Bescheinigungsstelle für Exportdokumente
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Exportdokumente - IHK Bescheinigung & Ursprungszeugnis: unsere Services
Die Bescheinigungsstelle der IHK für München und Oberbayern stellt folgende Dokumente für den Export und Außenhandel aus bzw. bescheinigt diese:
- Ursprungszeugnis (CoO)
- Handels-/Proforma-/Frachtrechnung
- Mitgliedsbescheinigung
- Certifi cate of Free Sale (CFS)
- Vertretervollmacht
- Entsendungs-/Einladungsschreiben zur Visaerteilung
- Konformitätserklärung
- Analysenzertifikat
- Gesundheitszertifikat
- Bescheinigung der Zuständigkeit von Stellen/Behörden/Institutionen
- Carnet ATA/CPD
Exportdokumente digital beantragen
Beantragen Sie schnell und einfach Ihre Ursprungszeugnisse und sonstigen dem Außenhandel dienenden Bescheinigungen digital in der eUZ-Anwendung!
Elektronisches Ursprungszeugnis (eUZ) - Ursprungszeugnisse und sonstige Bescheinigungen beantragen:
Unternehmen reichen Anträge auf Ausstellung eines Ursprungszeugnisses und andere dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen grundsätzlich elektronisch ein. Alles rund um die Voraussetzungen für die Beantragung von Exportdokumenten und dem elektronischen Ursprungszeugnis (eUZ)finden Sie hier.
Registrieren Sie sich schon heute kostenlos für unsere IHK eUZ-Anwendung und drucken Sie bald bequem am Arbeitsplatz Ihr fertiges Ursprungszeugnis und Exportdokumente sowie Bescheingungen aus.
Formulare für das Ursprungszeugnis
Das bewilligte und von der IHK digital an Sie übermittelte Ursprungszeugnis muss vor dem Export bzw. Weitergabe an den Kunden gedruckt von Ihnen ausgedruckt werden. Bitte drucken Sie das UZ auf die speziellen eUZ-Formulare.
Die Formulare für das elektronische Ursprungszeugnis können bei Formularverlagen bezogen werden. Formulare für analoge Papieranträge bestellen Sie bitte ebenfalls über die Formularverlage.
- Freischaltung für die eUZ Anwendung (Registrierung)
- Vermittlung zum Formularhandel
- Beratung bei Handelsware, welche Nachweise vorzulegen sind
- Prüfung der Angaben
- Ausstellung
- Monatliche Abrechnung "Gebührenbescheid" (KEINE Gebührenmarken)
Sollten Sie Ihren UZ-Antrag oder Antrag für eine sonstige Bescheinigung in Papier einreichen wollen, können Sie diesen persönlich in der Bescheinigungsstelle einreichen oder per Post an die Bescheinigungsstelle der IHK für München und Oberbayern schicken.
Bitte denken Sie bitte daran, den Papier-Antrag im Original zu unterschreiben. Achtung: Um eine schnelle und effiziente Bearbeitung Ihres Antrages (falls per Post) gewährleisten zu können, bitten wir darum, auf die Beigabe von ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlägen zu achten.
Bitte beachten Sie folgende Besonderheiten bei Einreichung in Papierform: Alle Unterlagen müssen im Original unterschrieben sein; bitte immer eine Extra-Ausfertigung beilegen, die bei der IHK verbleibt!
Die Bescheinigugnsstelle der IHK für München und Oberbayern bescheinigt auch sonstige dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Dokumente. Das sind z.B. Handelsrechnung, Packliste, Erklärung-IHK, Certificate of Free Sales (CFS), Einladungsschreiben für Visa usw.
Auch für diese Bescheinigungen können Sie unseren digitalen Service (eUZ) nutzen und die Dokumente über die bescheinigen lassen.
Ab dem 01.01.2020 werden keine Gebührenmarken auf analogen (auf Papier eingereichten) Ursprungszeugnissen und sonstigen dem Wirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen mehr angebracht.
