Der Russland-Ukraine-Krieg
Die aktuelle Lage rund um den Ukraine-Konflikt ist sehr unübersichtlich und volatil und verunsichert viele Unternehmen. Wir möchten Ihnen mit diesem Ratgeber Informationen und weiterführende Quellen an die Hand geben, die Ihnen die Orientierung erleichtern sollen. Wichtiger Hinweis: Die Informationslage ändert sich sehr schnell, daher erhebt die Übersicht keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Bayerns Wirtschaft spürt Effekte des Ukraine-Krieges
Ein Jahr nach dem russischen Angriff auf die Ukraine sind die Schockwellen quer durch die bayerische Wirtschaft massiv zu spüren. „Die aufkeimende Erholung nach der Corona-Krise wurde durch den Krieg jäh gestoppt. Vor allem die Sicherheit der Energieversorgung, die eklatant gestiegenen Energie- und Rohstoffpreise und die dadurch ausgelöste Inflationswelle beschäftigen direkt oder indirekt praktisch alle bayerischen Unternehmen“, sagt Manfred Gößl, Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags (BIHK).
Aufruf an Unternehmen aus dem Energietechnikbereich
Die Ukraine braucht dringend Hilfe bei der Aufrechterhaltung ihrer Energieinfrastruktur, die fast zur Hälfte von russischen Luftangriffen zerstört wurde. Angesichts flächendeckender Blackouts und Minustemperaturen ist mit einer sehr ernsten humanitären Notlage zu rechnen.
Gesucht werden Lieferanten oder Spender, die entsprechende, aktuell nur sehr schwer zu beschaffende Komponenten, insbesondere Transformatoren im Hochspannungsbereich bereitstellen können. Wenn Ihr Unternehmen solche Produkte liefern kann, bitten wir Sie, eine der folgenden Stellen zu kontaktieren:
- Wenn Sie Produkte aus dem Hoch- und Niederspannungsbereich liefern möchten, kontaktieren Sie bitte direkt den ukrainischen Energienetzbetreiber Ukrenergo, Herrn Oleg Pavlenko: pavlenko.oy@ua.energy, +380734278038
- Wenn Sie Equipment spenden möchten, wenden Sie sich bitte an die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GIZ als Ausführerin der Deutsch-Ukrainischen Energiepartnerschaft. Informationen zum Spendenprozess finden Sie gesammelt auf der Webseite: Assistance to Ukraine (energypartnership-ukraine.org)
Auch unsere Deutsch-Ukrainische Auslandshandelskammer (AHK) steht Ihnen jederzeit zur Verfügung und vernetzt Sie mit den richtigen Ansprechpartnern in der Ukraine. Sie erreichen den kommissarischen Geschäftsführer der AHK, Herrn Sergey Listnichenko wie folgt: Email: sergiy.lisnitschenko@ukrde.com.ua, Tel. +4915144143994.
FAQs
Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zu den Russland-Sanktionen und ihren Auswirklungen auf Ihr Geschäft:
Inhalt
Zuletzt aktualisiert: 29.12.2022, 13:47 Uhr
- FAQs
- Sanktionensübersicht auf einen Blick
- Sanktionen gegen Russland
- Russische Gegensanktionen
- Sanktionen gegen Belarus
- Problemlösungsansätze und Unterstützungsmaßnahmen für vom Krieg betroffene Unternehmen
- Force-Majeure-Bescheinigung
- Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
- Migration, Integration und Ausländerrecht
- Energieversorgung
- Transport und Logistik
- Steuerliche Themen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg
- Schutz vor Cyber-Attacken
- #WirtschaftHilft - für Unternehmen, die helfen wollen
- Kontakt bei Fragen
FAQ und Onepager des Bundesinnenministeriums zu "Desinformation im Kontext des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine":
Sanktionen gegen Russland (neu seit Februar 2022)
Überblick über die Russland-Sanktionen
Welche Auswirkungen hat der Russland-Ukraine-Krieg auf die bayerischen Unternehmen?
Hilfreiche Links zum Thema Sanktionen
- Chronologie der EU-Sanktionen gegen Russland (Europäischer Rat)
- Thematische Übersicht der Russland-Sanktionen (Wirtschaftskammer Österreich)
- Sanktionsbriefings als Newsletter (AHK Russland)
- FAQs der EU zu den Russland-Sanktionen (Europäische Kommission)
- Informationen und FAQs zum Russland-Embargo (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, BAFA)
- BAFA-Hotline: 06196 908-1237, ru-embargo@bafa.bund.de
- Informationen zu Genehmigungen, Ausfuhrkontrolle und Sanktionen ("Exportkontrolle") (IHK München)
- Prüfschema "Russlandembargo für Güterlieferungen" (IHK Stuttgart, IHK Düsseldorf)
- In der Finanzsanktionsliste 2022 können Sie direkt nach sanktionierten Personen, Gruppen und Organisationen suchen
Sanktions-Check der AHK Russland
Die AHK Russland übernimmt für Sie die sanktionsrechtliche Prüfung Ihres Vertragspartners.
Die Sanktionsprüfung wird bei Unternehmen stufenweise vorgenommen, wobei bei Stufe 1 das Unternehmen selbst, bei Stufe 2 – die Gesellschafter des Unternehmens, bei Stufe 3 – die Gesellschafter der Gesellschafter usw. geprüft werden. Als gesonderte Stufe gilt die Prüfung des Generaldirektors des entsprechenden Unternehmens bzw. des Gesellschafters. Die Prüfung weiterer natürlicher Personen wird je als eine Stufe pro Person berechnet. Darüber hinaus kann die AHK prüfen, ob die Hausbank des Partners auch von den Sanktionen betroffen ist.
Die Kosten betragen 90 EUR zzgl. MwSt. pro Stufe. Geprüft werden Sanktionslisten eines Landes bzw. einer Wirtschaftsunion (z.B. der USA oder der EU). Sollten Sie Bedarf an der Prüfung in den weiteren Listen haben (Großbritannien, Kanada, Schweiz etc.), kostet das zusätzlich 40 EUR zzgl. MwSt. pro Liste.
Melden Sie sich bei Interesse per Mail bei der Projektmanagerin der AHK Russland.
Überblick über die bisher erlassenen Sanktionen
Die nachfolgende Übersicht soll einen ersten Überblick über die verhängten Sanktionen geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für ihre inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.
SWIFT-Teilausschluss
Deutschland, die USA, Frankreich, Kanada, Italien, Großbritannien und die EU-Kommission haben gemeinsam Finanzsanktionen gegen Russland beschlossen. So werden einige russische Banken vom internationalen Zahlungssystem SWIFT ausgeschlossen. Soweit erforderlich, sollen weitere russische Banken dazukommen.
Am 02.03.2022 beschloss der Europarat den Ausschluss folgender Banken vom SWIFT-Zahlungssystem:
- Otkritie
- Novikombank
- Promsvyazbank
- Bank Rossiya
- Sovcombank
- VNESHECONOMBANK (VEB)
- VTB BANK
Der Beschluss tritt am 02.03.2022 in Kraft, es wird jedoch eine 10-tägige Übergangsfrist eingeräumt, um den Marktteilnehmern die Möglichkeit zu geben, ihren Zahlungsverkehr entsprechend anzupassen.
Damit ist der Zahlungsverkehr mit Russland von Europa aus zwar erschwert, aber nicht unmöglich. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang allerdings auch, dass Russland seinerseits am 28.02.2022 Devisenüberweisungen ins Ausland untersagt hat.
Am 3. Juni beschloss die Europäische Union im Rahmen des sechsten Sanktionspakets, drei weitere russische Kreditinstitute vom Finanzkommunikationsnetzwerk SWIFT auszuschließen:
- Sberbank
- Credit Bank of Moscow (MKB)
- Landwirtschaftsbank Rosselchosbank
Russland verliert ab dem 16.3.2022 den Most-Favoured-Nation innerhalb der WTO. Diese ausßergewöhnliche Maßnahme wurde von der EU in Kooperation mit den Staten der G7 und weiteren Verbündeten (Albanien, Australien, Island, der Republik Korea, Moldavien, Montenegro, Neuseeland, Nordmazedonien, Mazedonien, Norwegen) beschlossen.
Praktisch bedeutet das, dass Russland wichtige Privillegien als WTO-Mitglied entzogen werden und Russland ökonomisch weiter von Weltwirtschaft isoliert wird.
Im selben Zug wurde der Beitrittsprozess von Belarus zur WTO gestoppt.
10. Sanktionspaket der EUDie Europäische Union hat am 25.2.23 das zehnte Sanktionspaket gegen Russland beschlossen. Es beinhaltet Sanktionen sich gegen 120 Einzelpersonen und Unternehmen. Unter anderem untersagt es den Export von kritisch wichtigen Technologien und Industriegütern nach Russland sowie den Transit von Dual-Use-Gütern aus der EU in Drittstaaten über russisches Staatsgebiet. Auch auf der Importseite gibt es neue Einschränkungen: die Einfuhr von synthetischem Kautschuk und Bitumen aus Russland wird untersagt. Laut EU-Rat ist somit fast die Hälfte (49%) aller EU-Exporte nach Russland von den neuen Restriktionen betroffen. Auch wurden drei weitere russische Banken sanktioniert: Alfa Bank, Tinkoff Bank und Rosbank. Auf der schwarzen Liste landeten ferner der Nationale Wohlfahrtsfonds, die staatliche Mediengruppe Rossiya Segodnya (RIA Novosti, Sputnik, Prime), das Verteidigungsministerium, der Auslandsgeheimdienst SWR und andere russische Behörden und Organisationen. Russische Staatsangehörige dürfen keine Positionen in Leitungsgremien der Eigentümer oder Betreiber kritischer Infrastruktur in der EU mehr bekleiden. Ihnen dürfen zudem keine Gasspeicherkapazitäten in der EU zur Verfügung gestellt werden.9. Sanktionspaket der EU
9. Sanktionspaket der EU
Die Europäische Union hat am 16. Dezember ein neuntes Paket mit Sanktionen gegen Russland beschlossen. Das Maßnahmebündel enthält neue Exportkontrollen und -beschränkungen für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck sowie für jene, die zur technologischen Stärkung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten. Die EU-Sanktionsliste wurde dementsprechend um 168 russische Unternehmen ergänzt, wie das Zentralinstitut für Luftfahrtmotoren oder das Moskauer Luftfahrtinstitut.
Verboten ist fortan der Verkauf von Waren nach Russland, die zur Verbesserung seiner industriellen Fähigkeiten beitragen könnten, wie PVC, Farben und Lacke, Papier und Pappe. Zudem sind Batterien, Laptops, Filmkameras und Funkfernsteuerungsgeräte erfasst. Sie dürfen nur noch bis zum 16. Januar 2023 im Rahmen bestehender Verträge importiert werden. Darüber hinaus ist es EU-Bürgern untersagt, Positionen in Führungsgremien staatlichen oder staatlich kontrollierter russischer Unternehmen oder Einrichtungen zu bekleiden.
Weitere wesentliche Eckpunkte des EU-Sanktionspaketes:
Drohnenzugang beschränkt
Die EU weitet das Ausfuhrverbot für die Luftfahrt und die mit der Raumfahrtindustrie zusammenhängenden Güter und Technologien auf Flugzeugtriebwerke und deren Teile aus. Das Verbot gilt sowohl für bemannte als auch für unbemannte Luftfahrzeuge, also Hubschrauber, Hybridflugzeuge und ferngesteuerten Modelle. Untersagt ist die Direktausfuhr von Motoren für Drohnen nach Russland und in Drittländer, die Drohnen nach Russland liefern könnten, einschließlich Iran, insbesondere wenn die Gefahr einer Wiederausfuhr nach Russland besteht. Lieferungen im Rahmen bereits geschlossener Verträge sind bis 16. Januar möglich.
Investitionen untersagt
Die EU weitet das Verbot neuer Investitionen in den russischen Energiesektor aus, indem sie zusätzlich neue Investitionen in Russlands Bergbausektor verbietet, mit Ausnahme von Tätigkeiten in dem Bereich etwa zur Gewinnung von Steinen und Erden, die bestimmte kritische Rohstoffe betreffen.
Die Förderung Blei, Zink, Wolfram, Gold, Silber, Diamanten und andere Edelsteinen sowie von Baumaterial fällt somit unter das Verbot europäischer Neuinvestitionen. Zuvor wurden bereits Investitionen in die russische Öl-, Gas- und Kohleförderung verboten. EU-Neuinvestitionen sollen allerdings für Vorhaben zur Gewinnung oder der Produktion von Bauxit und Aluminium, Chrom, Kobalt, Kupfer, Nickel, Titan und Eisenerz gestattet sein.
Transaktionen mit weiteren Banken tabu
Die EU hat gegen drei weitere russische Banken Sanktionen verhängt. Die Strafmaßnahme umfasst ein vollständiges Transaktionsverbot für die russische Bank für regionale Entwicklung – ab März kommenden Jahres, wobei vor dem 17. Dezember 2022 geschlossene Verträge bis zum 18. März 2023 abgewickelt werden dürfen. Die Vermögenswerte der Moscow Credit Bank (MCB) und der Dalnevostochniy Bank werden eingefroren. Zur Geschäftsabwicklung kann den europäische Vertragspartnern dieser Banken eine Frist bis zum 17. Juni 2023 eingeräumt werden.
Beratungsdienste verboten
Das Erbringen von Dienstleistungen für Werbung, Markt- und Meinungsforschung sowie für Produktprüfung und technische Überwachung für die Russische Föderation ist fortan verboten. Dienstleistungen im Rahmen bereits geschlossener Verträge können noch bis zum 16. Januar 2023 erbracht und abgewickelt werden.
Sender sanktioniert
Der EU-Rat hat das Verfahren zur Aussetzung der Rundfunklizenzen für vier weitere Medien eingeleitet: NTV/NTV Mir, Rossiya 1, REN TV und Perwyi kanal. Sender und Personal werden nicht daran gehindert, andere als Sendetätigkeiten in der EU auszuführen, etwa Recherchen und Interviews.
Weitere Firmen gelistet
Die EU hat 49 russische juristische Personen unter Sanktionen gestellt. Betroffen sind etwa Waffenentwickler KB Tochmash, Lkw-Produzent Ural, Radargerätehersteller Komz. Zudem sind etliche politische Parteien mit Strafmaßnahmen belegt worden: die Kommunistische Partei Russlands, Ein gerechtes Russland – Patrioten – Für die Wahrheit, die Liberal-demokratische Partei Russlands und die Partei Vereintes Russland. Insgesamt stehen nun 410 russische juristische Personen auf der EU-Sanktionsliste.
Privatpersonen bestraft
Im EU-Sanktionspaket sind gegen weitere 141 Russen Strafmaßnahmen verhängt worden: etliche Abgeordnete der Staatsduma, Mitglieder des Föderationsrates sowie gegen die Vize-Ministerpräsidenten Victoria Abramchenko, Tatyana Golikova und Alexei Overchuk, die Minister Alexander Kurenkov (Zivilverteidigung und Katastrophenschutz), Olga Lyubimova (Kultur), Maksut Shadayev (Digitale Entwicklung, Medien, Kommunikation), Konstantin Chuichenko (Justiz). Die schwarzen EU-Liste wurde zudem ergänzt um Journalisten und Medienmanager wie Vladimir Tyulin, CEO von REN TV und Alexei Nikolov, CEO von RT. Der Leiter der Nationalgarde Viktor Zolotov, der Leiter des Föderalen Steuerdienstes Daniil Yegorov, Präsidentenberater Maxim Oreshkin, der Vorsitzende des Verfassungsgerichts Valery Zorkin, die Führungsriege der russischen Regionen, der Regisseur Nikita Mikhalkov, der Sänger Grigory Leps, Vize-Verteidigungsminister Viktor Goremykin und über 30 Militärs. Ihr Vermögen in der EU wird eingefroren und die Einreise in die Union untersagt. Derzeit stehen 1.412 russische Staatsbürger auf der EU-Sanktionsliste.
