IHK Ratgeber

Mediation und Konflikte in der Wirtschaft

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Mediation ist ein modernes Instrument zur Verbesserung der Streitkultur in ‎vielen gesellschaftlichen Bereichen – auch in der Wirtschaft. Wirtschaftsmediation hilft, Konflikte zwischen Unternehmen außergerichtlich beizulegen.

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Einleitung

Die Mediation ist eine besondere Form des Umgangs mit Konflikten. Getreu der Übersetzung des lateinischen Begriffs vermittelt die Mediation zwischen den Konfliktparteien. Ein Konflikt entsteht, wenn Personen, Gruppen oder Organisationen unterschiedlicher Auffassung über einen Sachverhalt sind. Verschiedene Zielsetzungen, Weltanschauungen und Wertvorstellungen können ebenfalls Auseinandersetzungen verursachen, die unlösbar erscheinen. Im Rahmen des Konfliktmanagements bietet es sich in dieser Situation an, eine unbeteiligte Person in die Lösungsfindung einzubeziehen und zu beauftragen. Professionelle Mediatoren verfügen über eine anerkannte Mediationsausbildung und sind unabhängig von den beteiligten Gruppen oder Personen. Gleichzeitig sind sie allparteilich, d.h. ihr Ziel ist eine Lösung, die allen Parteien gerecht wird. Typisch für eine Mediation als Konfliktmanagement sind weiterhin

  • Vertrauliche Behandlung von Informationen
  • Ergebnisoffenheit
  • Strukturierte Diskussionen und Konfliktlösungen
  • Freiwillige Beteiligung der betroffenen Personen.

Eine Mediation ist nur dann sinnvoll, wenn alle Beteiligten Interesse an einer Lösung des Konfliktes haben. Die Konfliktparteien erarbeiten im Rahmen des Konfliktmanagement eigenverantwortlich eigene Lösungen. Mediation als Konfliktmanagement kann

  • im privaten Bereich
  • bei Auseinandersetzungen mit Behörden und öffentlichen Institutionen
  • in den Bereichen Erziehung und Bildung
  • bei juristischen Auseinandersetzungen
  • zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern
  • bei Auseinandersetzungen von Unternehmen
  • innerhalb des Unternehmens

und in vielen weiteren Bereichen notwendig und hilfreich sein. Insbesondere Konflikte zwischen und innerhalb von Unternehmen sind oft verhärtet und erscheinen unlösbar. Zeit- und kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzungen sind in vielen Fällen der übliche Weg. Um Kosten und langwierige juristische Streitigkeiten zu vermeiden, bietet die IHK für München und Oberbayern Firmen seit 1997 die Möglichkeit der außergerichtlichen Lösung von Konflikten.

Das IHK-MediationsZentrum für Wirtschaftskonflikte

Das IHK-MediationsZentrum München bietet Unternehmen Unterstützung bei außergerichtlichen Verfahren zur Konfliktlösung an. Unternehmen erhalten auf Wunsch eine umfassende Beratung über die Möglichkeiten der alternativen Konfliktlösung. Da ein Mediationsverfahren strukturiert und in einer von allen Beteiligten akzeptierten Form erfolgen muss, stellt das MediationsZentrum Musterklauseln zur Verfügung. Weitere Angebote sind

  • Anbahnung von Mediationsverfahren
  • Bereitstellung einer Verfahrensordnung und eines Mediatorvertrages
  • Benennung kompetenter und neutraler Wirtschaftsmediatoren
  • Administration im Mediationsverfahren
  • Bereitstellung von Räumen für Sitzungen
  • Verweisung an das IHK-Schiedsgericht oder einen Sachverständigen als Schiedsgutachter
  • Erteilung vollstreckbarer Titel nach einem Vergleich.

Damit eine Mediation erfolgreich verlaufen kann, muss sie von allen Beteiligten freiwillig und eigenverantwortlich mit dem Ziel einer einvernehmlichen Konfliktlösung gewünscht sein. Am Verfahren können ein oder zwei Mediatoren beteiligt sein. Während es vor Gericht darum geht, wer Recht bekommt, strebt die Mediation eine einvernehmliche und für beide Parteien zufriedenstellende Lösung an. Die Mediationsverfahren im IHK-MediationsZentrum verzeichnen eine Erfolgsquote von 90 Prozent. Dabei reicht häufig eine Sitzung aus, um eine Lösung zu definieren.

