IHK Berufsbildung

Infos zu den Neuordnungen der Ausbildungsberufe 2024

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© Jürgen Fälchle / fotolia

Zum August 2024 werden mehrere Ausbildungsberufe neugeordnet. Hier finden Sie alle Informationen zu den geplanten Neuordnungen in diesem Jahr. Die Informationen auf dieser Seite werden laufend aktualisiert.

Neugeordnete Ausbildungsberufe 2024

Umwelttechnische Berufe

Systemrelevant und Teil der kritischen Infrastruktur – Fachkräfte in den umwelttechnischen Berufen arbeiten in gesellschaftlich hoch relevanten Bereichen: in der Wasserversorgung, der Abwasserbewirtschaftung, der Kreislauf- und Abfallwirtschaft sowie in der Pflege und Wartung von Rohrleitungsnetzen und Industrieanlagen.

Herausforderungen wie die Digitalisierung, der Klimawandel sowie veränderte technische und rechtliche Anforderungen haben eine Modernisierung der vier Ausbildungsordnungen erforderlich gemacht.

Mit der Modernisierung erhalten die Berufe neue Abschlussbezeichnungen. Gleichzeitig gibt es in den einzelnen Berufen verschiedene Neuerungen, unter anderem:

  • Umwelttechnologen für Wasserversorgung: Nachhaltiger Umgang mit der Ressource Wasser, Optimierung von Prozessen zur Verhinderung von Wasserverlust
  • Umwelttechnologen für Abwasserbewirtschaftung: Erweiterung um den Schwerpunkt Regenwasserbewirtschaftung, zusätzliche neue Reinigungsverfahren
  • Umwelttechnologen für Kreislauf- und Abfallwirtschaft: Bisherige Schwerpunkte entfallen, so dass sie zukünftig schwerpunktübergreifend vielfältiger einsetzbar sind
  • Umwelttechnologen für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen: Werden weiterhin in diesen beiden Schwerpunkten ausgebildet, allerdings haben sich die zeitlichen Richtwerte für die Schwerpunkte von 32 auf 42 Wochen erhöht aufgrund erweiterter Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.

Die vier neuen Ausbildungsordnungen wurden am 22.12.2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht und treten zum

1. August 2024 in Kraft.

Die neue Verordnung können Sie sich hier downloaden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des BIBB.

Neuordnung Industriekaufmann/-frau

Um den veränderten Anforderungen der beruflichen Praxis gerecht zu werden, wird das Kompetenzprofil des Berufsbildes der Industriekaufleute neu beschrieben und auch der Rahmenlehrplan neu gefasst.

Seit der letzten grundlegenden Neuordnung aus dem Jahr 2002 hat es vielfältige wirtschaftliche, technologische und arbeitsorganisatorische Entwicklungen gegeben, die sich zunehmend auf das Berufsbild der Industriekaufleute auswirken. Zwar sind die Tätigkeiten der Industriekaufleute bereits seit Jahrzehnten digital geprägt, jedoch gewinnt die Digitalisierung weiter an Dynamik und verändert die Geschäftsprozesse sowie Arbeitsformen grundlegend. Dies erfordert eine Erweiterung bzw. Überarbeitung des Spektrums der beruflichen Handlungsfähigkeit, wie zum Beispiel beim Umgang mit großen Datenmengen, dem Datenschutz und der Datensicherheit.

Daher hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auf Initiative der Sozialparteien das BIBB mit der Entwicklung einer neuen Ausbildungsordnung beauftragt. Auf Bundesseite haben im Januar 2023 die Sachverständigen der Sozialpartner ihre Arbeit an der Ausbildungsordnung aufgenommen. Die Kultusministerkonferenz der Länder mit den Vertretern und Vertreterinnen der einzelnen Bundesländer beginnt mit der Erarbeitung des berufsschulischen Rahmenlehrplans im März 2023. Unter anderem soll die neue Ausbildungsordnung kompetenzorientiert gestaltet werden. Das bedeutet, dass sich die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten an den betrieblichen Arbeits- und Geschäftsprozessen orientiert und dabei fachliche, methodische, soziale sowie personale Kompetenzen berücksichtigt. Hierbei wird auch die Zuordnung der Berufsbildpositionen zu den berufsprofilgebenden bzw. den integrativen Berufsbildpositionen sowie evtl. bestehender Anpassungsbedarf aufgrund der neuen Standardberufsbildpositionen geprüft.