Es gibt aber auch Lockerungen im Lebensmittelbereich
Keine der Maßnahmen soll gegen den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Nahrungsmitteln, zwischen Drittländern und Russland gerichtet sein. Um Ernährungsunsicherheit in der ganzen Welt zu verhindern und um Störungen der Zahlungswege für Agrarerzeugnisse zu vermeiden, sind nun Ausnahmen vom Einfrieren von Vermögenswerten eingeführt worden. Danach sollen nun Personen, die vor ihrer Aufnahme in die Liste eine wesentliche Rolle im internationalen Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln (einschließlich Weizen und Düngemittel) gespielt haben, Gelder und wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.
Außerdem sieht das neue Sanktionspaket Erleichterungen vom Lieferverbot für Backöfen, Vorrichtungen zum Erhitzen von Speisen und Anlagen zur Herstellung von Backwaren vor. Sie können nun zum persönlichen Gebrauch in russischen Haushalten exportiert werden.
Quellen: AHK Russland, RBC (RU), EU-Amtsblatt (DE), EU-Rat (DE), Konsolidierte FAQs zur Durchführung der Rats-VO Nr. 833/2014 und der Rats-VO Nr. 269/2014 (nur EN)
Finanzsektor
- Neben dem SWIFT-Teilausschluss (siehe oben) wurden weitere Sanktionen im Finanzsektor erlassen, um Russland den Zugang zu den wichtigsten Kapitalmärkten abzuschneiden.
- So entzieht die Europäische Zentralbank der EU-Tochter der Sberbank die Fortführung des Geschäftsbetriebs.
- Auch wurde es verboten, in Projekte, die aus dem Russian Direct Investment Fund kofinanziert werden, zu investieren, sich an ihnen zu beteiligen oder anderweitig zu ihnen beizutragen.
- Ebenso dürfen keine auf Euro lautenden Banknoten an Russland oder an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland — einschließlich der Regierung und der Zentralbank Russlands — oder zur Verwendung in Russland verkauft, geliefert, verbracht oder ausgeführt werden.
- Restriktive Maßnahmen sollen die russische Zentralbank daran hindern, ihre int. Reserven in einer Weise einzusetzen, die die Wirkung der Sanktionen untergräbt
- Der Europäische Rat hat ferner die Liste der juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die den Verboten in Bezug auf Wertpapierdienstleistungen, übertragbare Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Darlehen unterliegen, erweitert und den Begriff "übertragbare Wertpapiere" präzisiert. Letzteres zielt auf Kryptowährungen ab.
- Im Rahmen des achten Sanktionspakets wurden die bestehenden Verbote von Krypto-Vermögenswerten verschärft, indem alle Wallets, Konten oder Dienste zur Speicherung von Krypto-Vermögenswerten verboten wurden, unabhängig von der Höhe des Wallets (zuvor waren bis zu 10.000 EUR erlaubt).
- Ferner wurde beschlossen, alle Transaktionen mit bestimmten staatseigenen Unternehmen zu verbieten.
- Im fünften Sanktionspaket beschloss die EU, ein vollständiges Transaktionsverbot gegen die vier wichtigsten russischen Banken, Bank Otkrytije, VTB, Novikombank und Sowkombank auszusprechen. Ihre Vermögenswerte werden eingefroren, zuvor waren die Banken vom SWIFT-System ausgeschlossen worden.
- Im Rahmen des sechsten Sanktionspakets hat die EU den russischen Zentralverwahrer NSD (National Settlement Depository) auf ihre Sanktionsliste gesetzt. Das NSD sei nach Marktwert der verwahrten Aktien und Schuldverschreibungen die größte Wertpapierverwahrstelle in Russland und die einzige, die Zugang zum internationalen Finanzsystem habe.
- Im siebten Sanktionspaket wurde erlassen, dass die Sberbank, zuletzt vom Zahlungsdienstleister SWIFT ausgeschlossen, nun überhaupt keine Geschäfte mehr mit EU-Partnern machen darf. Es gibt allerdings Ausnahmeregelungen u.a. für die Import-Zahlungsabwicklung von Energie und Rohstoffen, Pharmazeutika sowie landwirtschaftlichen Erzeugnisse.
Im siebten Sanktionspakets hat die EU bereits verhängte Sanktionen gegen Banken zum Teil präzisiert bzw. entschärft. Den russischen Finanzinstituten VTB, Sovkombank, Novikombank, Otkrytije, WEB.RF, Promsvyasbank, Rossija können nun eingefrorene Geldmittel freigegeben bzw. Rechtsgeschäfte gestattet werden, um damit Ereignisse abzuwenden, die schwerwiegende und wesentliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und Sicherheit oder die Umwelt haben.
Hier finden Sie empfehlenswerte Überblicksseiten zu den Finanzsanktionen und deren Auswirkungen:
Ein- und Ausfuhrbeschränkungen
- Beschränkung des Zugangs Russlands zu wichtigen Technologien wie Halbleitern oder modernster Software
- Beschränkungen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual Use)
- Diese Beschränkungen wurden im sechsten EU-Sanktionspaket noch einmal erweitert. Es werden weitere Güter und Technologien gelistet, die zur technologischen Entwicklung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen können, etwa 80 Chemikalien, die zur Herstellung chemischer Waffen verwendet werden können.
- Im Rahmen des von der EU am 21.07. beschlossenen siebten Sanktionspakets wurde Liste der mit Ausfuhrbeschränkungen Dual-Use-Güter nochmals erweitert bzw. präzisiert. Das neue Maßnahmenpaket umfasst eine Erweiterung der Liste der Kontrollen unterliegenden Güter, die zur militärischen und technologischen Stärkung oder zur Entwicklung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen können, etwa Wasserwerfer, Polizeihelme, Knüppel und Schutzschilde, Fuß- und Handschellen, Hochdruckpumpen, sogenannte Heiße Zellen, geeignet für den Umgang mit radioaktiven Stoffen, Ringmagnete, Strahlungsdosimeter, etliche Impfstoffe, medizinische Produkte, die Botulinumtoxine (das Nervengift Botox) verwenden, Halbleiter-Nanomaterialien, Lager für den Hochtemperaturbetrieb.
- Beschränkungen beim Verkauf sämtlicher Luftfahrzeuge und entsprechender Ausrüstung an russische Fluggesellschaften
- Verbot der Lieferung von Maschinen, Anlagen und Technologien für die Modernisierung von Ölraffinerien sowie von Geräten und Anlagen für die Luft- und Raumfahrt und entsprechende Ersatzteile nach Russland
Quellen: Außerordentliche Tagung des Europäischen Rates, 24. Februar 2022 und BESCHLUSS (GASP) 2022/327 DES RATES vom 25. Februar 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
- Darüber hinaus hat der Europäische Rat am 09.03. weitere restriktive Maßnahmen in Bezug auf die Ausfuhr von Gütern der Seeschifffahrt und von Funkkommunikationstechnologie nach Russland verhängt.
- Im zweiten EU-Sanktiosnpaket wurden insbesondere Exportverbote verhängt, die es Russland unmöglich machen, seine Ölraffinerien zu modernisieren.
- Am 06.04. wurden die Ausfuhrverbote um Quantencomputer, Halbleiter, Transportausrüstung und weitere Produkte erweitert, die die technologische Basis und industrielle Kapazität Russlands treffen sollen.
- Im Rahmen des vierten Sanktionspakets der EU wurden außerdem weitere Handelsbeschränkungen für Eisen und Stahl und für Luxusgüter beschlossen.
- Außerdem wurde im vierten Sanktionspaket eine umfassende Beschränkung der Ausfuhr von für die Energiewirtschaft bestimmten Ausrüstungen, Technologien und Dienstleistungen eingeführt.
- Im fünften Sanktionspaket der EU wurde ein Einfuhrverbot für Kohle aus Russland erlassen. Darüber hinaus wird auch die Einfuhr von Holzerzeugnissen, Zement, Aluminiumblech, Silber und Meeresfrüchte bis hin zu alkoholischen Getränken verboten. Darüber hinaus hat die EU den Import russischer Düngemittel eingeschränkt.
- Im sechsten EU-Sanktionspaket wurde ein ein vollständiges Einfuhrverbot für alle russischen Erdöl- und Erdölerzeugnisse auf dem Seeweg verhängt. Nicht sanktioniert wurde der Bezug über Pipelines. Deutschland und Polen haben unabhängig davon beschlossen, alle russischen Ölimporte (über Seewege und Pipelines) einzustellen. Bis Jahresende werden nur noch Lieferungen über den südlichen Teil der Druschba-Pipeline Öl in die EU geleitet. Eine vorübergehende Ausnahme ist für Rohölimporte per Pipeline in jene EU-Mitgliedstaaten vorgesehen, die aufgrund ihrer geografischen Lage unter einer besonderen Abhängigkeit von russischen Lieferungen leiden und keine gangbaren Alternativen haben. Darüber hinaus profitieren Bulgarien und Kroatien von vorübergehenden Ausnahmen für Ölimporte auf dem Seeweg und Vakuumgasöl. Auch wurde es verboten, Versicherungen für Tankschiffe mit russischem Öl zu verkaufen.
- Das Ölembargo umfasst auch Ölmischungen aus anderen Ländern, soweit sie russisches Rohöl enthalten.
- Wie andere G7-Staaten hat auch die EU ein Importstopp von russischem Gold und Schmuck ausgesprochen. Dies ist Teil des siebten Sanktionspakets. Demnach ist es verboten, Gold unmittelbar oder mittelbar zu kaufen, in die EU einzuführen oder zu verbringen, wenn es russischen Ursprungs ist und nach dem 22. Juli 2022 aus Russland in die EU oder ein Drittland ausgeführt wurde. Das Embargo umfasst das Edelmetall einschließlich platiniertem Gold in Rohform, als Halbzeug oder Pulver, Abfälle und Schrott von Gold, inklusive Goldplattierungen und Goldmünzen, Schmuck sowie Gold- und Silberschmiedewaren.
- Im achten Sanktionspaket wurde am 6. Oktober wurden Ausfuhrbeschränkungen erlassen, die darauf abzielen, Russland Schlüsseltechnologien vorzuenthalten und somit seine Fähigkeit zur Entwicklung seines Rüstungs- und Sicherheitssektors einzuschränken. Dies betrifft unter anderem:
- Kohle (einschließlich in russischen Industrieanlagen verwendeter Kokskohle)
- Elektronische Komponenten (, die in russischen Waffen verwendet werden)
- Produkte für die Luftfahrt (Hydrauliköle, Luftreifen, Bremsbeläge und Bremsklötze für Luftfahrzeuge)
- Spezielle chemische Grundstoffe
- Halbleiterbauelemente (Dioden und Transistoren) sowie elektronische integrierte Schaltungen, Speicher und Verstärker
- Außerdem gilt ein Ausfuhrverbot für Schusswaffen.
- Das achte Sanktionspaket umfasst auch Einfuhrbeschränkungen. Für eine ganze Reihe von Gütern, die im Anhang XVII Teil B aufgeführt sind, ist ein Übergangszeitraum bis zum 8. Januar 2023 vorgesehen, sofern die entsprechenden Lieferverträge vor dem 7. Oktober 2022 geschlossen wurden. Unter anderem folgende Produkte dürfen nicht mehr aus Russland eingeführt werden:
- Fertig- und Halbfertigprodukte aus Stahl
- Maschinen und Geräte
- Kunststoffe
- Fahrzeuge
- Textilien
- Schuhe
- Leder
- Keramik
- Bestimmte chemische Erzeugnisse
- Schmuck (nicht aus Gold)
Preisobergrenze für russisches Öl
Am 5.12.22 ist die von der EU beschlossene Preisdeckelregelung für russisches Erdöl in Kraft getreten. Die G7-Staaten haben sich dem Regime angeschlossen, das vorsieht, dass Unternehmen aus der EU (mit Ausnahme Ungarns), aus den USA, Großbritannien, Kanada, Australien und Japan Rohöl nicht mehr in Drittländer verschiffen oder Rohöllieferungen versichern dürfen, wenn es aus Russland stammt und zu mehr als 60 US-Dollar pro Barrel verkauft wird.
Nachdem westliche Staaten einen Preisdeckel für russisches Öl eingeführt haben, Russland unternimmt als Reaktion darauf Schritte, um die Anwendung dieser Maßnahme zu verhindern. Bis Jahresende solle ein Mechanismus beschlossen werden, der russischen Öllieferanten verbietet, Preisobergrenzen einzuhalten.
Über die Auswirkungen des Russland-Ukraine-Konflikts auf die Energieversorgung bayerischer Unternehmen (z.B. Preisentwicklungen und Hilfsmaßnahmen) halten wir Sie hier auf dem Laufenden.
Verkehrssektor
In unserem Fokusthemen-Ratgeber "Transport und Logistik" finden Sie alle aktuellen Informationen und Hintergründe zu den Auswirkungen des Russland-Ukraine-Kriegs auf den Verkehrssektor.
- Die EU hat ihren Luftraum für russische Flugzeuge – auch Privatmaschinen – geschlossen.
- Das fünfte Sanktionspaket umfasst ein das Verbot für russische Schiffe und von Russland betriebene Schiffe, die EU-Häfen anzulaufen. Zusätzlich wurde ein vollständiges Verbot der Tätigkeit von russischen und belarussischen Speditionen in der EU beschlossen. Ausnahmen betreffen bestimmte lebensnotwendige Güter wie Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse, humanitäre Hilfe sowie Energie. Für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen bei der Ausfuhr ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zuständig (BAFA). Die Behörde hat das Antragsformular ELAN-K2 auf ihrer Website bereitgestellt. Die Genehmigungen können auch direkt über die E-Mail-Adresse embargo-transport@bafa.bund.de beantragt werden.
- Im siebten Sanktionspaket der EU wird ein Verbote für den Zugang zu Schleusen für russische Schiffe bzw. Unternehmen ausgesprochen.
- Seit dem achten Sanktionspaket sind jegliche Transaktionen mit dem Russischen Seeschiffsregister verboten.
Individuelle Sanktionen (Einreise- oder Durchreisebeschränkung, Einfrieren der Vermögenswerte)
- Der Rat der EU hat innerhalb des bestehenden Sanktionsrahmens gegen weitere Personen restriktive Maßnahmen verhängt. Es handelt sich dabei um Mitglieder der russischen Staatsduma, die am 19. September 2021 für die Halbinsel Krim und Sewastopol gewählt wurden (Originalquelle).
- Außerdem verhängte die EU im Rahmen des Sanktionspakets vom 23.02.2022 Sanktionen gegen die 351 Mitglieder des russischen Parlaments, die für die Anerkennung der Gebiete Lugansk und Donezk gestimmt haben, sowie 27 weitere Personen und einige Organisationen.
- Ebenfalls mit individuellen Sanktionen belegt worden sind die Mitglieder des Nationalen Sicherheitsrates der Russischen Föderation.
- Auch 26 russische Unternehmer, Beamte, Militärs und Journalisten sowie ein Versicherungsunternehmen wurden mit Sanktionen belegt.
- Die Liste der sanktionierten Personen wurde außerdem um Personen erweitert, die Verbindungen zur technologischen und industriellen Basis der russischen Verteidigung, gegen die strengere Ausfuhrbeschränkungen verhängt werden, und zwar für Güter mit doppeltem Verwendungszweck und für Güter und Technologien, die zu technologischen Verbesserungen im Verteidigungs- und Sicherheitssektor Russlands beitragen könnten, haben.
- Darüber hinaus hat der Rat Sanktionen gegen prominente Oligarchen, Lobbyisten und Propagandisten, die das Narrativ des Kremls über die Lage in der Ukraine verbreiten, sowie gegen wichtige Unternehmen in den Branchen Luftfahrt, Militärgüter und Güter mit doppeltem Verwendungszweck, Schiffbau und Maschinenbau beschlossen.
- Auch im fünften Sanktionspaket der EU wurden weitere Personen sanktioniert, darunter russische Unternehmer, Medienmanager und Beamte.
- Im sechsten Sanktionspaket wurden Mitarbeiter von Sicherheitsdiensten und Militärs, Oligarchen und Medienvertreter sowie deren Familienangehörige und Unternehmen aus dem Industrie- und Technologiesektor sanktioniert.
- Im siebten Sanktionspaket kamen nochmals weitere Personen auf die Liste, darunter unter anderem Moskaus Bürgermeister, weitere Regionalpolitiker und Industrielle.
