IHK-Wahl ist #EhrensacheIHK

FAQ zum Datencheck

In Vorbereitung auf die IHK-Wahl 2026 aktualisieren wir Ihre Daten. Bitte unterstützen Sie uns dabei. Die Daten sind insbesondere für die Wahlgruppenzuteilung Ihres Unternehmens bzw. im Falle Ihrer Kandidatur wichtig. Mit dem Datencheck setzt die IHK zugleich eine Rechtspflicht um. Denn sie ist verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, damit Ihre Daten sachlich richtig und auf dem neuesten Stand sind.

Inhalt

Was ist das Ziel dieser Aktion? Warum werde ich angeschrieben? 

Ziel ist es, den Schwerpunkt Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zutreffend in Ihren / unseren Mitgliedsdaten zu erfassen, um so Ihr Unternehmen der entsprechenden Wahlgruppe zuteilen zu können.

Für die kommenden IHK-Wahl 2026 wird jedes IHK-Mitgliedsunternehmen einer Wahlgruppe zugeteilt. In dieser Wahlgruppe können Sie mit Ihrem Unternehmen wählen und / oder kandidieren.

Wir bitten Sie deshalb, die Zuordnung des Schwerpunkts Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit einfach per Mausklick im Online-Datencheck zu bestätigen – oder ggfl. einen entsprechenden Änderungswunsch mitzuteilen.

Nutzen Sie bitte falls möglich den Online-Kanal www.ihk-muenchen.de/datencheck

Zurück zur Übersicht

Wie logge ich mich ein? 

Gehen Sie auf www.ihk-muenchen.de/datencheck.

Geben Sie dort die Zugangsdaten ein, die Sie auf Ihrem Anschreiben finden, rechts im Rahmen neben „EINFACH online Daten eingeben“.

Zurück zur Übersicht

Ich habe meine Angaben zwar schon geändert, möchte jetzt aber nochmal korrigieren. Was soll ich tun? 

Das Login mit Bestätigung ist nur einmal möglich. Solange Sie den Vorgang nicht abschließend bestätigen, können Sie sich erneut anmelden und Daten ändern.

Nach endgültigem Abschluss können Sie uns Änderungswünsche nur noch per beiliegendem Formular (Rückseite Ihres Anschreibens) oder per E-Mail mitteilen. datencheck@muenchen.ihk.de

Zurück zur Übersicht

Warum erhalte ich (eventuell) mehrere Schreiben von der IHK? 

Falls Sie mehrere Unternehmen haben (z.B. verschiedene Betriebsstätten oder GmbH plus GmbH & Co KG), erhalten Sie auch mehrere Schreiben von uns. Rechtlich ist jedes Ihrer Unternehmen ein einzelnes IHK-Mitglied und darf somit jeweils mit einer gesonderten Stimme an der Wahl teilnehmen. Wir bitten Sie daher, alle Angaben zu prüfen, da Unternehmen mit unterschiedlichen Schwerpunkten auch unterschiedlichen Wahlgruppe zugeordnet sein können.

Für Komplementär-GmbHs / Besitz-und Holdinggesellschaften sieht die Wahlordnung Besonderheiten vor. Näheres finden Sie hier .

Zurück zur Übersicht

Welche Vorteile bringt mir die Teilnahme? 

Mit Ihrer Teilnahme am Datencheck sorgen Sie dafür, dass Sie im Rahmen der IHK-Wahl 2026 in der für Ihr Unternehmen richtigen Wahlgruppe wählen und /oder kandidieren können.

Alle fünf Jahre wird das Parlament der Wirtschaft gewählt. Die Vertreterinnen und Vertreter der Unternehmerschaft bestimmen die Grundsätze der IHK-Arbeit – von der politischen Positionierung bis zur Höhe der IHK-Beiträge. Fachkräftemangel, Energieversorgung und Steuern sind wichtige Themen, welche die Wirtschaft und unseren Standort betreffen.

Nutzen Sie also die Möglichkeit sich nun richtig einzugruppieren, um sich dann im kommenden Jahr für Ihren Berufsstand stark machen zu können!

Zurück zur Übersicht

Muss ich mich an der Aktion beteiligen? 

Eine rechtliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht natürlich nicht. Auch das Wahlrecht ist selbstverständlich davon unabhängig. Allerdings richtet sich die Wahlgruppenzuteilung nach dem erfassten Schwerpunkt Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit; daher sind Ihre Angaben für Ihr aktives wie passives Wahlrecht bezogen auf die IHK-Wahl relevant.

Zurück zur Übersicht

Was bedeutet „Schwerpunkt meiner wirtschaftlichen Tätigkeit“? NACE Code? Wirtschaftszweigschlüssel? Woher stammen diese Angaben? 

Für Ihre Wahlgruppenzuteilung ist der Schwerpunkt Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit maßgebend. Dieser wird mithilfe der Systematik der Wirtschaftszweige (NACE-Code) anhand Ihrer Angaben bei der Gewerbemeldung bzw. Ihres Unternehmensgegenstandes nach Handelsregister erfasst. Eine Änderung ist insbesondere im Rahmen des Datenchecks möglich. Ein Korrekturwunsch ist spätestens innerhalb der Einspruchsfrist zur Auslegung der Wählerliste anzuzeigen. Die Einspruchsfrist wie auch die formellen Anforderungen hierzu werden noch durch den Wahlausschuss hier bekanntgemacht.

