Innovation - neue Technologien fördern und vorantreiben
Förderprogramme von Bund und Ländern unterstützen Unternehmen dabei, Hürden zu meistern. Gerade kleine und mittlere Unternehmen profitieren von den verschiedenen Fördermöglichkeiten. Verschaffen Sie sich einen Überblick, um Ihre technologischen Innovationen voranzutreiben.
Fördernews: Neue Innovationsprogramme, Förderaufrufe und Bekanntmachungen
Ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft - Urban Mining
IGP - Geschäftsmodelle und Pionierlösungen
Plattform Privatheit – IT-Sicherheit schützt Privatheit und stützt Demokratie
ZIM - Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
Hier finden Sie aktuelle Bekanntmachungen, Termine, Wettbewerbe,…
Inhaltsnavigation
- Was ist Innovationsförderung?
- Wer wird gefördert?
- Förderprogramme im Überblick
- Förderung einer Beratungsleistung
- Förderung von Aufträgen an externe Dienstleister
- Förderung von eigenen FuE-Projekten
- Förderung von FuE-Projekten im Verbund
- Förderung für innovative technologieorientierte Gründungen
- Weitere Innovationsförderprogramme
- Stolpersteine
- Die 5 Phasen der Förderung
Was ist Innovationsförderung?
Bis ein Produkt auf den Markt gebracht werden kann, braucht es oft über Jahre hinweg hohe Summen für die Finanzierung von Forschung und Entwicklung. Um diesen Unternehmen Gründung, Wachstum und Innovationstätigkeit zu erleichtern, bietet der Staat zahlreiche Fördermöglichkeiten.
Förderung gibt es für viele Themenbereiche. Bei der Innovationsförderung stehen vor allem der Technologiebezug oder Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE) im Fokus.
Förderprogramme sollen die Wirtschaft stärken, indem Schlüsseltechnologien oder Themen mit Bedeutung für die Wirtschaftsdynamik (z.B. Unternehmensgründungen) mit öffentlichen Mitteln unterstützt werden.
Fördermittel können von verschiedenen Akteuren zur Verfügung gestellt werden: EU, Bund, Ländern oder auch Kommunen.
Unsere Angebote im Folgenden sind fokussiert auf Zuschussprogramme vom Bund und dem Land Bayern. Informationen zu EU-Förderprogrammen finden Sie bei unseren EEN-Informationen. Finanzierungsfragen - wie beispielsweise zu Förderdarlehen - beantworten wir unter Finanzierungsmöglichkeiten.
Wer wird gefördert?
Von der Förderung profitieren in der Regel kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Vorwiegend liegt die KMU-Definition gemäß EU zugrunde:
- weniger als 250 Mitarbeiter
- Jahresbilanzsumme max. 43 Mio €
- Jahresumsatz höchtens 50 Mio €
- „eigenständiges“ Unternehmen
Darüber hinaus können auch Unternehmensgründungen, Forschungseinrichtungen, das Handwerk oder die freien Berufe berücksichtigt werden.
Tipp: Recherchieren Sie in der jeweiligen Programm-Richtlinie die definierte Zielgruppe! Die Information finden Sie in der Richtlinie unter dem Absatz „Zuwendungsempfänger“.
Förderprogramme im Überblick
Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht über die jeweils wichtigsten Förderprogramme der Bundesregierung und Bayerns. Diese Übersicht dient der Orientierung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Informationen zu Europäischen Förderprogrammen erhalten Sie beim Enterprise Europe Network (EEN)
Bei der Beratungsförderung profitieren Sie von einer Beratung, die bezuschusst wird.
go-inno
Eine geförderte Innovationsberatung durch go-inno können Sie in Anspruch nehmen für die Vorbereitung von produkt- oder technischen Verfahrenssituationen oder auch zur Professionalisierung Ihres Innvoationsmanagements.
go-inno fördert die Beratung durch Externe, wobei Sie aus einer vorgegebenen Liste an Beratern auswählen. Die gelisteten Beratungsunternehmen übernehmen bei diesem Förderprogramm auch die Antragstellung. Je nach Leistungsstufe erhalten Sie eine bestimmte Anzahl an Beratertagen als Förderung (Potenzialanalyse: max. 8 Beratertage, Vertiefungsberatung: max. 20 Beratertage).
