Pressemeldung vom 11.02.2021

‎Perspektiven ab 7. März sind Licht am Ende des Tunnels

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Die IHK für München und Oberbayern begrüßt die heute von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) angekündigten Öffnungsperspektiven ab dem 7. März. „Zwar verlängert sich der Lockdown damit noch einmal um drei Wochen, aber wir sehen endlich Licht am Ende des Tunnels“, sagt IHK-Präsident Eberhard Sasse.

Sasse: „Pandemie bleibt Taktgeber für Lockerungen“‎

„Die Hoffnung ist groß, dass wir mit der Lockdown-Verlängerung die Pandemie so stark zurückdrängen, dass wir im März eine nachhaltige Öffnung erreichen und in den lang ersehnten Normalisierungsprozess gehen können“, so Sasse.

„Die bisherigen Lockdowns haben der Wirtschaft, den Betrieben und Selbstständigen sehr viel abverlangt. In den besonders betroffenen Branchen herrscht Verzweiflung bis zur blanken Existenzangst. Deswegen muss die Politik im Bund und im Freistaat die Zeit bis Anfang März nutzen, eine möglichst konkrete Öffnungsperspektive für alle Branchen zu erstellen“, so Sasse weiter.

Daher seien neben der schrittweisen Wiederaufnahme der Kinderbetreuung, des Präsenzunterrichts sowie der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung die vorgezogene Öffnung für Friseure ab 1. März und Fahrschulen ab 22. Februar zu begrüßen, für die sich die IHK im Vorfeld stark gemacht hatte. Sasse fordert, dass weitere Bereiche und Branchen so schnell, wie es die Pandemie-Lage erlaubt, dazukommen sollten. Besonders wichtig seien die Perspektiven für die stark von den Schließungen betroffenen Unternehmen im stationären Einzelhandel, im Gast­gewerbe und Tourismus, im Freizeit- und Fitnessbereich sowie in der Veranstaltungs-, Kultur- und Kreativwirtschaft.

Der Bund steht nach IHK-Ansicht ebenfalls in der Pflicht, die Überbrückungshilfen für die Unternehmen deutlich zu beschleunigen. „Das Bundeswirtschaftsministerium als Organisator der Überbrückungshilfen und Auftraggeber der IT-Plattform benötigt für die Umsetzung seit Beginn der Überbrückungshilfen im Sommer 2020 viel zu lange. Erst seit gestern ist die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte möglich.

Noch später, frühestens im März, erhalten die Bewilligungsstellen der Länder, in Bayern ist das die IHK München, vom Bund eine funktionierende Software zur Antragsprüfung. Umso wichtiger sind die unverzüglichen Abschlagszahlungen über die Bundeskasse, denn Liquidität für unsere bayerischen Betriebe ist jetzt das Wichtigste“, so Sasse.