Positionen der IHK

Reform der Grundsteuer ‎

web_grundsteuer

Die IHK für München und Oberbayern setzt sich für eine verfassungsgemäße, aufkommens‎neutrale und ‎möglichst einfache Neuregelung der Grundsteuer ein, die innerhalb der ‎vorgegebenen ‎Fristen umsetzbar ist und nicht zu Mehrbelastungen für die Wirtschaft ‎führt. ‎Die IHK-Vollversammlung hat hierzu bereits am 18. Juli 2018 eine entsprechende Positionierung beschlossen und sich am 27. März 2019 ausdrücklich dafür ausgesprochen, bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlagen an der Grund‎‎stücks- und Gebäude‎fläche anzuknüpfen‎.

Hintergrund

Mit Urteil vom 10. April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die Vorschriften für die Einheits‎bewertung von Grundvermögen zur Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt ‎und bestimmt, dass der Gesetzgeber spätestens bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zu ‎treffen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen die verfassungswidrigen Regeln weiter angewandt ‎werden, nach Verkündung einer Neuregelung für höchstens weitere fünf Jahre ab der Ver‎kündung, längstens aber bis zum 31. Dezember 2024.‎

Bürokratieaufbau und Belastungsverschiebungen zulasten der Wirtschaft vermeiden

Von der Grundsteuer als Substanzsteuer sind fast alle Unternehmen betroffen – ob ‎als Mieter oder Eigentümer. Neuregelungen haben hier Auswirkungen auf die Steuer- und Bürokratiebelastung der Unternehmen.

Mit ihrer Positionierung zur Grundsteuerreform hat die IHK für München und Oberbayern bereits kurz nach dem Verfassungsgerichtsurteil notwendige ‎Leitlinien einer Reform aus Sicht der ‎Wirtschaft in den Meinungsbildungsprozess eingebracht.‎ ‎Insbesondere zum Nutzen des hiesigen Wirtschaftsstandortes soll im ‎Hinblick auf das zu erwartende Gesetzgebungsverfahren auf ‎eine bürokratiearme ‎und aufkommensneutrale Grundsteuerreform hingewirkt werden, die keine ‎Sonderlasten für die Wirtschaft beinhaltet.

Auf Basis mehrere Abstimmungen zwischen den ‎Finanzministern von Bund und Ländern hat das Bundesfinanzministerium schließlich Anfang 2019 ‎„Eckpunkte für die ‎Reform ‎des Grundsteuer- und Bewertungsrechts“ ‎veröffentlicht. Die Vollversammlung der IHK für München und Oberbayern hat daraufhin in ihrer Sitzung am 27. März 2019 beschlossen,

• sich vorrangig für eine Flächenanknüpfung, gegebenenfalls für eine Nachjustierung im Sinne einer "Einfach-Grundsteuer" einzusetzen,

• eine Grundsteuer C unverändert abzulehnen und

• die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf Mieter/Pächter von Grundstücken und Gebäuden weiterhin zu befürworten.

Die IHK für München und Oberbayern als Vertreter der gewerblichen Wirtschaft des Kammerbezirks erklärt sich ausdrücklich zum Dialog mit der Politik sowie Vertretern von Städten und Gemein‎den bereit, um mit ihnen gemeinsam nach ‎sachgerechten und zügig umsetzbaren Lösungen zu suchen.‎

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie hier.