Gefördert werden KMU mit weniger als 100 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von bis zu 20 Mio. Euro.
go-digital
Sie wollen Ihre Prozesse digitalisieren?
go-digital unterstützt Sie mit seinen drei Modulen "Digitalisierte Geschäftsprozesse", "Digitale Markterschließung" und "IT-Sicherheit".
Hier geht es um die Optimierung von Prozessen und die Erschließung zusätzlicher Marktanteile durch Digitalisierung.
go-digital finanziert auch Maßnahmen, mit denen Sie Ihr Unternehmen vor dem Verlust sensibler Daten schützen.
Das BMWi hat dazu eine Reihe von kompetenten Beratungsunternehmen autorisiert, die Sie bei der Suche nach individuellen Lösungen für Ihren Online-Handel, die Digitalisierung Ihres Geschäftsalltags und den steigenden Sicherheitsbedarf bei der digitalen Vernetzung unterstützen. Die Beratungsunternehmen übernehmen auch die Antragstellung für die Fördermittel, die Abrechnung und das Berichtswesen.
Förderung unternehmerischen Know-hows, auch genannt BAFA Coaching
Im Rahmen des Programmes können Jungunternehmen und Bestandsunternehmen zu folgenden Beratungsschwerpunkten gefördert werden:
- Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung
- Unternehmen in Schwierigkeiten können eine Förderung (bis zu 90%) für eine Unternehmenssicherungsberatung erhalten
Vorgründungscoaching
Benötigen Sie fachkundigen Rat und intensive Begleitung zu einzelnen Themengebieten, wie z. B. zu Marketing oder zur Businessplanerstellung? Eine individuelle Begleitung durch einen erfahrenen Berater/Coach kann durch einen Zuschuss von bis zu 70 % der Kosten gefördert werden.
Vergeben Sie einen Auftrag an einen externen Dienstleister? Folgende Programme sollten Sie kennen:
Digitalbonus.Bayern
dieses "schnelle und einfache" Programm eignet sich für Digitalisierungsprojekte (Prozessdigitalisierung) im eigenen Unternehmen und für die Verbesserung Ihrer IT-Sicherheit.
Der Digitalbonus unterstützt kleinen Unternehmen in Bayern bei der digitalen Transformation. Im Mittelpunkt der Förderung stehen die Digitalisierung der Prozesse und Dienstleistungen, digitale Produkte sowie die IT-Sicherheit.
In dieser FAQ-Sammlung des Digitalbonus finden Sie Antworten auf Fragen, die rund um den Digitalbonus Bayern immer wieder gestellt werden.
Innovationsgutschein Bayern
Für kleine Unternehmen oder Handwerksbetriebe sind Innovationen oft nur schwer umzusetzen. Es fehlt am passenden Personal und am nötigen Kapital, um einzelne Konstruktions- und Planungsleistungen an externe Dienstleister zu vergeben. Hier setzt der Innovationsgutschein als Finanzierung und Förderung für Gründer an. Er unterstützt kleine Unternehmen dabei, Innovationen zu verwirklichen und aus einer Idee eine große Entwicklung zu machen. Schließlich entstehen viele herausragende Ideen und Innovationen in der täglichen Praxis. Um dieses Potenzial zu nutzen, bietet das Land Bayern zwei Formen des Innovationsgutscheins an: Innovationsgutschein Standard oder Innovationsgutschein Spezial.
DIGITAL JETZT
Digitale Technologien und Know-how entscheiden schnell über die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit von Unternehmen - hier unterstützt das BMWK:
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen einschließlich des Handwerks und der freien Berufe die zwischen 3 – 499 Mitarbeitende beschäftigen.
Es können Zuschüsse von bis zu 70 % für Investitionen beantragt werden:
- Modul 1: Investition in digitale Technologien, also die Anschaffung von neuer Hard- und Software
Diese Investitionen sollten die interne und externe Vernetzung Ihres Unternehmens Fördern wie bspw. datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz, Cloud-Anwendungen, Big-Data, Einsatz von Hardware sowie IT-Sicherheit und Datenschutz - Modul 2: Die Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden zielt darauf ab, das für eine nachhaltige Digitalisierung Ihres Unternehmens notwendige Know-how direkt in Ihrem Unternehmen aufzubauen. Das sind z. B. Weiterbildungsmaßnahmen zur Digitalen Transformationen, im Bereich der Digitalen Strategie, in digitalen Technologien, in IT-Sicherheit und Datenschutz oder zu digitalen Basiskompetenzen.
