Algerien
Sie sind schon auf dem algerischen Markt tätig oder möchten Geschäftsbeziehungen zu Algerien aufbauen? Hier finden Sie Informationen zu den Themen Warenverkehr EU - Algerien, Visa und Investieren in Algerien.
Auskunft über die aktuellen Waren-Einfuhrbestimmungen Algeriens geben die Konsulats- und Mustervorschriften (KuM) der Handelskammer Hamburg, verlegt vom Mendel Verlag. Wir beraten Sie dazu gerne.
Auskunft zur Höhe der Zollsätze für Warenexporte aus der EU nach Algerien gibt die Market Access Database der Europäischen Kommission.
Zum 7. Januar 2018 hat der algerische Staat die Einfuhr von 851 Waren vorübergehend ausgesetzt. Die Warenliste wurde zum 21. Mai 2018 aktualisiert und die Anzahl der betroffenen Waren auf 877 angehoben ( Liste der betroffenen Zolltarifnummern im algerischen Amtsblatt, Exekutivdekret 18-139, Seiten 4 - 43).
Die Liste soll alle drei bis sechs Monate auf Basis der nationalen Bedürfnisse revidiert werden: Jedes Mal, wenn für ein Produkt Autarkie (d.h. Deckung des gesamten Bedarfs der algerischen Bevölkerung durch nationale Produktion) erreicht wird, solle der Import verboten werden. Ziel des Einfuhrverbots ist es, das algerische Handelsbilanzdefizit auszugleichen.
Quelle: DIHK
Seit dem 1. Januar 2018 verlangen die algerischen Behörden bei der Einfuhr bestimmter Waren eine Freiverkäuflichkeitserklärung, die im Rahmen der Vor-Domizilierung von Einfuhren bei der inländischen Bank des Importeurs vorgelegt werden muss.
Nach Einschätzung des DIHK empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:
- Die Freiverkäuflichkeitserklärung muss nicht vorgelegt werden für Waren, die in Algerien weiterverarbeitet werden.
- Die Freiverkäuflichkeitserklärung ist erforderlich für Waren, die in Algerien in unverändertem Zustand weiterverkauft werden sollen. Ausgenommen sind Waren, die im Rahmen des Imports eine technische Zulassung von den Behörden erhalten haben.
Exportierende Unternehmen aus der Europäischen Union sollten für die Freiverkäuflichkeitserklärung die Formatvorlage von Eurochambres (französische Version / englische Version) nutzen. Die algerische Regierung hat am 10. Mai 2018 die Verwendung dieser Vorlage offiziell akzeptiert.
Die ausgefüllte Formatvorlage wird von der zuständigen IHK als Eigenerklärung des exportierenden Unternehmens bescheinigt.
Quelle: DIHK
Auskunft zur Höhe der Zollsätze für Warenimporte aus Algerien in die EU gibt der Elektronische Zolltarif (EZT) Online des deutschen Zolls. Hinweise zur Benutzung finden Sie hier.
Ausführliche Informationen zu den Vorschriften beim Import aus Drittländern nach Deutschland bekommen Sie auf den Webseiten der IHK für München und Oberbayern (Einfuhr nach Deutschland).
Algerische Geschäftsreisende benötigen für den Aufenthalt in der EU ein Visum. Für Aufenthalte von maximal 90 Tagen muss ein Schengen-Visum beantragt werden.
Ist Deutschland das Hauptreiseziel innerhalb der EU, muss das Schengen-Visum bei den deutschen Konsularbehörden in Algerien beantragt werden.
Alle Informationen zum Schengen-Visum für algerische Staatsbürger finden Sie auf den Internet-Seiten der deutschen Botschaft in Algier (Allgemeine Hinweise zu Visa und Einreise).
Die Bearbeitung des Visumsantrags erfolgt über den externen Dienstleister VFS Global.
Quelle: Deutsche Botschaft in Algerien (Stand: November 2018)
Deutsche Staatsbürger müssen für Reisen nach Algerien rechtzeitig vor Reiseantritt bei der algerischen Botschaft in Berlin oder beim algerischen Generalkonsulat in Frankfurt a.M. ein kostenpflichtiges Visum beantragen. Dies gilt auch für den Zweck einer Geschäftsreise. An Flughäfen oder Grenzübergängen in Algerien werden keine Visa erteilt.
Informationen zu den Einreisebestimmungen Algeriens für deutsche Staatsbürger sowie zu Visa für Geschäftsreisen deutscher Staatsbürger nach Algerien erhalten Sie auf den Webseiten des Auswärtigen Amtes (Algerien: Reise- und Sicherheitshinweise) und der algerischen Konsularbehörden in Deutschland.
Die AHK Algerien bietet dafür einen Visaservice an.
Quellen: Auswärtiges Amt, AHK Algerien (Stand: November 2018)
Sie möchten in Algerien längerfristig investieren, beispielsweise in Form eines Joint Ventures mit einem algerischen Partner, einer Auslandsniederlassung oder einer Tochtergesellschaft?
Auf den Webseiten der Agence Nationale de Développement de l’Investissement (ANDI) / National Agency of Investment Development des algerischen Staates erhalten Sie Informationen zum Thema Investieren in Algerien.
Als Dienstleister vor Ort steht Ihnen die Deutsch-Algerische Industrie- und Handelskammer (AHK Algerien) in Algier zur Verfügung (Liste der Ansprechpartner). Diese unterstützt deutsche Investoren beim Markteintritt in Algerien mit einer Reihe von (kostenpflichtigen) Dienstleistungen.
Weiterführende Informationen
- Deutsch-Algerische Industrie- und Handelskammer (AHK Algerien)
- Auswärtiges Amt: Reise- und Sicherheitshinweise zu Algerien
- Auswärtiges Amt: Deutsche Vertretungen in Algerien
- Auswärtiges Amt: Algerische Vertretungen in Deutschland
- Außenwirtschaftsportal Bayern: Informationen zu Algerien
- Portal MENA: Länderseite Algerien
- Germany Trade and Invest (GTAI): Länderseite Algerien