Straßenverkehrsprojekte in Oberbayern
A 8, A 94 und B 15 neu - was tut sich bei wichtigen Verkehrsinfrastrukturprojekten auf der Straße in Oberbayern?
Die Bundesautobahn A8 München – Rosenheim – Landesgrenze / Salzburg ist eine der Hauptverbindungen für den Wirtschaftsverkehr in und über die Alpen. Große Abschnitte der A 8 befinden sich in einem bedenklichen Zustand. Mit wachsendem Verkehrsaufkommen wird der Verkehrsfluss zunehmend behindert. Daher sind Maßnahmen zum Erhalt und bedarfsgerechten Ausbau dringend erforderlich.
Mit der Einstufung der verschiedenen Ausbauprojekte ab dem Autobahnkreuz München Süd bis zur Anschlussstelle Traunstein/Siegsdorf in den "vordringlichen Bedarf" des Bundesverkehrswegeplans ist eine wichtige Voraussetzung hierfür geschaffen worden. Der Ausbau der Bundesautobahn A8 ab Traunstein/Siegsdorf bis zur Landesgrenze Deutschland/ Österreich wurde unter dem Status "weiterer Bedarf mit Planungsrecht" eingestuft. Nähere Informationen finden Sie im Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030 sowie auf der Website der Autobahndirektion Südbayern.
Im Zuge des Neubaus kommt im Abschnitt Forstinning und Marktl ein Betreibermodell zur Anwendung. Der Betreiber erhält hierbei für die erbrachten Leistungen eine Anschubfinanzierung aus dem Bundeshaushalt sowie ein Verfügbarkeitsentgelt, dessen Höhe sich an Qualitätsmerkmalen der Betriebsstrecke orientiert.
- Informationen rund um das Projekt und die Projektbeteiligten finden Sie auf der Webside der Projektgesellschaft Isentalautobahn GmbH & Co. KG, der Autobahndirektion Südbayern, sowie dem Projektinformationssystem zum Bundesverkehrswegeplan (PRINS)
Die Bundesstraße B 15 neu ist eine zentrale Entwicklungsachse für die regionale Wirtschaft im Osten Bayerns. Sie wird eine große Lücke im bayerischen Teil des Bundesstraßennetzes schließen.
In mehreren gemeinsamen Resolutionen haben die IHKs für München und Oberbayern, Regensburg für Oberpfalz / Kelheim und Niederbayern sowie die IHK Gremien Landshut, Altötting-Mühldorf und Rosenheim gefordert, dass die B 15 neu zeitnah und durchgängig realisiert wird.
Die im Dezember 2016 beschlossenen Ausbaugesetze zum Bundesverkehrswegeplan 2030 stellen eine gute Grundlage für den durchgängigen Ausbau dieser Strecke dar. Die südöstliche Ortsumfahrung Landshut ist in den "vordringlichen Bedarf" mit Planungsrecht eingestuft. Der weitere Aus- bzw. Neubau ab Landshut Süd bis zur Bundesautobahn A8 ist dem "weiteren Bedarf mit Planungsrecht" zugeordnet. Dies ermöglicht den zuständigen Stellen, weiter an der Planung und Realisierung dieses wichtigen Projekts zu arbeiten.
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der Autobahndirektion Südbayern sowie im Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030.