Gut zu wissen: Das Antragsverfahren
Die verfügbaren Kontingente für die Antragstellung werden in einem softwaregestützten Losverfahren monatlich vergeben. Für jede Ziehung ist eine Registrierung notwendig.
Sie entwickeln oder forschen im eigenen Unternehmen? Folgende Programme sollten Sie kennen:
Bayerisches Programm zur Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen (BayTOU)
Mit dem Programm zur Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen unterstützt die Bayerische Staatsregierung Unternehmensgründer und junge Technologieunternehmen bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und technischer Dienstleistungen sowie bei der Erarbeitung eines Unternehmenskonzeptes. Ziel der Förderung ist es, Firmengründungen in zukunftsträchtigen Technologiebereichen anzuregen und so einen Beitrag zur Schaffung hochqualifizierter Arbeitsplätze und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Wirtschaft zu leisten.
Bayerisches Technologieförder-Programm (BayTP+)
Mit diesem Förderprogramm für den Mittelstand unterstützt der Freistaat Bayern Forschung und Entwicklung und Innovation im Bereich der allgemeinen Technologien: Die Förderung soll Unternehmen die Entwicklung technologisch neuer Produkte und Verfahren ermöglichen sowie die Anwendung moderner Technologien in Produkten und in der Produktion erleichtern.
Für Entwicklungs- oder Anwendungsvorhaben können ganzjährig Projektvorschläge eingereicht werden. Die Vorschläge werden nach definierten Kriterien begutachtet und bewertet.
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand der Bundesregierung - ZIM - unterstützt kreative Unternehmen bei der Realisierung guter Ideen mit passganauen Fördermöglichkeiten. Unser Link hier führt Sie zur Förderung von Einzelprojekten.
IGP Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen
Das Programm ist nach drei Förderaufrufen derzeit geschlossen.
Aktuell läuft die begleitende Evaluation des Programmes. Die Ergebnisse sollen auch bei der Entscheidungsfindung unterstützen, ob und in welcher Form das zunächst auf drei Ausschreibungsrunden begrenzte Pilotprogramm verstetigt werden könnte.
Sie entwickeln oder forschen gemeinsam mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen? Folgende Programme sollten Sie kennen:
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand der Bundesregierung - ZIM - unterstützt kreative Unternehmen bei der Realisierung guter Ideen mit passganauen Fördermöglichkeiten. Unser Link hier führt Sie zur Förderung von Kooperations- bzw. Verbungprojekten.
Bayerisches Verbundforschungsprogramm BayVFP
In dem neuen BayVFP sind die bisherigen bayerischen technologiespeziefischen Programme aufgegangen. Handlungsfelder im neuen Programm sind
Digitalisierung mit den Themenbereichen
- Informations- und Kommunikationstechnik (bisher IuK Bayern)
- Elektronische Systeme (bisher Elsys Bayern)
Lifesience mit den Themenbereichen
- Medizintechnik (bisher BayMED)
- Bio- und Gentechnologie
Materialien und Werkstoffe (bisher Neue Werkstoffe BayNW)
Mobilität mit den Themenbereichen
- Innovative Antriebstechnologien für mobile Anwendungen (bisher BayEMA)
- Raumfahrt
Das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) ist nach drei Förderaufrufen derzeit geschlossen.