- Auch das achte Sanktionspaket der EU, das am 6. Oktober verabschiedet wurde, enthält neue individuelle Strafmaßnahmen gegen Personen und Einrichtungen.
- Außerdem wurde im Zuge dessen eine neue Kategorie bzw. Liste für Sanktionsumgeher eingeführt. in welcher Personen aufgeführt werden, die die EU-Sanktionen umgehen. Wenn betreffende Personen etwa Güter oder Waren in der EU kaufen, sie in Drittländer verbringen und dann nach Russland, wäre dies eine Umgehung von Sanktionen, sodass die Personen in der Liste aufgeführt würden.
50%-Regel: Die EU-Kommission hat klargestellt, dass ein Unternehmen, dessen Anteile (Aktien) mehrheitlich im gemeinsamen Eigentum von zwei oder mehreren sanktionierten Personen steht, in seiner Gesamtheit den Sanktionen unterliegt, auch wenn keine dieser Personen mehr als 50% der Unternehmensanteile hält. In den USA wird diese Regel seit 2008 angewandt, in der EU bisher nicht. Es komme auf eine Gesamtbetrachtung an, so die Klarstellung: Wenn im Eigentum einer Person auf der Sanktionsliste 30% des Unternehmens stehen und weitere 25% im Eigentum einer weiteren sanktionierten Person, dann sollte ein solches Unternehmen als gemeinsames Eigentum und als unter gemeinsamer Kontrolle sanktionierter Personen stehend betrachtet werden. Transaktionen mit einem solchen Unternehmen würden als indirekte Bereitstellung von Vermögenswerten und wirtschaftlichen Ressourcen an Sanktionierte angesehen
Visavergabe
- Diplomaten und verwandte Gruppen sowie Geschäftsleute verlieren ihren privilegierten Zugang zur Europäischen Union. Der Goldene Pass für russische Staatsbürger wird abgeschafft.
Sonstige Sanktionen
- Die russischen Staatsmedien RT und Sputnik werden in der EU verboten. Im sechsten Sanktionspaket wurden außerdem die staatlichen Sendeanstalten Rossiya RTR/RTR Planeta, Rossiya 24/Russland 24 und TV Centre International verboten.
- Im dritten Paket wurden neue Investitionen in den russischen Energiesektor wurden verboten.
- Das vierte Sanktionspaket der EU umfasst unter anderem ein Verbot, Ratingdienste für russische Personen oder Organisationen zu erbringen oder ihnen Zugang zu entsprechenden Abonnementdiensten zu gewähren.
- Die EU verbietet mit dem fünften Sanktionspaket die Teilnahme russischer Unternehmen an der Vergabe öffentlicher Aufträge in den Mitgliedstaaten.
- Das sechste EU-Sanktionspaket umfasst unter anderem das Verbot von Buchführungs-, PR- und Beratungsdienstleistungen sowie Cloud-Diensten für die Regierung Russlands oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen. Ausnahmeregelungen existieren allerdings etwa für unbedingt erforderliche Dienstleitsungen mit vor dem 4. Juni geschlossenen Verträgen, Mandanten, die einen EU-Eigentümer besitzen oder humanitäre Zwecke.
- Die Liste an verbotenen Dienstleistungen wurde im Rahmen des achten Sanktionspakets um die Branchen IT-Beratung, Rechtsberatung sowie Architektur- und Ingenieurleistungen erweitert.
- Bestandteil des achten Sanktionspakets ist das Verbot für EU-Staatsangehörige, Sitze in Führungsgremien russischer Staatsunternehmen einzunehmen.
Beschränkungen der Wirtschaftsbeziehungen zu Donezk und Luhansk
- Einfuhrverbot für Waren aus Lugansk und Donezk
- Handels- und Investitionsbeschränkungen im Zusammenhang mit bestimmten Wirtschaftssektoren
- Verbot der Erbringung touristischer Dienstleistungen
- Ausfuhrverbot für bestimmte Waren und Technologien
Quellen: BESCHLUSS (GASP) 2022/265 DES RATES vom 23. Februar 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen und Pressemitteilung „EU sanctions against Russia EN“
Hermes-Bürgschaften
- Die Bundesregierung hat die Übernahme von Exportkreditgarantien und Investitionsgarantien des Bundes für Russland und Belarus am 24.02.2022 bis auf weiteres ausgesetzt. Es werden für diese Länder keine Anträge auf Übernahme von Exportkreditgarantien und Investitionsgarantien bearbeitet.
- Am 26.02.2022 ist zudem ein EU-weites Verbot von Exportkredit- und Investitionsgarantien für Russland in Kraft getreten.
- Bereits bestehende Exportkredit- und Investitionsgarantien sichern Exporteure, finanzierende Banken und Investoren weiterhin gegen Zahlungsausfälle und politische Risiken in Russland und Belarus ab.
- Dort, wo noch Lieferungen oder Auszahlungen aus Finanzkrediten ausstehend sind, hat der Deckungsnehmer Euler Hermes vorab zu kontaktieren.
Für Sammeldeckungen gilt: für bereits erfolgte Versendungen besteht weiter Deckungsschutz. Für neue Versendungen hingegen besteht ab sofort kein Deckungsschutz mehr. - Weitere Infos finden Sie auf agaportal.de oder unter investitionsgarantien.de
- Für die Lieferung von humanitären Gütern sind zum Teil Ausnahmen vorgesehen. Es muss allerdings ein sicherer Zahlungsweg nachgewiesen werden und vor der Versendung die Zustimmung der Ministerien (BMF sowie BMWK) eingeholt werden.
- Die aktuelle Situation stellt eine Änderung der Sach- und Rechtslage dar, daher können Grundsatzzusagen in der Regel nicht in endgültige Deckungen umgewandelt werden. Der Deckungsnehmer sollte daher unbedingt vor Vortragsabschluss mit seinen Auslandskunden auf Euler Hermes zugehen.
Stopp des Zertifizierungsverfahrens für Nord Stream 2
- Die Bundesregierung zieht den Versorgungssicherheitsbericht der Vorgängerregierung für die Gasleitung Nord Stream 2 zurück. Dies hat das BMWK der Bundesnetzagentur in einem Schreiben mitgeteilt. Solange der Versorgungssicherheitsbericht nicht aktualisiert ist, kann keine positive Zertifizierungsentscheidung durch die Bundesnetzagentur ergehen. Damit kann Nord Stream 2 erst einmal nicht in Betrieb gehen.
USA Die Vereinigten Staaten haben die normalen Handelsbeziehungen zu Russland und Belarus ausgesetzt.
Ein- und Ausfuhrbeschränkungen
- Die USA beschließen ein Embargo für
- russisches Erdöl,
- Erdgas,
- LNG
- und Kohle.
- Das Bureau of Industry and Security hat eine Regelung erlassen, die umfangreiche neue Beschränkungen in den Export Administration Regulations (EAR) vorsieht, die nach Angaben des Weißen Hauses mehr als die Hälfte der russischen Hightech-Importe unterbinden werden.
- Außerdem wurden weitere Maßnahmen zur Exportkontrolle für Anlagen, die an Russland zwecks Öl- und Gasförderung geliefert werden, verhängt.
- Die USA blockieren russische Rüstungsunternehmen vollständig.
- Die Vereinigten Staaten haben am 11. März ein Importverbot verkündet für
- Wodka,
- Diamanten
- und Meeresfrüchte wie etwa Kaviar aus Russland.
- Die US-Exportverbotsliste (u.a. Luxusgüter) finden Sie hier. Die Sanktionen gegen den russischen Diamantenproduzenten Alrosa wurden noch einmal verschärft.
- Am 9. Mai verkündete das US-Handelsministerium, dass weitere Produkte mit Exportverboten belegt werden. Auf der Liste der Sanktionen gegen russische Wirtschaftsbereiche stehen nun:
- Anlagen zur Öl- und Gasförderung sowie der Raffinierung von Erdöl
- Die Liste der Sanktionen gegen russische Wirtschaftsbereiche wird um 205 Positionen und sechs Nomenklaturzeichen des harmonisierten Warenbeschreibungs- und Codierungssystems ergänzt, etwa um
- Messer und Klingen für Maschinen
- Strahltriebwerke, Hydraulik- und Pneumatikmotoren
- Klimaanlagen
- Kühlschränke und Gefrierschränke
- Feuerlöscher
- Hebevorrichtungen
- Bulldozer
- Maschinen zum Drucken, Bügeln, Metallschneiden sowie Kopierer
- Industrieroboter
- Kugellager, Rollager
- DC/AC-Motoren
- Stromgenerator und Transformatoren
- Nickel-Cadmium-Batterien
- Ausrüstung für Rundfunk und Fernsehen
- Fahrzeuge für den Gütertransport, Anhänger und Auflieger
- Ausrüstung für Fotolabore
- geodätische oder topographische Instrumente
- Ausnahmenanträge vom Exportverbot, dem Verbot der Wiederausfuhr oder dem inländischen Transport der gelisteten Güter stehen unter Ablehnungsvorbehalt (US-Ablehnungsrichtlinie). Für Waren, deren Lieferung aus Gesundheits- und Sicherheitserwägungen erforderlich ist, sowie im Rahmen humanitärer Hilfe können Genehmigungen im Rahmen von Einzelfallentscheidungen getroffen werden. Das Verbot wird voraussichtlich auch für Erzeugnisse greifen, die außerhalb der USA als direkte Produkte US-amerikanischer Software oder Technologien hergestellt werden und nach der „foreign produced direct product"-Regelung bei Exporten in bestimmte sensible Länder eine Ausfuhrgenehmigung des Bureau of Industry and Security (BIS) benötigen.
- Die USA haben der russischen Fluggesellschaft Rossiya vorübergehend die Exportprivilegien entzogen. Somit dürfe Rossiya keine Waren mehr aus den USA und auch keine US-Produkte aus dritten Ländern beziehen, teilte das US-Handelsministerium mit. Die Restriktion sei für 180 Tage mit einer Verlängerungsoption verhängt worden. Zuvor hatten die USA bereits den russischen Airlines Aeroflot, Utair und Azur Air sowie der Frachtfluggesellschaft Aviastar-Tu die Exportprivilegien verwehrt.
- Am 25. Juni 2022 kündigten die USA im Rahmen des G7-Treffens in Ellmau ein gemeinsames Importverbot von russischem Gold an. Die Sanktionen sollen nun von den einzelnen Ländern bzw. der EU umgesetzt werden.
Verschuldungs- und Beteiligungsverbote
- Um die Möglichkeiten Russlands zur Finanzierung einzuschränken, hat das OFAC die Verschuldungs- und Kapitalbeteiligungsbeschränkungen für Russland auf weitere wichtige Aspekte der russischen Wirtschaft ausgeweitet.
Finanzsanktionen
- US-Bürgern und Institutionen sind nun Transaktionen mit der Russische Zentralbank verboten, zudem kann die Notenbank in Moskau damit weltweit keine Geschäfte in US-Dollar mehr durchführen.
- Sperrung von drei russischen Direktinvestitionsfonds. Darunter:
Russian Direct Investment Fund (RDIF)
JSC RDIF (Verwaltungsgesellschaft)
LLC RVC (Tochtergesellschaft) - Das US-Finanzministerium verhängte außerdem Sanktionen gegen Sberbank, VTB Bank, Otkritie, Novikombank, Sovcombank und Moscow Industrial Bank.
- Es wurde US- Personen verboten, Transaktionen mit der russischen Zentralbank, Sberbank, dem Nationalen Vermögensfonds und dem Finanzministerium zu tätigen. Jedoch beschloss das US Finanzministerium am 14. Juni Ausnahmen. Gestattet sind nunmehr wieder Abwicklungen betreffend LNG, Erdölprodukte und Erdgas, Kohle, Holz und Uran sowie Kernenergie, zudem Geschäfte um Wärmeenergie und im Bereich der erneuerbaren Energien.
- Das Office of Foreign Assets Control (OFAC) des US-Finanzministeriums hat am 9. Dezember 2022 17 Tochtergesellschaften der VTB Bank auf seine Sanktionsliste gesetzt: Immobilienentwickler SG-Development JSC, die Estate Management LLC, Fahrradverleiher Citibike JSC und weitere Unternehmen mit Sitz in Russland. Zudem werden die in Großbritannien ansässige Embassy Development Limited und die zypriotische ITC Consultants Cyprus sanktioniert.
US-Sanktionen gegen Nord Stream 2 AG
Das Finanzministerium in Washington erklärte am 23.02.2022, dass Geschäfte mit dem Betreiber Nord Stream 2 AG innerhalb einer Woche beendet werden müssten.
Individuelle Sanktionen
- Zahlreiche Personen wurden in die Specially Designated Nationals-Liste des Office of Foreign Assets Control hinzugefügt und unterliegen somit scharfen Sanktionen. Diese Liste wird kontinuierlich fortgeschrieben.
- Außerdem verhängen die USA Sanktionen gegen Russische Unternehmen, die mit der Rüstungsindustrie verbunden sind sowie technische Reparaturbetriebe. Auch JSC Mikron, der größte Chip-Produzent Russlands, der mehr als 50% der russischen Mikroelektronik exportiert, sowie „böswillige Cyber-Akteure der russischen Regierung“ werden sanktioniert.
- Am 30. September 2022 haben die USA weitere Sanktionen gegen 57 russische Unternehmen verhängt: wegen Verstößen gegen Exportkontrollreglements. Die Unternehmen werden fortan in der BIS-Handelsbeschränkungsliste (Enitity-List) geführt. Den gelisteten juristischen Personen darf keine US-amerikanische Hochtechnologie verkauft oder zur Verfügung gestellt werden. Nach Angaben des US-Handelsministeriums hätten die gelisteten Unternehmen versucht, Waren US-amerikanischen Ursprungs zur Unterstützung des russischen Militärprogramms zu erwerben, bzw. gekauft.
Luftverkehr
- Der Luftraum über den USA wurde für russische Flugzeuge gesperrt.
- Am 07.04. hat das US-Handelsministerium für 180 Tage den drei Fluggesellschaften Aeroflot, Utair, Azur Air Exportprivilegien entzogen. Die drei Fluggesellschaften verlieren Zugang zu US-amerikanischen Produkten sowie aus dem Ausland reimportierter Waren.
- Die USAhaben weitere 25 russische Flugzeuge der Fluggesellschaften Red Wings, Nordwind, S7 Airlines, I-Fly und Yamal Airlines wegen Exportverstößen auf ihre Sanktionsliste gesetzt. Verboten sind nun Wartung, das
Betanken und die Versorgung der Liner mit Ersatzteilen. Bereits im März hatte das US-Handelsministerium rund 100 Flugzeuge aus Russland stillgelegt.
Keine Beratungsdienstleistungen mehr für Russland
- US-amerikanische Unternehmen und Einzelpersonen dürfen künftig keine Buchhaltungs-, Treuhand- und Beratungsdienste in Russland mehr anbieten. Das entsprechende Verbot des US-Finanzministeriums tritt am 7. Juni in Kraft. Außerdem wurde amerikanischen Wirtschaftsprüfern und Ratingagenturen ab dem 20. August das Russland-Geschäft verboten.
Individuelle Sanktionen (Einreise- oder Durchreisebeschränkung, Einfrieren der Vermögenswerte)
- Wladimir Putins und Sergei Lawrows Vermögenswerte wurden eingefroren.
- Sanktionen gegen fünf russische Banken und drei russische Staatsbürger wurden eingeführt.
- Mehr als 370 Beamte, Geschäftsleute und Journalisten wurden in einem ersten Schritt mit Beschränkungen. belegt. Darunter befanden sich Mitglieder der Regierung und regionaler Behörden, große Geschäftsleute und ihre Familien sowie Parlamentarier.
Die Liste der sanktionierten Personen und Unternehmen wurde am 24. März, 31. März, 21. April, 04. Mai, 29. Juni, 26. Juli, 5. Oktober und 13. Dezember 2022 erweitert.
Ein- und Ausfuhrbeschränkungen
- Exportverbot für hochwertige und technische Ausrüstungen und Komponenten in den Bereichen Elektronik, Telekommunikation und Luft- und Raumfahrt.
