Israel
Sie sind schon auf dem israelischen Markt tätig oder möchten Geschäftsbeziehungen zu Israel aufbauen? Hier finden Sie Informationen zu den Themen Warenverkehr EU – Israel, Visa und Investieren in Israel.
Aktuelle Informationen zu Reisebeschränkungen sowie Beschränkungen der Geschäftstätigkeit in Israel im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie erhalten Sie auf folgenden Webseiten:
- Auswärtiges Amt: Reise- und Sicherheitshinweise Israel
- Deutsche Botschaft in Israel: Homepage
- Deutsch-Israelische Industrie- und Handelskammer (AHK): Corona-Webseite
- Botschaft der USA in Israel: Corona-Webseite
- State of Israel - Ministry of Health: Corona-Webseite
Aktuelle Informationen zu Beschränkungen des Warenverkehrs in WTO-Mitgliedsstaaten weltweit im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie erhalten Sie auf der Webseite der Welthandelsorganisation (WTO):
Erleichterungen beim Carnet ATA während der Coronavirus-Pandemie
Der Staat Israel gewährt Inhabern von Carnets ATA zur vorübergehenden Einfuhr Erleichterungen während der Coronavirus-Pandemie:
Für Waren, die zuvor mit Carnet ATA nach Israel eingeführt wurden, werden die Wiederausfuhrfristen automatisch bis zum 1. Juli 2020 verlängert, wenn das Enddatum der ursprünglich gewährten Wiederausfuhr sowie die Gültigkeit des Carnets zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 1. Juni 2020 liegt. Es ist nicht erforderlich, ein Anschluss-Carnet auszustellen oder die Verlängerung zu beantragen.
Quelle: DIHK (Stand: 05.05.2020)
Eine Zusammenfassung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie in Israel erhalten Sie auf der Webseite der Germany Trade and Invest (GTAI):
Auskunft über die aktuellen Waren-Einfuhrbestimmungen Israels geben die Konsulats- und Mustervorschriften (KuM) der Handelskammer Hamburg, verlegt vom Mendel Verlag. Wir beraten Sie dazu gerne.
Grundlage der Handelsbeziehungen zwischen der EU und Israel ist das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der EU und Israel vom 01.06.2000
Auskunft zur Höhe der Zollsätze für Warenexporte aus der EU nach Israel gibt die Market Access Database der Europäischen Kommission.
Der Staat Israel gewährt Inhabern von Carnets ATA zur vorübergehenden Einfuhr Erleichterungen während der Coronavirus-Pandemie:
Für Waren, die zuvor mit Carnet ATA nach Israel eingeführt wurden, werden die Wiederausfuhrfristen automatisch bis zum 1. Juli 2020 verlängert, wenn das Enddatum der ursprünglich gewährten Wiederausfuhr sowie die Gültigkeit des Carnets zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 1. Juni 2020 liegt. Es ist nicht erforderlich, ein Anschluss-Carnet auszustellen oder die Verlängerung zu beantragen.
Quelle: DIHK (Stand: 05.05.2020)
Grundlage der Handelsbeziehungen zwischen der EU und Israel ist das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der EU und Israel vom 01.06.2000
Auskunft zur Höhe der Zollsätze für Warenimporte aus Israel in die EU gibt der Elektronische Zolltarif (EZT) Online des deutschen Zolls. Hinweise zur Benutzung finden Sie hier.
Ausführliche Informationen zu den Vorschriften beim Import aus Drittländern nach Deutschland bekommen Sie auf den Webseiten der IHK für München und Oberbayern (Import: Was muss ich beachten?).
Israelische Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Deutschland für weniger als 90 Tage innerhalb von 180 Tagen kein Visum. Dies gilt auch für den Zweck einer Geschäftsreise.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der deutschen Botschaft in Tel Aviv (Schengen-Visa).
Quelle: Deutsche Botschaft in Tel Aviv (Stand: Februar 2020)
Deutsche Staatsbürger, die nach 1928 geboren sind, benötigen bei einem Aufenthalt von bis zu drei Monaten kein Transit- oder Besuchsvisum für Israel. Sie erhalten bei der Einreise eine Einreisekarte und bei der Ausreise eine Ausreisekarte (Ein- und Ausreisestempel werden nicht in den Pass gestempelt).
Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen Israels für deutsche Staatsbürger erhalten Sie auf den Webseiten des Auswärtigen Amtes (Israel: Reise- und Sicherheitshinweise) und der Botschaft des Staates Israel in Berlin (Allgemeine Visa-Informationen).
Quellen: Auswärtiges Amt, Botschaft des Staates Israel in Berlin (Stand: Februar 2020)
Sie möchten in Israel längerfristig investieren, beispielsweise in Form eines Joint Ventures mit einem israelischen Partner, einer Auslandsniederlassung oder einer Tochtergesellschaft?
Auf den Webseiten von Invest in Israel, der Behörde für Investitionsförderung des israelischen Ministeriums für Wirtschaft und Industrie, erhalten Sie Informationen zum Thema Investieren in Israel.
Als Dienstleister vor Ort steht Ihnen die Deutsch-Israelische Industrie- und Handelskammer (AHK Israel) in Tel Aviv zur Verfügung (Liste der Ansprechpartner). Diese unterstützt deutsche Investoren beim Markteintritt in Israel mit einer Reihe von (kostenpflichtigen) Dienstleistungen.
Des Weiteren unterstützt das bayerische Repräsentanz-Büro in Tel Aviv bayerische Unternehmen bei Expansionsplänen in Israel und beim Networking mit lokalen Wirtschaftspartnern.
Länderspezifische Beratung
Weiterführende Informationen
- Deutsch-Israelische Industrie- und Handelskammer (AHK Israel)
- Repräsentanz des Freistaats Bayern in Israel
- Auswärtiges Amt: Reise- und Sicherheitshinweise zu Israel
- Auswärtiges Amt: Deutsche Vertretungen in Israel
- Auswärtiges Amt: Israelische Vertretungen in Deutschland
- Außenwirtschaftsportal Bayern: Informationen zu Israel
- Germany Trade and Invest (GTAI): Länderseite Israel