Länder & Märkte
Marokko
Sie sind schon auf dem marokkanischen Markt tätig oder möchten Geschäftsbeziehungen zu Marokko aufbauen? Hier finden Sie Informationen zu den Themen Warenverkehr EU – Marokko, Visa und Investieren in Marokko.
Auskunft über die aktuellen Waren-Einfuhrbestimmungen Marokkos geben die Konsulats- und Mustervorschriften (KuM) der Handelskammer Hamburg, verlegt vom Mendel Verlag. Wir beraten Sie dazu gerne.
Auskunft zur Höhe der Zollsätze für Warenexporte aus der EU nach Marokko gibt die Market Access Database der Europäischen Kommission.
Auskunft zur Höhe der Zollsätze für Warenimporte aus Marokko in die EU gibt der Elektronische Zolltarif (EZT) Online des deutschen Zolls. Hinweise zur Benutzung finden Sie hier.
Ausführliche Informationen zu den Vorschriften beim Import aus Drittländern nach Deutschland bekommen Sie auf den Webseiten der IHK für München und Oberbayern (Einfuhr nach Deutschland).
Marokkanische Geschäftsreisende benötigen für den Aufenthalt in der EU ein Visum. Für Aufenthalte von maximal 90 Tagen muss ein Schengen-Visum beantragt werden.
Ist Deutschland das Hauptreiseziel innerhalb der EU, muss das Schengen-Visum bei den deutschen Konsularbehörden in Marokko beantragt werden.
Alle Informationen zum Schengen-Visum für marokkanische Staatsbürger finden Sie auf den Internet-Seiten der deutschen Botschaft in Rabat (Visa Schengen).
Die Bearbeitung des Visumsantrags erfolgt über den externen Dienstleister TLS contact.
Die AHK Marokko bietet dazu einen Visa-Service an.
Quellen: Deutsche Botschaft Rabat, AHK Marokko (Stand: November 2018)
Geschäftsreisende mit deutscher Staatsbürgerschaft können für touristische und geschäftliche Zwecke bis zu 90 Tagen visumfrei nach Marokko einreisen.
Für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen muss ein Visum bei den marokkanischen Konsularbehörden in Deutschland beantragt werden.
Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen Marokkos für deutsche Staatsbürger sowie zu Visa für deutsche Geschäftsreisende bekommen Sie auf den Webseiten des Auswärtigen Amtes (Marokko: Reise- und Sicherheitshinweise) und der marokkanischen Konsularbehörden in Deutschland.
Quellen: Auswärtiges Amt, marokkanische Konsularbehörden in Deutschland (Stand: November 2018)
Sie möchten in Marokko längerfristig investieren, beispielsweise in Form eines Joint Ventures mit einem marokkanischen Partner, einer Auslandsniederlassung oder einer Tochtergesellschaft?
Auf den Webseiten der Agence Marocaine de Développement des Investissements (AMDI) / Moroccan Investment Development Agency des marokkanischen Staates erhalten Sie Informationen zum Thema Investieren in Marokko.
Als Dienstleister vor Ort steht Ihnen die Deutsche Industrie- und Handelskammer in Marokko (AHK Marokko) zur Verfügung (Liste der Ansprechpartner). Diese unterstützt deutsche Investoren beim Markteintritt in Marokko mit einer Reihe von (kostenpflichtigen) Dienstleistungen.
Weiterführende Informationen
- Deutsche Industrie- und Handelskammer in Marokko (AHK Marokko)
- Auswärtiges Amt: Reise- und Sicherheitshinweise zu Marokko
- Auswärtiges Amt: Deutsche Vertretungen in Marokko
- Auswärtiges Amt: Marokkanische Vertretungen in Deutschland
- Außenwirtschaftsportal Bayern: Informationen zu Marokko
- Portal MENA: Länderseite Marokko
- Germany Trade and Invest (GTAI): Länderseite Marokko