- Großbritannien führte, ähnlich der EU-Sanktionen, ein Exportverbot von Luxusgütern ein. Zusätzlich werden Strafzölle in Höhe von 35% zum bestehenden Zollsatz auf russische Importwaren wie Wodka, Metalle und Düngemittel erhoben.
- Am 5. Mai verhing das Vereinigte Königreich Sanktionen gegen den russischen Stahlkonzern Evraz. Alle Vermögenswerte des Unternehmens in Großbritannien wurden eingefroren. Britischen Staatsbürgern und Unternehmen sind sämtliche Transaktionen mit dem Konzern untersagt.
- Am 22. Juni erließ die Britische Regierung neue Ausfuhrbeschränkungen. Exporteuren wurde beispielsweise untersagt, Produkte zu liefern, die in Russland zu „Repressalien“ eingesetzt werden könnten. Exportverbote wurden auch für Komponente und Technologien zur Herstellung von chemischen oder biologischen Waffen, Ausrüstung für Seefrachttransporte und Ölverarbeitung, Flugzeugtreibstoffe und andere Produkte verhängt.
- Großbritannien hat am 24. Juni eine Reihe von Exportsanktionen gegen Russland verhängt.
- Verboten ist die Ausfuhr von Bargeld in Pfund Sterling
- sowie die Erbringung technischer Hilfeleistung, von Finanzdienstleistungen und Vermittlungsdiensten.
- Untersagt ist außerdem der Export von Waren, die „zu Repressalien eingesetzt“ werden könnten. Exportverbote wurden auch für Komponenten und Technologien zur Herstellung von chemischen oder biologischen Waffen, Ausrüstung für Seefrachttransporte und zur Ölverarbeitung, Flugzeugtreibstoff und andere Waren für wichtige Wirtschaftsbereiche verhängt.
- London hat seine Sanktionsmaßnahmen auf Russlands Öl und Ölprodukte, Kohle und Kohleprodukte sowie auf Gold ausgeweitet. Danach ist es verboten, die Güter unmittelbar oder mittelbar zu kaufen, bereit zu stellen und zu liefern. Das Einfuhrverbot für Gold russischen Ursprungs gilt bereits seit dem 21. Juli, der Kohlebann tritt am 10. August in Kraft und das Ölembargo am 31. Dezember.
Finanzsanktionen
- Die russische Nationalbank Sberbank wird daran gehindert, Zahlungsabwicklungen in Pfund zu tätigen, sodass der Zugang zum britischen Finanzmarkt gesperrt ist.
- Außerdem werden die Vermögenswerte von drei weiteren Banken eingefroren:
- VEB
- Sovcombank
- Otkritie
Sanktionen im Verkehrs- und Transportbereich
- Großbritannien sperrt Häfen für das Einlaufen von russischen Schiffen.
- GB sperrt außerdem den Luftraum für russische Flugzeuge.
- Großbritannien hat am 19. Mai weitere Sanktionen gegen die russische Luftfahrt verhängt. Laut einer Bekanntmachung des britischen Außenministeriums und des Verkehrsministeriums wurde den Fluggesellschaften Aeroflot, Ural Airlines und Rossiya verboten, ihre ungenutzten Flughafenslots im Vereinigten Königreich zu verkaufen.
- Großbritannien hat seine Russlandsanktionen in der Luftfahrtindustrie am 1. August gelockert. Erlaubt sind
nach der neuen „Licence“ nunmehr die direkte oder mittelbare Versicherung und Rückversicherung für bestimmte Luftfahrtprodukte und -technologien, wie Gasturbinentriebwerke für Flugzeuge und dafür konstruierte Bauteile. Zudem deren Export,
die direkte oder mittelbare Lieferung und Bereitstellung von technischem Support und Finanz- oder Vermittlungsdienstleistungen. Zuvor hatte bereits die EU einige Waren und Dienstleistungen für die Luftfahrt von der Liste der Liefer- und Dienstleistungsverbote für
Russland gestrichen.
Übernahme von EU-Sanktionen gegen Russland
- Die Schweiz setzt die Sanktionen in Abstimmung mit der EU in Kraft. Die Vermögen der gelisteten in der EU-Sanktionen Personen und Unternehmen sind ab sofort gesperrt. Die Eröffnung neuer Geschäftsbeziehungen bleibt wie zuvor schon verboten.
Am 25. März zog die Schweiz erneut nach und übernahm jene Maßnahmen, die von der EU im Rahmen des vierten Sanktionspakets getroffen wurden. Sanktioniert sind nunmehr:
- Export von Waren und Dienstleistungen für den russischen Energiesektor
- Einfuhr von Eisen- und Stahlwaren aus Russland
Export von Luxusartikeln in die Russische Föderation - Export von Gütern für die Seeschifffahrt nach Russland
- Finanztransaktionen mit sanktionierten russischen staatseigenen Unternehmen und Beteiligungen an Unternehmen, die im Energiebereich tätig sind
- Bereitstellung von Krediten oder anderen Finanzmitteln an diese Unternehmen
- Am 27. April 2022 erließ die Schweiz erneut weitere Sanktionen gegen die Russische Föderation. Es wurde gem. der EU-Sanktionen die Einfuhr von Braun- und Steinkohle, Holz, Zement, Meeresfrüchten und Kaviar aus Russland gestoppt. Zudem beschloss die Alpenrepublik Ausfuhrverbote für Güter, „die zur Stärkung der industriellen Kapazitäten Russlands beitragen können“, wie der Bundesrat in Bern mitteilte. Mit dem Entscheid setze die Schweiz die jüngsten EU-Sanktionen gegen Russland um.
- Am 20. Mai hob die Schweiz ihre Sanktionen gegen den russischen Düngemittel-Giganten Eurochem auf, nachdem der sanktionierte Unternehmer Andrej Melnitschenko sich als Begünstigter der Firma zurückgezogen und den Eurochem-Verwaltungsrat verlassen hatte. Laut eines Zeitungsberichts übertrug Melnitschenko seine Anteile an seine Ehefrau. Damit lägen dem Wirtschaftsministerium (SECO) keine Hinweise darauf vor, dass Eurochem im Besitz einer sanktionierten Person sei oder von einer sanktionierten Person kontrolliert werde, hieß es.
Am 10. Juni hat der Schweizer Bundesrat beschlossen, die Maßnahmen des sechsten EU-Pakets vollständig zu übernehmen.
- Die Liste der sanktionierten natürlichen und juristischen Personen entspricht damit der der EU.
- Die Schweiz übernimmt das Embargo auf Rohöl und bestimmte Erdölerzeugnisse aus Russland. Das Embargo tritt nach Übergangsfristen bis Anfang 2023 schrittweise in Kraft.
- Im Finanzbereich ist neuerdings die Erbringung von Audit- und Beratungsdienstleistungen für Unternehmen verboten.
- Auch die Liste der mit einem Ausfuhrverbot belegten Güter, die zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands oder zur Entwicklung seines Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten, sowie die Liste der zur Einfuhr verbotenen wirtschaftlich bedeutenden Güter wurden erweitert.
Am 3. August hat die Schweiz weitere Sanktionen gegenüber Russland verhängt. Damit übernimmt Bern auch die neuesten Sanktionen der EU. Die Maßnehmen im Überblick:
- Es handelt sich dabei in erster Linie um das Verbot, Gold und Golderzeugnisse aus Russland zu kaufen, einzuführen oderzu transportieren. Dienstleistungen im Zusammenhang mit diesen Gütern sind neu ebenfalls
verboten. - Keine der Sanktionsmaßnahmen gegenüber Russland ist gegen den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln zwischen Drittländern und Russland
gerichtet, so die Klarstellung aus Bern. - Um Störungen der Zahlungswege zu vermeiden, hat der Bundesrat in Analogie zur EU zudem zwei neue Ausnahmen geschaffen für Transaktionen im Zusammenhang mit russischen Agrarerzeugnissen und Öl-Lieferungen in Drittländer.
- Mit der Sberbank ist die größte russische Bank neu der Vermögenssperre und dem Bereitstellungsverbot unterstellt. Um die geordnete Abwicklung von Geschäften oder den Verkauf von Tochtergesellschaften
der Sberbank zu gewährleisten, werden neue Ausnahmebestimmungen eingeführt. - Bereits Ende Juli hatte die Schweiz 54 Personen und 9 Organisationen und Unternehmen neu auf
die Sanktionsliste gesetzt. Die Schweizer Liste der sanktionierten Personen und Organisationen entspricht nun vollständig derjenigen der EU.
Bern hat sich am 23. November dem achten EU-Sanktionspaket gegen Russland angeschlossen:
- Einschließlich der Regelung zur Preisobergrenze für russisches Rohöl und Ölprodukte sowie der Beschränkungen für bestimmte Stahlerzeugnisse und Güter, die für die Luft- und Raumfahrtindustrie bestimmt sind.
- Darüber hinaus ist verboten worden, Dienstleistungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie sowie Architektur für die russische Regierung und russische Unternehmen zu erbringen.
Zudem hat der Bundesrat am 16. Dezember bestimmte Sanktionsmaßnahmen gegenüber Russland angepasst und so auch die aktuellen von der EU im Rahmen des neunten Sanktionspaketes verhängten Restriktionen übernommen.
Einreisebestimmungen und Luftraumsperrungen
- Der Bundesrat hat auch entschieden, das Abkommen von 2009 über die Visaerleichterung für Russinnen und Russen teilweise zu suspendieren.
- Außerdem wird – im Einklang mit den Luftraumsperrungen in anderen europäischen Ländern – der schweizerische Luftraum für alle Flüge aus Russland und für alle Flugbewegungen von Luftfahrzeugen mit russischer Kennzeichnung gesperrt (Ausnahme von Flügen zu humanitären, medizinischen oder diplomatischen Zwecken).
Finanzsanktionen
- Japan friert die Vermögenswerte von drei russischen Banken (VEB.RF, Promsvyazbank, Bank Rossiya) ein.
- Außerdem hat die Japanische Regierung Sanktionen gegen die zwei russischen Finanzinstitute Rosselchosbank und die Moskauer Kreditbank (MCB) sowie gegen die Belarussische Bank für Entwicklung und Wiederaufbau (Belinvestbank) verhängt. Die Vermögenswerte der genannten Kreditinstitute werden eingefroren, verboten sind alle Finanztransaktionen mit den Banken.
Ein- und Ausfuhrbeschränkungen
- Japan verhängt Sanktionen gegen Ausfuhren mit dem russischen Militär verbundene Einrichtungen, gegen Ausfuhren von kontrollierten Gütern, die in der international vereinbarten Liste aufgeführt sind, und von anderen Gütern mit doppeltem Verwendungszweck wie Halbleitern. Dies betrifft insbesondere die Lieferung von Halbleitersendungen. Ab dem 20. Mai greift eine Erweiterung der Sanktionsliste für Exporte. Dann gelten Ausfuhrbeschränkungen auch für Technologie-Produkte, wie 3D-Drucker und Quantenrechner (Quelle: Kommersant)
- Exportverbot für Luxusgüter nach Russland
- Japan hat die Ausfuhr von Bulldozern, Muldenkippern und anderen Lastkraftwagen nach Russland verboten. Diese Warenliste für Ausfuhrverbote nach Russland wurde am 17. Juni erweitert. Unter anderem betroffen sind Holz und Holzwaren, Produkte aus der Bahnindustrie, Baumaschinen und Bauteile für Transportfahrzeuge.
- Tokiohat außerdem am 5. Juli den Import von Gold aus Russland verboten.
- Am 26. September hat Japan den Russlandexport von Produkten im Zusammenhang mit chemischen Waffen wurde verboten.
Individuelle Sanktionen
- Aussetzung der Erteilung von Einreisevisa nach Japan für benannte, mit Russland verbundene Personen und Einfrieren der Vermögenswerte benannter, mit Russland verbundener Personen und Einrichtungen in Japan. Quelle: Ministry of Foreign Affairs of Japan
- Sanktionen gegen weitere 24 natürliche und 80 juristische Personen
- Die individuellen Sanktionen wurden am 18.März, 5. April, 10. Mai, 27. Juni und 5. Juli auf weitere natürliche und juristische Personen sowie Industrie-Unternehmen ausgeweitet.
Dienstleistungsverbote
- Japan verbietet ab dem 5. September, Russland Dienstleistungen für Buchhaltung, Consulting und Audit zu erbringen.
Südkorea liefert keine strategischen Güter mehr nach Russland.
Individuelle Sanktionen
- Kanada verhängt Sanktionen gegen zehn hochrangige Mitarbeiter der Konzerne Gazprom und Rosneft.
- Des Weiteren wurden weitere 160 Mitglieder des russ. Föderationsrates sanktioniert. Außerdem beschränkt Kanada den Export von Waren und Dienstleistungen nach Russland (Quelle).
- Am 19. April 2022 hat die Kanadische Regierung die Liste sanktionierter Personen erneut erweitert. Unter anderem wurden die Direktorin der russischen Zentralbank Elwira Nabiullina sowie Töchter des russischen Präsidenten Wladimir Putin in die Sanktionsliste aufgenommen.
- Am 8. Mai kündigte die Kanadische Regierung Sanktionen gegen 21 Einzelpersonen an. Betroffen seien Oligarchen und Personen, die dem „Regime“ im Land nahestünden. Außerdem sollen 19 Personen und 5 Unternehmen aus dem russischen Verteidigungssektor sanktioniert werden.
- Am 20. Mai und am 31. Mai wurden zudem noch einmal insgesamt 36 weitere Personen sanktioniert.
- Kanada hat am 27. Juni neue Strafmaßnahmen gegen Russland angekündigt, die die Rüstungs- und IT-Industrie sowie den Medienbereich betreffen.
So werden etwa 6 natürliche und 46 juristische Personen sanktioniert, die mit dem russischen Verteidigungssektor in Verbindung stehen. Auch 15 Ukrainer, die die russische „Spezialoperation“ unterstützen, stehen nunmehr auf Kanadas Sanktionsliste. - Am 8. Juli, 2. August, 19. August, 28. September, 17., 28. Oktober und 7. Dezember 2022 wurden weitere individuelle Sanktionen verhängt.
Die Sanktionierung bedeutet, dass allen Einwohnern und Bürgern Kanadas alle Transaktionen und die Erbringung von Finanzdienstleistungen für gelistete Personen untersagt sind.
Ein- und Ausfuhrbeschränkungen
Kanada hat am 20. Mai ein Ausfuhrverbot nach Russland beschlossen für
- alkoholische Getränke
- Tabakwaren
- diverse Textilien und Sportbekleidung
- Schuhe
- Luxusbekleidung und Accessoires
- Juwelen
- Geschirr
- Kunstobjekte
- Kommunikationsgeräte wie Computer, Mobiltelefone, Modems und Drucker
- Waren, die „zur Herstellung von Waffen durch Russland verwendet werden könnten"
Das kanadische Einfuhrverbot russischer Waren betrifft:
- alkoholischen Getränke
- Meeresfrüchte
- Fische
- Diamanten
Kanada hat am 15. Dezember 2022 seine Sanktionen gegen Gasturbinen für die Ostseepipeline Nord Stream 1 wieder in Kraft gesetzt. Ottawa war Berlin im Sommer entgegengekommen und hatte eine Ausnahme von seinen Russlandsanktionen gewährt. Diese sollte die Ausfuhr der Gasturbinen ermöglichen, die im Siemens-Werk in Montreal gewartet wurden.
Sanktionen im Verkehrs- und Logistikbereich
- Kanada sperrt Häfen für das Einlaufen von russischen Schiffen.
Dienstleistungsverbote
Die Kanadische Regierung hat seine Sanktionen gegen den russischen Öl- und Gassektor sowie die Chemieindustrie verlängert. Verboten ist das Erbringen etlicher Dienstleistungen für in diesen Bereichen tätige russische Unternehmen.
Von den Beschränkungen erfasst sind 28 Leistungen und 7 Branchen. Betroffen sind:
- Abbau von Stein- und Braunkohle,
- die Gewinnung von Rohöl und Erdgas,
- Bergbau, insbesondere der Abbau von Metallerzen,
- die Bergbauindustrie unterstützende Tätigkeiten,
- die Produktion von Koks und raffinierten Erdölprodukten,
- die Herstellung von Chemikalien und chemischen Produkten.