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Verlauf der Mediation

Jedem Mediationsverfahren geht der Abschluss eines Mediatorvertrages voraus. Mit der Einleitung des Verfahrens sollen mögliche bereits eingeleitete Rechtsstreitigkeiten ruhend gestellt werden. Keiner der Beteiligten darf während des Verfahrens Klage einreichen. Mögliche Verjährungsfristen sind während der Mediation gehemmt. Mithilfe des Mediators arbeiten die Konfliktparteien die verschiedenen Ansichten, Wertungen und Hintergründe ihres Konfliktes heraus. Oft offenbart sich dabei bereits ein größeres Einigungspotenzial, als die Parteien erwartet hätten.

Einfaches Beispiel einer Konfliktlösung:

Zwischen zwei Kindern soll ein Stück Obstkuchen aufgeteilt werden. Die Mutter teilt das Kuchenstück in der Mitte durch und gibt den Kindern je eine Hälfte. Dennoch sind die Kinder unzufrieden. Als sie nach dem Grund der Unzufriedenheit fragt, stellt sie fest, dass ein Kind lieber den Obstbelag mag und das andere den Kuchenteig. Daraufhin teilen die Kinder das Kuchenstück ihren Wünschen entsprechend untereinander auf und sind zufrieden.

Ähnlich diesem Beispiel bieten Verteilungskonflikte oft sehr einfache Lösungen. Dabei geht es nicht um Recht oder Unrecht, sondern um eine Lösung, von der beide Parteien profitieren. In einem erfolgreichen Mediationsverfahren führen zwei zunächst widersprüchliche Auffassungen schließlich zu einer gemeinsamen Lösung. Die Lösungsvorschläge erarbeiten die Parteien gemeinsam und einigen sich schließlich auf den für beide Seiten optimalen Weg.

Die Aufgabe des Mediators besteht darin, das Gespräch zwischen den Konfliktparteien zu leiten und Lösungsansätzeherauszuarbeiten. Im weiteren Verfahren wird er lediglich vermittelnd tätig. Die Lösungen erarbeiten die Konfliktparteien selbst. Über die Einigung der Konfliktparteien wird eine Schlussvereinbarung aufgesetzt , welche die zentralen Punkte der Einigung enthält und die von den beteiligten Parteien und vom Mediator unterschrieben wird. Anschließend kann eine förmliche Schlussvereinbarung im Detail ausgearbeitet werden, die auf Wunsch als Basis für eine vollstreckbare Urkunde dient.

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Vorteile der Mediation

  • Geringer Zeitaufwand – oft reicht eine Sitzung aus.
  • Niedrige Kosten
  • Langjährige Geschäftsbeziehungen bleiben erhalten. Ein Konflikt führt nicht zu ihrer Beendigung.
  • Diskretion
  • Rechtssicherheit: Die IHK ist eine anerkannte Gütestelle und kann vollstreckbare Urkunden ausstellen.
  • Win-Win-Lösungen: Im Verfahren zeigen sich neue Erkenntnisse und Lösungsansätze mit Vorteilen für beide Seiten.
  • Einzigartige Lösungspotenziale: Auch in Konflikten, die durch gerichtliche Klärung nicht lösbar sind, ist das Mediationsverfahren hilfreich und oft erfolgreich.

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Der Mediatorenpool der IHK München

Bei der Suche nach qualifizierten Mediatoren ist das IHK-MediationsZentrum behilflich. Aus einem Pool von rund 150 professionellen Experten mit Mediatoren-Ausbildung können Interessenten wählen. Suchfilter erleichtern die Suche nach geeigneten Fachleuten. Alle Mediatoren sind mit ihren Kontaktdaten aufgelistet, sodass eine direkte Verbindung möglich ist.
Die Kosten eines Mediationsverfahrens richten sich nach dem Streitwert. Sie umfassen eine Gebühr für das IHK-MediationsZentrum sowie das Honorar des Mediators oder der Mediatoren, das in der Regel zeitabhängig ist. Die Kosten tragen die Parteien je zur Hälfte. Sind darüber hinaus weitere Kosten bei den Beteiligten angefallen, tragen sie diese selbst.

Zur Mediatorensuche

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Das Schiedsgericht

Im Gegensatz zu staatlichen Gerichtsverfahren können sich die Parteien beim Schiedsgericht ihre Schiedsrichter selbst auswählen. Das Verfahren , führt meist schneller zu Entscheidungen und erlaubt eine flexiblere Ausgestaltung.