Der NACE-Code ist ein System zur Klassifizierung von Wirtschaftszweigen in der Europäischen Gemeinschaft. Er dient dazu, die wirtschaftlichen Tätigkeiten von Unternehmen, Betrieben und anderen statistischen Einheiten in allen amtlichen Statistiken einheitlich zu erfassen. Die IHK benutzt seit dem 03.05.2025 die Systematik NACE Rev. 2 des Bundesamtes für Statistik mit entsprechenden Ergänzungen der Wirtschaftskammern. Weitergehende Informationen zur Systematik können Sie unter Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) - Statistisches Bundesamt einsehen.

Auch die Wahlgruppenzuteilung des einzelnen Mitgliedsunternehmens für die IHK-Wahl fußt auf dieser Systematik. Die IHK ordnet zu diesem Zweck allen Mitgliedsunternehmen auf Basis ihrer Angaben bei Gewerbemeldungen bzw. ihrer Eintragungstexte des Handelsregisters ein Wirtschaftszweig-Schwergewicht zu. Welcher Wirtschaftszweig welcher Wahlgruppe zugeordnet wird, finden Sie hier (Link zur Übersicht Ziordnung Wahlgrupppen zu Wirtschaftszweigen).

Um die Qualität dieser Daten zu verbessern, erfragen und prüfen wir die Zuordnung unserer Mitglieder vor Auslegung und Schließung der Wählerlisten über den Datencheck.

Zurück zur Übersicht

Wie gebe ich ein anderes Wirtschaftszweigschwergewicht korrekt an? 

Im Idealfall geben Sie den NACE Rev. 2.1 Code an, der dem wirtschaftlichen Schwerpunkt Ihres Unternehmens entspricht an.

Entscheidend sind die ersten beiden Stellen des Codes, da sie die Wahlgruppe bestimmen.

Z.B. 47 710 – EH (Einzelhandel) m. Bekleidung = Wahlgruppe 9 EINZELHANDEL

Im Online-Tool zum Datencheck können Sie die Zuordnung direkt auswählen und bestätigen.

Alternativ beschreiben Sie uns bitte kurz, was den Schwerpunkt Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit darstellt. Z.B. „Betrieb einer Spielothek“, „Vermittlung von Versicherungen“, „Maschinenbau“. Wir übernehmen dann die Zuordnung des entsprechenden NACE-Codes für Sie.

Zurück zur Übersicht

Wie hängt der Wirtschaftszweig mit der Wahlgruppe zusammen? 

Die Wahlgruppen sind in der Wahlordnung festgelegt. Welcher Wirtschschaftszweig welcher Wahlgruppe zurgeorndet ist, entnehmen Sie der hier verlinkten Übersicht .

Bei der Wahlgruppenzuweisung an das einzelne IHK-Mitgliedsunternehmen geht die IHK von den ihr vorliegenden Unterlagen aus; dies sind unter anderem die Gewerbemeldung bzw. die Eintragungen im Handelsregister. Anhand der dort gemeldeten Tätigkeiten erfasst die IHK mit Hilfe der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige (NACE Rev. 2.1) für jedes IHK-Mitgliedsunternehmen ein sog. Wirtschaftszweigschwergewicht.

Aus dessen ersten beiden Stellen leitet sich die Wahlgruppe ab.

Beispiel: Ihre GmbH & Co KG wurde mit Maschinenbau (NACE-Code 28) erfasst, also wird die GmbH als Komplementär in der gleichen Wahlgruppe „Metall- und Maschienenbau“ erscheinen.

Sonderregelungen sieht die Wahlordnung für Komplementär-/Besitz-/Holdinggesellschaften vor (siehe hierzu die Ausführungen hier in den FAQs ).

Grundsätzlich kann jedes Unternehmen im Rahmen des Datenchecks und auf Antrag einer vertretungsberechtigten Person letztmals innerhalb der Einspruchsfrist im Rahmen der Auslegung der Wählerlisten (voraussichtlich 14.11.2025 bis 09.01.2026) mit Wirkung für die IHK-Wahl 2026 eine Änderung des Schwergewichts innerhalb seiner gemeldeten Branchen anstoßen.

Zurück zur Übersicht

In welcher Wahlgruppe sind Komplementär-/Besitz-/Holdinggesellschaften? 

Wahlberechtigte, die ausschließlich als persönlich haftende Gesellschafter eines/einer anderen Wahlberechtigten (z.B. eine Verwaltungs-GmbH einer KG = Komplenentärgesellschaft) oder als Besitzgesellschaft für einen anderen Wahlberechtigten/eine andere Wahlberechtigte tätig sind, sind nach der Wahlordnung der Wahlgruppe dieses/dieser anderen Wahlberechtigten zuzuordnen.