Die Dienstleistungsverbote betreffen unter anderem
- Arbeiten in der Baubranche,
- den Handel mit Brennstoffen wie Heizöl und verwandten Produkten, mit Metallen sowie Baumaterialien.
- Betroffen sind zudem Dienstleistungen im Güterverkehr,
- im Rahmen von Forschung und Entwicklung,
- für Wohnungen,
- Tätigkeiten in den Bereichen Werbung, Computer- und Ingenieurwesen,
- Beratungs-, Buchhaltungs- und Prüfungsleistungen, inklusive Management,
- zudem Meinungsumfragen und Marktforschung.
Einer Regierungserklärung zufolge sei es allen Personen in Kanada und jedem Kanadier außerhalb des Landes untersagt, sich wissentlich an einer Handlung zu beteiligen, die als verboten gelistete Aktivitäten erleichtert oder unterstützt.
Am 9. Juli 2022 wurde die Liste der sanktionierten Dienstleistungen im Öl-, Gas- und Chemiesektor noch einmal ausgeweitet. Die neuen Sanktionen gelten für Land- und Pipelinetransporte, die Produktion von Metallen, Fahrzeugen, Computern, elektronischen und elektrischen Geräten sowie Maschinen. Kanadische Unternehmen haben ab Inkrafttreten der Sanktionen 60 Tage Zeit, entsprechende Verträge in den Bereichen abzuwickeln.
Individuelle Sanktionen
- Die Vermögenswerte von Wladimir Putin, Sergej Lawrow, Sergej Schoigu, Mikhail Mischustin und Wladimir Kolokoltsew werden eingefroren und es wird ein Geschäftsverbot ausgesprochen.
- Australien hat Sanktionen für zahlreiche russische Unternehmen und Einzelpersonen sowie deren Familien erlassen.
- Außerdem werden 339 Mitglieder des russischen Parlaments, die für die Anerkennung der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk als unabhängige Republiken gestimmt haben, sowie acht Personen, die Führungspositionen in Banken, sozialen Medien, Öl-, Gas- und Transportunternehmen sowie in Unternehmen, die das russische Militär unterstützen, innehaben werden sanktioniert.
- Am 18. März verhängte Australien zusätzliche Sanktionen gegen 11 russsische Banken und Regierungsbehörden.
- Auch gegen den Belarussischen Präsidenten Lukaschenko und sein Umfeld wurden Sanktionen verhängt.
- Am 03. Mai, 18. Mai, 1. Juli, 2. Oktober und 10.Dezember 2022 hat Australien die individuellen Sanktionen auf weitere natürliche und juristische Personen ausgeweitet. Auf der Sanktionsliste stehen unter anderem Abgeordnete der Staatsduma, Minister der sogenannten „Volksrepubliken“ Lugansk und Donezk, Journalisten und TV-Moderatoren sowie Unternehmen aus dem militärischen Bereich verhängt.
Exportverbote
Australien hat ein Ausfuhrverbot für Luxus-Güter beinhaltet. Betroffen sind Weine, Kunstwerke, Tabakwaren, Trüffel, Vollblüter, Perlen, Kaviar und Krebstiere. Die Liste ist auf der Website der australischen Regierung veröffentlicht.
Sanktionspaket gegen Donetsk und Lugansk
Strenge Wirtschaftssanktionen gegen die Regionen Donezk und Lugansk sollen den Handel in den Bereichen Verkehr, Energie, Telekommunikation und den Sektoren Öl, Gas und Mineralien beschränken.
Ein- und Aufuhrbeschränkungen
- Neuseeland hat am 11. Oktober den Export von Wein und Meeresfrüchten nach Russland verboten.
- Zudem wurde der Import von russischem Wodka und Kaviar sowie strategisch wichtiger Rohstoffe wie Öl und Gas und deren Produktionsanlagen verboten.
Individuelle Sanktionen
- Am 18 März hat die neuseeländische Regierung Einreiseverbote gegen über 350 russische Staatsbürger verhängt. Zudem besteht ein Einreiseverbot für deren Schiffe und Flugzeuge. Außerdem wurden Banken und andere Organisationen mit Beschränkungen sanktioniert.
- Am 02.05. verkündete die neuseeländische Außenministerin neue Strafmaßnahmen gegen 170 Mitglieder des Föderationsrats (Parlamentsoberhaus) und sechs Rüstungsunternehmen. Außerdem wurden die Sanktionen gegen mehr als 400 Einzelpersonen verschärft, denen Neuseeland zuvor bereits die Einreise verboten hatte.
- Neuseeland hat am 7. Juni gegen 44 Unternehmen aus Russland und Belarus Sanktionen verhängt. Betroffen sind Gazprom und andere für Russland strategisch wichtige Unternehmen.
- Die neuseeländische Regierung hat am 1. August ein neues Sanktionspaket gegen das russische Militär angekündigt – etwa gegen dessen Dienstleister und zuliefernde Logistiker, wie den Staatskonzern der Russischen Eisenbahnen, die Versicherungsgesellschaft Sogazund eine Reihe russischer Unternehmen der Rüstungs- und Verteidigungsbranche. Die Sanktionen bedeuten das Einfrieren sämtlicher Vermögenswerte und sowie Finanztransaktionsverbote. Zudem ist Bürgern und Unternehmen Neuseelands untersagt, den sanktionierten russischen Streitkräften und mit ihnen assoziierten Firmen Waren oder Dienstleistungen bereitzustellen.
- Am 12. Oktober hat Neuseeland seine Sanktionen noch einmal nachgescchärft und weitere 75 Personen auf die Schwarze Liste gesetzt.
- Am 31. Oktober wurden weitere Sanktionen gegen 14 Russen sowie 7 Rüstungsunternehmen und russische Medienhäuser verhängt.
- Neuseeland hat am 21. November und 12. Dezember die Liste sanktionierten Personen erweitert. Auf Wellingtons schwarzer Liste stehen seither seither vier ungenannte "strategisch wichtige" russische Unternehmen sowie zahlreiche Russen und Belarussen - unter anderem Politiker und Medienvertreter.
Strafzölle
- Neuseeland hat Einfuhrzölle in Höhe von 35% auf alle Importe aus Russland verhängt. Zudem wurden neue Einfuhrverbote für russische Produkte beschlossen, wie die neuseeländische Regierung mitteilte.
- Am 18. März hat sich Norwegen einem teil der von der EU verhängten Sanktionen gegen Russland angeschlossen. Es geht dabei um die drei bis zum 9. März beschlossenen Sanktionspakete. Die norwegischen Sanktionen zielen auf Russlands Finanz-, Energie-, Transport-, Technologie- und Rüstungssektoren ab und beinhalten individuelle Sanktionen gegen einzelne Personen und Organisationen.
- Ab Mai 2022 sind alle norwegischen Häfen für Schiffe unter russischer Flagge geschlossen. Das Verbot gilt für Handelsschiffe, Yachten und Kreuzfahrtschiffe. Fischereischiffe sind hiervon ausgenommen.
Russische Gegensanktionen
Die Russische Föderation reagiert auf die Sanktionsmaßnahmen des Westens ihrerseits mit umfangreichen Gegensanktionen. Die - formalen - russischen Sanktionen umfassen unter anderem Ausfuhrverbote für zahlreiche Güter, Kapitalverkehrs- und Devisenkontrollen, die Legalisierung von Grauimporten, die Sanktionierung einer Reihe natürlicher und juristischer Personen, Einschränkungen bezüglich der freien Geschäftstätigkeit ausländischer Unternehmen, Androhung von Enteignungen gegenüber ausländischen Unternehmen aus als feindlich deklarierten Staaten.
Wir haben die wichtigsten Informationen untenstehend zusammengefasst, die Übersicht erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Timeline der Russischen Ausfuhrbeschränkungen
Mehr Infos zu den Ausfuhrverboten finden Sie hier.
10. März 2022
- Am 10. März hat die russische Regierung eine Liste von Importprodukten und Ausrüstung festgelegt, deren Ausfuhr bis Ende 2022 verboten wird. Die Ausfuhrverbote wurden am 17. März noch einmal ausgeweitet. Auf der Liste stehen insgesamt 200 Güter, darunter technologische Ausrüstung und elektrische Geräte, Medizinprodukte, Transportmittel sowie Maschinen und Ersatzteile.
- Am 26. Oktober wurden die Ausfuhrbeschränkungen für Ausrüstungsgüter bis Ende 2023 verlängert.
- Das Sanktionsteam der AHK Russland hat eine ausführliche Liste der betroffenen Waren mit Angabe der Warencodes erstellt. (ACHTUNG: Diese Liste bezieht sich auf die ursprüngliche am 10. März erlassenen Ausfuhrverbote und wird nicht fortgeschrieben!)
- Die Ausfuhr aller Produkte aus der Liste ins Ausland wurde vorübergehend verboten. Eine Ausnahme bilden die Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) sowie Abchasien und Südossetien. Der Export in diese Länder ist weiterhin möglich, unterliegt jedoch der Genehmigung durch das russische Landwirtschaftsministerium, das Verkehrsministerium, das Industrie- und Handelsministerium, das Digitalministerium und das Umweltministerium.
- Außerdem beschränkte die Regierung bis Ende 2022 die Ausfuhr bestimmter Holzarten aus Russland in "unfreundliche Staaten".
14. März 2022
- Am 14. März hat die russische Regierung ein vorübergehendes Ausfuhrverbot für Zucker und Getreide (Weizen, Roggen, Gerste und Mais) eingeführt. Der Lieferstopp für Getreide gilt bis zum 30. Juni, der für Zucker bis zum 31. August 2022. Es gibt allerdings eine Reihe von Ausnahmen, etwa im Rahmen humanitärer Hilfe sowie für den internationalen Transitverkehr. Auch die Ausfuhr in Länder der Eurasischen Wirtschaftsunion ist möglich.
1. April 2022
- Seit dem 1. April gilt ein vorübergehendes Ausfuhrverbot für Sonnenblumenkerne und Raps. Wegen angestiegener Weltmarktpreise für Sonnenblumenöl und andere Ölsaaten bestehe eine erhöhte Nachfrage nach russischer Produktion. Mit der Neuregelung soll der Rohstoffbedarf der verarbeitenden Betriebe sowie der Viehwirtschaft Russlands gedeckt werde. Vom Exportstopp ausgenommen sind Lieferungen in Länder der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) sowie die Ausfuhr im Rahmen internationaler zwischenstaatlicher Abkommen. (Quelle: Beschluss Nr. 529 vom 31. März 2022).
15. April 2022
- Ab dem 15. April gilt eine Exportquote für Sonnenblumenöl und -kuchen sowie für feste Restbestandteile von Sonnenblumenkernen (Schrot).
- Die Ausfuhrobergrenze für das Öl liegt bei 1,5 Mio. Tonnen und für Sonnenblumenkuchen bei 700.000 Tonnen. Die Einschränkungen gelten bis zum 31. August 2022.
- Auch Sojabohnen wurden mit dem Beschluss Nr. 533 vom 31. März 2022 unter Ausfuhrkontrolle gestellt.
12. Mai 2022
- Das Ministerium für Industrie und Handel hat wesentliche Reduzierungen der Liste von Waren, für welche Ausfuhrverbote aus Russland und andere Beschränkungen gelten, vorgenommen. Betroffen sind unter anderem
- die Unterhaltungselektronik und Verbrauchsgüter,
- bestimmte Waren der Funkelektronikindustrie,
- eine breite Palette von Wasserfahrzeugen,
- einige Werkzeuge und Straßenbautechnik,
- ein breites Sortiment an Kunststoff- und Gummiprodukten,
- Glasbehälter sowie Erzeugnisse der Automobil- und Eisenbahnindustrie.
28. Mai 2022
- Die russische Regierung hat die Einführung neuer Zollkontingente für den Export von Schrott und Abfällen aus Eisenmetallen eingeführt. Laut dem entsprechenden Regierungsdekretwird bis zu einer Exportmenge von 540.000 Tonnen ein Zoll von 100 Euro pro Tonne erhoben. Für darüber hinaus gehende Mengen sind 290 Euro je Tonne zu entrichten. Die Zölle gelten für die Monate Juni und Juli sowie nur für Lieferungen in Länder außerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU).
30. Mai 2022
- Die Ausfuhr von Dünger in Länder außerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion wird weiter beschränkt. Russland hat mengenmäßige Beschränkungen für die Ausfuhr von Düngemitteln vom 1. Juli bis einschließlich 31. Dezember 2022 festgelegt. Die nichttarifären Zollkontingente werden damit verlängert, die sonst Ende August ausgelaufen wären. Für Stickstoffdünger beträgt die Quote rund 8,3 Mio. Tonnen, für Mehrnährstoffdünger (Stickstoff, Phosphor, Kalium) rund 5,9 Mio. Tonnen.
Juni 2022
- Russland hat die Ausfuhr von Inertgasen bis Ende 2022 beschränkt. Die Regierung in Moskau hat bereits eine entsprechende Anordnung erlassen, wie die Tageszeitung Izvestia erfuhr. Zu den Inertgasen gehören unter anderem Argon, Helium und Neon, die in der Produktion von Halbleitern und Chips für elektronische Geräte und Fahrzeuge zum Einsatz kommen. Mit diesem Schritt wolle Russland, das für 30 Prozent des Weltmarktes an Inertgasen stehe. Wer die kritisch wichtigen Inertgase weiter beziehen dürfe, werde nun das Industrie- und Handelsministerium in Moskau entscheiden.
10. August 2022
- Russland hat eine mengenmäßige Beschränkung in Höhe von 1,1 Mio. Tonnen für die Ausfuhr von stückigem, körnigen und flüssigem Schwefel, der zur Mineraldüngerproduktion verwendet wird, festgelegt. Die Regelung gilt seit dem 10. August bis einschließlich 31. Dezember für alle Länder (mit Ausnahme der EAWU-Mitgliedsstaaten).
1. September 2022
- Mit Geltung vom 1. September dieses Jahres bis 28. Februar 2023 gilt ein Ausfuhrverbot von Abfällen und Schrott aus Edelmetallen, die für den russischen Inlandsmarkt von wesentlicher Bedeutung sind. Erfasst sind ebenfalls Grundmetalle, die mit Edelmetallen plattiert sind. Vom Exportverbot ausgenommen sind Kathodenantimon in Barren sowie Proben, die aus Schrottpartien und Edelmetallabfällen entnommen worden sind. Die Masse einer Probe darf nicht mehr als 500 Gramm betragen. Die Ausnahme gilt etwa für Unternehmen, die zur Edelmetallveredelung berechtigt sind und mit dem Export Vertragspflichten erfüllen.
3. September 2022
- Russland hat Quoten für den Export von Recyclingpapier und -karton in Staaten eingeführt, die nicht EAWU-Mitgliedsländer sind. Die Ausfuhrbeschränkungen für Altpapier gelten vom 3. September bis zum 3. Dezember. Die mengenmäßige Beschränkung ist auf 30.000 Tonnen festgesetzt und gilt nur für gewerbliche Lieferungen. Ausgenommen sind internationale Transittransporte, die außerhalb des russischen Hoheitsgebietes beginnen und enden oder aber zwischen Teilen russischen Hoheitsgebietes über Drittstaaten führen. Für die Aufteilung des Kontingents auf Außenhandelsteilnehmer und die Erteilung von Exportlizenzen ist das Handelsministerium zuständig.
23. November 2022
Russland hat am 23. November seinen Katalog der Waren, die einem Exportverbot ins Ausland unterliegen, ausgeweitet. Die Verbotsliste umfasst Güter mit doppeltem Verwendungszweck, wie:
- Hubschrauber Mi-2, Mi-8, Mi-17, Mi-26 sowie sämtliche Helikopter-Varianten, zudem deren Wartung und Reparatur betreffenden technischen Dokumentationen
- Flugzeugreifen und Fahrgestelle
- Trägerraketen, ihre Bauteile, inklusive Triebwerken und Raketentreibstoff
- Drohnen, mit einer Flugzeit von mindestens 30 Minuten
- Schnellfeuerwaffen
- Zielfernrohre
Russisches Handelsministerium schaltet Hotline zu Exportverboten
Das Russische Industrie- und Handelsministerium (Minpromtorg) hat eine Hotline für russische Unternehmen eingerichtet. Dort können Informationen zu den Waren und Ausrüstungen, deren Ausfuhr seit dem 9. März 2022 verboten ist, eingeholt und eventuell auftretende Schwierigkeiten gemeldet werden.
