IHK Ratgeber

Gefährliche Stoffe und Güter (GSG)‎

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Viele Produkte können Stoffe mit gefährlichen Eigenschaften beinhalten, die dann besonderen Lager- und Transportvorschriften unterliegen. Der tägliche Umgang mit gefährlichen Stoffen stellt daher an alle beteiligten Unternehmen viele Anforderungen. Verschaffen Sie sich deshalb einen ersten Überblick über diese weitreichenden Themenkomplexe auf unserer Informationsseite.

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Einleitung Gefährliche Stoffe und Güter (GSG)

Unter gefährlichen Stoffen und Gütern versteht man Stoffe, die ein oder mehrere „Gefährlichkeitsmerkmale“ aufweisen: Sie sind zum Beispiel giftig, reizend, ätzend, gesundheitsgefährdend, leichtentzündlich oder umweltgefährlich. Die meisten dieser Stoffe werden beim Transport als Gefahrgut eingestuft. Für Unternehmen ist die Handhabung von gefährlichen Stoffen und Gütern durch rechtliche Regularien sowie Vorgaben internationaler Organisationen umfangreich geregelt.

Neben grundlegenden Informationen zum Umgang mit gefährlichen Stoffen und Gütern, der Lagerung und dem Transport haben alle diese Vorgaben gemein, dass nur unterwiesenes, geschultes oder geprüftes Personal eingesetzt werden darf.

Im täglichen Umgang mit gefährlichen Stoffen und Gütern ist die Verwendung der Begriffe „gefährliche Stoffe“ (Gefahrstoffe) und „gefährliche Güter“ (Gefahrgut) genau zu unterscheiden.

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Gefahrstoffe ‎

Der Umgang mit Gefahrstoffen ist grundsätzlich in der Gefahrstoffverordnung geregelt.
Wird der Begriff „Gefahrstoffe“ verwendet, dann bezieht sich dies auf die interne Tätigkeit eines Unternehmens mit Stoffen, die „Gefährlichkeitsmerkmale“ aufweisen.

Als Tätigkeit eines Unternehmens wird jede Arbeit mit Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen, einschließlich Herstellung, Mischung, Ge- und Verbrauch sowie Lagerung, Aufbewahrung, Be- und Verarbeitung, Ab- und Umfüllung, Entfernung, Entsorgung und Vernichtung definiert. Dazu zählen auch das innerbetriebliche Befördern sowie Bedien- und Überwachungsarbeiten.

Je nach Art der Tätigkeit sind weitere rechtliche und technische Regeln einzuhalten. Weitere Informationen zum Umgang mit Gefahrstoffen erhalten Sie bei Ihrer Berufsgenossenschaft bzw. den Betriebshaftpflichtversicherungen.

Mehr Infos zur Gefahrstoffverordnung

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Gefahrgüter

Der Begriff Gefahrgut bezieht sich auf den Transport von gefährlichen Gütern auf der Straße, dem Binnenschiff, der Eisenbahn, dem Seeschiff oder im Luftverkehr. Hierbei kommen je nach Verkehrsträger bzw. Transportweg (national/international) unterschiedliche Rechtsgrundlagen und Bestimmungen zur Anwendung. Grundsätzlich ist die Transportabwicklung von Gefahrgut als unternehmensübergreifender Prozess zu verstehen. Für alle an der Transportkette beteiligten Unternehmen und auch Personen ergeben sich daraus bestimmte Pflichten.

Die am Transport von Gefahrgut beteiligten Unternehmen und deren zuständige Mitarbeiter sind für die Einstufung und Beurteilung der gefährlichen Güter verantwortlich. Auch die Verpackung, die sichere Verladung, der Transport oder das richtige Verhalten im Falle eines Zwischenfalls unterliegen ihrer Verantwortung. Daher sind in regelmäßigen Abständen Schulungen und Unterweisungen durchzuführen, bevor die Mitarbeiter eine derartige Tätigkeit übernehmen.

Die einzelnen Rechtsgrundlagen und Bestimmungen zum Versand und Transport von Gefahrgütern basieren auf den internationalen Modellvorschriften der Vereinten Nationen für Gefahrguttransporte.

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Gefahrguttransport in Deutschland

Das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeförderungsgesetz - GGBefG) bildet in Deutschland die Rechtsgrundlage für den Umgang mit Gefahrgütern.

Mehr Infos zur GGBefG

Transport auf Straße, Schiene, Binnengewässern

Beim Transport von Gefahrgütern findet die zum Gefahrgutbeförderungsgesetz zugehörige Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf Straße, Schiene und Binnengewässern Anwendung (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB)

Mehr Infos zur GGVSEB

Ergänzt wird die entsprechende Verordnung durch die internationalen Vorschriften bezüglich des jeweiligen Verkehrsträgers, welche auch beim nationalen Transport ihre Anwendung finden.

  • Straße Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route (ADR)
  • Schiene Regulations Concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Rail (RDI)
  • Binnenschiff Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par voie de navigation intérieure‎ (ADN)

Transport auf See

Beim Transport von Gütern auf See findet die Gefahrgutverordnung See (GGVSee) Anwendung

Mehr Infos zur GGVSee

Diese Verordnung regelt die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen. Ergänzt wird die entsprechende Vorschrift durch das International Maritime Code for Dangerous Goods (IMDG-Code).

