Pressemeldung vom 04.11.2022

IHK warnt vor Abzocke wegen ‚Google Fonts‘

German text DSGVO, translate General Data Protection Regulation. 3d illustration
© ©Alexander Limbach - stock.adobe.com

Findige Anwälte haben offenbar eine neue Abzockmasche gefunden, die aktuell zu vielen Nachfragen Betroffener auch bei der IHK für München und Oberbayern führt. Ziel sind bundesweit Webseitenbetreiber, die in ihren Onlineauftritten bestimmte technische Inhalte von Google einbinden. Die IHK empfiehlt grundsätzlich, nicht auf das Schreiben zu reagieren und keine Zahlungen zu leisten, sondern die IHK zu informieren.

Webseitenbetreiber sollen genaue Prüfung vornehmen / IHK bietet Informationen an

Durch das Einbinden von 'Google Fonts' werden die IP-Adressen der Webseiten-Nutzer an den US-Internetriesen übermittelt. Google kann damit die benötigten Inhalte direkt auf den Computer des Nutzers ausspielen. IP-Adressen dienen zur Identifizierung von Endgeräten im Internet und zählen daher zu den personenbezogenen Daten, die den strengen Datenschutzvorschriften der DSGVO unterliegen. ‚Google Fonts‘ sind Schriftarten, die als Bausteine zur Darstellung von Text auf vielen Webseiten verwendet werden.

Das grundsätzliche Problem kann einfach gelöst werden, indem der Webseitenbetreiber die notwendigen ‚Google Fonts‘ lokal auf dem eigenen Server hinterlegt und nicht mehr extern bezieht. Dies sollten Webseitenbetreiber laut IHK aktuell in jedem Fall prüfen und gegebenenfalls anpassen. Dies betrifft auch die Datenschutzerklärung auf der Homepage.

Hat man bereits ein Schreiben mit einer Schadenersatzforderung bekommen, rät die IHK für München und Oberbayern zu einer genauen Prüfung. Verlangt werden häufig 100 Euro für den persönlichen Schaden sowie zusätzlich eine Unterlassungs­erklärung und Anwalts­gebühren in Höhe von bis zu 360 Euro. Im Einzelfall können sich verschiedene Optionen ergeben: Die IHK empfiehlt aber grundsätzlich, nicht auf das Schreiben zu reagieren und keine Zahlungen zu leisten, sondern die IHK zu informieren, da großer Verdacht auf Rechtsmissbrauch besteht. Ein Betroffener kann dem Schreiben auch rechtlich fundiert widersprechen, wenn beispielsweise kein Nachweis erbracht wurde, dass eine konkrete Person in ihren Rechten verletzt wurde. Experten gehen davon aus, dass die Forderungen auf automatisierten Datenanalysen von Webseiten basieren.

Die IHK für München und Oberbayern informiert dazu unter www.ihk-muenchen.de und steht unter Telefon 089 5116-0 für Erstauskünfte zur Verfügung.