IHK Fortbildungsprüfung

Geprüfte /-r Berufsspezialist /-in Technische /-r Kaufmann /-frau

Die Aufstiegsfortbildung zum/zur Geprüften Berufsspezialisten/in Technische/r Kaufmann/frau erweitert die berufliche Handlungsfähigkeit technisch Vorgebildeter im kaufmännischen Bereich. Aufbauend auf eine aktuell absolvierte technische Ausbildung oder einen bereits erworbenen technischen Beruf verfügt der Berufsspezialist Technischer Kaufmann über zusätzliche kaufmännische wie auch kommunikative Kompetenzen.

Ziel der Prüfung

Die Doppelqualifizierung befähigt zur Übernahme von qualifizierten Fachaufgaben in der Industrie, im Handel oder in Dienstleistungsbereichen, in denen eine Verzahnung von kaufmännischen und technischen Prozessen vorliegt und daher betriebswirtschaftliche wie auch technisch-technologische Kompetenzen erforderlich sind. An der Schnittstelle zwischen kaufmännischen und technischen Bereichen werden die Aufgaben weitgehend selbständig bearbeitet, stets in engem Austausch mit den Spezialisten aus den beiden Bereichen. Kaufmännisches wie technisches Verständnis erleichtern die Zusammenarbeit. Zusammenhänge können gut erklärt, überschneidende Anforderungen exakt formuliert werden.

Die Aufstiegsfortbildung Gepr. Berufsspezialist/in Technische/r Kaufmann/frau ist ein Grundstein für weitere berufliche Fortbildungen. In Verbindung mit weiterer einschlägiger Berufspraxis können Fortbildungsabschlüsse auf der DQR-Stufe 6 (Meister, Fachwirte, Fachkaufleute) angestrebt werden.

Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit auf der ersten Fortbildungsstufe der höherqualifizierenden Berufsbildung. Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, technischen und ethischen Vorgaben für nachhaltiges Wirtschaften können eigenständig und verantwortlich folgende Aufgaben wahrgenommen werden:

  • im Aufgabenbereich zwischen den technischen und kaufmännischen internen Strukturen sowie den externen Kunden zielgruppengerecht zu kommunizieren,
  • operativ beratende und ausführende Tätigkeiten in der Schnittstelle zu technischen und kaufmännischen Funktionsbereichen wie zum Beispiel Einkauf, Arbeitsvorbereitung, Produktion, Qualitätsmanagement und Vertrieb, unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen bedarfsgerecht planen, strukturieren, durchführen und nachbereiten, um den betrieblichen Zielen gerecht zu werden,
  • individuelle Lösungen von Aufgabenstellungen in den technischen und kaufmännischen Funktionsbereichen im Hinblick auf Kundenwünsche eigenständig unter den gegebenen Rahmenbedingungen zu entwickeln und anzubieten,
  • eigene und betriebliche Arbeitsweisen reflektieren, um den Arbeitsprozess zwischen technischen und kaufmännischen Funktionsbereichen unter dem Gesichtspunkt des kundenorientierten Handelns zu optimieren.

Zulassungsvoraussetzungen ‎– Zulassung zur Prüfung

Die Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte der aktuellen Prüfungsvorschrift.
Zur Prüfung Ihrer persönlichen Zulassung zur Prüfung geben Sie bitte über folgenden Link Ihre Daten ein und laden Ihre Nachweise hoch.

Gliederung der Prüfung

Handlungsbereiche:

  • 1. Betriebliche Funktionen und rechtliche Vorgaben berücksichtigen (§ 5)
  • 2. Betriebliche Leistungsprozesse und operatives Rechnungswesen umsetzen (§ 6)
    - ist in jeder der schriftlichen Aufgabenstellungen enthalten
  • 3. Betriebliche und kundenorientierte Kommunikation berücksichtigen (§ 7)

Schriftliche Prüfung (§ 9)

  • 2 Aufgabenstellungen
  • Je Aufgabenstellung 150 Minuten
  • Grundlage bildet eine betriebliche Situationsbeschreibung, die auch technische Anforderungen beinhaltet

Mündliche Prüfung (§ 10)

Besteht aus einer Präsentation und einem Fachgespräch.

Präsentation (10 Minuten, § 10 Abs. 7)

  • Thema wird vom Teilnehmer selbst gestellt und zum zweiten Teil der schriftlichen Prüfung bei der IHK auf dem verbindlichen Formblatt (Themeneinreichung) eingereicht.

Fachgespräch (höchstens 30 Minuten, § 10 Abs. 7)

Prüfungstermine / Fristen

Die Prüfung wird von der IHK für München und Oberbayern einmal jährlich angeboten (Frühjahrstermin).‎
Die genauen Prüfungstermine entnehmen Sie bitte der Terminvorschau.

Gebühren für die Prüfung

Die Höhe der Prüfungsgebühren entnehmen Sie bitte der aktuellen Gebührenordnung.

Lehrgangsträger ‎– wer bildet aus?

Die Vorbereitungslehrgänge auf die Weiterbildungsprüfung „Gepr. Berufsspezialist/in Technische/r Kaufmann/frau“ werden in der Regel von technischen Berufsschulen in Zusammenarbeit mit den Ausbildungsbetrieben angeboten.