Aktuell läuft die begleitende Evaluation des Programmes. Die Ergebnisse sollen auch bei der Entscheidungsfindung unterstützen, ob und in welcher Form das zunächst auf drei Ausschreibungsrunden begrenzte Pilotprogramm verstetigt werden könnte.
erweitert das BMWi den Fokus seiner Innovationsförderung auf marktnahe nichttechnische Innovationen. Dabei können bei den vom IGP unterstützten Innovationsprojekten und -netzwerken zwar neue Technologien eine große Rolle spielen – sie müssen dies allerdings nicht zwingend; wichtig ist vielmehr die Neuartigkeit der Problemlösung. Damit eröffnet das IGP einer großen Bandbreite an neuen Ideen in verschiedenen Zukunftsfeldern Realisierungschancen
Mit der Förderinitiative KMU-innovativ unterstützt das BMBF Spitzenforschung im deutschen Mittelstand. Gefördert werden Themen, die für Deutschlands Zukunft besonders wichtig sind:
- Bioökonomie
- Elektronik und autonomes Fahren
- Forschung für die zivile Sicherheit
- Medizintechnik
- Informations- und Kommunikationstechnologien
- Materialforschung
- Mensch-Technik-Interaktion
- Photonik und Quantentechnologien
- Produktionstechnologie
- Ressourceneffizienz und Klimaschutz
Die Bayerische Forschungsstiftung hat den Auftrag, die Position Bayerns im internationalen Forschungs- und Technologiewettbewerb zu fördern. Ihre Förderschwerpunkte setzt sie dabei auf die Schlüsseltechnologien
- Life Sciences
- Informations- und Kommunikationstechnologie
- Mikrosystemtechnik
- Materialwissenschaft
- Energie und Umwelt
- Mechatronik
- Nanotechnologie
- Prozess- und Produktionstechnik
Zwei Arten von Vorhaben werden durch die Bayerische Forschungsstiftung gefördert: Kooperationsprojekte und Forschungsverbünde. Die befristeten Vorhaben müssen von Wirtschaft und Wissenschaft gemeinsam getragen werden. Zudem vergibt die Stiftung Stipendien für Wissenschaftleraustausch.
IHK-Ratgeber rund um die Gründung
Der Schritt in die Selbstständigkeit erfordert Mut, Ehrgeiz und viel Durchhaltevermögen. Damit die Unternehmensgründung erfolgreich verläuft, ist eine umfassende Vorbereitung unerlässlich. Denn von der Geschäftsidee bis zum endgültigen Schritt in die Existenzgründung ist es ein langer Weg. Hier erfahren Sie, welche Überlegungen wichtig und welche Amtsgänge unerlässlich sind.
Der Wettbewerb Start?Zuschuss! hat das Ziel, Gründern im Bereich Digitalisierung in der Anfangsphase eine unkomplizierte Unterstützung zu geben.
Mit dem EXIST-Gründerstipendium werden Hochschulgründer gefördert. Das Gründungsvorhaben muss innovativ und technologieorientiert sein. Oder es muss sich um eine innovative wissensbasierte Dienstleistung handeln, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht
Bayerisches Förderprogramm zur Unterstützung des leichteren Übergangs in eine Gründerexistenz
FLÜGGE)verfolgt das Ziel, Unternehmensgründungen aus Hochschulen in Bayern im Bereich Innovation, Forschung und Technologie zu unterstützen.
Bayerisches Förderprogramm "Technologieorientierte Unternehmensgründungen": siehe Einzelprojekt
Um Innovationen nachhaltig vor Nachahmern zu schützen, unterstützt das Programm WIPANO klein- und mittelständische Unternehmen beim Schutz von Neuheiten durch Patente. Zudem wird die Überführung neuester Forschungsergebnisse in Normen und Standards gefördert.
ESF (Europäischer Sozialfonds)
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das bedeutendste Förderinstrument der Europäischen Union, um die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und die Beschäftigung zu fördern.
Förderbekanntmachungen zu einer exakt definierten Fragestellung. Die Antragstellung ist nur innerhalb eines relativ kurzen Zeitraumes möglich.
IHK-Service: Förderberatung Internationalisierung
Sie planen, Auslandsmärkte zu erschließen und Ihr Geschäftsmodell europaweit oder global auszubauen? Unternehmen, die international wachsen wollen, bietet die Förderlandschaft eine Vielzahl von Möglichkeiten. Wir unterstützen Sie auf dem Weg zum passenden Förderprogramm.
Messeförderung – So können auch kleine und mittlere Unternehmen teilnehmen
Förderung für Aussteller bei Neustart auf Messen in Deutschland
Kleine und mittelständische Unternehmen erhalten bei ihrer Teilnahme als Aussteller auf deutschen internationalen Messen für 2022 finanzielle Unterstützung.
