Pressemeldung vom 27.06.2025

Schwitzend im Büro: Was bei Hitze arbeitsrechtlich zu beachten ist

Man suffers from heat while working in the office and tries to cool off by the fan, hitzefrei
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Wenn der Hochsommer seinem Namen alle Ehre macht, kommt manch einer auch im Büro ordentlich ins Schwitzen: Doch was gilt an heißen Tagen arbeitsrechtlich und gibt es eigentlich „Hitzefrei“ im Büro? Angesichts der steigenden Temperaturen in den Sommermonaten informiert die IHK für München und Oberbayern in einem Online-Ratgeber, ab wie viel Grad der Arbeitgeber tätig werden muss und ob es eine Verpflichtung zu Gratis-Eis für alle im Betrieb gibt.

IHK informiert über Regeln während des Hochsommers – und ob die Paragrafen „Hitzefrei“ erlauben

Auch wenn das Arbeitsrecht kein generelles „Hitzefrei“ kennt, schreibt die Arbeitsstättenverordnung vor, dass am normalen Büroarbeitsplatz eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur vorhanden sein muss – unabhängig davon, ob draußen Winter oder Sommer ist. Egal ob Großraumbüro, Besprechungsraum, Sozialraum oder Einzelbüro: Gemäß der Arbeitsstättenrichtlinie soll es nicht wärmer als 26 Grad sein. Bei Arbeit im Freien oder an besonders hitzeabstrahlenden Geräten gelten andere Regelungen.

Wird es am Arbeitsplatz wärmer als 30 Grad, ist der Arbeitgeber in der Pflicht, Maßnahmen zu ergreifen. Das muss nicht notwendigerweise eine Kühlung der Räume sein, eine Verpflichtung zur Klimaanlage gibt es also nicht. Die Arbeitsstättenrichtlinie nennt beispielhafte Maßnahmen, wie: Rollos herunterlassen, über Nacht die Büroräume lüften, Getränke anbieten oder Ventilatoren aufstellen. Es ist den Chefs also selbst überlassen, ob sie ihren Angestellten ein gratis Eis ausgeben oder nicht.

Unter www.ihk-muenchen.de/hitze gibt es alle ausführlichen Einschätzungen zu Hitze am Arbeitsplatz oder im Home-Office und was der Arbeitgeber machen muss, wenn es im Büro heißer als 35 Grad wird.