- Telefon-Hotline: +7 (903) 199-53-48, auch über WhatsApp und Telegram;
- Rückmeldungen können auch per E-Mail an Minpromtorg gerichtet werden: export@minprom.gov.ru;
- Als Ansprechpartnerin für eine Beratung nennt das Ministerium Anna Gerasimova, im Ministerium zuständig für internationale Zusammenarbeit und Lizenzen im Außenhandel: +7 (495) 870-29-21 ext. 28743, GerasimovaAV@minprom.gov.ru.
Quelle: Minpromtorg
Der Ukrainekrieg läutet auch wirtschaftlich eine Zeitenwende ein. Zahlreiche deutsche Firmen planen, Russland zu verlassen. Vor einem Rückzug aus Russland müssen zahlreiche rechtliche Hürden überwunden werden. Wo liegen die Fallstricke und worauf ist zu achten? Einen ausführlichen Ratgeber finden Sie bei Germany Trade and Invest.
Die Regierung der Russischen Föderation hat eine Liste ausländischer Staaten und Territorien genehmigt und veröffentlicht, die „unfreundliche Handlungen“ gegen Russland, seine Unternehmen und Bürger begehen. Die Liste umfasst folgende Länder:
- USA
- Kanada
- EU-Staaten
- Großbritannien (einschließlich Jersey, Anguilla, Britische Jungferninseln, Gibraltar, Bermuda, das Britische Antarktis-Territorium, das Britische Territorium im Indischen Ozean, die Cayman Islands, die Falklandinseln, Montserrat, die Pitcairninseln, St. Helena, Ascension und Tristan da Cunha, Südgeorgien und die Südlichen Sandwichinseln, Akrotiri und Dekelia, die Turks- und Caicosinseln)
- Ukraine
- Montenegro
- Schweiz
- Albanien
- Andorra
- Island
- Liechtenstein
- Monaco
- Norwegen
- San Marino
- Nordmazedonien
- Japan
- Südkorea
- Australien
- Mikronesien
- Neuseeland
- Singapur
- Taiwan
Diese Liste wurde am 22. Juli erweitert. Als unfreundliche Staaten gelten nun auch:
- Griechenland
- Dänemark
- Slowenien
- Kroatien
- Slowakei
Gemäß dem dazugehörigen Erlass können russische Bürger und Unternehmen, der Staat selbst, die russischen Regionen und Gemeinden, die Verbindlichkeiten gegenüber ausländischen Gläubigern aus Ländern dieser Liste haben, diese in Rubel begleichen. Dafür kann der russische Schuldner ein Spezialkonto "С" bei einer russischen Bank bitten auf den Namen des ausländischen Gläubigers einrichten lassen und die entsprechende Summe in Rubel zum tagesaktuellen Zentralbankkurs einzahlen. Diese Regelung betrifft Zahlungen von über 10. Mio Rubel im Monat.
Außerdem verhängte die Russische Föderation Sanktionen gegen hochrangige US-Bürger, wie unter anderem Präsident Joe Biden, Außenminister Anthony Blinken, der Meta-Chef Mark Zuckerberg, sowie weitere Personen aus "unfreundlichen Staaten", wie Großbritannien, Japan, Kanada, Neuseeland und der EU. Die vollständige Sanktionsliste hat das russische Außenministerium auf seiner Webseite veröffentlicht.
Genehmigungspflichtige Geschäfte
Ausländische Unternehmen müssen bestimmte Geschäfte in Russland einer eigens dafür eingerichteten Kommission des Finanzministeriums zur Genehmigung vorlegen. In der Pressemitteilung der Regierung (RU) ist davon die Rede, dass „alle Geschäfte und Operationen“ zur Prüfung vorgelegt werden sollen. Die Anordnung selbst schränkt den Kreis der genehmigungspflichtigen Geschäfte jedoch auf den Kauf und Verkauf von Wertpapieren und Immobilien sowie die Gewährung von Krediten und Darlehen ein. Betroffen sind Unternehmen aus Ländern, die Sanktionen gegen Russland verhängt haben und deshalb zu "unfreundlichen Staaten" (siehe oben) erklärt wurden (siehe auch: Vedomosti (RU), Kommersant (RU))
Die russische Zentralbank ergriff in Reaktion auf die gegen die Russische Föderation erlassenen Sanktionen Kapitalverkehrs- und Devisenregulierungsmaßnahmen, die den Kapitalabfluss aus Russland zu unterbinden und den russischen Finanzmarkt zu stabilisieren helfen sollten. Insbesondere Unternehmen aus sogenannten "unfreundlichen Staaten" sind von derartigen Maßnahmen betroffen.
Auf der Website von Germany Trade and Invest (GTAI) finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der russischen Maßnahmen in der Kapitalverkehrs- und Devisenkontrolle.
Patentinhaber werden umgangen
Die Regierung erlaubt russischen Unternehmen und Einzelpersonen ohne Genehmigung des Patentinhabers oder Zahlung von Lizenzgebühren Erfindungen, Gebrauchsmuster und Industriedesigns von Unternehmen unfreundlicher Länder zu nutzen. Dies wurde mit dem Föderalen Gesetz Nr. 46 vom 4. März 2022 und der Verordnung Nr. 299 vom 6. März 2022 erlassen. (Quelle: GTAI)
Parallelimporte legalisiert
Die Verbraucher in Russland sollen wie gewohnt auch weiterhin Produkte ausländischer Unternehmen bekommen, die den russischen Markt sanktionsbedingt verlassen haben. Das russische Industrie- und Handelsministerium hat daher am 6. Mai eine Liste von Waren veröffentlicht, die ohne Erlaubnis des Herstellers und Rechteinhabers nach Russland eingeführt und verkauft werden dürfen (sogenannte Parallel- oder Grauimporte). Diese Liste wurde am 5. Juli 2022 durch eine Anordnung des Ministeriums für Industrie und Handel geändert. (Hier finden Sie eine Arbeitsübersetzung der Liste mit den aktuell betroffenen Produkten).
Im Parallelimport erlaubt sind Waren, die für den Betrieb von Produktionsanlagen notwendig sind, sowie eine breite Palette an Konsumwaren. Die Erlaubnis erstreckt sich nicht auf die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Produktfälschungen: Die eingeführten Waren müssen ihrerseits in dem Land, aus dem die Einfuhr erfolgt, legal in Verkehr gebracht worden sein.
Die Anordnung benennt mehr als 50 Warengruppen, die jeweils mit Produktcodes und zahlreichen Markennamen konkretisiert werden, wie:
- Autos und Ersatzteile von BMWI, Mini, Smart, Volkswagen, Skoda, Audi, Porsche, Mercedes-Benz, Daimler, Maybach, General Motors, Tesla, Toyota, Lexus, Subaru, Suzuki, Land Rover, Jeep, Jaguar, Chrysler, Bentley, Mitsubishi, Renault, Cadillac, Chevrolet, Dodge, Hummer, Rolls-Royce, Bugatti, Maserati;
- Motoren und Bauteile von Volvo, Hyundai, Nissan, Volkswagen;
- Smartphones und Technik von Apple, Asus, HP, GoPro, Panasonic, Samsung, Nokia, Sony, Intel, Dell, LG, Toshiba;
- Haushaltsgeräte von Electrolux, Miele, Siemens, Dyson, Philips;
- Spielkonsolen wie XBox, PlayStation, Nintendo;
- Ausrüstung etwa für den Bergbau, Energieversorgung, Schienen- und Schifffahrt, Landwirtschaft;
- Geräte und Ausrüstung für Eisenbahnen, zudem Boote, Bäume, Setzlinge und Blumen;
- Salz, Schwefel, Erde und Gestein, Erze, Asche und Schlacke;
- Kraftstoffe, Mineralölprodukte und Schmiermittel, Isotope, Seltene Erden, chemische Produkte, Farbstoffe, Toilettenartikel;
- Gummi und Gummiwaren, Seife, Waschmittel, Kerzen, Plastilin, Klebstoffe, Streichhölzer, Sprengstoffe, Kunststoffe;
- Kleidung, Schuhe, Kosmetika, Parfüms;
- Drogeriewaren, etwa O.B., Carefree.
Diese Importe werden mit Bestelldatum registriert. Die Zollbehörden haben die TN VED-Codes und Markennamen in Übereinstimmung mit der ministeriellen Anordnung zu überprüfen. Werden die Güter unter Umgehung offizieller Vertriebswege eingeführt, soll die zivilrechtliche Haftung für die Ware ausgeschlossen sein.
Laut Industrie- und Handelsministerium handelt es sich um eine dynamische Liste, die abhängig vom Verbleib der betroffenen Unternehmen in Russland angepasst wird. Ein Ausschluss aus der Liste kann beantragt werden, sobald die Firmen eine Rückkehr nach Russland ankündigen.
Die Grauimporte wurden inzwischen per Gesetz von der russischen Staatsduma legalisiert.
Mehr Informationen hierzu finden Sie bei Germany Trade and Invest.
Russland hat mit dem Dekret Nr. 418 gegen Seeschiffe der sanktionierenden "unfreundlichen Staaten" beschlossen. Danach muss der Zugang ihrer Schiffe in russische Seehäfen durch gesonderten Regierungsbeschluss genehmigt werden.
Der russische Präsident Wladimir Putin hat am 3. Mai 2022 einen Erlass für wirtschaftliche Vergeltungssanktionen (auch hier) gegen den Westen unterzeichnet.
Gegen die in der Liste aufgeführten Personen wird ein Verbot verhängt für:
- die Durchführung von Geschäften (einschließlich Außenhandelsverträgen)
- die Ausführung der bereits geschlossenen Verträge;
- Finanztransaktionen, wenn die Begünstigten sanktionierte Personen sind;
- die Ausfuhr von Erzeugnissen und (oder) Rohstoffen, die im Hoheitsgebiet unseres Landes hergestellt und/oder gewonnen werden, ins Ausland, wenn diese Erzeugnisse und (oder) Rohstoffe zugunsten von sanktionierten Personen geliefert werden.
Entsprechende Restriktionen gelten auch für Organisationen, die von gelisteten Personen kontrolliert werden.
Diese Verbote müssen sowohl von staatlichen und lokalen Behörden als auch von Unternehmen und Einzelpersonen, die der Rechtsprechung der Russischen Föderation unterliegen, beachtet werden.
Die Sanktionsliste mit Namen betroffener Personen und Unternehmen wird gegenwärtig erstellt. Sobald diese vorliegt, wird sie an dieser Stelle veröffentlicht.
Am 21. April 2022 wurde die Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 733 erlassen.
Diese beinhaltet Zulassungsbeschränkungen für Einweg-Medizinprodukte aus Polyvinylchlorid-Kunststoffen und anderen Kunststoffen, Polymeren und Materialien mit Ursprung in ausländischen Staaten.
Beschränkungen für ausländische Gesellschafter
Ausländische Gesellschafter russischer GmbHs werden ihre Einnahmen künftig nicht mehr frei ins Ausland überweisen können. Präsident Wladimir Putin hat einen Erlass unterschrieben, wonach Gesellschafter aus den „unfreundlichen“ Staaten (zu denen auch Deutschland gehört) ihre künftigen Einkünfte aus russischen Beteiligungen vorübergehend auf ein sogenanntes C-Konto eingezahlt bekommen sollen, von dem aus kein Transfer ins Ausland möglich ist. Ausnahmen sind nur mit Zustimmung der Zentralbank und des Finanzministeriums möglich.
OOO: GmbH-Verkäufe genehmigungspflichtig
Rechtsgeschäfte, die direkt oder indirekt die Begründung, Änderung oder Aufhebung von Eigentums-, Nutzungs- und Verfügungsrechten an Anteilen russischer Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH, russisch: OOO) betreffen, stehen fortan unter Genehmigungsvorbehalt der Regierungskommission über ausländische Investitionen. Der entsprechende Präsidialerlass ist am 8. September 2022 in Kraft getreten.
Das Dekret "Über das spezielle Verfahren zur Durchführung von bestimmten Transaktionen zwischen bestimmten Personen" erschwert westlichen Unternehmen den Verkauf ihrer Russlandtochter und damit den Rückzug aus dem Russlandgeschäft. Bislang waren OOO-Anteile frei übertragbar, im Unterschied etwa zu Aktien.
Betroffen sind insbesondere Unternehmen aus den sogenannte "unfreundlichen Ländern".
Mehr Informationen finden Sie bei Germany Trade and Invest.
Am 11. Mai hat die russische Regierung per Dekret Nr. 861 gegen 31 in Europa und den USA ansässige Unternehmen Sanktionen verhängt. Danach sind früheren ausländischen Töchter des russischen staatlichen Energiekonzerns Gazprom nunmehr vom Gashandel mit Russland ausgeschlossen. Mit ihnen dürfen von russischer Seite keine Geschäfte mehr gemacht werden. Betroffen sind in erster Linie die
- Gazprom Germania GmbH sowie die von ihr verwalteten und ebenfalls sanktionierten
- Gazprom NGV Europe
- Wingas
- Astora
- Gazprom Marketing & Trading
- Vemex
Im April hatte der Staatskonzern die Trennung von seiner deutschen Tochter und anderen europäischen Tochtergesellschaften bekanntgegeben und die Führungsriege der Gazprom Germania und von ihr kontrollierter Unternehmen und Beteiligungen zurückbeordert. Deutschland hat die Gazprom-Tochter daraufhin bis Ende September in Treuhandverwaltung der staatlichen Bundesnetzagentur gestellt.
Da auch die ehemalige Gazprom-Tochter EuRoPol GAZ auf der Sanktionsliste steht, darf kein Gas mehr über den in ihrem Eigentum stehenden polnischen Abschnitt der Pipeline Jamal-Europa gen West gepumpt werden.
Die verhängten russischen Sanktionen beinhalten ein Verbot von Zahlungen und Geschäften mit Wertpapieren zugunsten der betroffenen Unternehmen. Mit ihnen assoziierten juristischen Personen ist zudem das Anlaufen russischer Häfen im Schiffsverkehr verboten.
Die russische Zentralbank hat den Börsenhandel mit bestimmten Aktien eingeschränkt. Seit 30. Mai 2022 ist der Umlauf ausländischer Wertpapiere, die von internationalen Abwicklungs- und Clearingorganisationen blockiert sind, beschränkt.
So wird etwa der Handel mit Wertpapieren ausländischer Emittenten, die eine Erstnotiz für US-Börsen erhalten haben und von der Verwahrstelle der Best Efforts Bank geführt werden, eingestellt. Ausgenommen sind Wertpapiere ausländischer Emittenten, deren Aktivitäten sich hauptsächlich auf Russland konzentrieren, dort produzieren und wirtschaftlich tätig sind.
Der Besitz von Wertpapieren, die unter die Beschränkungen fallen, ist gestattet. Der Handel würde wieder aufgenommen, sobald die zuvor eingeführten Beschränkungen aufgehoben werden.
Die russische Regierung hat ein Einfahrverbot für Lkw aus EU-Ländern, Norwegen, Großbritannien und der Ukraine verhängt. Verboten sind sowohl der bilaterale Gütertransport als auch der Transit und die Einfahrt aus Drittländern. Die Maßnahme ist eine Reaktion auf das von diesen Ländern verhängte Einfahrverbot für russische Laster. Das russische Verbot tritt am 10. Oktober in Kraft und soll bis 31. Dezember 2022 gelten. Doch es gibt zahlreiche Ausnahmen (Alle Ausnahmen sind hier und hier (RU) aufgelistet).
Am 30. September 2022 hatte Präsident Wladimir Putin der russischen Regierung per Präsidialerlass die Befugnis erteilt, Verbote für den internationalen Gütertransport durch das russische Hoheitsgebiet für Fahrzeuge ausländischer Spediteure zu verhängen. Einen Tag später folgte die Umsetzung per Regierungsverordnung.