Das Schiedsgericht wird tätig, wenn die Vertragsparteien vereinbaren, dass im Streitfall die Einschaltung eines staatlichen Gerichts ausdrücklich ausgeschlossen ist.und stattdessen das Schiedsgericht anzurufen Ist. Seine Urteile sind bindend und vollstreckbar. Sie haben eine endgültige Wirkung und schließen lange und kostenintensive Auseinandersetzungen durch mehrere Instanzen damit aus. Wenn es um die Durchsetzung von Vereinbarungen aus internationalen Verträgen geht, sind Schiedssprüche in fast allen Ländern zudem leichter vollstreckbar als die Urteile staatlicher Gerichte. Die Verhandlungen des Schiedsgerichts sind nicht öffentlich. Unternehmensinterne Informationen und Geschäftsgeheimnisse bleiben daher vertraulich.

Seit dem 15. Mai 2018 ist die neue Schiedsordnung der IHK für München und Oberbayern in Kraft. Diese sieht nun standardmäßig einen Einzelschiedsrichter und eine nur noch sechsmonatige Verfahrensdauer vor. Wer die neue Schiedsordnung wählt, erhält einen 20-prozentigen Rabatt auf die Verfahrenskosten, die sich nach dem Streitwert richten. Durch die Reform werden die Schiedsgerichtsprozesse kürzer und kostengünstiger und auch für kleinere Unternehmen interessanter. Die IHK hat eine Liste mit kompetenten Schiedsrichtern aufgebaut, aus der sie den Streitparteien einen Richter vorschlägt. Können die Parteien sich nicht einigen, legt der IHK-Präsident den Schiedsrichter fest. Das Verfahren selbst findet in den Räumlichkeiten der IHK statt.

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Wer kann das IHK-Schiedsgericht anrufen?

Es ist nicht möglich, dass eine Partei in einem Streit sich allein an das IHK-Schiedsgericht wendet. Das Schiedsgericht wird nur tätig, wenn alle am Verfahren Beteiligten dem zustimmen. Die Konfliktparteien bestimmen

  • das anwendbare Recht
  • die Verfahrensordnung
  • den Schiedsort
  • die Verhandlungssprache

selbst und wählen einvernehmlich einen Schiedsrichter aus. Auf Wunsch schlägt die IHK München einen Experten mit Kenntnissen in der jeweiligen Branche als Richter vor. Ist eine Einigung auf einen Schiedsrichter nicht möglich, entscheidet der Präsident der IHK München. Ein Anwaltszwang besteht nicht. Dennoch ist es sinnvoll sein, einen Anwalt hinzuzuziehen. Muster-Formulierungen für die vertragliche Gestaltung in deutscher und englischer Sprache stellt die IHK München in der Informationsbroschüre des Schiedsgerichts zur Verfügung.

Die Geschäftsstelle des Schiedsgerichts befindet sich im Gebäude der IHK München. Für eine fristgerechte Einrichtung der Klage reicht die Vorlage beim IHK-Schiedsgericht in München persönlich, durch einen Vertreter oder per Post aus. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Bezeichnung der beteiligten Parteien
  • Streitgegenstand
  • Begründung
  • wenn möglich Streitwert.

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Kosten des Schiedsgerichtsverfahrens

Die Kosten des Verfahrens sind abhängig vom Streitwert und richten sich nach der Kostenordnung für Schiedsverfahren der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit DIS. Sie enthalten die Honorare und Auslagen der Schiedsrichter sowie die Verfahrensgebühren. Sind externe Gutachten notwendig, fallen dadurch weitere Kosten an. Bei Streitwerten bis zu 1.000.000 Euro bietet das Schiedsgericht der IHK München ein beschleunigtes Verfahren zu einer reduzierten Bearbeitungsgebühr an. Voraussetzung ist, dass die Parteien sich auf diese Möglichkeit einigen und der Schiedsrichter sie für angemessen hält. Bei der Einschätzung der voraussichtlichen Kosten ist der Gebührenrechner der DIS hilfreich.

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Wie trifft das IHK-Schiedsgericht seine Entscheidungen?

Einigen sich die Konfliktparteien über die Durchführung des Schiedsgerichtsverfahrens, übernimmt die Geschäftsstelle des IHK-Schiedsgerichts die Administration und Organisation. Zunächst stellt sie dem Beklagten die Klage zu. Dieser hat dann die Möglichkeit, sich zu äußern und eigene Anträge zu stellen.

Der Schiedsrichter informiert die Beteiligten über andere Möglichkeiten wie eine Wirtschaftsmediation oder ein Schiedsgutachten. Entscheiden sich die Parteien für einen Mediationsversuch, kann das Schiedsgericht das Verfahren zunächst für bis zu zwei Monate aussetzen.

