Fragen und Antworten
Deutschland wählt früher als eigentlich geplant einen Bundestag. Nicht nur die Wirtschaft blickt gespannt nach Berlin, wie die Wahl ausgeht und welche neue Koalition sich bilden wird, sondern auch viele Bürgerinnen und Bürger. Hier die Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um die Bundestagswahl am 23.Februar 2025.
FAQ: Was Sie zur Bundestagswahl 2025 wissen müssen
Die Deutschen wählen am Sonntag, den 23. Februar 2025, einen neuen Bundestag. Dieses Datum hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier nach der Auflösung des Bundestags im Zuge der verlorenen Vertrauensfrage von Bundeskanzler Scholz festgelegt.
Eigentlich war die nächste Bundestagwahl für den 28. September 2025 terminiert. Anfang November platzte aber die Ampel-Koalition aus SPD, Grüne und FDP, nachdem Bundeskanzler Olaf Scholz seinen Bundesfinanzminister Christian Lindner von der FDP entlassen hatte. Daraufhin stellte Scholz am 16. Dezember 2024 im Bundestag die Vertrauenfrage, die er verlor. Damit war der Weg für Neuwahlen, also eine vorgezogene Bundestagswahl, frei.
Das Grundgesetz macht zum Wochentag der Bundestagswahl keine Vorgabe - anders als zum Beispiel in der Weimarer Verfassung. Das Bundeswahlgesetz regelt für die Bundestagswahl die Details: So bestimmt der Bundespräsident den Termin für die Bundestagswahl. Der Wahltag muss gemäß Bundeswahlgesetz ein Sonntag oder ein gesetzlicher Feiertag sein.
Das entscheidet der Bundestag. Bundeskanzlerin oder Bundeskanzler kann werden, wer mindestens 18 Jahre alt ist und deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger ist. Ein Mandat im Bundestag ist dagegen nicht nötig. Der Bundespräsident schlägt eine Kandidatin oder einen Kandidaten für das Amt des Bundeskanzlers vor. Danach wählt der Bundestag den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin - im ersten Wahlgang braucht es dafür die absolute Mehrheit.
Für die kommende Bundestagswahl haben gleich vier Parteien einen Kanzlerkandidaten beziehungsweise eine Kanzlerkandidatin aufgestellt:
- CDU/CSU: Friedrich Merz
- SPD: Olaf Scholz
- AfD: Alice Weidel
- Bündnis90/Die Grünen: Robert Habeck
Nein! Die IHK für München und Oberbayern ist - genauso wie alle anderen 78 IHKs in Deutschland - parteipolitisch neutral. Wir unterstützen weder im Wahlkampf noch danach eine Partei oder bestimmte Kandidatinnen und Kandidaten. Die IHK setzt sich zu jeder Zeit in Erfüllung ihres Auftrags aus § 1 des IHK-Gesetzes für das Gesamtinteresse der Wirtschaft ein, indem sie zum Beispiel wirtschaftspolitische Forderungen gegenüber politischen Entscheidungsträgerinnen und -trägern auf allen Ebenen und ungeachtet der Parteizugehörigkeit adressiert. Dazu gehören Gespräche mit Parteien, Abgeordneten, Ministerinnen und Ministern, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Landrätinnen und Landräten, Stadt- und Gemeinderätinnen und -räte, die die IHK im Rahmen der Politikberatung im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags führt - selbstverständlich immer über Parteigrenzen hinweg.
Nein. Anders als bei der Europwahl, die im vergangenen Mai stattgefunden hat, liegt das Wahalter bei der Bundestagswahl bei 18 Jahren.
Wir! Zusammen mit der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) in Berlin und den weiteren acht bayerischen IHKs (Bayerischer Industrie- und Handelskammertag, BIHK) setzen wir uns gegenüber der Politik für die Interessen der Gesamtwirtschaft ein - das gilt auch für die Bundespolitik.
Am 23. Februar können bundesweit 41 Parteien bei der Bundestagswahl mit Kandidatinnen und Kadidaten antreten. Mitte Januar hat in Berlin der zuständige Bundeswahlausschuss getagt und die formalen Voraussetzungen geprüft, die Parteien erfüllen müssen, um an der Bundestagswahl teilzunehmen.
Am Tag der Wahl um Punkt 18.00 Uhr! Mit Schließung der Wahllokale veröffentlichen ARD und ZDF ihre Prognosen, die auf Basis sogenannter Nachwahlbefragungen erstellt werden. Im Laufe des Abends gibt es Hochrechnungen, in die erste Ergebnisse von Auszählungen in den Wahlokalen einfließen. Erst mehrere Stunden später steht dann ein vorläufiges Endergebnis fest. Das amtliche Endergebnis dauert noch einmal länger.
Ja! In Deutschland kann man seine Stimme am Wahltag im Wahllokal abgeben oder die Briefwahl nutzen, wenn man am 23. Februar nicht kann und vorher schon wählen möchte. Die Briefwahl wird aber auch erst am 23. Februar ab 18.00 Uhr ausgezählt. Die Briefwahlunterlagen können die Wählerinnen und Wähler bei der Kommune ihres Hauptwohnortes beantragen.
Übrigens: Die Briefwahl in Deutschland gibt es seit dem Jahr 1957. Bei der damaligen Bundestagswahl konnten Bürgerinnen und Bürger das erste Mal per Brief wählen.