Auch die Prüfungsregelungen werden aktualisiert. Neben der inhaltlichen Erneuerung ist auch die Einführung einer „gestreckten Abschlussprüfung“ vorgesehen. Die Möglichkeiten werden im Verfahren geprüft. Das bedeutet, dass die Abschlussprüfung aus zwei zeitlich voneinander getrennten Teilen besteht. Der erste Prüfungsteil ersetzt hierbei die bisherige Zwischenprüfung und wird zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt.

Die Verordnung ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht veröffentlicht.

Ein Inkraftreten ist zum 01.08.2024 geplant.

Neuordnung Feinoptiker/ -in

Die derzeitige Ausbildungsordnung des Feinoptikers und der Feinoptikerin stammt aus dem Jahr 2002 und ist somit bereits mehr als 20 Jahre alt.

In jüngster Vergangenheit hat sich eine technische Weiterentwicklung vollzogen, die sich zunehmend auf das Berufsbild des Feinoptikers und der Feinoptikerin auswirkten. So verändern fortschreitende Automatisierung und Digitalisierung die Produktionsabläufe und hierfür erforderliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Zudem erfordert die Entwicklung neuer Produkte, wie beispielsweise die optische und elektronische Verknüpfung von Komponenten für Ferngläser mit Reichweitenmessung, eine Erweiterung des Spektrums der beruflichen Handlungsfähigkeit. Auch das Thema Nachhaltigkeit betrifft grundlegende betriebliche Prozesse und soll in der neugeordneten Ausbildungsordnung stärker verankert werden.

Die Verordnung ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht veröffentlicht.

Ein Inkraftreten ist zum 01.08.2024 geplant.

Neuordnung der Berufe der Bauwirtschaft

Die derzeit geltende Ausbildungsverordnung für insgesamt 19 Berufe der Bauwirtschaft wurde im Jahr 1999 erlassen, 2004 um einen weiteren Beruf erweitert, und bedarf einer inhaltlichen und strukturellen Anpassung an aktuelle und künftige Anforderungen sowie einer Modernisierung.

In den letzten Jahren haben sich die Anforderungen an die Berufe der Bauwirtschaft sowohl beim Neubau als auch beim Bauen im Bestand zunehmend verändert. Der technische Fortschritt sowie insbesondere die gestiegenen Anforderungen des Umwelt- und Verbraucherschutzes erfordern eine Anpassung der Ausbildungsinhalte. Baubetriebe werden z. B. im Bereich der Maßnahmen zur Energieeinsparung und Vermeidung von CO2-Emissionen oder dem Brandschutz stetig mit neuen Vorgaben und technischen Innovationen konfrontiert, auf die sie reagieren müssen. Gebäude werden immer smarter und technische Anlagen, Werkzeuge und Maschinen immer vernetzter. Das verändert auch die Kompetenzanforderungen an Fachkräfte am Bau. Die Auswirkungen neuer Technologien und Verfahren sowie der Digitalisierung auf die Tätigkeiten der Facharbeiter/-innen in der Bauwirtschaft sollen in einer neuen Ausbildungsverordnung ebenso berücksichtigt werden wie auch das Thema Nachhaltigkeit.

Die 19 Berufe der Bauwirtschaft erfassen eine Vielfalt an Tätigkeiten sowohl im Neubau von Gebäuden oder von Infrastruktur als auch in der Sanierung, Modernisierung, Instandsetzung und Denkmalpflege, im privaten oder öffentlichen Bereich, im Wohnungsbau oder im Gewerbe-, Industrie- und Anlagenbau.

Die 19 Berufe werden gemeinsam geordnet. Die Berufe im Hochbau, Ausbau und Tiefbau werden in drei Verordnungen dargestellt.

Die Verordnungen sind zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht veröffentlicht.

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