Auch im Verfahren selbst wirkt der Schiedsrichter auf eine einvernehmliche Lösung hin. Sofern die Parteien einen Konsens finden, kann dieser auf Antrag als Schiedsspruch mit vereinbartem Worlaut ergehen. Ist eine gütliche Einigung nicht möglich, entscheidet der Schiedsrichter nach Prüfung aller vorgetragenen Argumente mit einem Schiedsspruch, dessen Wirkung der eines staatlichen Gerichtsurteils entspricht.

Das Schiedsgerichtsverfahren kann durch einen Schiedsrichter oder ein Gremium von drei Schiedsrichtern durchgeführt werden. Eine mündliche Verhandlung ist nicht zwingend erforderlich. Sie muss jedoch erfolgen, sobald eine der Parteien sie wünscht oder wenn bereits eine Einigung der Konfliktparteien über die mündliche Verhandlung besteht. Außerdem kann der Schiedsrichter eine mündliche Verhandlung anberaumen, wenn sie nach seinem Ermessen notwendig ist.

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Schiedsgutachter – die IHK hilft bei der Auswahl

Unter Umständen beruht ein Konflikt auf falschen oder fehlenden Informationen. Das kann insbesondere bei technischen Angelegenheiten der Fall sein. Auch die unterschiedliche Bewertung von Vermögensgegenständen kann beispielsweise bei der Auflösung einer Gesellschaft sowie im Verhältnis von Käufern und Verkäufern zu Streitigkeiten führen. In diesen Fällen ist die Einschaltung eines qualifizierten Sachverständigen sinnvoll. Gutachter sind in der Regel Juristen sowie öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige. Ein Schiedsgutachter erstellt ein Gutachten über den Streitgegenstand oder die Streitfrage. Schiedsgutachten haben eine verbindliche Wirkung für die Beteiligten.

Vor der Einschaltung eines Schiedsgutachters berät die IHK ihre Mitglieder individuell darüber, ob ein Gutachten im Einzelfall sinnvoll ist. Der Bestellung eines Schiedsgutachters geht eine entsprechende Vereinbarung der Konfliktparteien voraus. In der Regel ist diese bereits in Bauverträgen, Kauf- oder Mietverträgen festgelegt. Aus der vertraglichen Vereinbarung muss der Wunsch der Vertragspartner hervorgehen, in Streitfragen eine Schiedsgutachterentscheidung als verbindlich anzuerkennen. Gleichzeitig verzichten die Vertragsparteien ausdrücklich auf die Einschaltung staatlicher Gerichte. Ein staatliches Gericht kann ein unbilliges Ergebnis des Schiedsgutachtens jedoch aufheben.

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Bestimmung eines Schiedsgutachters durch die IHK

Einigen sich die Konfliktparteien nicht innerhalb von zwei Wochen auf die Einschaltung des Gutachters, kann die IHK auf schriftlichen Antrag einer Partei einen Sachverständigen verbindlich bestimmen. Der Antrag muss folgende Informationen und Anlagen enthalten:

  • zu begutachtender Sachverhalt oder Gegenstand
  • die Anschriften aller beteiligten Vertragsparteien in ladungsfähiger Form
  • Auszug aus dem Vertrag mit Titelseite, Gutachtenklausel und Vertragsunterschriften. Sobald der Antrag vorliegt, ermittelt die IHK einen qualifizierten Sachverständigen und befragt diesen zu seiner Bereitschaft, das Gutachten zu erstellen. Außerdem klärt sie, ob mögliche Befangenheitsgründe die Einschaltung dieses Gutachters ausschließen. Ist das nicht der Fall, benennt die IHK den ausgewählten Schiedsgutachter gegenüber den beteiligten Parteien.

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Aufgabe und Ergebnis eines Schiedsgutachtens

Das Schiedsgutachten dient der Lösung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Vertragspartnern. Gründe für Meinungsverschiedenheiten sind die Auslegung oder die Anpassung eines Vertrags. Die Entscheidung darüber trifft der Schiedsgutachter und erklärt die von ihm korrigierte Vertragsklausel oder Art der Vertragserfüllung für verbindlich. Gegenstand der Entscheidung können alle denkbaren Sachverhalte im Geschäftsleben sein, solange eine qualifizierte und rechtmäßige Begutachtung möglich ist. Vorteile eines Schiedsgutachtens gegenüber einem Gerichtsverfahren sind kurzfristige Ergebnisse und damit verbundene niedrigere Kosten.

