Hygienehinweise für den Einzelhandel mit Lebensmitteln
Lebensmittelgeschäfte können auch in der Corona-Krise offen haben. Umso wichtiger, dass hier alle Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden, um sowohl Kunden als auch Personal vor Infektionen zu schützen.
Hygiene: Was müssen Sie beachten?
Ist die Übertragung von Covid-19 über Lebensmittel möglich?
Bisher ist kein Fall bekannt, bei dem das Corona Virus durch Lebensmittel übertragen
wurde. Dies wird sowohl von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA als auch vom Bundesinstitut für Risikobewertung so gesehen.
Empfehlungen für den Lebensmitteleinzelhandel
- Maßnahmen in den Geschäften:
- Information der Kunden über Verhaltens- und Hygieneregeln über Aushänge im Eingangsbereich sowie in anderen sensiblen Bereichen wie Treppenhaus, Fahrstuhl oder Kassenbereich und ggf. Markierungen am Boden;
- Steuerung des Zutritts, um den Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Personen gewährleisten zu können;
- Anbieten von Einmalhandschuhen im Bereich der Selbstbedienung, insbesondere mit Lebensmitteln wie Obst oder Gemüse.
- Verzicht auf die Abgabe von Lebensmitteln in von Kunden mitgebrachte Behältnisse (z. B. Befüllung von Coffee-to-go-Bechern, Einkaufsbeutel, Mehrweg-Behältnisse durch Personal des Betriebs).
- Regelmäßige Reinigung der im direkten Kundenkontakt stehenden Oberflächen (z.B. die Griffe von Einkaufswagen oder Kühlregalen).
IHK-Ratgeber
Abmahnrisiko bei Werbung mit Masken
Auch einfache Masken für Mund und Nase sind Mangelware. Produziert sind sie zudem einfach. Doch Vorsicht: Bei der Bewerbung droht das Risiko einer Abmahnung. Ganz wichtig - niemals das Wort "Schutzmaske" verwenden.