per Hand oder online ausfüllen: Bitte reichen Sie uns die kompletten Vertragsunterlagen im Original zusammen mit den benötigten Unterlagen per Post ein.
- Umfang des Berufsausbildungsvertrags: Dieser besteht aus insgesamt zwölf Seiten (Antrag auf Eintragung sowie drei Ausbildungsverträge jeweils mit den dazugehörigen Rückseiten) mit der Unterschrift der Ausbildungsstätte auf Seite 1 sowie den Unterschriften (Ausbildender/Ausbildungsstätte, Auszubildende/-r und bei unter 18-jährigen Auszubildenden auch gesetzliche/-r Vertreter) auf den Seiten 4, 6 und 10.
- Vorgehen beim Berufsausbildungsvertrag-Online: Reichen Sie das am Rechner ausgefüllte Dokument zunächst online ein. Sobald die IHK das Dokument bestätigt hat, können Sie den freigegebenen Vertrag ausdrucken, die erforderlichen Unterschriften daruntersetzen und den Vertrag inklusive zusätzlichen Unterlagen per Post an die IHK schicken.
- Sachliche und zeitliche Gliederung: Das ist der individuelle Ausbildungsplan in zweifacher Ausfertigung jeweils mit ausgefülltem Deckblatt. Eine Vorlage können Sie als PDF per E-Mail unter info@muenchen.ihk.de anfordern. Hinweis: Die Gliederung muss lediglich auf der ersten Seite von allen Vertragspartnern unterschrieben sein. Sie können das Dokument während der Ausbildungszeit ausfüllen.
- Ausbilderdatenblatt: Wenn Sie eine/-n neue/-n Ausbilder/-in benennen möchten, der bisher bei uns noch nicht registriert ist, senden Sie uns bitte das ausgefüllte Ausbilderdatenblatt zusammen mit Kopien der entsprechenden Nachweise. Informationen zu den notwendigen Qualifikationen eines Ausbilders bzw. einer Ausbilderin finden Sie unter Downloads.
- Bescheinigung über die ärztliche Erstuntersuchung: Falls der/die Auszubildende zu Ausbildungsbeginn unter 18 Jahre alt ist, reichen Sie bitte die Bescheinigung über die ärztliche Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) ein. Einen entsprechenden Berechtigungsschein für die Untersuchung erhalten Jugendliche von der zuletzt besuchten Schule. Bei fehlendem Berechtigungsschein, kontaktieren Sie bitte das Gewerbeaufsichtsamt, um einen neuen zu beantragen.
- Verkürzung der Ausbildungszeit: Falls eine Verkürzung im Vertrag vereinbart wurde, reichen Sie bitte einen Nachweis über den Grund ein – beispielsweise die Kopie des Abitur-Zeugnisses. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Verkürzung/Verlängerung.
Sie haben noch Fragen? Sie erreichen unser Informations- und Servicezentrum unter der Telefonnummer 089/5116-1150.
So füllen Sie den Ausbildungsvertrag richtig aus
Hier haben wir für Sie die wichtigsten Hinweise zum richtigen Ausfüllen des Ausbildungsvertrags zusammengestellt.
- Firmen-Ident-Nummer: Wenn Sie schon einmal ausgebildet haben, finden Sie Ihre Firmen-Ident-Nummer auf der Eintragungsbestätigung des jeweiligen Ausbildungsverhältnisses. Falls Sie Ihre Firmen-Ident-Nummer nicht haben, informieren Sie sich bitte bei der IHK.
Befüllen der Ident-Nummer auf dem Antrag
Beispiel: Identnummer 123456 - Eingabe in Antrag auf Eintragung: 0000123456 (mit Nullen bis zur 10stelligen Ziffer auffüllen). - Ausbildende/-r (Ausbildungsbetrieb): Geben Sie bitte Ihre Firmenbezeichnung mit der korrekten Rechtsform an – genauso, wie es im Handelsregister steht oder beim Gewerbeamt angemeldet ist. Wenn der Azubi in einer speziellen Filiale ausgebildet wird, muss dennoch der Firmensitz eingetragen werden. Die tatsächliche Ausbildungsstätte tragen Sie unter Punkt C ein.
- Auszubildende/-r: Wenn der Azubi minderjährig ist, nennen Sie bitte zusätzlich die gesetzlichen Vertreter. Das sind entweder beide Eltern, ein Elternteil oder ein Vormund.
- Berufsschule: Welche Berufsschule ist zuständig?
- Ausbildungsberuf: Tragen Sie die genaue Bezeichnung des Ausbildungsberufs ein. Falls es eine Fachrichtung oder einen Schwerpunkt der Ausbildung gibt, muss zudem diese Information angegeben werden. Sie finden diese auch in der jeweiligen Ausbildungsverordnung, die Sie bei der IHK anfordern können. Weitere Informationen erhalten Sie außerdem beim Bundesinstitut für Berufsbildung.
Hinweis: Sollten wir Ihr Unternehmen für den vorgesehenen Ausbildungsberuf noch nicht als Ausbildungsstätte kennen, kontaktieren Sie uns bitte. - Probezeit: Diese muss immer mindestens einen Monat und höchstens vier Monate betragen.
- Vergütung: Die IHK gibt Empfehlungen für die Ausbildungsvergütung in den jeweiligen Branchen.
- Regelmäßige Ausbildungszeit: Hier geben Sie die Arbeitsstunden pro Tag und Woche an. Diese orientieren sich an den in Ihrem Betrieb üblichen Arbeitszeiten. Bitte beachten Sie das Jugendarbeitsschutzgesetz und ggf. die tarifvertraglichen Regelungen und Betriebsvereinbarungen.
Hinweis: Eine Teilzeitausbildung muss immer von der IHK genehmigt werden. Weitere Informationen finden Sie unter Teilzeitausbildung.