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Welcher Art ist das Schiedsgutachten?

Die Art eines Schiedsgutachtens bestimmt die Streitfrage. Es kann sich um ein

  • Wertgutachten
  • Tatsachengutachten
  • Anpassungsgutachten

handeln.

In einem Wertgutachten stellt der Sachverständige den Marktwert einer Ware sowie den Beleihungs- und Verkehrswert einer Immobilie fest. Auch der Wert eines gesamten Unternehmens kann Gegenstand des Wertgutachtens sein. Dem Tatsachengutachten liegen Eigenschaften oder der Zustand von Leistungen, Waren, Einrichtungen oder Anlagen zugrunde. Der Gutachter klärt Abrechnungsdifferenzen auf oder rekonstruiert Geschehensabläufe. Er kann das Ausmaß möglicher Schäden feststellen und ursächliche Zusammenhänge analysieren. Das Anpassungsgutachten ist auf die Anpassung einer wiederkehrenden Leistung an geänderte wirtschaftliche Gesamtzusammenhänge ausgerichtet. Dabei kann es sich um die Höhe einer Miete oder eines Erbbauzinses, um Pachtzahlungen und andere regelmäßige Zahlungen handeln.

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Kosten des Schiedsgutachtens

Die Kosten für das Schiedsgutachten setzen sich zusammen aus dem Honorar des Gutachters sowie dem Entgelt der IHK. Dieses fällt in Höhe von 250 bis 650 Euro für die Bestimmung eines Schiedsgutachters an. Das Honorar des Gutachters können die Vertragsparteien frei vereinbaren. Die Abrechnung kann als Pauschalbetrag oder nach Stundensätzen erfolgen. Abhängig vom Sachbereich der Begutachtung können die Stundensätze der Schiedsgutachter zwischen 100 und 250 Euro betragen. Zusätzlich fallen Kosten für den Auslagenersatz an. Die Kosten trägt nach ergangenem Gutachten die unterlegene Partei.

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Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten

Wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten entstehen häufig durch Abmahnungen aufgrund von Verstößen gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. In vielen Fällen sind Unwissenheit oder Nachlässigkeit die Ursache für einen Verstoß. Nicht jede Abmahnung ist gerechtfertig, so dass Antragsteller sich davor schützen müssen. Andererseits sind Abmahnungen vermeidbar, wenn Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb in einem Einigungsverfahren geregelt werden können. Typische Beispiele für Verstöße gegen den lauteren Wettbewerb sind

  • unberechtigte Rabattaktionen oder Sonderverkäufe
  • Verstöße gegen Informationspflichten und Widerrufsbelehrungen im Internet
  • Irreführende, aggressive oder belästigende Werbung per Telefon oder E-Mail
  • Nichteinhaltung der Impressumspflicht im Internet.

Da Verfahren vor staatlichen Gerichten sehr langwierig und kostenintensiv sein können, ist eine Entscheidung durch die Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten sinnvoll. Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) sieht die Einrichtung von außergerichtlichen Einigungsstellen bei den Industrie- und Handelskammern ausdrücklich vor. Ein Verfahren vor der Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten hat stets eine gütliche Einigung zum Ziel. Eine Einigung wird als Vergleich abgeschlossen. Ist ein Kompromiss nicht möglich, können die Beteiligten immer noch eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen.

Die Durchführung und Leitung des Einigungsverfahrens geschieht durch ein ehrenamtliches Gremium. Diesem gehören ein Volljurist als Vorsitzender sowie zwei Wirtschaftsexperten als Beisitzer an. Die Einschaltung der Einigungsstelle ist für die beteiligten Parteien kostenlos. Auf Wunsch können die Parteien Rechtsanwälte hinzuziehen. Die unterlegene Partei trägt die Kosten des Gegners.

Zur Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten bei den bayerischen IHKs

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Anrufung der Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten

Unternehmen, rechtsfähige berufliche oder gewerbliche Interessenverbände, qualifizierte Einrichtungen und Handwerkskammern können die Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten anrufen, wenn sie gegen einen Wettbewerbsverstoß vorgehen oder eine ergangene Abmahnung abwenden möchten. Der Antrag auf Verhandlung vor der Einigungsstelle muss schriftlich bei der Geschäftsstelle erfolgen. Das Gremium setzt sich daraufhin mit dem Antragsteller und dem Antragsgegner zusammen, um eine gütliche Einigung zu erzielen. Dabei geben die Beisitzer aus ihrer wirtschaftlichen Sicht Anregungen, um einen Einigungsvorschlag zu erzielen. Kommt die Einigungsstelle zu dem Ergebnis, dass ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, bietet sie einen Vergleich an. Dieser hat die Wirkung eines gerichtlichen Urteils. Ist eine Einigung nicht möglich, stellt die Einigungsstelle ausdrücklich das Scheitern des Verfahrens fest. In diesem Fall kann der Anspruch nur noch vor einem staatlichen Gericht durchgesetzt werden.