Die Rechtsgrundlagen für die Gegensanktionen des russischen Staates sind Erlasse und Verordnungen des Präsidenten und der Regierung der Russischen Föderation.
Sanktionen gegen Belarus
Die EU beschloss am 02.03. und 09.03. 2022 auch gegen Belarus Sanktionen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg. Ebenso handelten unter anderem die USA, Kanada, Japan und Großbritannien.
Belarus wiederum reagierte ebenfalls mit Gegensanktionen.
Auf der Website der Auslandshandelskammer Belarus finden Sie Aktuelle Informationen über die Sanktionen und Gegensanktionen. Die Wirtschaftskammer Österreich hat die gegen Belarus erlassenen Sanktionen in einer thematischen Gliederung zusammengefasst.
Problemlösungsansätze und Unterstützungsmaßnahmen für vom Krieg betroffene Unternehmen
Der Ukraine-Krieg hat zu enorme Preissteigerungen bei der Energie- und Materialbeschaffung geführt, was viele Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen stellt.
Manchmal lassen sich durch Preissteigerungen oder Lieferengpässe entstandene Probleme durch nachträgliche Vertragsverhandlungen lösen, Infos dazu finden Sie in unserem IHK-Ratgeber "Materialpreiserhöhungen und Lieferengpässe".
Inzwischen sind zudem mehrere Unterstützungsprogramme für die Wirtschaft auf Bundes- und Länderebene gestartet, die Unternehmen mit Zuschüssen und Krediten und Bürgschaften über die Krise helfen sollen.
Folgende Programme gibt es aktuell:
Seit dem 15. Juli 2022 können Unternehmen, die besonders von hohen Energiekosten betroffen sind, beim BAFA einen Zuschuss zu ihren Erdgas- und Stromkosten beantragen. Grundlage ist die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erlassene Richtlinie über das Energiekostendämpfungsprogramm. Mit diesem Programm unterstützt das BMWK die Unternehmen, die besonders stark von hohen Energiepreisen infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine betroffen sind. Ziel ist es, besondere Härten zielgerichtet abzufedern und existenzbedrohende Situationen für diese Unternehmen zu vermeiden. Für das Programm stehen insgesamt bis zu 5 Milliarden Euro zur Verfügung.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die in besonders energie- und handelsintensiven Wirtschaftszweigen tätig sind. Die Zuschüsse werden zu den Kosten für Erdgas und Strom im Zeitraum Februar bis September 2022 gezahlt, soweit diese sich für die Unternehmen gegenüber ihren Kosten in 2021 mehr als verdoppelt haben. Um Anreize für einen Mehrverbrauch von Erdgas zu verhindern, ist das zuschussfähige Volumen in den Monaten Juli bis September 2022 auf 80 Prozent des Verbrauchs im entsprechenden Monat im Jahr 2021 begrenzt. Die Höhe des Zuschusses steigt in drei Stufen, abhängig von der Belastung durch den Preisanstieg. Der Zuschuss ist bei einer Höhe von 50 Millionen Euro je Unternehmen gedeckelt.
Anträge müssen bis zum 31. August 2022 mit den wichtigsten Angaben und Unterlagen elektronisch über das ELAN-K2 Online-Portal des BAFA gestellt werden.
Bei Fragen zum Fördervollzug hilft das BAFA (per E-Mail oder unter +49 6196 908-1667) weiter.
Über dieses Programm können Unternehmen aller Größenklassen branchenübergreifend Zugang zu zinsgünstigen, weitgehend haftungsfreigestellten Krediten erhalten. Zugangsvoraussetzung ist u.a. eine im konkreten Einzelfall nachgewiesene Betroffenheit, die aus den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine resultiert. Detaillierte Informationen zum Programm finden Sie unter KfW-Sonderprogramm UBR 2022.
Es wurden Verbesserungen beim Großbürgschaftsprogramm des Bundes und bei den Bürgschaftsbanken für vom Ukraine-Krieg nachweislich betroffene Unternehmen geschaffen.
Das Instrument soll Unternehmen, die an den Terminbörsen mit Strom, Erdgas und Emissionszertifikaten handeln, den Zugang zu ausreichender Liquidität zur Hinterlegung von Sicherheitsleistungen (sog. Margins) sichern. Die finanziellen Mittel werden in Form von Kreditlinien der KfW bereitgestellt und über eine Bundesgarantie abgesichert. Detaillierte Informationen zum Programm finden Sie auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums.
Als Option zur Stabilisierung von volkswirtschaftlich besonders relevanten Unternehmen werden Eigen- und Hybridkapitalhilfen geprüft. Aktuell können entsprechende Unternehmen über separate Zuweisungsgeschäfte an die KfW unterstützt werden.
Bayerisches Bürgschaftsprogramm
Der Freistaat Bayern hat das Bürgschaftsinstrumentarium für infolge des Ukraine-Kriegs vorübergehend in finanzielle Schwierigkeiten geratene bayerische Unternehmen ausgeweitet. Dadurch können Darlehen zur Finanzierung von Investitionen und/oder Betriebsmitteln mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80 Prozent, in besonders begründeten Einzelfällen von bis zu 90 Prozent, verbürgt werden. Der Bürgschaftshöchstbetrag für Bürgschaften der LfA wurde auf 30 Mio. EUR angehoben. Für darüberhinausgehende Volumina können Staatsbürgschaften beantragt werden. Detaillierte Informationen zum Programm finden Sie in diesem Rundschreiben der LfA Förderbank Bayern.
Erster Ansprechpartner für das bayerische Bürgschaftsprogramm ist Ihre Hausbank. Diese berät Sie, nimmt die erforderliche Beantragung vor und muss bereit sein, das Vorhaben zu begleiten.
Unternehmen steht weiterhin das vorhandene Unterstützungsinstrumentarium der LfA Förderbank Bayern zur Verfügung. Mit günstigen Darlehen und Risikoentlastungen unterstützt die LfA Unternehmen z. B. bei Liquiditäts- und Rentabilitätsproblemen oder bei Vorhaben im Bereich der Energieeffizienz.
Erster Ansprechpartner für die finanziellen Unterstützungsangebote der LfA ist Ihre Hausbank. Diese berät Sie, nimmt die erforderliche Beantragung vor und muss bereit sein, das Vorhaben zu begleiten. Informationen zum Finanzierungsangebot der LfA finden sich unter LfA Förderbank Bayern. Zudem bietet die LfA eine kostenfreie Förderberatung an. Über die Förderberatung informiert die LfA u. a. über Darlehensprodukte, Antragsverfahren und Konditionen.
Im Fall von Ersatzinvestitionen, die Unternehmen als Ersatz für Ihre Investitionen in der Ukraine oder Russland in Bayern tätigen möchten, kann im Rahmen der Bayerischen Regionalförderung Unterstützung beantragt werden.
Ansprechpartner sind die Sachgebiete 20 Wirtschaftsförderung bei der für den jeweiligen Investitionsort zuständigen Regierung.
Durch den Ukrainekrieg betroffene förderfähige Investitionen werden dabei bestmöglich begleitet.
Bei einem Arbeitsausfall, der zu einer Reduzierung der üblichen Arbeitszeiten führt, können betroffene Betriebe bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit Kurzarbeitergeld beantragen.
Force-Majeure-Bescheinigung
Ob der Angriffskrieg gegen die Ukraine ein Fall von sog. "Höherer Gewalt" ("Force Majeure") darstellt, bedarf einer individuellen Prüfung der insbesondere vertraglichen Grundlagen.
Gemeinhin wird unter "Höherer Gewalt" ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes und auch durch die äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis verstanden.
Im UN-Kaufrecht werden Fälle der Höheren Gewalt nach Art. 79 CISG gelöst - das UN-Kaufrecht ist aber nur bei internationalen Verträgen bei grenzüberschreitendem Verkauf von Waren mit Bezug zu mindestens einem Vertragsstaat des CISG anwendbar. Sowohl Russland, als auch die Ukraine sind Vertragsstaaten des CISG. In Art. 79 CISG ist vorgesehen, dass eine Partei für die Nichterfüllung Ihrer Pflichten nicht einzustehen hat, wenn sie beweist, dass die Nichterfüllung auf einem außerhalb ihres Einflussbereichs liegenden Hinderungsgrund beruht. Weiter ist erforderlich, dass von der Partei nicht vernünftigerweise erwartet werden konnte, den Hinderungsgrund bei Vertragsschluss in Betracht zu ziehen oder den Hinderungsgrund oder seine Folgen zu vermeiden oder zu überwinden. Art. 79 regelt die Befreiung von der Schadensersatzpflicht.
In der Rechtsfolge, also bei (gerichtlicher) Bejahung des Vorliegens von "höherer Gewalt", werden in der Regel die Parteien von ihren Hauptleistungspflichten befreit (vollständig oder temporär) und jede Seite wird grundsätzlich verpflichtet, etwaige schädlichen Wirkungen des Ereignisses jeweils selbst tragen.
Weitere Erläuterungen und Definitionen zum Thema Force Majeure finden Sie auf der Website von GTAI:
- Russland: Wann liegt ein Fall von höherer Gewalt vor?
- Ukraine: Wann liegt ein Fall von höherer Gewalt vor?
Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns:
Tel.: (089) 5116 – 1150
E-Mail: exportdokumente@muenchen.ihk.de
Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
Der Warenverkehr zwischen Deutschland/der EU und der russischen Föderation ist grundsätzlich noch möglich, unterliegt aber neben den tatsächlichen Schwierigkeiten auch zahlreichen zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Beschränkungen.
In unserem Fokusthemen-Ratgeber "Zoll- und Außenwirtschaftsrecht" erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen.
Migration, Integration und Ausländerrecht
Aufgrund des Kriegs in ihrem Heimatland befinden sich viele Ukrainerinnen und Ukrainer auf der Flucht aus ihrem Heimatland. Auch in Bayern kommen immer mehr Menschen aus den Kriegsgebieten an. Was Sie als Unternehmen tun können und wissen müssen, wenn Sie Hilfe anbieten oder organisieren wollen, erfahren Sie in unserem Fokusthema-Ratgeber.
Energieversorgung
Welche Folgen hat der Russland-Ukraine-Krieg und die damit einhergehenden Sanktionen und Gegensanktionen auf den Energiesektor? Wir beantworten Ihnen die drängendsten Fragen:
- Die Erdgaslieferungen aus Russland wurden seit Ende August praktisch eingestellt. Nach Defekten an den Nordstream-Leitungen am 26. und 27. September ist eine Wiederaufnahme der Lieferungen in weite Ferne gerückt. Erdgasversorger müssen Ersatz für die fehlenden Lieferungen aus Russland bei anderen Lieferanten teuer einkaufen. Aufgrund des geringen Verbrauchs konnten die deutschen Erdgasspeicher bis Ende Oktober dennoch vollständig befüllt werden. Aktuell liegt der Speicherstand bei rund 70,71 % (Stand 28.02.23) und bildet weiterhin eine gute Voraussetzung für die sichere Gasversorgung über den gesamten Winter 2022/23.
- Am 23. Juni wurde die 2. Stufe des Notfallplans Gas (Alarmstufe) festgestellt.
- Die Konsequenzen der Alarmstufen sind im Notfallplan Gas beschrieben. Unternehmen sollten ihre Betroffenheit prüfen, Daten für ihre Energieversorger bereithalten und für sie geeignete Vorkehrungen treffen, z.B. Lager füllen, vorproduzieren, Energieträger wechseln. Webinare der IHKs zu konkreten Handlungsmöglichkeiten finden Sie hier.
- Um die Energienachfrage zu senken, hat die Bundesregierung Energieeinsparmaßnahmen beschlossen, die zum 01.09. bzw. 01.10.2022 in Kraft getreten sind. Diese betreffen insbesondere öffentliche Unternehmen, sowie die Energie-, Immobilien-, Tourismuswirtschaft und den Handel. Informationen dazu finden Sie hier.
- Detaillierte Informationen zu den deutschen Energieimporten finden Sie unter anderem im dritten Fortschrittsbericht Energiesicherheit des BMWK sowie u.a. beim BDEW oder bei der DVGW.
- Im Rahmen des 5. Sanktionspakets hat die EU ein Kohleimport-Verbot aus Russland beschlossen, das im August greift. Am 31.05. haben sich die Regierungschefs der EU-Staaten auf einen schrittweisen Importstopp für russisches Erdöl auf dem Seeweg als Teil des 6. Sanktionspakets geeinigt. Dieser greift seit dem 05.12. für Erdöllieferungen oberhalb einer abgestimmten Preisobergrenze (s.u.), womit russisches Erdöl nur noch in wenigen Ausnahmefällen in die EU importiert werden kann. Ab 05.02.2023 dürfen auch verarbeitete Erdölprodukte aus Russland nicht mehr importiert werden. Die damit entfallenden Mengen müssen nun eingespart oder aus anderen Quellen bezogen werden. Zudem haben sich die Energieminister am 26.07. auf einen Gas-Notfallplan der EU geeinigt, nach dem ab August 2022 EU-weit 15% des Gaskonsums reduziert werden soll und am 19.12. einen für den Erdgas-Einkauf relevanten Preisdeckel von 180 EUR beschlossen. Weitere Infos zu den Sanktionspaketen finden Sie hier.
- Das 8. Sanktionspaket der EU gegenüber Russland beinhaltet Preisobergrenzen für Erdöl und Erdölerzeugnisse aus Russland, die europäische Marktteilnehmer noch in Drittländer transportieren oder den Transport unterstützen dürfen (Details zu den Regelungen siehe hier). Konkret darf seit dem 05.12.22 russisches Erdöl mit Preisen über 60 US$/barrel nicht mehr in die EU importiert werden. Die G7 und Australien schließen sich dem Vorgehen an. Damit sollen u.a. die russischen Einnahmen weiter gesenkt und die Energiepreise stabilisiert werden.
- EU: Neue Preisobergrenze für russische Erdölerzeugnisse: Die Europäische Union hat am 04.02.23 weitere Preisobergrenzen für auf dem Seeweg transportierte russische Erdölerzeugnisse (wie z. B. Diesel und Heizöl) beschlossen, welche bereits einen Tag später in Kraft traten. Mit daran beteiligt sind auch die internationalen G7-Partner (Australien, Kanada, Japan, UK und USA). Diese Obergrenzen wurden zusätzlich zur Preisobergrenze für Rohöl, die seit Dezember 2022 in Kraft ist, vereinbart und ergänzen das vollständige Einfuhrverbot für auf dem Seeweg transportiertes Rohöl sowie Erdölerzeugnisse in die Europäische Union. Details dazu finden Sie hier: Preisobergrenze für russische Erdölerzeugnisse. Mit dem Beschluss erhofft sich die Kommission die Einnahmen Russlands noch stärker zu beschneiden. Zudem sollen die Preisobergrenzen dazu beitragen, die globalen Energiemärkte zu stabilisieren.
- Die Ukraine benötigt zur Instandsetzung ihrer durch russische Angriffe erheblich beschädigten Energieinfrastruktur dringend Ersatzteile, besonders für den Starkstrombereich (Transformatoren etc.) und bittet hierfür zudem um Spenden. Unternehmen, die unterstützen können, können sich gerne an ihre IHK wenden.
- Das 10. Sanktionspaket der EU beinhaltet Exportverbote für Dual-Use- und Advanced Tech-Güter, das trifft auch auf weitere Güter zu, die für den Ausbau der industriellen Produktion in Russland verwendet werden könnten. Des Weiteren wird der Transit von Dual-Use-Gütern in Drittstaaten über russisches Staatsgebiet verboten. So soll verhindert werden, dass Russland die Sanktionen umgeht. Zusätzlich wird das Luftfahrtembargo ausgeweitet. Weitere Importverbote für Güter sind hinzugekommen, mit denen Russland erhebliche Einnahmen erzielt. Diese sind: Bitumen, Asphalt, Carbon und synthetisches Gummi. Die Bundesregierung unterstützt die EU-Sanktionen gegen Russland vollumfänglich.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zur Gaskrise.
