Pressemeldung vom 22.01.2024

Frist endet am 31. Januar: IHK erinnert an Schlussabrechnung für Corona-Wirtschaftshilfen

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Die IHK für München und Oberbayern appelliert an alle Unternehmen in Bayern, die während der Corona-Pandemie Corona-Wirtschaftshilfen des Bundes erhalten haben, zügig die verpflichtende Schlussabrechnung einzureichen. Für die Antragsteller, die über ihre prüfenden Dritten (in der Regel Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer) bis jetzt noch keine Schlussabrechnung eingereicht oder Fristverlängerung beantragt haben, endet diese Möglichkeit am 31. Januar 2024. Im Freistaat ist die IHK für München und Oberbayern im Auftrag der Bayerischen Staatsregierung für die Abwicklung der Wirtschaftshilfen zuständig.

IHK-Chef Gößl: Bei fehlender Schlussabrechnung verlangt Bund ausnahmslos volle Rückzahlung der Fördersumme

Die Frist zum Ende dieses Monats gilt für alle Anträge auf Überbrückungshilfe I bis IV sowie für einen Teil der Anträge auf Dezember- und Novemberhilfe. Bei Direktanträgen der November- und Dezemberhilfe (von Unternehmerinnen und Unternehmern selbst und nicht über einen prüfenden Dritten eingereicht) sowie bei der bayerischen Härtefall- und Oktoberhilfe ist keine Schlussabrechnung einzureichen. Für Zuschüsse im Rahmen der Neustarthilfen war eine separate Endabrechnung nötig, für die die Fristen bereits abgelaufen sind.

Schlussabrechnungen erwartet die IHK bayernweit für 283.000 Anträge. In etwa 127.000 Fällen liegen diese auch bereits vor. Das bedeutet: Für rund 156.000 Anträge muss die Schlussabrechnung noch eingereicht werden. Bei einem Großteil dieser Anträge wurde die Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt. Für mehr als 12.000 Anträge fehlt bislang jedoch entweder die Schlussabrechnung an sich oder ein Antrag auf Fristverlängerung bis Ende März.

IHK-Hauptgeschäftsführer Manfred Gößl appelliert deswegen an die Unternehmen und ihre prüfenden Dritten, die noch keine Schlussabrechnung eingereicht oder noch keine Fristverlängerung beantragt haben, dies schnellstmöglich zu tun. Andernfalls muss nach den Förderrichtlinien des Bundes die Fördersumme zu 100 Prozent inklusive Verzinsung zurückgezahlt werden.

Gößl stellt deshalb fest: „Da die Corona-Wirtschaftshilfen angesichts der extremen Umsatzeinbrüche während der Corona-Einschränkungen ein überlebenswichtiges Polster für die Betriebe waren, wäre eine vollständige Rückzahlung für die Betroffenen ein herber finanzieller Rückschlag. Daher rufe ich die Antragssteller dazu auf, mit ihrem prüfenden Dritten zu sprechen und die Schlussabrechnung im ureigenen Interesse bis Ende Januar einzureichen oder auf der entsprechenden Plattform des Bundes eine Fristverlängerung bis Ende März zu beantragen.“

Als zuständige Bewilligungsstelle im Freistaat hat die IHK für München und Oberbayern seit Start der Hilfsprogramme im Juli 2020 darauf hingewiesen, dass diese vom Bund als zweistufiges Verfahren aufgesetzt worden waren: In der ersten Stufe wurden die Anträge in der Regel auf Basis von prognostizierten Umsatzzahlen eingereicht und die entsprechenden Hilfen ausgezahlt. In der zweiten Stufe, der nun einzureichenden Schlussabrechnung, müssen die Antragssteller ihre tatsächlich eingetretenen Umsatzeinbrüche vorlegen. Hieraus ergibt sich final die Förderberechtigung und die Förderhöhe. Als Ergebnis der Prüfung kann es zu Rückforderungen, Nachzahlungen oder Bestätigungen der bereits ausgezahlten Fördermittel kommen.

Im Rahmen der Überbrückungshilfen, der November- und Dezemberhilfen, der Neustarthilfen sowie der bayerischen Härtefall- und Oktoberhilfe sind bei der IHK für München und Oberbayern insgesamt für ganz Bayern 445.000 Anträge auf finanzielle Förderung eingegangen. 11,9 Milliarden Euro wurden ausbezahlt.

Hinweis: Die Fristverlängerung kann nur über den prüfenden Dritten im bekannten Online-Portal des Bundes beantragt werden. Die Fristverlängerung muss für jeden zugeordneten Antrag einzeln im Portal beantragt werden.