Sind die entsprechenden Gesellschaften für mehrere Wahlberechtigte mit unterschiedlichen Wahlgruppen tätig, werden sie grundsätzlich der Wahlgruppe desjenigen/derjenigen Wahlberechtigten zugeordnet, der/die als Erster/Erste im Handelsregister eingetragen wurde. Auf Antrag einer vertretungsberechtigten Person können sie der Wahlgruppe der Schwerpunkt-KG zugeteilt werden. Mit Wirkung für die IHK-Wahl 2026 muss ein solcher Antrag rechtzeitig vor Ablauf der Einspruchsfrist im Rahmen der Auslegung der Wählerlisten bei der IHK eingegangen sein. Als Textbaustein kann verwendet werden:

Sehr geehrte Damen und Herren,

unsere Komplementär-/Besitzgesellschaft (Identnr. XXX) ist für mehrere wahlberechtigte Unternehmen tätig und ist derzeit der Wahlgruppe Nr. XX - Wahlgruppenbezeichnung XXX zugeordnet. Für die IHK-Wahl 2026 bitten wir Sie, unsere Komplementär-/Besitzgesellschaft der Wahlgruppe unserer prägenden Gesellschaft (Identnr. XXX) zuzuordnen. Der Tätigkeitsschwerpunkt der prägenden Gesellschaft liegt aktuell im Wirtschaftszweig Ziffer xxx – Text: „xxx“.

Auch Holdinggesellschaften werden auf entsprechenden Antrag der Wahlgruppe des von ihnen geleiteten prägenden operativ tätigen Unternehmens zugeordnet. Als Antragstext kann verwendet werden:

Sehr geehrte Damen und Herren,

unsere Holdinggesellschaft (Identnr. XXX) ist derzeit mit dem Wirtschaftszweig-Schwergewicht Ziffer xxx – Text: „xxx“ der Wahlgruppe Nr. XX - Wahlgruppenbezeichnung XXX zugeordnet. Für die IHK-Wahl 2026 bitten wir Sie, unsere Holdinggesellschaft der Wahlgruppe des von uns geleiteten prägenden operativ tätigen Unternehmens (Identnr. XXX) zuzuordnen (§ 9 Abs. 2 S. 5 WahlO). Der Tätigkeitsschwerpunkt unserer operativen Gesellschaft liegt aktuell im Wirtschaftszweig Ziffer xxx – Text: „xxx“.

Zurück zur Übersicht

Wie geht die IHK bei einem Änderungswunsch vor?  

Natürlich gehen wir davon aus, dass niemand den Gegenstand Ihres Unternehmens besser kennt als Sie selbst. Falls Sie die IHK-Zuordnung eines WZ-Schlüssels / NACE-Codes für Ihr Unternehmen im Datencheck ändern, prüfen wir die Angabe auf Plausibiliät: Insbesondere bei Kapitalgesellschaften mit Eintrag im Handelsregister ist der Unternehmensgegenstand Bestandteil der Eintragung. Auch die Gewerbeordnung verpflichtet Sie, Ihren Geschäftsgegenstand aktuell zu halten, § 14 Gewerbeordnung. Bei einer erheblichen Abweichung zwischen dem Eintragungstext und Ihren Angaben informieren wir Sie darüber, dass wir die Änderungen nicht vornehmen können.

Zurück zur Übersicht

Wieso erhalte ich trotz Datensperre dieses Anschreiben? 

Zu dieser Information sind wir aus Rechtsgründen verpflichtet, unabhängig davon, ob Sie einer Datenverarbeitung widersprochen haben.

Zurück zur Übersicht

Ich bin nicht mehr tätig / der angeschriebene Unternehmer ist verstorben. Was soll ich tun? 

Sie können uns ebenfalls über die Online-Lösung oder das Formular mitteilen, wenn das Unternehmen nicht mehr besteht. Wir bitten Sie in diesem Fall einen Nachweis (z. B. Gewerbeab- oder ummeldung, Sterbeurkunde, Löschung im Handelsregister) beizulegen. Andernfalls können wir nicht tätig werden.

E-Mail: datencheck@muenchen.ihk.de

Fax: 089 / 5116-1125

Postalisch:

IHK München und Oberbayern
Firmendaten
Max-Josef-Straße 2
80333 München

Zurück zur Übersicht

Ist das jetzt schon die IHK-Wahl? Kann ich online wählen? 

Es handelt sich noch nicht um die IHK-Wahl, sondern nur um eine wahlvorbereitende Aktion. Die IHK-Wahl findet im April / Mai 2026 als Hybrid-Wahl statt. Das heißt, jedes Mitgliedsunternehmen wird seine Stimme in der elektronischen Form oder per Briefwahl abgeben können. Hierzu werden Sie rechtzeitig entsprechende Post erhalten.

Alle Infos zur Wahl finden Sie hier.

Zurück zur Übersicht

Wo finde ich weitere Informationen und Kontakte zur IHK-Wahl? 

Alle Infos zur IHK-Wahl 2026 finden Sie auf der Website www.ihkwahl2026.de.

Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.

Zurück zur Übersicht