Das Auslandsmesseprogramm (AMP): „German Pavilion“
Bayerisches Messebeteiligungsprogramm: Messen weltweit
Das Programm umfasst über 50 Auslandsmessen weltweit und ermöglicht eine vom Bayerischen Wirtschaftsministerium geförderte Messeteilnahme oder auch einen Messebesuch.
Gemeinsam auftreten: Unter diesem Motto begleitet die Bayern Innovativ GmbH bayerische Aussteller aus Wirtschaft und Wissenschaft auf 14 führenden Messen in ganz Deutschland
Stolpersteine vermeiden
- Keine Förderung für die Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben
Projekte, die darauf abzielen, gesetzliche Verpflichtungen umzusetzen, können nicht gefördert werden. Ein Beispiel sind Maßnahmen zur DSGVO.
- Kein Projektbeginn vor der Bewilligung des Fördermittelgebers
Bereits entstandene Kosten können nicht mehr nachträglich gefördert werden. Aber auch Projekte, die Sie beantragt haben, dürfen erst nach der Bewilligung des Projektträgers begonnen werden.
Gut zu wissen: Falls Sie für die Berechnung der Projektkosten Angebote von Dritten vorlegen, achten Sie darauf, dass es ein "unverbindlicher Kostenvoranschlag" ist. Bereits verpflichtende Verträge für beantragte Projekte bedeuten für den Projektträger, dass mit dem Projekt schon begonnen wurde.
- Keine Mehrfachförderung ein und desselben Projektes
Als Unternehmen dürfen Sie durchaus verschiedene Fördermittel für unterschiedliche Projekte nutzen. Nur dürfen nicht einzelne Projekte aus verschiedenen Fördertöpfen bezuschusst werden.
Gut zu wissen: Ein Projekt im Sinne der Förderung ist eine zeitlich definierte FuE-Aktivität. Für Unternehmen bedeuten "Projekte" oft umfangreichere Vorhaben (Digitalisierung des Unternehmens). Mit Blick auf die Förderlandschaft können Sie also - wo es passt - größere Vorhaben in Teilprojekte untergliedern, die dann wieder unterschiedlich gefördert werden können.
- Verbundene Unternehmen
Damit wirklich nur die anvisierten KMU eine Förderung erhalten, wird im Rahmen der Antragstellung geprüft, ob der Antragsteller mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verbunden ist. Hierbei ist vor allem die Struktur der Anteilseigner wichtig.
Gut zu wissen: Ein verbundenes Unternehmen wird nicht zwingend von der Förderung ausgeschlossen. Aber Förderansprüche können - je nach Konstrukt - reduziert werden.
- De Minimis
Bestimmte Förderprogramme (nicht alle!) fallen unter die De-Minimis-Beihilfe-Regelung. Innerhalb von drei Jahren dürfen Unternehmen nicht mehr als 200.000 Euro an De-Minimis-Beihilfen erhalten.
Gut zu wissen: Ob ein relevantes Förderprogramm unter die De-Minimis-Beihilfe fällt, sehen Sie in den Richtlinien des Programms.
Die 5 Phasen der Förderung
PHASE 1 - Recherche Förderprogramm
Wie finde ich das richtige Förderprogramm?
Definieren Sie zuerst Ihr Vorhaben bzw. Ihr Projekt. Folgende Fragen helfen dabei, das richtige Programm ins Visier zu nehmen:
- Betreiben Sie Grundlagenforschung?
- Setzen Sie den Fokus auf Angewandte Forschung?
- Ist Ihr Projekt eine experimentelle Entwicklung ?
- Benötigen Sie eine Beratung?
- Vergeben Sie einen Auftrag an einen externen Dienstleister?
- Einzelprojekt: Sie entwickeln oder forschen im eigenen Unternehmen?
- Kooperationsprojekt: Sie entwickeln oder forschen gemeinsam mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen?
Tipp: Eine gute Recherchehilfe zu Förderprogrammen bietet die Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums. Sie können mit diesem Tool verschiedene Förderkriterien kombinieren und auch zu individuellen Suchbegriffen recherchieren.
Auf den Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums finden Sie zudem allgemeine Informationen zur Innovationsförderung im Mittelstand. Auch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt innovative Projekte und Ideen und bietet dazu Förderung in der Forschung an.