- Die Erdgaspreise in Europa (Großhandel) haben sich mit der milderen Witterung und der damit verbundenen geringeren Nachfrage zum Jahresende hin beruhigt. Gleiches gilt für die Strompreise und die Weltmarktpreise für Kohle. Die Rohölpreise bewegen sich weiterhin seitwärts. Mit einer erneuten Zuspitzung der Gas- und Strompreise muss bei steigender Nachfrage allerdings jederzeit gerechnet werden. Unternehmen und private Verbraucher müssen sich weiterhin auf schwankende Preise und ein deutlich höheres Preisniveau einstellen. Die Lage bleibt angespannt.
- Die im "Wirtschaftlichen Abwehrschirm" vom 29.09. beschlossenen Energiepreisbremsen wurden mit dem Soforthilfegesetz zur Übernahme der Dezember-Abschläge für Gas und Wärme sowie den Gas- und Strompreisbremsengesetzen vom 15.12.22 umgesetzt. Ab Januar 2023 werden dadurch die Preise für alle Verbraucher begrenzt. Zudem wird an Unterstützungsprogrammen für Härtefälle gearbeitet, die trotz dieser Maßnahmen aufgrund der Energiekrise in existenzielle Not geraten. Die IHK-Organisation informiert hierzu fortlaufend in einem FAQ-Bereich.
- Nach der temporären Senkung der Energiesteuern von Juni-August 2022 werden die Kraftstoffe in Deutschland nun wieder höher besteuert (um rund 30 ct/l bei Benzin und 14 ct/l bei Diesel) als es das EU-Recht mit der Energiesteuerrichtlinie vorgibt.
- Energieintensive Betriebe und Energieversorger sind enorm belastet. Aktuellen Umfragen zufolge sieht die Mehrzahl der Industrieunternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit am Standort Deutschland beeinträchtigt, energieintensive Produktion wird an andere Standorte verlagert, einige Produktionsanlagen wurden bereits heruntergefahren.
- Konkret: Unternehmen sollten mittelfristig mit hohen Energiepreisen rechnen und dies entsprechend berücksichtigen, z.B. durch geeignete Preisgleitklauseln in Verträgen.
- ACHTUNG: In der nun vorliegenden 2. Stufe des Notfallplans Gas könnte kurzfristig der §24 EnSiG in Kraft gesetzt werden. Energieversorger entlang der Lieferkette erhielten damit das Recht, gestiegene Bezugspreise unmittelbar an ihre Kunden weiterzureichen.
- Unternehmen sind von steigenden Energiepreisen bei der Beschaffung von Energie direkt oder bei Halbzeugen, Produkten und Dienstleistungen indirekt betroffen.
- Bei hoher wirtschaftlicher Betroffenheit ist zu klären, in welchem Umfang diese Mehrkosten an Kunden weitergegeben werden können oder selbst getragen werden müssen.
- Konkret: Bestehende Verträge sollten auf Ansatzpunkte / Klauseln geprüft werden, auf die man eine Preisanpassung ggf. stützen kann. (Höhere Gewalt?)
- Tipp: Finden sie Lösungen im konstruktiven offenen Dialog mit Ihren Geschäftspartnern, meiden Sie Streit und Konfrontation durch unabgestimmte Vertragskündigungen
- Am 8. April hat die Bundesregierung ein Paket von Maßnahmen für besonders betroffene Unternehmen auf den Weg gebracht, dass nun fast vollständig verfügbar ist. Neben Liquiditätshilfen und Bürgschaftsprogrammen sind sind für energieintensive Betriebe auch Zuschüsse verfügbar. Das EU-Beihilferecht wurde hierfür am 23.3. bereits angepasst.
- Der Freistaat Bayern unterstützt Unternehmen in Bayern in der Energiepreiskrise u.a. mit dem am 01.12.22 gestarteten Energieliquiditätskredit der LfA. Dieser unterstützt kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) mit Darlehen von bis zu 10 Mio. Euro.
- Der Bayerische Ministerrat hat am 13. Dezember 2022 Eckpunkte für ein Landesprogramm zur Umsetzung der Bayerischen Energie-Härtefallhilfen (EHFH) verabschiedet. Das Programm, welches kleine und mittlere Unternehmen unterstützen soll, wird voraussichtlich Ende Januar 2023 starten und soll die Hilfen auf Bundesebene ergänzen.
- Mit den Gas- und Strompreisbremsengesetzen (s.o.) werden die Gas-, Wärme- und Strompreise bis zu einem Basiskontingent von 70% bzw. 80% des Verbrauchs ab Jahresbeginn 2023 für alle Letztverbraucher nach oben begrenzt. Ergänzend dazu setzt der Freistaat Bayern ein Härtefallprogramm auf, das auch weitere Energieträger wie Heizöl oder Holzpellets abdecken wird
- Konkret: Fragen Sie die Wirtschaftsförderung ihrer Kommune, Ihr Wirtschaftsministerium, die IHK - oder recherchieren Sie in der Fördermitteldatenbank des Bundes.
Transport und Logistik
Der Russland-Ukraine-Krieg wirkt sich bereits jetzt weltweit auf den Transportsektor und die Logistik aus. Wir haben für Sie in einem eigenen Fokusthemen-Ratgeber zusammengefasst, was Sie nun über Transportversicherungen, Lufttransporte, den Verkehr auf dem Landweg sowie die Seewege wissen müssen.
Programme des Freistaats Bayern
Finanzierungsprodukte
Über die LfA Förderbank Bayern werden bankübliche Finanzierungsprodukte – vor allem Darlehen und Risikoentlastungen – angeboten. Das Finanzierungsinstrumentarium der LfA richtet sich insbesondere an kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Sitz in Bayern haben oder in Bayern investieren wollen. Erster Ansprechpartner für die finanziellen Unterstützungsangebote der LfA ist Ihre Hausbank. Diese berät Sie, nimmt die erforderliche Beantragung vor und muss bereit sein, das Vorhaben zu begleiten.
Informationen zum Finanzierungsangebot der LfA finden sich unter LfA Förderbank Bayern. Darüber hinaus bietet die LfA eine kostenfreie Förderberatung an. Über die Förderberatung (Tel. 089 / 21 24 - 10 00, LfA Förderberatung) informiert die LfA u. a. über Darlehensprodukte, Risikoentlastungen, Antragsverfahren und Konditionen.
Bayerische Regionalförderung
Im Fall von Ersatzinvestitionen in Bayern können Unternehmen im Rahmen der Bayerischen Regionalförderung Unterstützung erhalten.
Ansprechpartner sind die Sachgebiete 20 Wirtschaftsförderung bei der für den jeweiligen Investitionsort zuständigen Regierung.
Durch den Ukrainekrieg betroffene förderfähige Investitionen werden dabei bestmöglich begleitet.
Steuerliche Themen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg
Aus der Ukraine geflüchtete Menschen stoßen auf große Empathie und Hilfsbereitschaft in den Aufnahmeländern. Auch in Deutschland ist die Unterstützung für die Geflüchteten überwältigend.
Neben anderen Aspekten ist auch der steuerliche Gesichtspunkt der Ukraine-Hilfe wichtig, denn Hilfeleistungen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg werden steuerlich gefördert. Erfahren Sie mehr auf der folgenden Ratgeberseite.
Schutz vor Cyber-Attacken
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BIS) warnt vor der Verwendung der Virensoftware Kaspersky.
Die IHK für München und Oberbayern warnt allgemein vor dem stark steigenden Risiko von Cyberattacken auch auf Unternehmen. Aktueller Hintergrund ist unter anderem der Ukraine-Krieg, mögliche Vergeltungsmaßnahmen Russlands für die beschlossenen EU-Sanktionen sowie jüngste Vorsichtsappelle deutscher Behörden.
Wappnen Sie sich zeitnah für IT-Notfälle und bringen Sie Ihre Sicherheitssysteme auf den neuesten Stand. Nutzen Sie dafür unsere Serviceangebote zur IT-Sicherheit:
- Merkblätter, Leitfäden und Broschüren zum Ausbau sowie zur Verbesserung der IT-Sicherheit in Unternehmen
- BIHK-Webinarreihe zur Cyber-Security
#WirtschaftHilft - für Unternehmen, die helfen wollen
Informationsquellen und Hilfsprojekte
Die Menschen in der Ukraine und die in die Nachbarländer geflohenen Kriegsflüchtlinge benötigen dringend Unterstützung. "Die Hilfsbereitschaft und das Engagement der oberbayerischen Wirtschaft in dieser schweren Krise ist wirklich bemerkenswert", so IHK-Präsident Klaus Josef Lutz.
Auf unserer Themenseite finden Sie alles, was Sie wissen müssen, wenn Sie und Ihr Unternehmen Geflüchteten aus der Ukraine helfen wollen.
Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft - die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sowie der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) haben alle Informationen und Aktivitäten ihrer Betriebe und Unternehmen auf einer gemeinsamen Internetseite gebündelt und begleiten alle Aktivitäten in Social-Media-Kanälen unter dem Hashtag #WirtschaftHilft.
Wenn sich auch Ihr Unternehmen an Hilfsaktionen beteiligen möchte, sprechen Sie uns sehr gerne an.
Hier finden Sie die Liste der Dinge, die laut der ukrainischen Botschaft aktuell am dringendsten gebraucht werden und hier die Website der Aktion Deutschland Hilft über die Sie die Ukraine-Hilfe mit Geldspenden unterstützen können.
Die Auslandshandelskammern der Nachbarländer der Ukraine helfen auch bereits beim Organisieren von Spenden, unter anderem:
- Deutsch-Polnische Industrie und Handelskammer (AHK Polen)
- Deutsch-Slowakische Industrie- und Handelskammer (AHK Slowakei)
- Deutsch-Baltische Handelskammer in Estland, Lettland, Litauen (AHK Baltikum)
- Deutsch-Ungarische Industrie- und Handelskammer (AHK Ungarn)
Sie können auch über eine der zahlreichen Hilfsorganisationen spenden, z.B.:
Deutsches Rotes Kreuz
Johanniter
UNO Flüchtlingshilfe
Einen Überblick über unterschiedliche Hilfsleistungen für Geflüchtete aus der Ukraine bietet das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration auf seiner Internetseite zur Ukraine-Hilfe.
Unternehmen und Organisationen, die Hilfslieferungen in die Ukraine schicken möchten, können für die zollrechtliche Abwicklung verschiedene Verfahrensvereinfachungen nutzen. Der DIHK hat hierzu ein Merkblatt erstellt.
"Schienenbrücke" der Deutschen Bahn
Die Deutsche Bahn hat ein Logistiknetzwerk auf der Straße und Schiene aufgebaut, um Hilfsgüter von Deutschland direkt in die Ukraine zu befördern. Damit werden per Lastwagen und Güterzug Tausende Tonnen Lebensmittel, Trinkwasser und Sanitärartikel direkt in das Land gebracht. Die Logistikteams von DB Cargo, DB Schenker und der DB Transa-Spedition arbeiten Hand in Hand: Spenden werden in Deutschland per Lkw gesammelt, in Container verpackt und schließlich per Güterzug im europäischen Bahnnetzwerk von DB Cargo über die Grenze in die Ukraine gefahren.
Die DB hat für die Schienenbrücke in die Ukraine eine Hotline eingerichtet. Hier kann insbesondere für Firmen und Großspenden Fracht angemeldet und die Abholung koordiniert werden. Der Transport ist für Spender:innen bis auf Weiteres kostenlos. Die Hotline ist werktags von 8 bis 20 Uhr besetzt.
Telefonnummer: 030 - 720 220 640
Mailadresse: schienenbruecke-ukraine@deutschebahn.com
Hier finden Sie eine Übersicht der benötigten Sachspenden sowie der Annahmestellen (z.B. in München).
Aktion "Luftbrücke Moldau"
Unternehmen haben die Möglichkeit, für die Luftbrücke zwischen Moldau und Deutschland einen finanziellen Beitrag zu leisten. Benötigt wird ein Gesamtbetrag von maximal 600.000 Euro, der für die Erbringung der Flugleistungen durch deutsche und ggf. auch moldawische Luftfahrtunternehmen aufgewendet würde.
Das Projekt hat eine gute Sichtbarkeit und ist eine unkomplizierte Möglichkeit, einen positiven Beitrag in diesen schwierigen Zeiten zu leisten - noch dazu mit einem klaren Beleg über die konkrete Mittelverwendung. Eine Zusage der Mittel wäre zunächst einmal ausreichend. Eine Spendenbescheinigung bekommen die Spender zugesandt; eine Mail mit den relevanten Daten (Spendenbetrag, Spendername- und adresse) an 404-4@auswaertiges-amt.de wird hierzu erbeten.
Das Spendenkonto hierzu lautet:
Förderkreis Eine Welt im Auswärtigen Amt e.V.
Badische Beamtenbank
IBAN: DE07 66090800 000 462 5072
Verwendungszweck: "Luftbrücke Moldau"
Der Ansprechpartner im Auswärtigen Amt ist: Konstantin Freischlader
Telefon: 030-1817-6177
Email: 404-4@auswaertiges-amt.de
Unterkunftsmöglichkeiten für Geflüchtete
Sie haben leerstehende Gewerbeimmobilien, Hallen oder Hotels und können diese kurzfristig als Unterkunftsmöglichkeit für Geflüchtete aus der Ukraine zur Verfügung stellen?
Die Stadt München hat eine zentrale E-Mail-Adresse eingerichtet, unter der institutionelle Anbieter/-innen entsprechende Unterkünfte melden können.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website der Stadt München.
Kontakt bei Fragen
Dr. Jutta Albrecht
Referentin Bereich International, Industrie, Innovation
IHK für München und Oberbayern
Max-Joseph-Str. 2
80333 München
Telefon: +49 89 5116-1367
albrechtj@muenchen.ihk.de
Unsere individuelle Beratung für Sie:
Dr. Jutta Albrecht
(089) 5116-1367
Rufen Sie uns gerne an, wir sind für Sie da.
Krisenhotline der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer (AHK)
+7 495 234 49 54
Die Auslandshandelskammer Russland hat eine Krisenhotline eingerichtet, unter der sich Unternehmen ab sofort über Sanktionen, Ein- und Ausreise, Finanztransaktionen und weitere Fragen zum Russlandgeschäft informieren können.
Geschäftszeiten: Montag bis Sonntag von 8 Uhr bis 21 Uhr (deutscher Zeit).
Wirtschaftsfolgen des Ukraine-Krieges - Infomaterial
Hilfreiche Themenseiten
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
- Germany Trade and Invest
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- Wirtschaftskammer Österreich (WKO)
- Deutsche Bundesbank
- Deutsche Bank
- Rödl & Partner
- Möllenhoff Rechtsanwälte
- Ost-Ausschuss der deutschen Wirtschaft: Taskforce für Unternehmen
- TIMOCOM-Transportbarometer
- BAG: Aktuelle Hinweise für Hilfstransporte
Downloads
- EU-Sanktionen: Verordnungen, Richtlinien und sonstige Rechtsakte (europa.eu)
- Prüfschema Russlandembargo: Stand 13.04.22 (lediglich Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung)
- Prüfschema Belarusembargo: Stand 13.04.22 (lediglich Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung)
- Gesamtübersicht der Russland-Sanktionen (WKO)
- BMWK: Informationen für Unternehmen und Verbände (Stand: 17.03.22)
- Präsentation Möllenhoff Rechtsanwälte: Embargo gegen Russland und ukrainische Gebiete (Stand 10.03.2022)
- Präsentation BAFA: Güterbezogene Sanktionsmaßnahmen gegenüber Russland (Stand: 28.04.2022)
- Präsentation ifo Institut: Auswirkungen des Russland Ukraine Krieges auf die deutsche Wirtschaft (Stand: 28.04.2022)
IHK-Stellungnahmen und Infos zum Krieg in der Ukraine
- Pressemitteilung "Ein Jahr Ukraine-Krieg - Bayerns Wirtschaft spürt Effekte massiv"
- Erklärung des Präsidium der IHK, 8.3.2022
- Editiorial von IHK-Hauptgeschäftsführer Manfred Gößl
- Energieembargo: IHK warnt vor übereilten Schritten
- Umfrage des DIHK: Vier von fünf Betrieben sind von dem Krieg in der Ukraine betroffen
- IHK-Pressemeldung vom 23.3.2022: Energieschocks gefährden Wirtschaftsstandort