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Mediation in der Berufsausbildung

Im Rahmen der Berufsausbildung entstehen häufig Konflikte zwischen Auszubildenden und Ausbildern. Mediation und Konfliktmanagement sind daher gerade in diesem Bereich von Bedeutung, um trotz der Meinungsverschiedenheiten ein störungsfreies Ausbildungsverhältnis fortsetzen zu können. Die Mediation in der Berufsausbildung ist vertraulich, für alle Beteiligten freiwillig und ermöglicht ergebnisoffene Lösungen. Oft zeigt ein gemeinsames klärendes Gespräch mit einer neutralen Person neue Lösungsansätze für bestehende Konflikte. Der neutrale Mediator berücksichtigt die Interessen des Ausbilders und des Auszubildenden gleichermaßen und unterstützt die Parteien dabei, eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten. Ziele der Mediation in der Berufsausbildung sind

  • ein besseres Verständnis beider Parteien füreinander zu schaffen
  • langfristig besser mit unterschiedlichen Auffassungen umzugehen
  • eine gemeinsame Lösung des Konflikts zum Vorteil beider Parteien zu finden
  • eine möglichst reibungslose und erfolgreiche Beendigung der Ausbildung.

Typische Themen der Mediation in der Berufsausbildung sind

  • Inhalte des Ausbildungsvertrags
  • Vermittlung von Ausbildungsinhalten
  • Präsenz am Ausbildungsplatz
  • Einhalten der Arbeits- und Ausbildungszeiten
  • Krankmeldungen
  • Besuch der Berufsschule
  • Umgang mit Kollegen, Kunden und Vorgesetzten
  • Führen schriftlicher Ausbildungsnachweise.

Die Mediation in der Berufsausbildung ist für die Beteiligten kostenfrei und erfolgt auf Antrag. Nach erfolgter Mediation teilt der Mediator die für die Durchführung der Berufsausbildung notwendigen Angaben der Geschäftsstelle der IHK mit. In der Regel fügt er der Mitteilung eine Abschlussvereinbarung bei. Wichtig ist die Information der Geschäftsstelle vor allem bei grundlegenden Veränderungen wie

  • der Fortsetzung oder Beendigung des Ausbildungsverhältnisses
  • wesentliche Änderungen der zeitlichen und sachlichen Ausbildungsgliederung
  • die Anmeldung zur Prüfungszulassung
  • Vereinbarungen über Prüfungsgebühren und Auslagen
  • Änderung anderer wesentlicher Vertragsbedingungen.

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Praxisbeispiele für erfolgreiche Mediation

Viele Beispiele aus der täglichen Praxis des Wirtschaftslebens belegen, wie eine Mediation erfolgreich Wirtschaftskonflikte zur Zufriedenheit aller Beteiligten lösen kann. Folgende Fälle zeigen den Ablauf und die Erfolge von Mediationsverfahren in unterschiedlichen Bereichen:

Häufige Fragen zu Mediation und ‎Konfliktmanagement

Zusammenfassung

Die Mediation ist ein modernes Instrument zur Verbesserung der Streitkultur in vielen gesellschaftlichen Bereichen. Der Kern des Mediationsverfahrens besteht in der Neutralität und Allparteilichkeit des Mediators. Frei von Vorbehalten leitet er die Konfliktparteien zu einer lösungsorientierten Kommunikation an. Oft ermöglicht bereits das erste Gespräch im Rahmen des Mediationsverfahrens den Beteiligten, Sachverhalte auch aus der Sicht des jeweils anderen zu betrachten. Zur Förderung von Mediation und Konfliktmanagement in der Wirtschaft und im Arbeitsleben hat die IHK München ein MediationsZentrum für Wirtschaftskonflikte eingerichtet. Durch die verschiedenen Verfahren von Mediation, Schiedsgutachterverfahren und Schiedsgericht, der Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten lassen sich langwierige und teure Gerichtsverfahren vermeiden.

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