Gefahrgutbeauftragtenprüfung

Prüfungsinformation für Gefahrgutbeauftragte

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Laut § 3, Absatz 3 der „Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen“ (Gefahrgutbeauftragtenverordnung – GbV) darf als Gefahrgutbeauftragter nur bestellt werden, wer „Inhaber eines Schulungsnachweises“ ist, und zwar für den entsprechenden Verkehrsträger, mit dem Gefahrgüter befördert werden sollen: Straße, Eisenbahn, Binnenschiff und Seeschifffahrt. Im Folgenden finden Sie alle Informationen, wie Sie diesen Schulungsnachweis im Rahmen einer Gefahrgutbeauftragtenprüfung erwerben können.

Die IHK München und Oberbayern bietet die Grund-, Verlängerungs- sowie Wiederholungsprüfung in der Orleansstraße 10 - 12, 81669 München an.

Die Prüfungstermine finden Sie hier

Zulassung zur Prüfung:

Grundprüfung

Zur Grundprüfung ist zugelassen, wer die Teilnahme an einer Grundschulung für den/die jeweils besuchten Verkehrsträger durch eine schriftliche Lehrgangsbestätigung nachweisen kann. Eine Liste der von der IHK anerkannten Lehrgangsveranstalter für die Gefahrgutbeauftragtenschulung finden Sie in unserem Merkblatt für Gefahrgutbeauftragte – auf Seite 8.

Verlängerungsprüfung

An der Verlängerungsprüfung können nur Interessenten teilnehmen, deren Schulungsnachweis noch gültig ist (siehe Gültigkeitsdatum in der Bescheinigung). Die Verlängerungsprüfung kann nur die Verkehrsträger umfassen, für die der zu verlängernde Schulungsnachweis gilt.

Dauer der Prüfungen Grund- und Ergänzungsprüfung

Die Grundprüfung dauert 100 Minuten für den ersten Verkehrsträger. Für jeden weiteren Verkehrsträger (Ergänzungsprüfung) verlängert sich die Prüfungszeit um jeweils 50 Minuten.

Verlängerungsprüfung

Die Verlängerungsprüfung dauert 50 Minuten für den ersten Verkehrsträger, sie erhöht sich um 25 Minuten für jeden weiteren Verkehrsträger.

ALLE Informationen zum Thema Prüfung haben wir für Sie im Merkblatt-Prüfung für Gefahrgutbeauftragte zusammengestellt.

Prüfungsgebühren der Gefahrgutbeauftragtenprüfung

Fragenkatalog für die Gefahrgutbeauftragtenprüfung

Fragenfundus

Aufgrund der in Kraft tretenden Rechtsänderungen in den verkehrsträgerspezifischen Gefahrgutvorschriften wurde der Fragenfundus für die Prüfung der Gefahrgutbeauftragten im Januar 2023 aktualisiert.

Hier finden Sie den überarbeiteten Fragenfundus.