Pressemeldung vom 03.12.2021

Gezielte Einschränkungen besser als kompletter Lockdown

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© Alex Koch by pexels

03.12.2021 - Die heute per Kabinettsbeschluss in Bayern umgesetzten Maßnahmen gegen die vierte Welle der Corona-Pandemie bewertet der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK) als notwendiges Übel, um einen neuerlichen generellen Lockdown wie auch eine erneute Bundes-Notbremse zu verhindern. „Die Politik muss handeln, um das dramatische Infektionsgeschehen einzudämmen und eine dauerhafte Überlastung des Gesundheitswesens zu vermeiden“, sagt BIHK-Präsident Klaus Josef Lutz auch mit Blick auf die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz von gestern.

BIHK-Präsident Lutz: „Ausgleich für Einbußen in betroffenen Branchen weiter erforderlich“

„Wir haben immer darauf hingewirkt, den kompletten Lockdown in der Wirtschaft zu verhindern. Dazu beigetragen haben betriebliche Impfappelle und Impfaktionen sowie das konsequente Testen und Einhalten der Infektionsschutzregeln, was in vielen bayerischen Betrieben vorbildlich organisiert wird“, betont Lutz. Die neuen bundesweiten Beschränkungen wie die 2G-Regel im Einzelhandel mit Gütern des nicht-täglichen Bedarfs seien ein weiterer Einschnitt. Er führe im wichtigen Weihnachtsgeschäft zu hohen Umsatzverlusten bei erheblichen Kontrollkosten, sei aber allemal milder als vollständige Schließungen. In Bayern gab es bislang flächenbezogene Kundenbeschränkungen, aber keine Nachweispflichten im Einzelhandel.

Durch seine Rote Krankenhaus-Ampel ist Bayern etlichen der nun bundesweit beschlossenen Maßnahmen bereits zuvorgekommen: Während die neue bundesweite Regel bei Clubs und Diskotheken Öffnungen unter einer Inzidenz von 350 noch ermöglicht, sind solche Angebote in Bayern seit 24. November unabhängig von Inzidenzwerten geschlossen. Derzeit gibt es in Bayern ohnehin nur sieben Landkreise mit einer Inzidenz unter 350. Von Schließungen betroffen sind in Bayern durch die Rote Krankenhausampel auch Weihnachtsmärkte. Umsatzeinbußen durch Zugangsbeschränkungen ergeben sich unter anderem für Fitnessstudios, körpernahe Dienstleistungen, Freizeiteinrichtungen, Messebetreiber und Kulturveranstalter.

Nahtlose Verlängerung der Corona-Hilfen notwendig

Um die betroffenen Branchen zu stützen, sieht der BIHK die nahtlose Verlängerung aller Corona-Kreditprogramme und Überbrückungsfinanzierungen der Förderbanken als dringend notwendig an. „Unter der Pandemie leidende Betriebe dürfen nicht allein gelassen werden. Ihnen stehen auch Hilfsgelder aus der bereits vom Bund zugesagten Verlängerung der Corona-Überbrückungshilfen bis Ende März 2022 zu. Hier fließen zumeist direkt nach Antragstellung Abschlagszahlungen. Zusätzlich setzt sich der BIHK derzeit für einfache Zwischenfinanzierungslösungen über die Hausbanken ein“, so der BIHK-Präsident. In Bayern werden die Überbrückungshilfen weiter von der IHK für München und Oberbayern im Auftrag der Bayerischen Staatsregierung abgewickelt.
BIHK-Präsident Lutz unterstreicht die großen Anstrengungen der Betriebe in der Pandemie-Bekämpfung. So stellten die 3G-Regelungen zum betriebsinternen Testen vor allem kleine und mittelständische Unternehmen in Bayern vor enorme Herausforderungen. Als ein wesentliches Problem melden viele Betriebe den IHKs zurück, dass Antigen-Schnelltests mitunter nur noch schwer zu bekommen seien. Seit Einführung der verpflichtenden 3G-Nachweise für Beschäftigte haben sich die Preise für Schnelltests vervielfacht. Einkäufer berichten von stark schwankenden Tagespreisen, nicht eingehaltenen Lieferterminen und Bestellmengenreduzierungen. Bedenklich sei auch die Zunahme von Fakeshops im Internet.

Impf-Quote erhöhen

„Die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) zielen zu Recht auf die Beschleunigung der Impfungen“, stellt Lutz fest. Er begrüßt, dass die MPK den Ethikrat bis Jahresende um eine Empfehlung zur Einführung einer Impfpflicht gebeten hat und im Anschluss eine Debatte und Entscheidung ohne Fraktionszwang im Deutschen Bundestag stattfinden soll. Dieses Verfahren sei zu begrüßen, denn es schließe eine unüberlegte und spaltende Hauruckaktion aus. Ein Grundrechtseingriff wie die Impfpflicht, die immer nur eine Ultima ratio zur nötigen Steigerung der Impfquote sein könne, müsse im Für und Wider breit und sorgfältig diskutiert werden. „Wie immer die politische Entscheidung ausfällt: Es muss uns unbedingt gelingen, das Land aus der Pandemie heraus zu impfen und eine fünfte Welle im Herbst nächsten Jahres mit erneuten Grundrechtseingriffen und Herunterfahren des öffentlichen Lebens zu verhindern“, fordert der BIHK-Präsident. Ein „Weiter-so“ sei jedenfalls keine Option weder für die bayerische noch die deutsche Wirtschaft.