PHASE 2 - Vorbereitung Antrag
- Richtlinie lesen
Die Richtlinie gibt genaue Informationen zum Förderumfang und zum Bewilligungsprozess.
Auf den Internetseiten des jeweiligen Förderprogrammes und in den Richtlinien finden Sie Informationen zur Antragstellung.
Gut zu wissen: Beachten Sie, dass Förderanträge in der Regel vor dem Beginn eines Vorhabens gestellt werden müssen!
Tipp: Nutzen Sie die Richtlinie, um Ihr Projekt auf die Förderfähigkeit zu überprüfen, aber auch um Ihren Antrag möglichst treffsicher auf die Programminhalte auszurichten.
- Musterantrag herunterladen
Auf den Webseiten der Förderprogramme finden Sie oft einen Musterantrag. Dieser zeigt anhand eines Standard-Beispiels, wie der Antrag auszufüllen ist.
Tipp: Nutzen Sie den Musterantrag in der Vorbereitung, damit Sie bei Ihrer eigenen Online-Antragstellung alle wichtigen Zahlen und Angaben nacheinander eintragen können.
- Nehmen Sie Kontakt zum Projektträger auf!
Im Gespräch können Sie Details zu Ihrem Projekt diskutieren und Feinheiten für Ihren Antrag herausarbeiten.
Nutzen Sie die Richtlinie und den Kontakt zum Projektträger, um Ihr Projekt auf die Förderfähigkeit zu überprüfen, aber auch um Ihren Antrag möglichst treffsicher auf die Programminhalte auszurichten.
PHASE 3 - Antragstellung
Die Anträge werden in der Regel elektronisch gestellt.
Gut zu wissen: Oft müssen die Anträge zusätzlich ausgedruckt, unterzeichnet und postalisch an die Bewilligungsstelle gesendet werden!
Ein- und zweistufige Anträge
Prinzipiell wird zwischen einstufigen und zweistufigen Antragsverfahren unterschieden.
Das einstufige Antragsverfahren wird in der Regel für Programme mit kleineren Budgets genutzt. Die Antragsstellung ist einfach, die Entscheidungszeiträume sind vergleichsweise kurz.
Beim zweistufige Antragsverfahren, das vielfach für "größere" Förderprogramme genutzt wird, ist im ersten Schritt das Einreichen einer Projektskizze erforderlich. Anhand dieser kurzen Beschreibung entscheidet der Projektträger, ob Ihr Projket förderfähig ist. Anschließend erst kann der eigentliche Förderantrag gestellt werden.
Projektbeschreibung
Beschreiben Sie Ihr Projekt kurz und prägnant. Nutzen Sie die Richtlinie, um Ihr Projekt möglichst treffsicher auf die Programminhalte auszurichten.
Neben der Beschreibung des Projekts werden im Antrag auch Informationen zum Unternehmen abgefragt.
Nach Antragseingang erhalten Sie eine Bestätigung des Projektträgers. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt um ggf. einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu beantragen.
Sobald Sie den Förderantrag gestellt haben beginnt die Antragsbearbeitung durch den Projektträger. Diese kann aus unserer Erfahrung zwei bis sechs Monate dauern, teilweise noch länger - insbesondere dann, wenn es viele Rückfragen vom Projektträger gibt oder diese Rückfragen beim Antragsteller untergehen.
Anschließend erhalten Sie eine Förderabsage oder eine Förderzusage, den sogenannten Zuwendungsbescheid.
Gut zu wissen: Beachten Sie unbedingt die Nebenbestimmungen, die Sie mit dem Zuwendungsbescheid erhalten!
Vorzeitiger Maßnahmenbeginn
Der vorzeitige Maßnahmenbeginn ermöglicht Ihnen, auf eigenes Risiko - sprich: "förderunschädlich" - das Projekt zu beginnen.
Gut zu wissen: ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist kein Garant, die Förderung zu erhalten.
Dieser Weg hilft Ihnen, falls Sie nicht zwingend auf die Förderung angewiesen sind oder der Zeitfaktor entscheidender ist, als die Förderzusage.