Die Gebührenmarke auf dem Ursprungszeugnis hat den Zweck, dass ersichtlich ist, dass die erforderliche Gebühr entrichtet wurde. Das System wurde zum 01.01.2020 umgestellt: Unternehmen erhalten stattdessen ganz bequem einen monatlichen Gebührenbescheid! Hinweis: Das Fehlen der Gebührenmarke beeinflusst nicht die Akzeptanz des Ursprungszeugnisses im Ausland. (Bei der elektronischen Beantragung wurde die Gebührenmarke bereits zum 01.01.2019 eingestellt.) Unternehmen werden gebeten, die Änderungen bei künftigen Bestellungen zu berücksichtigen. Eventuelle Restbestände können zurückgegeben werden. Bitte schreiben Sie uns dafür eine E-Mail an exportdokumente@muenchen.ihk.de
Durch die Abschaffung der Gebührenmarke bekommen Sie auch für Ihre analog eingereichten UZ und Exportbescheinigungen monatlich per Post einen Gebührenbescheid zugestellt. Diesen Gebührenbescheid erhalten Sie als Sammelfaktura. Benötigen Sie eine detaillierte Einzelauflistung der Positionen im Gebührenbescheid, so nutzen Sie am besten das elektronisches Ursprungszeugnis, wo sie Ihre komplette Statistik einsehen können. Sonst kontaktieren Sie uns bitte unter exportdokumente@muenchen.ihk.de.
IHK Service: Carnet A.T.A.
Wir prüfen die Carnet A.T.A.-Unterlagen, die durch Ihr Unternehmen zuvor sorgfältig ausgefüllt wurden. Sofern alles passt, stellen wir das Carnet A.T.A. mit Gültigkeits- und Ausgabedatum, Seitennummerierung sowie Siegel und Unterschrift aus. (Die Bestätigung der Nämlichkeit (Identität) der Ware erfolgt durch das zuständige Binnenzollamt.) Das Carnet A.T.A. ist spätestens bei Ablauf der Gültigkeitsdauer bzw. wenn es nicht mehr benötigt wird, an uns zurückzugeben. Carnet A.T.A.-Formulare können bei Formularverlagen bezogen werden.
Achtung: Um eine schnelle und effiziente Bearbeitung Ihres Antrages gewährleisten zu können, bitten wir darum, auf die Beigabe von ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlägen zu achten.
Unser Service für Sie beim Carnet A.T.A.
- Beratung
- Prüfung
- Ausstellung
- Rücknahme
Adresse / Anfahrt
Die Bescheinigungsstelle für Exportdokumente der IHK für München und Oberbayern finden Sie hier:
IHK für München und Oberbayern
Max-Joseph-Straße 2
80333 München
Route planen
Ausstellungsgebühr
Ursprungszeugnisse und andere dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen | |
---|---|
Elektronisch eingereicht | 8,- EUR |
Auf Papier eingereicht: 1 Original mit je 2 Kopien | 8,- EUR |
Auf Papier eingereicht: Jede weitere Kopie | 2,- EUR |
Carnet A.T.A. | |
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IHK-Mitglieder | 75,- EUR zzgl. Versicherungsentgelt |
Nichtmitglieder | 100,- EUR zzgl. Versicherungsentgelt |
Carnet A.T.A.-Versicherungsentgelt | bei einem Warenwert von | bis zu einem Warenwert von |
---|---|---|
37,00 EUR | 0,01 EUR | 9.999,99 EUR |
63,00 EUR | 10.000,00 EUR | 24.999,99 EUR |
110,00 EUR | 25.000,00 EUR | 49.999,99 EUR |
210,00 EUR | 50.000,00 EUR | 149.999,99 EUR |
380,00 EUR | 150.000,00 EUR | 299.999,99 EUR |
630,00 EUR | 300.000,00 EUR | 499.999,99 EUR |
420,00 EUR | für jede weitere angefangene halbe Million EUR |
Kontakt
Bescheinigungsstelle für Exportdokumente
Bei Fragen oder Unklarheiten zum Ursprungszeugnis+49 89 5116-1150
Bescheinigungsstelle für Exportdokumente
Bei Fragen oder Unklarheiten zum Carnet A.T.A.+49 89 5116-1150