Transport von Luftfracht

Transport von Gefahrgütern per Luftfracht ist in Deutschland derzeit durch keine Verordnung geregelt. Hier gelten die Transportvorschriften der Dangerous Goods Regulations (DGR), herausgegeben von der International Air Transport Association (IATA).

Mehr Infos zur IATA DGR

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Transport – Straße nach den Vorgaben des ADR

Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route (ADR)

Das Europäische Übereinkommen ADR über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße ist ein umfassendes Basisregelwerk. Es enthält Vorschriften, insbesondere für Schulung und Unterweisung von Personal, die Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation gefährlicher Güter, für den Umgang während der Beförderung und für die verwendeten Fahrzeuge.

Informationen und Download des ADR Codes finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

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Transport – Schiene nach den Vorgaben des RID

Regulations Concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Rail (RDI) Verantwortlich für die Erstellung der RDI-Vorschritten zeichnet die sog. Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF).

Die Ordnung über die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter enthält Vorschriften insbesondere für die Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation gefährlicher Güter und für den Umgang während der Beförderung.

Informationen und Download des RDI Codes finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

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Transport – Binnenschiff nach den Vorgaben der ADN

Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par voie de navigation intérieure (ADN). Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen

Das ADN enthält Vorschriften insbesondere für die Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation gefährlicher Güter, für den Bau, die Ausrüstung und Zulassung der Schiffe und für den Umgang während der Beförderung.

Informationen und Download des ADN Codes finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

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Transport – Seeschiff nach den Vorgaben des IMDG Code

International Maritime Code for Dangerous Goods (IMDG-Code)

Die Beförderungsvorschrift ‎für gefährliche Güter im Seeschiffsverkehr ist der IMDG-Code. Verantwortlich für die Erstellung des IMDG Code ist die Internationale Seeschifffahrts-Organisation der Vereinten Nationen (IMO, International Maritime Organization).

Die am Transport beteiligten Personen, deren Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter umfasst, müssen in den Anforderungen, die die Beförderung gefährlicher Güter an ihren Arbeits- und Verantwortungsbereich stellt, geschult bzw. unterwiesen sein.

Informationen und Download des IMDG Codes finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

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Transport – Luftfracht nach Vorgabe der DGR

International Air Transport Association (IATA) Dangerous Goods Regulations (DGR)

Beim Versand von Gefahrgut im Luftverkehr kommen die Vorschriften der IATA DGR zur Anwendung siehe hier.

Die DGR-Regularien bestimmen, welche Gefahrgüter per Luftfracht versendet werden dürfen. Die Bestimmungen beziehen sich sowohl auf die Mitnahme im Handgepäck und Gepäck von Passagieren als auch auf die Beförderung als Luftfracht. Die zuständige Kontrollbehörde ist das Luftfahrt Bundesamt siehe hier.

Bevor ein Versender von Luftfracht im Versand aktiv werden darf, ist gemäß dem IATA DGR eine Schulung durch einen vom Luftfahrbundesamt zugelassen Trainer zu besuchen.

Bitte beachten Sie, dass die Amtssprache bei der Abwicklung von Gefahrgut in der Luftfracht Englisch ist.

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Praktische Hinweise für Unternehmen

Während Verpacker, Speditionen und Transporteure ohnehin bereits aufgrund ihrer Tätigkeit für den Versand von Gefahrgütern eingerichtet und vorbereitet sind, ist es gerade für Unternehmen, die kaum Gefahrgut versenden und in Umlauf bringen schwierig, die notwendigen Voraussetzungen zu erfüllen und Qualifikationen kurzfristig einzuholen.

Unternehmen haben die Möglichkeit, Aufgaben im Zusammenhang mit Gefahrgut durch Dritte ausführen zu lassen. Dies entbindet sie rechtlich allerdings nicht von der Verantwortung, die sie innerhalb der Transportkette einnehmen.

Zwar besteht für Unternehmen, welche Gefahrgut in den Umlauf bringen, die Möglichkeit für Tätigkeiten, wie das Verpacken und das Erstellen von Beförderungsdokumenten, externe Firmen zu beauftragen. Dies entbindet die Unternehmen und Personen jedoch nicht von der Aufgabe, ihre jeweiligen Rollen entlang der Transportkette kennen zu müssen und die entsprechenden Transportbestimmungen umsetzen zu können.

Hierzu gibt es zahlreiche auf jede Unternehmensform und Größe spezialisierte Schulungsanbieter.

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Der Gefahrgutbeauftragte

Unternehmen, die Gefahrgüter herstellen, versenden, empfangen und/oder lagern bzw. weiterverarbeiten, müssen ab einer bestimmten Menge und Gefährlichkeit eines Stoffes einen Gefahrgutbeauftragten bestellen.

Die Rechtsgrundlage zur Bestellung des Gefahrgutbeauftragen bildet die Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten (kurz Gefahrgutbeauftragtenverordnung GbV)

Informationen und Download der GbV finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur hier.

Für Informationen rund um die Prüfung, klicken Sie hier.

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