Sobald Sie den Förderantrag gestellt haben beginnt die Antragsbearbeitung durch den Projektträger. Diese kann aus unserer Erfahrung zwei bis sechs Monate dauern, teilweise noch länger - insbesondere dann, wenn es viele Rückfragen vom Projektträger gibt oder diese Rückfragen beim Antragsteller untergehen.
Nachdem Sie Ihren Förderantrag eingereicht haben, können Sie den "vorzeitigen Maßnahmenbeginn" beim Projektträger beantragen. Nehmen Sie hierzu Kontakt mit dem Projekträger auf.
Die Antragsbearbeitung läuft im Hintergrund weiter. Gut zu wissen: Ihr Antrag kann noch immer bewilligt oder abgelehnt werden.
Tipp: Vereinbaren Sie diesen vorzeitigen Maßnahmenbeginn immer schriftlich, um bei späteren Rückfragen auf der sicheren Seite zu sein.
PHASE 4 - Durchführung
Bleiben Sie mit dem Projektträger in Kontakt! Informieren Sie insbesondere, wenn
- sich der Projektstart verzögert
- der Zeitplan nicht einghalten werden kann
- sich der Kostenrahmen ändert, wenn Kosten also höher oder niedriger als geplant sind
- sich die Zuordnung der Kostenkategorien (z.B. Personal / Technik / Entwicklung / Marketing / ...) ändert; dies ist besonders bei "großen" Programmen wie ZIM relevant
- das Projekt abgebrochen wird
- das Projekt nicht begonnen wird
PHASE 5 - Zuschuss abrufen und Nachbearbeitung
Die Auszahlung der Zuschüsse der Innovationsförderprogramme von Bund und Ländern erfolgt nach Abschluss des gesamten Projektes. Eine Teilauszahlung ist in der Regel nicht möglich (anders bei EU-Projekten).
Zur Auszahlung muss der Verwendungsnachweis eingereicht werden.
Gut zu wissen: der Verwendungsnachweis ist zwingend notwending. Nur Rechnungen einzureichen genügt nicht.
Oft ist ein einfacher Nachweis bestehend aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis ausreichend.
Andere Förderprogramme verlangen, dass Originalbelege mit Zahlungsnachweis eingereicht werden.
Beachte Sie die Fristen, innerhalb derer der Verwendungsnachweis eingereicht werden muss. Diese Fristen sind NICHT programmeinheitlich.
Darüber hinaus sind Aufbewahrungsfristen einzuhalten, die in jeder Richtlinie festgelegt sind.
Glossar: Wichtige Begriffe rund um die Förderung
Antragsverfahren sind unterschiedlich gestaltet. Im Regelfall stellen Sie einen Antrag über ein Online-System und warten das Bewilligungsverfahren ab (1-stufiges Verfahren).
Zahlreiche Programme nutzen auch das 2-stufige Antragsverfahren. Hier reichen Sie zunächst nur eine Projektskizze ein. Sieht der Projektträger diese Skizze als förderrelevant an, werden Sie im Anschluss gebeten, den offiziellen Antrag zu stellen. Oder aber ein Wettbewerb wird als erste Stufe eingeführt, um dann im 2. Schritt alle Gewinner zur Antragstellung zuzulassen.
Details zum jeweiligen Antragsverfahren finden Sie in der Richtlinie (meistens in den letzten Kapiteln).
Gewinnung neuer Erkenntnisse mit Ausrichtung auf ein spezifisches praktisches Ziel
Je nachdem ob Sie alle Projektschritte im eigenen Unternehmen abwickeln wollen oder eine Kooperation mit Dritten anstreben wird unterschieden zwischen Einzelprojekten und Verbundprojekten.
Beim Einzelprojekt forschen oder entwickeln Sie mit eigenen Mitarbeitern, die auch über das entsprechende Know-how verfügen.
Bei Verbundprojekten forschen oder entwickeln Sie in Kooperation mit anderen Unternehmen oder auch Forschungseinrichtungen. Ob EU-, Bundes- oder Landesmittel: Gerade Verbundprojekte stehen im Fokus der Fördermittelgebern, um über Kooperationen auch eine Breitenwirkung von FuE-Aktivitäten zu erzeugen.
Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse für Hervorbringung neuer, verbesserter Materialien, Produkte, Verfahren, Methoden oder Systeme
Die Förderrichtlinie ist quasi der "Gesetzestext" hinter jedem Förderprogramm. Der Aufbau ist in der Regel gleich. Hier stehen alle Details zu Förderzweck, Art und Umfang des Zuschusses, Antragstellung und zur Zielgruppe der Fördermaßnahme. Vor jedem Antrag sollten Sie die Richtlinien prüfen. Das Gute dabei: Die Richtlinie kann Ihnen auch helfen Ihren Antrag auf den Punkt zu formulieren - schließlich freuen sich die Projektträger über relevant formulierte Anträge.
Gewinnung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse ohne Ausrichtung auf deren praktische Anwendbarkeit
Das geplante Vorhaben muss über den Stand der Technik hinausgehen und auch positive Marktaussichten mitbringen. Den Stand der Technik sollten Sie im Antrag kurz darstellen können - ob für Ihre Branche, für Ihr Technologiefeld oder für Deutschland bzw. Bayern allgemein. Deuten Sie auch die positiven Marktaussichten an, die Sie sich von diesem innovativen Vorhaben versprechen: Marktzugang, Mitarbeiterwachstum, erhöhter Digitalisierungsgrad etc. Denn Innovationen im Sinne der Förderung benötigen immer auch Positiveffekte für den heimischen Markt.
die Dos und Don'ts des Programmes, die Sie erst mit dem Zuwendungsbescheid erhalten.
Hier wird beispielsweise auf die Informationspflicht bie Verkauf des Unternehmens oder Einstieg eines Investors hingewiesen.
Hinter jedem Förderprogramm steht ein Projektträger, der die Anträge entgegennimmt, überprüft und die Zuschüsse freigibt. Die Projektträger sind ein wichtiger Ansprechpartner. Denn Sie können dort Fragen zum Ablauf der Förderung und zu Programmdetails erfragen. Manche Projektträger bieten auch 1-zu-1-Beratungstermine an.
Unser Tipp: Melden Sie sich frühzeitig beim jeweiligen Projektträger, gerade wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie auf das Förderprogramm passen oder wenn Sie Fragen zum Ablauf haben.
Auch sollten Sie nach der Antragstellung auf Ihre E-Mail-Inbox achten. Oft stellen die Projektträger Rückfragen zu Antragsdetails. Unbeantwortete Rückfragen verlängern den Bewilligungsprozess. Die Bewilligung kann bis zu sechs Monate dauern!
Mit dem Verwendungsnachweis wird dokumentiert, dass die beantragen Gelder tatsächlich wie geplant eingesetzt wurden.
siehe Phase 2
Ein Zuwendungsbescheid ist die schriftliche Mitteilung über die Bewilligung der Fördermittel.
Veranstaltungen und Webinare
ZIM - Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
Forschungszulagengesetz FZulG
- BSFZ Bescheinigungsstelle Forschungszulage: Antrag auf Bescheinigung
- Seit 01. Januar 2020 gilt das Forschungszulagengesetz FZulG: Unternehmen, die Forschungs- und Entwicklung betreiben, können für ihre Projekte jährlich bis zu 500.000 Euro steuerliche Förderung erhalten.
- Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung - die wichtigsten Punkte der Neuregelung
- Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung: Informationen des Bundesministeriums der Finanzen
Quantentechnologien und Photonik
Der Förderlotse des bayerischen Wirtschaftsministeriums (BayStMWi)
Webinar Durchblick im Förderdschungel
Wir schaffen Durchblick im Förderdschungel: Erfahren Sie mehr über die Grundlagen und 5 Phasen der Förderung – von der Programmrecherche bis zur Auszahlung des Zuschusses.
Webinar: Förderung für Startups
Wir stellen Fördermöglichkeiten speziell für Startups und junge Unternehmen vor - von der Gründung bis hin zur Förderung von Innovationen.
Webinar: Förderungen bei Softwareentwicklung
Wir erläutern Fördermöglichkeiten für die Digitalisierung Ihres Unternehmens und für die Entwicklung innovativer Softwareprojekte.
Webinar Digitalbonus
So können Sie die Förderung "Digitalbonus Bayern" nutzen. Wir erklären Ihnen, welche Projektarten gefördert werden und was es bei der Antragstellung zu beachten gibt.